Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde ausführlich vom Print-Spiegel zum Urheberrecht, ACTA und Anonymität im Netz interviewt. Zu ACTA scheint sie die Kritik nicht wirklich aufgenommen zu haben, sondern sie hat lediglich auf die Proteste reagiert:
„ACTA hat gezeigt, dass manche Dinge öffentlich anders verstanden werden, als sie ausgehandelt worden sind. Wenn wir sehen, wie viele Leute es in ganz Europa gibt, die ACTA nicht wollen, dann ist es richtig, diese Proteste aufzunehmen und zu sagen: Wir betreiben das vorerst nicht weiter.“
Im Gegensatz zur offiziellen Linie der liberalen Fraktion im Europaparlament möchte sie, dass erstmal der Europäische Gerichtshof entscheiden soll, bevor das Europaparlament darüber eine Entscheidung trifft, die in drei Wochen ansteht.
„Die Debatte in Europa zeigt uns, dass die Regierungen und das Europäische Parlament gar nicht wissen, wie sie vorgehen sollen. Der Europäische Gerichtshof ist eingeschaltet und muss entscheiden. Es ist völlig unklar, ob or einem Gerichtstermin überhaupt etwas passiert“.
Also völlig klar ist, dass das Europaparlament am 2. oder 3. Juli über ACTA abstimmen wird. Unklar ist momentan, ob es die Verzögerer schaffen, durch Ändeurngsanträge vor der eigentlichen Abstimmung eine Verschiebung in die Verlängerung zu erreichen, wie es die Konservativen, teilweise unter Mitwirkung liberaler Abgeordneter in den vorausgegangenen Abstimmungen in vier Ausschüssen im Europaparlament versucht, aber dort jeweils keine Mehrheit gefunden haben. Dieses Mannöver ist zu erwarten und wir werden genau hinschauen, wer sich daran beteiligt.
Aber die Proteste findet sie grundsätzlich erstmal gut, „weil es die Bürgerrechte stärkt“. Für eine erneute ACTA-Auflage hat sie einen Vorschlag, der bereits des öfteren von Liberaler Seite geäußert wurde:
„Besser wäre es gewesen, von vorneherein Marken und Patente von der Frage der Urheberrechte zu trennen. Wenn wir das Urheberrecht bei ACTA ausklammern, hätten wir wenigstens einen Bereich, in de wir uns einigen können.“
Es gibt immer noch einige weitere Argumente gegen ACTA, wenn man Urheberrechte und das Netz ausklammert. Die Fragen rund um die Beschlagnahme von Generika und Saatgut und die Umgehung von transparenteren und offeneren Strukturen auf internationaler Ebene z.B. im Rahmen der WIPO bleiben ja weiterhin bestehen, aber dafür interessieren sich leider nur wenige.
Das Bundeskabinett hat wohl letzte Woche die unsägliche Idee einer 2‑Strikes-Regelung abgelehnt, hier konnte sich offensichtlich Leutheusser-Schnarrenberger z.B. gegen Wirtschaftsminister Rössler durchsetzen. Allerdings irritiert mich die Formulierung „Wir wollen zum Beispiel die Möglichkeiten erleichtern, an die Mailadressen von illegalen Downloadern zu kommen, um ihre Ansprüche geltend zu machen“. Klingt nach Warnmodell-light oder sollen jetzt die Abmahnungen per Mail verschickt werden, um die Kosten für das Porto zu sparen? Hier bin ich mal auf eine Ausgestaltung gespannt, was konkret gemeint ist. Aber einen Referentenentwurf für einen dritten Korb der Urheberrechtsreform will sie nach der Sommerpause vorlegen. Das war ja diese Woche für noch „vor der Sommerpause“ angekündigt. Dieser wird voraussichtlich auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger beinhalten.