Bundesregierung

  • : Bundestagssitzung zu den Abhöraktivitäten des amerikanischen Geheimdienstes
    Bundestagssitzung zu den Abhöraktivitäten des amerikanischen Geheimdienstes

    Ein Tagesordnungspunkt auf der heutigen Bundestagssitzung ist die Massenüberwachung durch die NSA. Nach einer Regierungserklärung Angela Merkels und einer Aussprache zum EU-Gipfel „Östliche Partnerschaft“ kann man ab ca. 15:30 Uhr die geplant 90-minütige Debatte im Parlamentsfernsehen ansehen.

    Im Vorfeld dazu hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar einen Bericht erstellt. In diesem kommt er zu sieben Schlussfolgerungen:

    • Die Bundesregierung muss sich weiter um Aufklärung bemühen und den Bundestag darüber informieren – sowohl hinsichtlich der Aktivitäten der eigenen Nachrichtendienste als auch der ausländischen.
    • Das Parlamentarische Kontrollgremium und die G10-Kommission sollten sich darum bemühen, ihre Aufsichtstätigkeiten wirksam wahrnehmen zu können, eventuell auch durch Konsultation externer Fachkundiger.
    • Gesetzeslücken, die bestimmte Tätigkeiten der Nachrichtendienste unbeaufsichtigt lassen, sollten schnellstmöglich geschlossen werden.
    • Die Bundesregierung ist verpflichtet, ihren Bürgern wirksame Mittel an die Hand zu geben, um ihre Kommunikation zu schützen. Außerdem muss sie angemessenen Datenschutz bei Telekommunikations- und Internetdienstleistern sicherstellen.
    • Bei der Aufklärung und Aufarbeitung muss es eine enge Zusammenarbeit und umfassenden Informationsaustausch zwischen der Bundesregierung, dem Bundestag und den Kontrollorganen geben.
    • Deutsche und ausländische Nachrichtendienste dürfen durch ihre Zusammenarbeit keine rechtlichen Beschränkungen umgehen.
    • Man braucht einen europäischen Rechtsrahmen durch Völkerrechtsverträge, um die Bürger vor der gegenseitigen Ausspähung aller Länder zu schützen.

    Soweit zu den Empfehlungen. Über die realen Ergebnisse der heutigen Debatte werden wir euch auf dem Laufenden halten.

    18. November 2013 2
  • : Die Wunschliste des Bundesinnenministerium für mehr Überwachung
    Die Wunschliste des Bundesinnenministerium für mehr Überwachung

    Verschiedene Medien haben in der vergangenen Woche über ein Forderungspapier des Bundesinnenministeriums für die gerade laufenden Koalitionsverhandlungen berichtet. Darin findet sich eine Wunschliste für mehr Überwachung, angefangen bei den Mautdaten bis hin zur flächendeckenden Überwachung unserer gesamten Internetkommunikation. Da ist wohl unser Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich neidisch auf das, was die NSA und der GCHQ können und will auch mehr unsere Leben überwachen können. Das Papier wurde zwar häufig zitiert, aber nirgends komplett dokumentiert. Wir machen das jetzt, um diese Wunschliste als Mahnmal der Nachwelt zu erhalten (PDF). Falls unser Bundesinnenminister mal wieder in die Kamera heuchelt, wie sehr er doch an Aufklärung des größten Überwachungsskandals in der Geschichte der Menschheit interessiert sei, denkt nur an diese Wunschliste.

    Dieser Auszug beschreibt nur die Punkte Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung (Quellen-TKÜ), Ausweitung §100 auf alle Computerstraftaten und die flächendeckende Netzüberwachung an Internetknoten.

    1. Thema

    Ermittlungsinstrumente an aktuelle Herausforderungen anpassen

    2. Sachdarstellung

    a.) Mindestspeicherfrist für TK-Verbindungsdaten einführen

    Der Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten ist für Strafverfolgung und Ge- fahrenabwehr unerlässlich, insbesondere
    – zur Aufklärung von Beziehungen zwischen Opfer und Tätern bei Kapitalverbrechen und organisierter Kriminalität sowie
    – zur Identifizierung des Inhabers einer IP-Adresse bei Taten im Internet.

    Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen. Die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsspeicherung sieht für diese Daten Min- destspeicherfristen im Rahmen von 6 Monaten bis zu 2 Jahren vor. Das BVerfG hat die deutschen Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie zwar für verfassungswidrig erklärt, aber zugleich deutlich gemacht, dass eine verfassungskonforme Umsetzung möglich ist. Die Identifizierung des Inhabers einer IP-Adresse ist danach bereits bei Vergehen und qualifizierten Ordnungswidrigkeiten verfassungsrechtlich zulässig.

    10. November 2013 90
  • : Überraschung? Auch Briten haben Spionagetechnik in Berlin
    CC BY-NC-ND 2.0 via Flickr/Jordi Torà
    Überraschung? Auch Briten haben Spionagetechnik in Berlin

    In der letzten Woche haben wir erfahren, dass es in der amerikanischen Botschaft in Berlin offenbar ein „Spionagenest“ gibt. Wärmebildkameras hatten das Vorhandensein von Abhör-Equipment auf dem Dach nahegelegt. Kein Wunder, erleichtert zumindest das Abhören von Kanzlerin Merkel und ihrer Regierungsriege.

    Hingegen verwunderlich ist, dass die britische Botschaft, die direkt neben der US-Botschaft liegt, bisher noch keine Beachtung gefunden hat. Und dass, obwohl hier baulich nichts versteckt wurde. Frank Rieger hatte bereits nach Bekanntwerden der Botschaftsausstattung auf das Dach der Briten hingewiesen (lässt sich auch via Google Maps recht gut erkennen). Die besitzen wenig dekorative, aber interessante Dachaufbauten, die zweifellos zu eindeutigen Assoziationen führen. Siehe Radarstation Teufelsberg, die zu Zeiten des Kalten Krieges von Amerikanern und Briten zum Abhören genutzt wurde.

    5. November 2013 9
  • : Ja was denn nun? Doch kein Asyl für Snowden und neuer Kuschelkurs mit den USA
    Ja was denn nun? Doch kein Asyl für Snowden und neuer Kuschelkurs mit den USA

    Und alles wieder zurück auf Null. In der vergangenen Woche hatten wir über aufkeimende Hoffnung in der Causa „Asyl für Snowden“ berichtet. Nun bestätigen sich die Befürchtungen, dass Innenminister Friedrich mit der Aussage, man werde einen Weg finden, Snowden anzuhören, kein Asyl impliziert hat. Man fährt im Zweifel besser selbst nach Moskau, anstatt die Beziehung zu den USA zu gefährden. Denn, wie Herr Seibert gestern mitteilte, seien die Voraussetzungen für Asyl nicht gegeben.

    5. November 2013 21
  • : BMI-Studie Di­gi­ta­les Deutsch­land 2020 lässt uns etwas ratlos zurück
    BMI-Studie Di­gi­ta­les Deutsch­land 2020 lässt uns etwas ratlos zurück

    Das Bundesinnenministerium und die IT-Beauftragen von fünf Bundesländern haben heute die Ergebnisse einer Expertenstudie vorgestellt, deren Ziel es ist, Impulse für ein „Digitales Deutschland“ zu setzen und dabei auch den föderalen Gedanken zu stärken. Mit Blick auf die beginnende Legislaturperiode im Bund sei es „jetzt der richtige Zeitpunkt, die Aufgabe und Rolle des Staates bei der Gestaltung der Digitalisierung in einem breiteren Kreis zu erörtern.“

    Das ist leider nicht so richtig gelungen. Vielleicht liegt es am Studiendesign, vielleicht liegt es auch an den Auftragsgebern, wenn die 76-seitige Studie einen zum Schluß etwas ratlos zurück lässt. Ziel ist eine Digitalisierungsstrategie 2020 und dafür hat man sich vor allem mit den drei Themenkomplexen „Digitale Infrastruktur“ (aka Breitbandausbau), „Digitale Souveränität“ (aka Medienkompetenz) sowie „IT-Sicherheit und Datenschutz“ konzentriert. Drei wichtige Fragestellungen, aber eben auch nur wenige Aspekte einer „Digitalisierungspolitik“ (Neudeutscher Framingversuch für Netzpolitik). Zwischendrin liest sich die Studie als Dauerwerbesendung für eGovernmentund wie dieser gut angenommen würde (Erfolgsmodell ePerso), aber das ist beim Auftraggeber der Studie (IT-Planungsrat) auch kein Wunder.

    Als Fazit bleibt, dass mehr Datenschutz, Breitbandausbau und Medienkompetenzförderung wichtig sind. Darauf hätte die Bundesregierung auch ohne Expertenbefragung kommen können und viel früher konsequenter die richtigen Schritte unternehmen müssen. Warum ist das ausgeblieben und was genau wird jetzt unternommen?

    4. November 2013 1
  • : Verhandlungen: Große Koalition will mehr Breitbandförderung und Netzneutralität
    Verhandlungen: Große Koalition will mehr Breitbandförderung und Netzneutralität

    Die Nachrichtenagentur REUTERS berichtet über einen Zwischenstand der Koalitionsverhandlungen aus der Arbeitsgruppe Wirtschaft. Demnach soll es jährlich eine Milliarde mehr Förderung für den Breitbandausbau geben: Union und SPD verabreden Milliarden für Breitbandausbau.

    Interessant ist auch, dass man sich zur Netzneutralität bekennen wolle. Das tat die letzte Koalition übrigens auch bereits in ihrem 2009er-Koalitionsvertrag, der Teufel steckt in dieser Debatte stets im Detail, ob und wie man willens ist, diese auch gesetzlich zu verankern:

    Ausdrücklich bekennen sich Union und SPD zur sogenannten Netzneutralität. Diese bedeutet, dass Telekommunikationsfirmen wie die Deutsche Telekom nicht unterschiedliche Verbindungsstandards zu unterschiedlichen Preisen einführen dürfen. Die Netzneutralität soll als Regulierungsziel im Telekommunikations-Gesetz „verbindlich“ geregelt und definiert werden. Die Bundesnetzagentur soll zur Überwachung dieser Regeln neue Kompetenzen erhalten.

    Wir lassen uns mal positiv überraschen, ob die Große Koalition wirklich willens ist, den Drosselkom-Plänen der Deutschen Telekom und ihre Wettbewerber ein Ende vorzuschieben. Bis dahin bleiben wir skeptisch und warten wieder auf die übliche „Best-Effort bleibt offen, Managed-Services ist was anderes“-Rhetorik.

    Eine Verankerung der Netzneutralität als höheres Regulierungsziel im Telekommunikationsgesetz kann nicht schaden, bisher steht sie an hinterer Stelle.

    3. November 2013 9
  • : Friedrich will jetzt vielleicht doch Snowden anhören
    Friedrich will jetzt vielleicht doch Snowden anhören

    Auf einmal möchte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) vielleicht doch mit Edward Snowden sprechen, bzw. sprechen lassen oder das aufnahmen, was Snowden erzählt. Das berichtet der Tagesspiegel:

    „Wenn er uns etwas sagen will, dann nehmen wir das auf.“ Man sei dankbar, wenn es irgendwelche Informationen gäbe. „Wir werden Möglichkeiten finden, wenn Herr Snowden bereit ist, mit deutschen Behörden zu sprechen, dieses Gespräch auch stattfinden zu lassen“, sagte Friedrich zum Auftakt der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe „Innen und Justiz“ der Koalitionsverhandlungen.

    Man kann bei Friedrich natürlich nie sicher sein, ob er das „dann nehmen wir das auf“ nicht in die Richtung sagte, dass er unsere Sicherheitsbehörden zum Telefon überwachen zu Snowden schickt. Aber da hat sich der Besuch von Ströbele bei Snowden schon gelohnt. Bisher wollte Friedrich ja nichts glauben, was er irgendwo gelesen hat. Noch im August erklärte er:

    Alle Verdächtigungen, die erhoben wurden, sind ausgeräumt. Fest steht: Es gab keine “massenhaften Grundrechtsverletzungen” amerikanischer Geheimdienste auf deutschem Boden, wie behauptet wurde.

    und:

    Es wird eine Klarstellung der Amerikaner geben mit der deutlichen Aussage, dass sie uns als befreundete Nation nicht ausspionieren. Dies ist ein deutliches Zeichen, dass die USA unsere Sorgen ernst nehmen.

    Anscheinend hat Friedrich ein neues Memo erhalten, in dem drin steht, dass die bisherige Kommunikationsstrategie gescheitert ist und er was neues erzählen muss.

    1. November 2013 7
  • : Bundesregierung: NSA-Affäre wurde nie für beendet erklärt, war alles nur Fehlinterpretation der Medien
    Bundesregierung: NSA-Affäre wurde nie für beendet erklärt, war alles nur Fehlinterpretation der Medien

    In der Bundespressekonferenz sorgte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter heute für Erheiterung, als er klarmachen wollte, dass die Bundesregierung die NSA-Affäre vor der Merkel-Handy-Anekdote niemals (NIE!) für beendet erklärt habe.

    Gefragt wurde:

    Es wurde ja von Regierungsseite sowohl als dem Innenministerium wie auch vom Kanzleramt im Sommer die Datenausspähaffäre für beendet erklärt und Herr Friedrich hat gesagt Verdachtsmomente seien ausgeräumt. Waren Sie da zu naiv? Haben Sie andere Informationen gehabt? Wie erklären Sie sich im Nachhinein Ihre eigenen Aussagen?

    Ab Minute 3:50 kann man sich hier die Antwort auf diese plausiblen Fragen anhören. Naiv? Iwo!

    25. Oktober 2013 9
  • : Da hört der Spaß auf und die Spähaffäre fängt an: Westerwelle bestellt US-Botschafter ein
    Da hört der Spaß auf und die Spähaffäre fängt an: Westerwelle bestellt US-Botschafter ein

    In den vergangenen Tagen wurden diverse Meldungen über das Abhören des Kanzlerinnen-Handys von amerikanischen Geheimdiensten durch die Medienlandschaft gereicht. Es scheint, als hätte das Ausspähen der Bevölkerung nicht gereicht, um die Politiker ernsthaft zum Handeln zu bringen. Das schafft nun ein einziges prominentes Handy. Die Welt schreibt gar vom „Beginn einer großen Spähaffäre“. Das bringt uns zu der Frage, was das Ganze vorher gewesen sein mag. Kollateralschaden im Zuge der Terrorbekämpfung?

    Nun werden Aufklärungsbemühungen im Außenministerium angekurbelt: Guido Westerwelle hat für heute Nachmittag den US-Botschafter John B. Emerson ins Auswärtige Amt bestellt. Zuvor hatte gestern Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung in einer Pressemitteilung verkündet:

    Die Bundeskanzlerin hat heute mit Präsident Obama telefoniert. Sie machte deutlich, dass sie solche Praktiken, wenn sich die Hinweise bewahrheiten sollten, unmissverständlich missbilligt und als völlig inakzeptabel ansieht. Unter engen Freunden und Partnern, wie es die Bundesrepublik Deutschland und die USA seit Jahrzehnten sind, dürfe es solche Überwachung der Kommunikation eines Regierungschefs nicht geben.

    Nun, hoffen wir, dass Guido Westerwelle etwas energischer als Hans-Peter Friedrich nach Erklärungen verlangt. Und die Sache nicht gleich wieder für beendet erklärt wird. Wir werden über die Ergebnisse berichten.

    24. Oktober 2013 23
  • : Koalitionsverhandlungen: Wer verhandelt die Netzpolitik der Großen Koalition? (Update)
    Koalitionsverhandlungen: Wer verhandelt die Netzpolitik der Großen Koalition? (Update)

    Bei Zeit.de findet sich eine Übersicht der Verhandlungsführer für nun beginnenden Koalitionsverhandlungen für eine Große Koalition. Netzpolitik dürfte als Querschnittsthema in mehreren Arbeitsgruppen verhandelt werden. Zuallererst fällt natürlich die Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda auf, die der Arbeitsgruppe Kultur zugeordnet ist. Das führte gestern erstmal zu viel Häme auf Twitter, aber diese Zuordnung muss ja erstmal nicht schlecht sein. Viel wichtiger als eine Zuordnung ist ja, wer da was verhandelt. Der CDU-MdB und CNetz-Sprecher Peter Tauber Dorothee Bär (CSU) soll die Unter-AG zusammen mit der SPD-MdB und ehemaligen Justizministerin Brigitte Zypries leiten. Zypries war Mitglied der Enquete-Kommission und wenn beide wollen, könnte da was Gutes bei rauskommen. Unklar ist aber, wer noch alles mitverhandelt und welche netzpolitisch-relevanten Positionen in den anderen AGs beschlossen werden. Die Arbeitsgruppe Kultur soll von CDU-MdB Michael Kretschmer und von SPD-Seite wahrscheinlich Klaus Wowereit geleitet werden. Kretschmer war in der letzten Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit den Aufgabenbereichen Bildung und Forschung sowie Kunst, Kultur und Medien und zählt zu den progressiven CDU-Netzpolitikern. Diese Arbeitsgruppe dürfte sicher auch Urheberrecht mit verhandeln.

    Und dann gibt es die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz, die von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und wahrscheinlich von SPD-Seite der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann geleitet werden soll. Hier werden alle Überwachungsrelevanten Themen diskutiert, von Vorratsdatenspeicherung bis zu der Frage, ob man denn jetzt die „millionenfache Grundrechtsverletzung“ durch ausländische Geheimdienste aufklären möchte, was die SPD im Wahlkampf gefordert hat, oder nicht, was die CDU/CSU versprochen hat.

    Dann gibt es noch eine Unter-AG Verbraucherschutz, wo zumindest Ulrich Kelber von der SPD schon nominiert ist.

    Wir lassen uns mal überraschen, was zum Schluß serviert wird.

    Update: Peter Tauber wurde wohl gegen Dorothee Bär ausgetauscht, damit die CSU auch was zu leiten hat. Und Thorsten Denkler von sueddeutsche.de hat die Strukturübersicht der Koalitionsverhandlungen getwittert:

    In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an Twitter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Twitter betrachtet Deinen Klick als Einwilligung in die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt Twitter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Twitter

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X.

    Nochmal Update: Die Mitglieder der Unter-AG Digitale Agenda stehen fest. Von Seiten der CDU/CSU sind dabei: Peter Tauber, Ansgar Heveling, Nadine Schoen, Andreas Lämmel, Thomas Heilmann, Markus Blume, Reinhard Brandl und Dorothee Bär. Von Seiten der SPD sind dabei: Brigitty Zypries, Gesche Jost, Björn Böhning und Lars Klingbeil.

    23. Oktober 2013 5
  • : CDU-Gesprächskreis Digitalisierung will weniger Netzpolitik
    CDU-Gesprächskreis Digitalisierung will weniger Netzpolitik

    Heise berichtet über einen Gesprächskreis CDU zur „Digitalisierungspolitik“. Dieser hat ein Papier beschlossen, was Heise vorliegt und wo auf drei Seiten die Netzpolitik der CDU in der kommenden Legislaturperiode umrissen werden soll. Netzpolitik soll demnach weiterhin in einem Unterausschuss angesiedelt werden, anstatt in einem Hauptausschuss, wie ihn die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft in der letzten Legislaturperiode einstimmig vorgeschlagen hat. Hier haben sich wohl die mächtigen Rechtspolitiker in der CDU gegenüber der viel zu kleinen Gruppe der jungen Netzpolitiker durchgesetzt. Man kann auch davon ausgehen, dass im Hintergrund auch die Content-Lobby daran gearbeitet hat, die aufstrebende Netzpolitik weiter klein zu halten und gegen Veränderung zu kämpfen. Die Rechtspolitiker haben kein Interesse daran, dass es einen stärkere Verankerung der Netzpolitik im Parlament gibt, damit sie weiterhin im Rechtsausschuss die wichtigsten netzpolitischen Leitlinien bestimmen können (Grundrechtsfragen, Überwachung, Urheberrecht, etc.).

    Wie wird Netzpolitik in der Bundesregierung verankert?

    17. Oktober 2013 10
  • : Peter Schaar: Es war einmal der Datenschutz
    Peter Schaar: Es war einmal der Datenschutz

    Richard Gutjahr hat in seinem Blog unseren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ausführlich interviewt: Es war einmal der Datenschutz

    Welchen Wunsch haben Sie in diesem Zusammenhang an uns Journalisten?

    Der Wunsch wäre natürlich, dass sich Journalisten weiterhin den Themen Privatsphären- und Datenschutz widmen und Missstände ans Tageslicht bringen. Den Medien, davon bin ich überzeugt, kommt hier eine wichtige Rolle zu. Schließlich hoffe ich, dass demokratische Gesellschaften im Unterschied zu autoritären Überwachungsstaaten die Chance nutzen, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Diese Korrekturen unterbleiben aber, wenn die entscheidenden Informationen der Öffentlichkeit vorenthalten und nur im stillen Kämmerlein diskutiert werden. Das notwendige Umsteuern kann nur gelingen, wenn öffentlich und gegebenenfalls auch kontrovers diskutiert wird – Diskussionen, die auch von Journalisten initiiert werden können.

    17. Oktober 2013 7
  • : Alles geheim! Bundesregierung beantwortet Fragenkatalog zu Geheimdiensten (nicht)
    Alles geheim! Bundesregierung beantwortet Fragenkatalog zu Geheimdiensten (nicht)

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundesregierung im September 47 weitere Fragen zur Zusammenarbeit deutscher Geheimdienste und Sicherheitsbehörden mit befreundeten Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden zur Beantwortung als Ergänzung einer früheren Anfrage geschickt. Die Antworten sind jetzt eingetroffen (PDF). Im Vergleich zu früheren Antworten der Bundesregierung auf Fragen von Oppositionsfraktionen zum NSA-Skandal gibt es diesmal einen neuen traurigen Rekord: Von 47 Fragen wurden vier beantwortet, davon wurde bei einer Antwort auf eine frühere Antwort verwiesen. Der Rest ist geheim.

    Das bei der Antwort wohl federführende Bundesinnenministerium erklärt in der Einleitung erstmal nochmal in den bekannten Geschichten und Buzzwörtern, wie wichtig die Überwachungsmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten sei, um gegen „terroristische Netzwerke“ vorgehen zu können. Aller Austausch mit befreundeten Diensten sei selbstverständlich auf Basis existierender Gesetze erfolgt. Nachprüfen lässt sich das leider nicht so genau.

    Nach „sorgfältiger Abwägung“ ist die Bundesregierung zu „der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte einzeln und insbesondere in ihrer Zusammenschau geheimhaltungsbedürftig sind.“

    8. Oktober 2013 14
  • : 10 netzpolitische Herausforderungen für die künftige Regierungskoalition
    10 netzpolitische Herausforderungen für die künftige Regierungskoalition

    Die Koalitionsverhandlungen bieten die Chance Weichen für eine Netzpolitik zu stellen, welche die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer sichert, freien Zugang zu Informationen und Diensten aller Art gewährleistet und Innovationen befördert. Der Digitale Gesellschaft e.V. fordert die beteiligten Parteien daher auf verbindliche Zielvorgaben zu den zentralen netzpolitischen Fragen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu wurden zehn netzpolitische Herausforderungen für die künftige Regierungskoalition samt konkreten Formulierungsvorschläge für den Koalitionsvertrag formuliert.

    Die Themen im Einzelnen:

    1. Europäische Datenschutzgrundverordnung
    2. Nachrichtendienstliche Überwachung elektronischer Kommunikation
    3. Export von Überwachungstechnologien
    4. Vorratsdatenspeicherung
    5. Funkzellenabfrage
    6. Störerhaftung
    7. Recht auf Remix
    8. Offene Daten
    9. Offenes Wissen
    10. Netzneutralität

    Hier ist das PDF dazu. Und hier ist die Pressemitteilung: 10 netzpolitische Herausforderungen für die künftige Regierungskoalition.

    24. September 2013 23
  • : Unseriöse Geschäftspraktiken: Bundesrat verabschiedet Gesetz, das nichts an der Abmahn-Industrie ändert
    Unseriöse Geschäftspraktiken: Bundesrat verabschiedet Gesetz, das nichts an der Abmahn-Industrie ändert

    Die Abmahn-Industrie gegen Filesharing im Internet wird auch weiterhin nicht wirksam eingeschränkt. Dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat jetzt auch der Bundesrat zugestimmt. Ursprünglich sollte eigentlich der zunehmende Missbrauch von Abmahnungen bekämpft werden – im Verlauf der Verhandlungen wurde diese Wirkung aber von Abmahn-Freunden verwässert.

    Bereits im April berichteten wir über einen Gesetz-Entwurf des Bundestages, der sich auf die Fahnen schreibt, die Abmahn-Industrie gegen Filesharing im Internet einzuschränken. Doch schon damals kritisierten wir, dass der ursprüngliche Vorschlag in den Verhandlungen von Kulturstaatsminister Neumann so verändert wurde, dass die eigentliche Intention leer läuft. Trotzdem ging das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ am 27. Juni durch den Bundestag. Soeben hat auch der Bundesrat zugestimmt, wie eine Sprecherin gegenüber netzpolitik.org bestätigte.

    Mit dem Gesetz wird der § 97a des Urheberrechtsgesetzes geändert in eine neue Fassung mit diesem Absatz:

    (3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Nummern 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte

    1. eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und
    2. nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist.

    Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.

    Während die erste Hervorhebung noch gut klingt, wird sie durch die „besonderen Umständen des Einzelfalles“ wieder hinfällig. Denn die Rechtsprechung, besonders der Bundesgerichtshof, machen diese „besonderen Umstände“ immer wieder zur Regel statt zur Ausnahme.

    Damit ist eingetreten, was wir befürchtetet haben: Die Abmahn-Freunde von Lobby und Kulturstaatsminister Neumann haben eine effektive Deckelung von Abmahnungen verhindert.

    20. September 2013 11
  • : Staatswohl: Bundesregierung verweigert Auskunft, ob deutsche Geheimdienste Verschlüsselung knacken können
    Staatswohl: Bundesregierung verweigert Auskunft, ob deutsche Geheimdienste Verschlüsselung knacken können

    Die Öffentlichkeit darf nicht erfahren, ob deutsche Behörden Verschlüsselungsverfahren knacken können, weil sonst das Staatswohl gefährdet wird. Mit dieser Begründung lehnt die Bundesregierung eine Auskunft über diese Frage ab. Mindestens Bundesamt für Verfassungsschutz und Zollkriminalamt setzen sich aber mit der Frage auseinander, das Bundeskriminalamt umgeht Verschlüsselung mit Staatstrojanern.

    Vor zwei Wochen erhielten wir einen kleinen Einblick, wie die anglo-amerikanischen Geheimdienste verbreitete Verschlüsselungs-Technologien knacken und umgehen. Der Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko hat das zum Anlass genommen, die deutsche Bundesregierug mal zu fragen, auf welchem Stand deutsche Behörden bei der Überwindung von Verschlüsselung sind. Jetzt ist die Antwort da.

    Also, wenn man das Wort „Antwort“ gelten lässt. Auf mehr als zwei Seiten führt die Bundesregierung zunächst aus, dass „im Hinblick auf das Staatswohl“ die eigentliche Antwort geheim ist. Das Geheimhaltungsinteresse der Behörden ist hier größer als das Fragerecht der Abgeordneten. Die Häppchen für die gemeine Öffentlichkeit lassen sich in etwa so zusammenfassen:

    Bundeskriminalamt

    Die Bundesoberbehörde kann Verschlüsselung nicht selbst brechen bzw. dechiffrieren. Sehr wohl jedoch haben sie mit Staatstrojanern die Verschlüsselung umgangen und wollen das auch weiterhin tun. Über weitergehende Mittel tauschen sie sich mit anderen Staaten in der „Remote Forensic Software User Group“ aus.

    Militärischer Abschirmdienst

    Der Nachrichtendienst der Bundeswehr hat sich mit der Fragestellung noch nicht befasst.

    Bundesamt für Verfassungsschutz

    Der Inlandsnachrichtendienst beschäftigt sich mit dem Thema. Alles andere ist geheim.

    Zollkriminalamt

    Die Bundesmittelbehörde hat sich „auch mit dem Überwinden von verschlüsselten Verfahren befasst.“ Zudem führt man „Marktbeobachtungen“ durch, welche Produkte das können. Schließlich hat man sich auch in multilateralen Standardisierungsgremien damit befasst, hier wird „insbesondere“ das Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) genannt.

    19. September 2013 9
  • : NSA-Aufklärung: Wir wissen nichts und sollten wir doch was wissen, dann sagen wir das Euch nicht
    NSA-Aufklärung: Wir wissen nichts und sollten wir doch was wissen, dann sagen wir das Euch nicht

    Nachdem die SPD-Bundestagsfraktion zuletzt einen 115 Fragen langen Fragenkatalog bezüglich des NSA-Überwachnugsskandals von der Bundesregierung (nicht) beantwortet bekommen hat, hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nachgelegt. Uns liegen die Antworten auf 104 Fragen vor, wobei man sagen muss, dass natürlich nicht alles beantwortet wurde. (Wenn ich Link erhalte, kopiere ich den hier noch rein). Teilweise sind die Antworten so geheim, dass nicht einmal Bundestagsabgeordnete darüber informiert werden können, teilweise sind die Fragen bereits früher nicht beantwortet worden und bei einem Teil redet man sich einfach raus nach dem Motto „Wir wissen nichts und sollten wir doch was wissen, dann sagen wir das Euch nicht, weil wir Euch keine Dokumente geben brauchen.“ Aber der Reihe nach.

    Bitte keine Details, nachher müssen wir noch Fragen beantworten

    Ein Muster, was sich durch alle Antworten der Bundesregierung auf alle Fragen zielt ist, dass man zwar wusste, dass die USA abhören, aber Details dabei nicht von Interesse waren.

    Der Bundesregierung ist bekannt, dass die USA ebenso wie eine Reihe anderer Staaten zur Wahrung ihrer Interessen Maßnahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung durchführen. Von der konkreten Ausgestaltung der dabei zur Anwendung kommenden Programme oder von deren internen Bezeichnungen, wie sie in den Medien aufgrund der Informationen von Edward Snowden dargestellt worden sind, hatte die Bundesregierung keine Kenntnis.

    Echelon? Gibts doch gar nicht.

    Danach gefragt, ob man sich bereits früher über NSA-Aktivitäten Gedanken gemacht habe, etwa nach einer Spiegel-Titelgeschichte im Jahre 1989 antwortet man, dass man zwar einen Untersuchungsausschuss zu Echelon (aus dem Jahre 2001) „zur Kenntnis genommen“ habe, aber: „Die Existenz von Echelon wurde seitens der Staaten, die dieses System betreiben sollen, niemals eingeräumt.“

    Kurzfassung: Wahrscheinlich hat die USA keinen lieben Brief geschickt und Echelon bestätigt, deswegen gibt es das auch gar nicht und man musste sich keine Gedanken darüber machen.

    Konkrete Programme? Wir lesen keine Presseberichte.

    Immer wieder spannend ist es, wenn die Bundesregierung nach konkreten Programmen gefragt wird:

    16. September 2013 13
  • : Die Bundesregierung zu den Datenschutzbeauftragten so: „Ihr seid für Geheimdienst-Überwachung gar nicht zuständig“ (Update)
    Jens Teschke, Sprecher des Innen-Ministeriums und Leiter des Referats Presse
    Die Bundesregierung zu den Datenschutzbeauftragten so: „Ihr seid für Geheimdienst-Überwachung gar nicht zuständig“ (Update)

    Wie wir am Donnerstag berichteten, haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern einen Entschließungsantrag Keine umfassende und anlasslose Überwachung durch Nachrichtendienste!:

    Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellt fest, dass noch immer nicht alles getan wurde, um das Ausmaß der nachrichtendienstlichen Ermittlungen mithilfe von Programmen wie PRISM, TEMPORA und XKEYSCORE für die Bundesrepublik Deutschland aufzuklären.

    Die Bundesregierung sieht ja bekanntlich keinen Handlungsbedarf und kritisiert die Datenschutzbeauftragten für ihre Aktion. In der Regierungspressekonferenz sagte Jens Teschke, Sprecher des Innen-Ministeriums am Freitag:

    Ich möchte an dieser Stelle die Vorwürfe des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Schaar, von gestern zurückweisen. Einige von Ihnen werden ja die Pressekonferenz verfolgt haben.

    Vielmehr gilt es, Herrn Schaar darauf hinzuweisen, dass auch für ihn geltendes Recht gilt. Demnach unterliegen personenbezogene Daten, die der Kontrolle der G‑10-Kommission unterliegen, ausdrücklich nicht der Zuständigkeit des Bundesbeauftragten. Das sollte Herr Schaar eigentlich wissen. Aber genau das war bei seinen Fragen der Fall. Wir haben alle Fragen von ihm beantwortet, und zwar im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Wir haben Herrn Schaar darauf verwiesen, dass es zahlreiche Kleine Anfragen aus dem parlamentarischen Raum gab. Auch diese standen ihm zur Verfügung und sorgten teilweise dafür, dass seine Fragen beantwortet worden sein könnten.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wehrt sich dagegen. In einem Blog-Beitrag schreibt er:

    10. September 2013 13
  • : PRISM Firmen antworten der Bundesregierung: „Meine Name ist Hase, ich weiß von nichts.“
    PRISM Firmen antworten der Bundesregierung: „Meine Name ist Hase, ich weiß von nichts.“

    Acht der neun Internet-Unternehmen, die laut NSA Teil des Überwachungsprogramms PRISM sind, dementieren eine unmittelbare Zusammenarbeit mit US-Behörden. Das geht aus den Antworten der Firmen auf einen Fragenkatalog der Bundesinnenministeriums hervor, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Das Problem: Falls die Unternehmen einen Beschluss auf Grundlage des Foreign Intelligence Surveillance Act erhalten haben, dürfen sie gar nicht darüber sprechen.

    Der Summer of Snowden kam so richtig ins Rollen am 6. Juni, als Glenn Greenwald über das Programm PRISM berichtete, das der NSA „direkten Zugriff auf die Systeme“ von neun der größten amerikanischen Internet-Firmen geben soll. Das wurde von amerikanischen Behörden auch nicht bestritten.

    Die beteiligten Firmen jedoch wollen davon nichts wissen. Wie viele andere Stellen hat auch das deutsche Innenministerium einen Fragenkatalog an die beteiligten Firmen geschickt, über den wir hier berichtet hatten. Wir haben natürlich sofort eine Informationsfreiheits-Anfrage nach den Antworten gestellt. Nachdem auch Bundestag und Regierung auf die von uns veröffentlichten Fragen verwiesen haben und endlich die Antworten sehen wollten, haben wir heute endlich die Antworten erhalten:

    Die Fragen der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Frau Rogall-Grothe, vom 11. Juni 2013 haben die folgenden Internetunternehmen beantwortet: Yahoo, Microsoft einschließlich seiner Konzerntochter Skype, Google einschließlich seiner Konzerntochter Youtube, Facebook und Apple. Keine Antwort ist bislang von AOL eingegangen.

    Die Unternehmen Facebook und Google haben im Nachgang weitere Informationen zur Verfügung gestellt, die Ihnen auf Wunsch der beiden Firmen ebenfalls übermittelt werden.

    Und die Antworten auf diese acht konkreten Fragen sind wenig überraschend: Niemand wusste von irgendwas.

    5. September 2013
  • : Der aktuelle Stand der Netzneutralität auf Bundes- und EU-Ebene
    Der aktuelle Stand der Netzneutralität auf Bundes- und EU-Ebene

    Auf dem 16. netzpolitischen Abend des Digitale Gesellschaft e.V. hab ich gestern einen rund 20 Minuten langen Kurz-Vortrag über die aktuellen Entwicklungen der Netzneutralitätsdebatte auf Bundes- und EU-Ebene gehalten. Mit dabei ist ein Ratespiel, aus welchen Parteiwahlprogrammen welche Formulierungen zur Netzneutralität kommen und was sie bedeuten könnten.

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    NPA016.2A: Netzneutralitätsverordnung from c‑base on Vimeo.

    4. September 2013 5