Im Rahmen der aktuell laufenden Volkszählung 2011 (sog. „Zensus“) fällt den Vermietern eine besondere Funktion zu: In der “Gebäude- und Wohnungszählung”, einer umfassenden Befragungswelle aller 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungsbesitzer, sollen sie bei der lückenlosen Registrierung aller bewohnbaren Räume, Wohnungen und Gebäude mithelfen.
Dabei wird auch verpflichtend abgefragt, wie viele Menschen in den jeweiligen Wohneinheiten leben. Bis zu zwei Menschen sollen durch den Eigentümer/Vermieter für jede Wohnung namentlich benannt werden, so dass eine personenbezogene Verknüpfung mit den Einwohnermeldedaten erfolgen kann. Die davon betroffenen Mieter werden nicht darüber informiert oder benachrichtigt und schon gar nicht nach ihrer Einwilligung gefragt.
Der Arbeitskreis Zensus (ein Ableger des AK Vorratsdatenspeicherung), der sich intensiv mit der Volkszählung beschäftigt und auf seiner Webseite ausführliche Informationen bereitstellt ruft daher zur Aktion “Mieter und Vermieter gemeinsam gegen die Volkszählung” auf:
Wir möchten die Vermieter über den Umfang des “Zensus 2011″ und ihre Rolle in diesem Zusammenhang aufklären und sie freundlich darum bitten, keine Angaben über die in den Wohnungen lebenden Menschen weiterzugeben und damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das auch den Mietern zusteht, zu achten und zu würdigen.
Dazu werden auf der Aktionsseite Tips und mehrere Musterschreiben angeboten.