Bundesregierung
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: Deutsche Digitale Bibliothek: Kulturstaatsminister Neumann kauft digitale Wasserzeichen für 100.000 Euro
: Deutsche Digitale Bibliothek: Kulturstaatsminister Neumann kauft digitale Wasserzeichen für 100.000 Euro Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat einhunderttausend Euro für eine Software für digitale Wasserzeichen ausgegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage hervor, die wir veröffentlichen. Damit sollen Inhalte der „deutschen Alternative zu Google Books“, der Deutschen Digitalen Bibliothek, vor Urheberrechtsverletzungen geschützt werden.
Im Februar antwortete die Bundesregierung auf eine Frage der Linkspartei zu Lizenzeinnahmen aus urheberrechtlich geschützten Werken des Bundes. Darin stehen lustige Zahlen, wie viel Geld die Bundesbehörden durch Lizenzen einnehmen. Ebenfalls berichtete die Regierung erstmals, für 100.000 Euro eine „Software zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ entwickeln zu lassen.
Dazu hat die Linksfraktion mit einer neuen kleinen Anfrage nachgehakt, die wir an dieser Stelle veröffentlichen: Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei Werken des Bundes (PDF).
Auftraggeber für diese Software ist demnach der Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann. Die Entwicklung der Software erfolgt durch das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT), die mit SitMark Image breits eine solche Software hat und damit „digitale Mediendaten“ gegen „Piraten“ schützt:
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: Unseriöse Geschäftspraktiken: Bundestag bringt Gesetz auf den Weg, das nichts an der Abmahn-Industrie ändert (Update)
: Unseriöse Geschäftspraktiken: Bundestag bringt Gesetz auf den Weg, das nichts an der Abmahn-Industrie ändert (Update) Die Abmahn-Industrie gegen Filesharing im Internet soll auch weiterhin nicht wirksam eingeschränkt werden. Das beschließt der Deutsche Bundestag gerade in erster Lesung. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich den zunehmenden Missbrauch von Abmahnungen bekämpfen – jetzt wurde ein ohnehin untauglicher Gesetzestext noch einmal verschlimmert.
Nach der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ diskutiert der Deutsche Bundestag in diesem Moment über „Unseriöse Geschäftspraktiken“. Gemeint ist unter anderem die Abmahn-Industrie gegen Filesharer. Die beschreibt die Bundesregierung so:
Diesen Praktiken ist gemeinsam, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, obwohl sie selbst entweder keine oder nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße begehen, erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen müssen oder zumindest der Gefahr solcher Verluste ausgesetzt sind. Dies hat das Rechtsempfinden einiger Bürgerinnen und Bürger erheblich gestört.
Ursprünglich kündigte die schwarz-gelbe Regierung an, die „Abmahnabzocke“ wirksam zu deckeln. Doch schon den ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisierte der Digitale Gesellschaft e. V. als „völlig am Problem vorbei gehend“.
Diesen unzureichenden Entwurf wollte Kulturstaatsminister Bernd Neumann sogar nochmal verschlimmbessern, da „man gerne noch ein 2‑Strikes Warnmodell einbauen möchte.“ Damit hat sich Neumann in den Koalitionsabstmimungen glücklicherweise nicht durchsetzen können, die Abmahngrenze hat er aber endgültig unwirksam gemacht. So heißt es im Gesetzentwurf:
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: Bundesregierung erklärte im November: Afghanistan-Papiere leaken wir selber
: Bundesregierung erklärte im November: Afghanistan-Papiere leaken wir selber Gestern berichteten wir über die Abmahnung des Bundesverteidigungsministerium gegen die WAZ-Gruppe, die im vergangenen November rund 5000 Seiten „Unterrichtungen des Parlamentes (UdP) als „Afghanistan-Papiere“ geleakt hatte. Heute hat Mathias Schindler im Blog „Staatliche Werke“ eine offizielle Reaktion der Bundesregierung zu den damaligen Leaks veröffentlicht. Gefunden hatte er sie im Protokoll der Regierungspressekonferenz vom 28. November, wo sich die Regierungspressesprecher Seibert und der Pressesprecher des Verteidigungsministeriums Paris folgendermassen äußerten:
Frage: Herr Seibert, Herr Paris, die WAZ Mediengruppe hat parallel zur Verabschiedung des Fortschrittberichts mehrere tausend Seiten aus Unterrichtungen des Parlaments durch das BMVg veröffentlicht, die laut dieser Mediengruppe sichtbar machen, dass die Lage am Hindukusch seit Jahren schlechter sei als öffentlich dargestellt. Ich habe zwei Fragen dazu. Herr Seibert, was sagen Sie zu dem Vorwurf, die Bundesregierung belüge quasi die Öffentlichkeit über die wahren Zustände in Afghanistan? Herr Paris, wie bewerten Sie denn diese Veröffentlichung?
StS Seibert: Ich mache es kurz:
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: Symbolfoto: Bundesregierung erklärt ihre OpenData-Politik
: Symbolfoto: Bundesregierung erklärt ihre OpenData-Politik Das Datenportal der Bundesregierung ist heute online gegangen. Derzeit sieht es so aus:
Besser konnten wir das mit unserem offenen Brief bezüglich der schlechten Lizenzpolitik auch nicht ausdrücken. Danke für die Ehrlichkeit.
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: Bündnis fordert „Zugängliche Plattformen und offene Lizenzen für unsere Daten!“
: Bündnis fordert „Zugängliche Plattformen und offene Lizenzen für unsere Daten!“ Über den ungewöhnlichen Weg der Bundesregierung, eine „Open Data – Strategie“ ohne „Open“ zu fahren, hatten wir vorgestern bereits berichtet. Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen hat jetzt der Bundesregierung in mit gemeinsamen Erklärung geantwortet und fordert „Zugängliche Plattformen und offene Lizenzen für unsere Daten!“: „Gemeinsame Erklärung: Den Standard endlich auf “Offen” setzen!“ Zu den Erst-Unterzeichnern gehören u.a. Open Knowledge Foundation, netzpolitik.org, Chaos Computer Club, Wikimedia Deutschland, Creative Commons Deutschland, Digitale Gesellschaft, Abgeordnetenwatch und das Open Data Network.
Die komplette Erklärung gibt es drüben, hier ist der Forderungskatalog:
Der Erfolg der Plattform und der gesamten Open-Government-(Data)-Strategie des Bundes hängt maßgeblich von einer echten offenen Freigabe der Verwaltungsdaten ab. Bisher droht die Umsetzung dagegen vor allem zu einer inhaltlichen Entwertung des Begriffes “Open Government” zu führen und damit auch die Entwicklung zu offenem Regieren in Deutschland nachhaltig zu bremsen.
Deshalb fordern wir im Rahmen der weiteren Entwicklung von daten-deutschland.de und govdata.de:
- Datensätze als offene Daten (im Sinne der 10 Prinzipen für offene Daten) zugänglich zu machen, die für potentielle Nachnutzer interessant, relevant und tatsächlich nachnutzbar sind (hier eine Beispieliste solcher Datensätze);
- Bekenntnis und Verpflichtung zu echtem Open Government (Data) und offenen Lizenzen (gemäß Open Definition) sowie Vermeidung von Datenveröffentlichungen ohne dokumentierte Nutzungsbedingungen;
- Vorgabe und Verpflichtung der Behörden, Daten standardmäßig offen zu lizenzieren und nicht-offene Daten nur in öffentlich begründeten Ausnahmefällen zuzulassen;
- Verzicht auf verwaltungsrechtliche Nutzungsgewährungen zugunsten zivilrechtlicher Standardlizenzen und damit zugleich Verzicht auf rechtliche Kontrolle bis hinunter zur einzelnen Dateneinheit;
- Erkennbare Ausrichtung darauf, die wertvollsten und nützlichsten Daten prioritär zu veröffentlichen und von der pro-forma-Veröffentlichung von “Schnarchdaten” abzusehen;
- Investitionen in Marketing und Kommunikation der Plattform als zentrale Anlaufstelle für öffentliche Daten;
- Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle als Anlauf- und Beschwerdestelle, die Weisungen und Rügen zur Veröffentlichung von Daten erteilen kann.
Verwaltungsdaten heißen nicht so, weil sie der Verwaltung gehören, sondern weil diese sie verwaltet.
Verwaltungsdaten zu öffnen ist nur dann überhaupt von Nutzen, wenn eine Nachnutzung uneingeschränkt möglich ist und aktiv gefördert wird. Entsprechend sollte die Plattform eine Vorbildfunktion haben, indem sie die Unterstützung all jener, auf deren Nachnutzung gebaut wird, auch gewinnt. Das wird sie nur, wenn sie sich mit anderen Portalen in Bezug auf Bedienung, Schnittstellen, Sicherheit, Barrierefreiheit und eben auch hinsichtlich Offenheit messen lassen kann. Noch sind wir weit von diesem Zustand entfernt, weshalb der derzeitige Ansatz nicht die Unterstützung der “Community” findet.
Mit freundlichen Grüßen,
Vertreter der “Open-Data-Community Deutschland” -
: Menschenrechte bei Terrorismus-Bekämpfung: Vereinte Nationen untersuchen zivile Opfer bei Drohnen-Angriffen
: Menschenrechte bei Terrorismus-Bekämpfung: Vereinte Nationen untersuchen zivile Opfer bei Drohnen-Angriffen Sind Drohnen-Angriffe mit zivilen Todesfällen Kriegsverbrechen? Der Hohe Kommissar der UNO für Menschenrechte will diese Frage beantworten und hat eine Untersuchung eingeleitet. Nach Recherchen des Londoner Büros für investigativen Journalismus wurden seit 2004 mehr als 800 Unbeteiligte mit Drohnen ermordet, darunter 176 Kinder.
Der UN-Sonderberichterstatter zu Menschenrechten bei der Bekämpfung von Terrorismus, Ben Emmerson, hat gestern offiziell eine Untersuchung der zivilen Auswirkungen von Drohnen und anderen Formen der gezielten Tötung bekannt gegeben. Damit kommt er Anfragen aus Russland, China und Pakistan nach.
Untersucht werden sollen 25 Einsätze der USA, Großbritannien und Israel, bei denen in Jemen, Pakistan, Somalia, Afghanistan und Gaza jeweils Zivilisten um ihr Leben gebracht wurden. Dabei sollen Beweise über zivile Opfer kritisch untersucht werden, um die Frage zu beantworten, ob diese Angriffe Kriegsverbrechen sind.
Ende des Jahres will der Sonderberichterstatter der Generalversammlung der Vereinten Nationen einen Bericht vorlegen, der die Staaten an ihre Pflicht erinnern will, wirksame, unabhängige und unparteiische Untersuchungen der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Attacken vorzunehmen.
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: Bundesregierung: Bewaffnete Drohnen sind „unbedingt erforderlich“
: Bundesregierung: Bewaffnete Drohnen sind „unbedingt erforderlich“ Die Bundesregierung hat erstmals offiziell eingeräumt, bewaffnete Drohnen anschaffen zu wollen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervor. Derzeit besitzt die Bundeswehr schon mehr als 400 Drohnen verschiedener Größen.
Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko und die Linksfraktion haben Ende Dezember eine kleine Anfrage Integration von schweren Drohnen in den allgemeinen zivilen Luftraum gestellt. Jetzt ist die Antwort der Bundesregierung eingetroffen.
Viele der Fragen und Antworten drehen sich um die Europäische Agentur für Flugsicherheit und einen „Einheitlichen Europäischen Luftraum“ für Drohnen. Ein paar Punkte sind aber auch explizit auf die deutsche Bundeswehr und die Bundesregierung zugeschnitten.
So gibt es eine aktuelle Auflistung, wie viele Drohnen welcher Art die Bundeswehr derzeit in Deutschland besitzt:
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: Kanzleramt informiert: Offiziell haben die Brüder von Klaeden nicht über Leistungsschutzrecht gesprochen
: Kanzleramt informiert: Offiziell haben die Brüder von Klaeden nicht über Leistungsschutzrecht gesprochen Nahm das Lobbying für ein Leistungsschutzrecht eine Abkürzung, weil der Staatsminister im Kanzleramt, Eckart von Klaeden der Bruder des Axel-Springer-Lobbyisten Dietrich von Klaeden ist? Im Oktober haben wir über mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes eine Anfrage an das Kanzleramt gestellt, dass wir gerne alle Dokumente zum Leistungsschutzrecht haben würden, besonders die, wo Eckart von Klaeden eine Rolle spielte.
Die Antwort kam vor einem Monat und sie lautete, dass durch „vorzeitige Bekanntwerden der internen Überlegungen der Bundesregierung daher den unbefangenen Meinungsaustausch und Willensbildungsprozess innerhalb der Verfassungsorgane und im Austausch untereinander beeinträchtigen“ würde.
Kurz gesagt: Eine Antwort könnte den Erfolg der Entscheidung rund um ein Leistungsschutzrecht vereiteln.
Die Fraktion Die Linke hat unser Ansinnen aufgenommen und anschließend nochmal auf offiziellem Wege mit dem Instrument einer kleinen Anfrage die Bundesregierung direkt gefragt. Die Antworten sind jetzt da (PDF). Die Bundesregierung erklärt darin, dass Eckart von Klaeden mit dem Thema nicht befasst war, weil sein Kollege, unser Beauftragte für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Neumann, sich offiziell mit Dietrich von Klaeden getroffen habe.
Interessant an der Antwort ist: Das Bundeskanzleramt schickt gleichzeitig eine Liste mit, wann Vertreter der Verlagslobby zu Besuch im Kanzleramt waren. Nicht aufgelistet sind übrigens die Termine, wo Neumann (oder von Klaeden) auf Gegenbesuch bei Veranstaltungen der Verleger und ihrer Lobbygruppen war.
Update: Das erste Treffen zwischen Verlegerlobby und Kanzleramt zum Leistungsschutzrecht fand wenige Monate vor der Bundestagswahl statt. Da kam wohl die Idee auf, das in den Koalitionsvertrag unterzubringen.
Dr. Dietrich von Klaeden hat am 16. April 2009 mit Staatsminister Neumann in seiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und am 13. Juli 2010 mit der zuständigen Abteilungsleiterin K des BKM in den Räumen des Bundeskanzleramtes Gespräche zum Leistungsschutzrecht geführt. Die Gespräche dienten dem Austausch der jeweiligen Vorstellungen über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger.
Bezüglich möglicher Gespräche zwischen den Brüdern von Klaeden über das geplante Leistungsschutzrecht kann man weiterhin nur sagen: Nichts genaues weiß man nicht.
Vielleicht mag nochmal jemand nachfragen: Wieviele Termine gab es denn im Bundeskanzleramt mit anderen Betroffenen eines Leistungschutzrechtes, die nicht zur Verlegerseite gehören?
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Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ: Generalbundesanwalt hält Einsatz von Staatstrojaner für illegal
Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ: Generalbundesanwalt hält Einsatz von Staatstrojaner für illegal Für den Einsatz eines Staatstrojaners existiert derzeit keine erforderliche Rechtsgrundlage. Das ist das Fazit des Generalbundesanwalts zum Einsatz von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ. Die Bundesregierung sieht gewichtige Gründe für diese Auffassung, teilt sie aber nicht. Das Zollkriminalamt kauft sogar weiterhin Soft- und Hardware von DigiTask.
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: Dritter Fachdialog Netzneutralität im Wirtschaftsministerium: Wir müssen uns empören!
Anne Ruth Herkes, Beamtete Staatssekretärin. © BMWi : Dritter Fachdialog Netzneutralität im Wirtschaftsministerium: Wir müssen uns empören! Gestern fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) der dritte Fachdialog Netzneutralität statt. Das ist ein unregelmäßiges Treffen, wo sich Regierungsvertreter, Institutionen und vor allem Telekommunikations-Lobby treffen und darüber reden, dass zu viel Netzneutralität nicht so wirklich gut sein soll.
Auch gestern war es wieder sehr ausgewogen, zusammen mit einem Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverband waren wir zu zweit vom Digitale Gesellschaft e.V. die einzige Lobby für Nutzerinteressen vor Ort. Das spiegelte sich auch auf den Podien wieder, außer Jeanette Hofmann, die als Wissenschaftlerin geladen war, gab es natürlich niemand mit Nutzerperspektive auf der Bühne. Warum auch, geht ja nur um Netzneutralität?
Bundesregierung lehnt ITU-Pläne zur Netzkontrolle ab
Die Einleitungsworte gab es von Anne Ruth Herkes, Staatssekretärin im BMWi. Sie kündigte für das kommende Jahr eine „Strategie Entwicklung intelligenter Netze“ an, die in Kooperation mit Wirtschaft und Wissenschaft geplant wird. Auch hier sind keine Verbraucher mit am Tisch. Herkes las vermutlich in Teilen dieselbe Rede ab, die ihr Chef Philipp Rösler Medienberichten zufolge fast zeitgleich auf dem Bitkom-Trendkongress um die Ecke vorlas. Zumindest deckten sich Zitate zu Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT) und zur Internationalen Fernmeldeunion (ITU), die ich mitbekommen habe.
Es war vorher schon klar, aber seit gestern hat sich die Bundesregierung in Form des federführenden BMWi auch öffentlich positioniert, dass man in den bei ITU/WCIT zu verhandelnden Internationalen Telekommunikations-Regulierungen (ITR) „keine Regelungen zur Internetkriminalität, zu Internetinhalten, zur Netzneutralität oder zu Fragen der Besteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen“ zu treffen vorhabe. Gleichzeitig gab es ein klares Bekenntnis pro ICANN und gegen ITU und damit für einen Multistakeholder-Ansatz. Schade nur, dass die Bundesregierung diesen Multistakeholder-Ansatz selbst nicht so ernst nimmt. Bei internationalen Foren reisen immer nur ein paar Ministeriumsbeamte an, während andere Staaten höherrangige Politiker entsenden. Und auf nationaler Ebene gibt es noch weniger Bemühungen, mit einem Multistakeholder-Ansatz über das Netz zu diskutieren.
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: Staatstrojaner in Deutschland: Behörden wollen Quellcode prüfen, genaueres regelt ein Vertrag
: Staatstrojaner in Deutschland: Behörden wollen Quellcode prüfen, genaueres regelt ein Vertrag Einen eigenen Staatstrojaner werden deutsche Behörden so schnell nicht fertig entwickleln, bis dahin sollen weiterhin kommerzielle Produkte eingesetzt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linkspartei hervor. Dabei soll der Quellcode geprüft werden – wie genau, sagt man aber nicht.
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: Staatstrojaner: Deutschland will keine Exportkontrollen für Überwachungstechnologien, fördert den Export sogar
: Staatstrojaner: Deutschland will keine Exportkontrollen für Überwachungstechnologien, fördert den Export sogar Im Gegensatz zu Großbritannien will die deutsche Bundesregierung den Export von Überwachungstechnologien an autoritäre Regime nicht kontrollieren. Zwar hat das Auswärtige Amt solche Technologien in die Sanktionen bestimmter Staaten aufgenommen. Für generelle Exportkontrollen ist aber das Wirtschaftsministerium zuständig – und das fördert diese Exporte sogar noch.
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: Gesetzentwurf: Bundesregierung beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverleger
: Gesetzentwurf: Bundesregierung beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverleger Wie angekündigt hat die Bundesregierung in ihrer heutigen Kabinetts-Sitzung das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Neben Suchmaschinen sollen auch News-Aggregatoren wie Rivva betroffen sein. Jetzt kommt der Gesetzentwurf in den Bundestag.
Das Justizministerium hat den Text des Gesetzentwurfs veröffentlicht. Die wichtigsten Teile:
§ 87f (1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
§ 87g (4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.
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: Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist morgen Thema im Bundeskabinett (Updates)
: Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist morgen Thema im Bundeskabinett (Updates) Morgen will die Bundesregierung das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschließen. Das bestätigte ein Sprecher des federführenden Justizministeriums gegenüber netzpolitik.org. Laut seiner Aussage gibt es keinen dritten Entwurf.
Demnach wäre der bekannte zweite Entwurf Thema, der nur noch Suchmaschinen betreffen soll.Update: Nach Informationen von netzpolitik.org wird die morgige Version des Referententwurfs doch Änderungen gegenüber dem bisher bekannten Entwurf enthalten. Nach dem riesigen Aufschrei bei der Begrenzung auf Suchmaschinen, ist zu erwarten, dass dieser Punkt noch einmal geändert wurde. Das Justizministerium war leider nicht zu einer Stellungnahme bereit, bis das Bundeskabinett tatsächlich darüber beraten hat.
Update 2: Der Sozialdemokrat Jan Mönikes hat die Änderung veröffentlicht:
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
Ab 13 Uhr soll das Leistungsschutzrecht auch auf der Regierungs-Pressekonferenz besprochen werden.
Warum das Gesetz eine schlechte Idee ist, steht bei IGEL – Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
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: Bundesregierung: Webseiten lahmlegen ist keine Online-Demonstration, lieber Massen-E-Mail-Proteste
Das "Projekt Hacktivismus" untersucht den GEMA-Protest von 2012. : Bundesregierung: Webseiten lahmlegen ist keine Online-Demonstration, lieber Massen-E-Mail-Proteste
Die Bundesregierung sieht im Lahmlegen von Webseiten keine Art der politischen Demonstration, da diese nur in der realen Welt stattfinden können. Das geht aus ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Proteste mit massenhaften E‑Mails fallen ihrer Meinung nach aber unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit.Letzten August griff Anonymous die Webseite der Verwertungsgesellschaft GEMA an, um gegen die Sperrung von Videos mit Musik zu protestieren. Die GEMA stellte Strafanzeige wegen Computersabotage, woraufhin das Bundeskriminalamt zwischen Dezember und April die Anschlussinhaber von 106 IP-Adressen abfragte. Im Juni folgten dann Hausdurchsuchungen bei den Betroffenen.
Die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke stellte 22 Fragen zur „Repression gegen Jugendliche wegen virtueller Proteste gegen die GEMA“ an die Bundesregierung. Die vorläufige Antwort ist nun erhältlich. Da das Bundeskriminalamt jedoch nur eine koordinierende Funktion einnahm und die eigentlichen Ermittlungen und Durchsuchungen von den jeweiligen Landesbehörden vorgenommen wurden, sind die Antworten nicht so umfassend wie von den Fragestellerinnen erhofft.
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: Datenschutzpolitische Bilanz schwarz-gelb
: Datenschutzpolitische Bilanz schwarz-gelb Die Aufregung um das Meldegesetz hat mich noch einmal nachdenken lassen: wie ist das eigentlich mit schwarz-gelb und dem Datenschutz?
- Verbraucherschutz: Ilse Aigner (CSU) forderte einst besseren Datenschutz bei Sozialen Netzwerken. Sie war nicht zuständig und wurde wenig gehört.
- Innen: Thomas de Maiziere (CDU) wollte im Anschluss an die Street View-Diskussion als Innenminister ein „Rote-Linie-Gesetz“ vorstellen, was zulässig sein soll und was nicht. Es wurde nie geliefert, auch, weil de Maiziere ins Verteidigungsministerium wechselte.
- Hans-Peter Friedrich ist bislang nicht als Freund des Datenschutzes aufgefallen. Er will die Vorratsdatenspeicherung und lässt seine Leute in Brüssel dafür werben, die europäische Vereinheitlichung des Datenschutzes dadurch zu torpedieren, dass er sie dort eine Abkehr vom Prinzip der informationellen Selbstbestimmung und eine Komplettrevision fordern lässt. Wie die aussehen soll, weiß im BMI nur leider auch keiner und irgendwie hätte man sich dort bereits am Anfang des EU-Prozesses vor drei Jahren einbringen können. Nun hat es den Effekt, dass das Konstrukt so bleibt wie es ist, aber mit der Bundesrepublik einer der gewichtigsten Fürsprecher fehlt. Ob „EU Datenschutz“ dann tatsächlich so viel oder doch deutlich weniger wert ist, als die derzeitige Lage in Deutschland mit Bundesverfassungsgericht und Co, muss sich zeigen.
- Auch zum Innenministerium gehört das Meldegesetz.
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: Wikimedia warnt: Wikipedia demnächst ohne Weblinks?
: Wikimedia warnt: Wikipedia demnächst ohne Weblinks? Wikimedia Deutschland warnt vor dem geplanten Leistungsschutzrecht und möglichen Kollateralschäden für die Wikipedia: Wikipedia demnächst ohne Weblinks?
Wikimedia Deutschland sieht in diesem Entwurf eine Gefahr für die Ersteller von freien Inhalten im Internet und für Anbieter von Open Content-Plattformen wie zum Beispiel Wikipedia. Jan Engelmann, Leiter des Bereichs Politik & Gesellschaft bei Wikimedia Deutschland, erklärt: „Jeder, der im Internet freie Inhalte zur Verfügung stellt, wird damit potenziell dem Risiko von Abmahnungen ausgesetzt. Unsere seit langem gehegte Befürchtung, dass durch das neue Leistungsschutzrecht Kollateralschäden auch für Bildungsprojekte entstehen, scheint sich hier zu bewahrheiten. Dieses Vorhaben steht im Gegensatz zu den jüngsten Absichtserklärungen der Regierungskoalition, durch Rechtssicherheit die Akzeptanz des Urheberrechts im Internet zu erhöhen.”
In einem Blog-Beitrag erklärt Jan Engelmann nochmal ausführlicher die Kritik von Wikimedia: Wikipedia bequellen: nur mit Leistungsschutzgeld ©.
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: Das Leistungsschutzrecht im Wortlaut
: Das Leistungsschutzrecht im Wortlaut Es gibt jetzt den geplanten Text für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Kai Biermann hat diese Version auf Google+ gepostet, ich gehe davon aus, dass dieser echt ist. Rechtliche Einschätzungen wird es im Laufe des Tages geben.
Update: Hier ist die PM vom Digitale Gesellschaft e.V.: Leistungsschutzrechtsentwurf ist Gefahr für Nutzer und digitale Öffentlichkeit.
„Dieser Entwurf führt nur zu mehr Rechtsunsicherheit. Wenn das Leistungsschutzrecht so kommen sollte, wären Blogs und die Nutzung von Social Media in Deutschland in großer Gefahr. Die Nutzerinnen und Nutzer können die Bestimmungen eines Leistungsschutzrechtes nicht überblicken und kaum ein Blogger oder Facebooknutzer könnte sich ein langwieriges Gerichtsverfahren gegen die großen Medienkonzerne leisten, selbst wenn diese ihn zu Unrecht angingen.“
Und hier der Text (Der Referentenentwurf als PDF):
§ 87f Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
§ 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
(1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnis-
ses.(3) Das Recht des Pressverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nicht gewerbliche Zwecke. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
§ 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers
Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen. -
: Interview mit Leutheusser-Schnarrenberger zu ACTA und Urheberrecht
: Interview mit Leutheusser-Schnarrenberger zu ACTA und Urheberrecht Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde ausführlich vom Print-Spiegel zum Urheberrecht, ACTA und Anonymität im Netz interviewt. Zu ACTA scheint sie die Kritik nicht wirklich aufgenommen zu haben, sondern sie hat lediglich auf die Proteste reagiert:
„ACTA hat gezeigt, dass manche Dinge öffentlich anders verstanden werden, als sie ausgehandelt worden sind. Wenn wir sehen, wie viele Leute es in ganz Europa gibt, die ACTA nicht wollen, dann ist es richtig, diese Proteste aufzunehmen und zu sagen: Wir betreiben das vorerst nicht weiter.“
Im Gegensatz zur offiziellen Linie der liberalen Fraktion im Europaparlament möchte sie, dass erstmal der Europäische Gerichtshof entscheiden soll, bevor das Europaparlament darüber eine Entscheidung trifft, die in drei Wochen ansteht.
„Die Debatte in Europa zeigt uns, dass die Regierungen und das Europäische Parlament gar nicht wissen, wie sie vorgehen sollen. Der Europäische Gerichtshof ist eingeschaltet und muss entscheiden. Es ist völlig unklar, ob or einem Gerichtstermin überhaupt etwas passiert“.
Also völlig klar ist, dass das Europaparlament am 2. oder 3. Juli über ACTA abstimmen wird. Unklar ist momentan, ob es die Verzögerer schaffen, durch Ändeurngsanträge vor der eigentlichen Abstimmung eine Verschiebung in die Verlängerung zu erreichen, wie es die Konservativen, teilweise unter Mitwirkung liberaler Abgeordneter in den vorausgegangenen Abstimmungen in vier Ausschüssen im Europaparlament versucht, aber dort jeweils keine Mehrheit gefunden haben. Dieses Mannöver ist zu erwarten und wir werden genau hinschauen, wer sich daran beteiligt.
Aber die Proteste findet sie grundsätzlich erstmal gut, „weil es die Bürgerrechte stärkt“. Für eine erneute ACTA-Auflage hat sie einen Vorschlag, der bereits des öfteren von Liberaler Seite geäußert wurde:
„Besser wäre es gewesen, von vorneherein Marken und Patente von der Frage der Urheberrechte zu trennen. Wenn wir das Urheberrecht bei ACTA ausklammern, hätten wir wenigstens einen Bereich, in de wir uns einigen können.“
Es gibt immer noch einige weitere Argumente gegen ACTA, wenn man Urheberrechte und das Netz ausklammert. Die Fragen rund um die Beschlagnahme von Generika und Saatgut und die Umgehung von transparenteren und offeneren Strukturen auf internationaler Ebene z.B. im Rahmen der WIPO bleiben ja weiterhin bestehen, aber dafür interessieren sich leider nur wenige.
Das Bundeskabinett hat wohl letzte Woche die unsägliche Idee einer 2‑Strikes-Regelung abgelehnt, hier konnte sich offensichtlich Leutheusser-Schnarrenberger z.B. gegen Wirtschaftsminister Rössler durchsetzen. Allerdings irritiert mich die Formulierung „Wir wollen zum Beispiel die Möglichkeiten erleichtern, an die Mailadressen von illegalen Downloadern zu kommen, um ihre Ansprüche geltend zu machen“. Klingt nach Warnmodell-light oder sollen jetzt die Abmahnungen per Mail verschickt werden, um die Kosten für das Porto zu sparen? Hier bin ich mal auf eine Ausgestaltung gespannt, was konkret gemeint ist. Aber einen Referentenentwurf für einen dritten Korb der Urheberrechtsreform will sie nach der Sommerpause vorlegen. Das war ja diese Woche für noch „vor der Sommerpause“ angekündigt. Dieser wird voraussichtlich auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger beinhalten.
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Elektronische Überwachung: Bundesregierung verweigert Auskunft zu deutschen Geheimdiensten
Elektronische Überwachung: Bundesregierung verweigert Auskunft zu deutschen Geheimdiensten Können deutsche Geheimdienste PGP entschlüsseln? Das suggeriert eine Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei. Viele Fragen zur „strategischen Fernmeldeaufklärung“ will man jedoch nicht öffentlich beantworten.
