Die Wunschliste des Bundesinnenministerium für mehr Überwachung

Verschiedene Medien haben in der vergangenen Woche über ein Forderungspapier des Bundesinnenministeriums für die gerade laufenden Koalitionsverhandlungen berichtet. Darin findet sich eine Wunschliste für mehr Überwachung, angefangen bei den Mautdaten bis hin zur flächendeckenden Überwachung unserer gesamten Internetkommunikation. Da ist wohl unser Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich neidisch auf das, was die NSA und der GCHQ können und will auch mehr unsere Leben überwachen können. Das Papier wurde zwar häufig zitiert, aber nirgends komplett dokumentiert. Wir machen das jetzt, um diese Wunschliste als Mahnmal der Nachwelt zu erhalten (PDF). Falls unser Bundesinnenminister mal wieder in die Kamera heuchelt, wie sehr er doch an Aufklärung des größten Überwachungsskandals in der Geschichte der Menschheit interessiert sei, denkt nur an diese Wunschliste.

Dieser Auszug beschreibt nur die Punkte Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung (Quellen-TKÜ), Ausweitung §100 auf alle Computerstraftaten und die flächendeckende Netzüberwachung an Internetknoten.

1. Thema

Ermittlungsinstrumente an aktuelle Herausforderungen anpassen

2. Sachdarstellung

a.) Mindestspeicherfrist für TK-Verbindungsdaten einführen

Der Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten ist für Strafverfolgung und Ge- fahrenabwehr unerlässlich, insbesondere
– zur Aufklärung von Beziehungen zwischen Opfer und Tätern bei Kapitalverbrechen und organisierter Kriminalität sowie
– zur Identifizierung des Inhabers einer IP-Adresse bei Taten im Internet.

Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen. Die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsspeicherung sieht für diese Daten Min- destspeicherfristen im Rahmen von 6 Monaten bis zu 2 Jahren vor. Das BVerfG hat die deutschen Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie zwar für verfassungswidrig erklärt, aber zugleich deutlich gemacht, dass eine verfassungskonforme Umsetzung möglich ist. Die Identifizierung des Inhabers einer IP-Adresse ist danach bereits bei Vergehen und qualifizierten Ordnungswidrigkeiten verfassungsrechtlich zulässig.

Vor dem EuGH sind derzeit sowohl ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie als auch Vorlageverfahren des Irischen High Court und des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs zur Klärung der Vereinbarkeit der Richtlinie mit den europäischen Grundrechten anhängig. Entscheidungen in den Verfahren dürften Anfang 2014 zu erwarten sein.

b.) Quellen-TKÜ – Regelung in der StPO (Recht und Praxis)

Bei der Quellen-TKÜ wird die laufende Kommunikation statt wie gewöhnlich beim Provider am Endgerät („Quelle“) ausgeleitet. Hierzu ist in der Regel die verdeckte Installation einer entsprechenden Überwachungssoftware auf dem Endgerät notwendig. Erforderlich ist die Durchführung einer Quellen-TKÜ insbesondere, wenn die Kommunikation auf dem Übertragungsweg verschlüsselt ist.

Eine ausdrückliche Ermächtigung für die Durchführung einer Quellen-TKÜ enthält lediglich § 20l Abs. 2 BKAG für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. § 100a StPO sowie § 2 Artikel 10-Gesetz regeln hingegen die Telekommu- nikationsüberwachung nur abstrakt, ohne hinsichtlich der technischen Durchführung zu differenzieren. Die zuständigen Gerichte haben, soweit bekannt, Maßnahmen der Quellen-TKÜ bislang gleichwohl auf § 100a StPO gestützt, da dieser gerade keine Einschränkung dahingehend enthält, wo die Kommunikation ausgeleitet wird. Insbesondere der GBA vertritt allerdings die Auffassung, dass ohne ausdrückliche Regelung die Durchführung einer Quellen-TKÜ auf Grundlage des § 100a StPO nicht möglich sei.

c.) Erweiterung des § 100a StPO (TKÜ) auf alle Computerstraftaten

Angesichts der zunehmenden Professionalisierung und arbeitsteiligen Vernetzung der Täter im Bereich Cybercrime wird auch die Überwachung der laufenden Kommunikation der Täter als Ermittlungsinstrument immer wichtiger.

Bislang ist allerdings nur der Computerbetrug (§ 263a StGB) in einem besonders schweren Fall Katalogtat nach § 100a Abs. 2 StPO. Der Verdacht einer Straftat al- lein nach §§ 202a, 202b, 202c (Ausspähen und Abfangen von Daten nebst Vorbe- reitungshandlungen) oder 303a, 303b StGB (Datenveränderung, Computersabotage) genügt nicht für die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung. Auch sind die Straftatbestände der §§ 202a, b, c und 202a StGB im Hinblick auf den Strafrahmen nicht schwer genug, um eine Aufnahme in den Katalog des § 100a Abs. 2 StPO zu rechtfertigen. Hier fehlen Qualifikationstatbestände für gewerbsmä- ßige oder bandenmäßige Begehungsformen.

d.) Telekommunikationsüberwachung an Internetknoten im Bundesgebiet

Die weitreichende und weiterhin steigende Nutzung des Internets bringt eine beträchtliche Änderung des Kommunikationsverhaltens mit sich. So ist u.a. festzustel- len, dass die Möglichkeiten eines nomadisierenden Internet-Zugriffs, d. h. eines wechselnden Zugangs z. B. durch offene WLANs1 oder Internet-Cafes, vermehrt genutzt werden. Auf diese Weise entziehen sich Zielpersonen der klassischen an- schlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Weiterhin liegen zahl- reiche der häufig genutzten Internet-Dienstleister, wie z. B. E-Mail- oder Speicher- platz-Anbieter, im Ausland und damit jenseits des deutschen Rechtsregimes. Der sicherheitsbehördliche Zugriff auf diese Kommunikation zum Zwecke der Aufklä- rung bzw. Beweiserhebung ist damit nur auf dem langwierigen Weg der Rechtshilfe möglich (sofern vorhanden) und von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Be- hörden und Dienstanbieter abhängig.

Es soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.

3. Maßnahme

a.) Mindestspeicherfrist für TK-Verbindungsdaten einführen

Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG sowie der diesbezüglichen Vorgaben des BVerfG durch
– Schaffung einer Speicherpflicht für die Provider im TKG, einschließlich Vorschriften zur Gewährleistung eines hohen Niveaus an Datensicherheit,
– Regelung zu Mindestvoraussetzungen für den Zugriff auf die Daten auch für Befugnisse aufgrund von Landesgesetzen,
– Schaffung bzw. Anpassung entsprechender spezieller Erhebungsbefugnisse in der StPO sowie den Polizei- und Sicherheitsgesetzen.

b.) Quellen-TKÜ – Regelung in der StPO (Recht und Praxis)

Klarstellende Regelung nach dem Vorbild des § 20l Abs. 2 BKAG in § 100a StPO sowie in § 2 Artikel 10-Gesetz.

c.) Erweiterung des § 100a StPO (TKÜ) auf alle Computerstraftaten

– Einführung von Qualifikationstatbeständen (gewerbsmäßige bzw. bandenmäßige Begehung) in den §§ 202a, 202b, 202c und 303a StGB.
– Aufnahme dieser Qualifikationstatbestände sowie des besonders schweren Falls der Computersabotage nach § 303b Abs. 4 StGB in den Katalog des § 100a Abs. 2 StPO.

d.) Telekommunikationsüberwachung an Internetknoten im Bundesgebiet

Ein Lösungsansatz zur Bewältigung der genannten Problemlage bietet die Auslei- tung der zu überwachenden Kommunikation an zentralen Internet-Knoten. Ein Großteil der Datenverkehre wird in Deutschland über diese wichtigen Infrastrukturknoten des Internets geleitet, weitgehend unabhängig vom konkreten Internet- Zugang und der geografischen Ansiedlung des genutzten Dienst-Anbieters. Der Datenabgriff auf der Vermittlungsstrecke bietet die Möglichkeit einer zielpersonenspe- zifischen Ausleitung im Zuge einer nach §§ 100a StPO, 100g Abs. 1 Satz 3 StPO, dem G10 oder den Polizeigesetzen angeordneten TKÜ-Maßnahme, aber auch der Ausleitung im Hinblick auf die strategische Fernmeldeaufklärung im Rahmen des § 5 G10, soweit Auslandskommunikation über die Netzknoten läuft.

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90 Ergänzungen

  1. Hoffentlich wird das bald umgesetzt. Vor allem DPI wäre eine gute Sache. So liese sich auch die Wirtschaft schützen wenn an den Netzknoten automatisch die Übertragung von Viren und Trojanern überwacht und gefiltert wird. So können Unkosten für die Wirtschaft welche durch die Verbreitung solcher Malware entstehen gesenkt werden. Zudem ist die Überwachung sehr wichtig um Industriespionage durch ausländische Geheimdienste aufdecken zu können. Auf diese Weise lässt sich der Datenschutz aller Bundesbüger viel eher schützen als ohne die Überwachung. Zumal der Gesetzestreue Bürger ja ohnehin nicht zu verbergen hat. Zudem können so Arbeitsplätze geschaffen werden, also das man die Leute die ansonsten durch den Technischen Fortschritt arbeitslos geworden wären eben dazu anstellt emails zu lesen um so eventuell kriminellen und Terroristen auf die schliche zu kommen. Denke das das alles nur unserem besten Wohlergehen dienen würde.

    Ich mach mir da keine Sorgen, hab ja nix zu verbergen.

    1. Als Testbed für diese Massnahmen sollten die TK-Anschlüsse der Bundesregierung dienen. Die müssen doch am meisten vor Trojanern geschützt werden, und bei denen wäre Transparenz besonders wichtig. Die sollen eh nichts privates über Dienstanschlüsse kommunizieren.

    2. Wohlwollend unterstelle ich dem Vorredner mal, dass er beim Verfassen seines Textes eine riesige Portion Ironie beigepackt hat.
      Allein schon der Schlusssatz kann doch niemals ernsthaft gemeint sein.

    3. „Zudem können so Arbeitsplätze geschaffen werden, also das man die Leute die ansonsten durch den Technischen Fortschritt arbeitslos geworden wären eben dazu anstellt emails zu lesen um so eventuell kriminellen und Terroristen auf die schliche zu kommen.“

      Da hat sich wohl jemand vom Obergeschoss der Runden Ecke in Leipzig inspirieren lassen? Oder war Vattern noch selbst bei der Stasi aktiv? ^^

      Es ist erschreckend, wie hier nach und nach das Briefgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der Basis von populistischen Argumentationsmustern ausgehöhlt werden. Diese Rechte sind essentiell für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung.

    4. Mal wieder jemand, der es nicht versteht. Selbst wenn du nichts zu verbergen hast besteht die Gefahr, dass jemand aus Versehen in den falschen Zusammenhang bringt (und Menschen machen Fehler). Und schon bist du z.B. ein Terrorsympatisant oder Schlimmeres und plötzlich steht das BKA vor deiner Tür. Oder du stehst auf der „no fly“ Liste der USA und es ist Essig mit deinem Urlaub.

    5. Sonst hat ein User unter dem Namen „BWL Student“ permanent in den Kommentaren der Piratenpartei herumgetrollt. Wahrscheinlich ist es der gleiche. Aussagen und Stil sprechen dafür.

      Lustig finde ich von einem BWL Stundenten den Gebrauch des Begriffes „Unkosten“ . Macht voll glaubwürdig xD

      In diesem Sinne: Bitte keine Trolle füttern.

      Gruß
      Kasimir

    6. Leute, Leute. Funktionieren Eure Ironie- und Sarkasmus-Detektoren wieder mal nicht? Der Mensch alias „BWL Student“ parodiert doch eine bestimmte Gruppe von Leuten. BWL-Studenten haben ja ein gewisses negatives Image in vielen Kreisen. Dass Ihr ernsthaft zur Gegenargumentation ansetzt, und nicht sofort die gelungene Satire durch „BWL Student“ lobt, lässt tief blicken.

      Mit so wenig emotionaler Intelligenz und Menschenkenntnis lässt sich ein Kampf für Menschenrechte und Freiheit nicht gewinnen.

      1. Ich denke das ist das Hauptproblem.
        Mir wurde von einem Mitglieder der Piraten auch schon mal gesagt, dass ich seine geposteten Artikel nicht immer mit triefendem Sarkasmus kommentieren soll, da die Erkennung von Ironie und Sarkasmus erfordert dummerweise doch einiges in Intellekt, den nicht jeder hat.

    7. Lies nur „1984“ – G. Orwell, und du weisst, was diese gewünschte totale Überwachung bringt. Statt den Menschen zu erziehen und ihnen Verantwortung zu übergeben auf daß sie reifen, will man uns einsperren – goldener Käfig?
      Nein, danke.

    8. Tja, BWL-Student, du bist so gut mit deiner Ironie, dass sie als echte und ehrliche Meinung durchgeht. Heutzutage beobachte ich es immer wieder, dass ironische Kommentare oder kabarettistische Beiträge der Realität so nahe sind, dass man sie nicht mehr von der Realität unterscheiden kann – dank Politikern wie Friedrich. Selbst den Postillion hat es da schon erwischt. Du bist also in guter Gesellschaft.

    9. „Ich mach mir da keine Sorgen, hab ja nix zu verbergen.“ Doch, ihre Rechtschreib-Unfähigkeit zum Beispiel.

      Wenn das der „state-of-the-art“ unserer BWL-Elite ist, dann steht es schlecht um die deutschen Unternehmen. Zeigen Sie mir doch mal bitte in welchem BWL-Buch von „Un“-Kosten die Rede ist? Zudem keine Kommasetzung, Adjektive groß geschrieben, um den Konjunktiv herumgeiert und noch „dass“ und „das“ verbockt. Ob das reicht um bei McKinsey Powerpoints zu präsentieren?

    10. @ BWL Student

      Da braucht wohl jemand Aufmerksamkeit…keine Sorge die wirst du schon noch kriegen…ob du nichts zu verbergen hast? Ich glaub du unterschätzt das ganz gewaltig…

      Man wird wissen welche Sexvorlieben du hast, welche Krankheiten, was du wann machst, was du planst, wann du deine frau mit wem betrogen hast (falls) usw.

      Aber das schlimme ist das du sogar recht hast; es wird alles genau genommen uninsteressant sein, denn deine Meinung ist genau die, die der Staat fordert. Du wirst also nie gefährlich sein, nie etwas hinterfragen, zu allem was gemacht wird egal wie menschunwürdig es ist ja sagen, nicht nur das; du wirst die exekutive sogar noch darüber hinaus sogar wählen!

      Echt schlimm diese Beschränktheit!

  2. welche exekutive soll denn aus diesem hirnrissigen beamtenkalauer und paragrafen gereite schlau werden? das würde ich gerne mal getestet haben, ob das BKA oder wer auch immer daraus schlau wird. ich wette bei 100 fragen 90 verschiedene antworten über die auslegung.

  3. Verstehe die Aufregung über diese Forderungen nicht. Der Vergleich zum NSA Skandal ist plakativ und entbehrt jeder Grundlage.
    Eigentlich schade, ich denke auch, dass es in Deutschland eine netzpolitische Bewegung geben muss, um objektiv auf Missstände hinzuweisen und sie bekannt zu machen. Was ihr hier tut ist lediglich Stimmungsmache und das Verdrehen von Fakten. Aus genau diesem Grund nimmt euch politisch niemand mehr ernst.

    1. beim NSA Skandal ging es um die anlasslose Überwachung der gesammten Kommunikation. In dem Papier stehen Forderungen die eine Überwachung in Deutschland stark erweitern oder gängige illegale Praktiken legitimieren würden. Daher wurde hier dieser Zusammenhang erwähnt. Falls du dem nicht zustimmst wäre es schön wenn du dies begründest. Zudem würde mich interessieren wie deiner Meinung nach hier Fakten verdreht werden wenn lediglich das Papier veröffentlicht wird zu dem sich jeder selbst ein Bild machen kann.

    2. Nee, was wir brauchen sind vorallem Leute, die auch auf diese Bewegung hören. Nehmen wir zum Beispiel mal den CCC. Der warnt doch schon seit Jahren oder sogar Jahrzehnten davor. Aber die Politik tut die ja als Spinner oder Schwarzseher ab.

      Ich denke, wir haben bereits eine gute Bewegung. Nur halt nicht genug Leute aus der Bevölkerung und in der Politik, die das auch begreifen.

  4. Der Krieg der Regierung gegen uns ist damit eröffnet.
    Den Leute, die mitten in einem Überwachungsskandal die Überwacherpartei CDU gewählt haben, möchte ich mich hiermit herzlich bedanken. Sie werden noch selber erleben was für einen Mist die zusammengewählt haben und dann ist deren Spielchen auch aus.

    1. Mein Dank geht vor allem an die große Zahl der „Internetaffinen“ die auf den großen „Geh wählen!“ Zug aufgesprungen sind. Insbesonderne bekannte Youtuber.

      Diese Leute sitzen seit Jahren dem Argument auf, daß bei x% Nichtwählern das Potential für verändernde Parteien ja soooooo groß sei!
      „Wenn 40% etwas anderes wählen würden, ja was dann? Geh wählen!“

      Problem: die Verteilungskurve sieht bei den Nichtwählern eben nicht viel anders aus, als bei der Restbevölkerung……

      Nichtwählen IST demokratisch!

  5. Sofortprogramm der Christlich Demokratischen Staatspartei zum Schutze des deutschen Volkes

    Die ewige Große Vorsitzende der Christlich Demokratischen Staatspartei hat sich einstimmig dazu verpflichtet, mit selbstloser Hingabe den legitimen Interessen des deutschen Volkes zu dienen. Um das deutsche Volke vor der allgegenwärtigen und unaufhörlich zunehmenden Bedrohung durch Gewalttäter und Terroristen endlich wirksam zu schützen, hat die ewige Große Vorsitzende der Christlich Demokratischen Staatspartei folgende Sofortmaßnahmen zum Schutze des deutschen Volkes erlassen. Hierbei wurde besonders darauf Wert gelegt, hochgefährliche Schutzlücken zu eliminieren und den massiven Missbrauch von bürgerlichen Rechten und Freiheiten durch schwerstkriminelle Straftäter zu bekämpfen.

    – Zusammenlegung von Staatsanwaltschaften, Landespolizeien, Landeskriminalämtern, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll zur Bundessicherheitshauptpolizei (BuSiHaPo)
    – Ermächtigung der BuSiHaPo zur Anklage und Verurteilung von Straftätern bei minder schweren Verbrechen (schwerste Verbrechen werden auch weiterhin in geheimer Verhandlung durch Volksgerichte gesühnt)
    – Ermächtigung der BuSiHaPo zur Anwendung von vernehmungstaktischen und aussagefördernden Zwangsmitteln
    – Erstatzlose Streichung des Richtervorbehaltes
    – Ersatzlose Streichung des Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechtes
    – Ersatzlose Streichung des Anwaltszwangs bei Strafverfahren
    – Umwandlung sämtlicher Ordnungswidrigkeitstatbestände zu Straftatbeständen
    – Abschaffung des Opportunitätsprinzips und rücksichtslose Verfolgung jeder Straftat
    – Abschaffung der Unschuldsvermutung mit Umkehr der Beweislast
    – Verbot von ruhestörenden Demonstrationen (nicht ruhestörende Demonstrationen werden selbstverständlich auch weiterhin geduldet)
    – Pflicht zur Vorabregistrierung jedes Teilnehmers bei nicht-ruhestörenden Demonstrationen
    – Einführung der Todesstrafe für Straftäter bei schwersten Verbrechen
    – Zusammenlegung von Bundesamt für Verfassungsschutz, Landesämtern für Verfassungsschutz, Amt für den militärischen Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst bei gleichzeitiger Ausstattung mit polizeilichen Befugnissen zum Geheimen Bundessicherheitsdienst (GeBuSiDi)
    – Einführung lebenslanger Immunität für Regierungsmitglieder, Abgeordnete, Richter, Beamte (insbesondere Polizisten) und Soldaten
    – Verbot von jeder Form der Anonymität
    – Verbot von Bargeld und verpflichtende Nutzung von personalisierten Zahlungskarten
    – Abschaffung geheimer Wahlen
    – Verpflichtende Angabe der Absenderadresse bei Postsendungen bei gleichzeitigem Beförderungsverbot von absenderlosen Postsendungen
    – Verpflichtende Hinterlegung eines Zweitschlüssels für Wohnungen und Wohnhäuser bei den örtlichen Polizeidienststellen
    – Regelmäßige unangekündigte Wohnungs-/Hausinspektionen mit Brandschutz- und Hygieneprüfungen
    – Verpflichtende Videoüberwachung öffentlicher Straßen, Plätze, Bahnhöfe, Flughäfen, Seehäfen und sonstiger öffentlicher Gebäude (ausgenommen bleiben aus Datenschutzgründen Diensträume von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten, Richtern, Beamten (insbesondere Polizisten) und Soldaten)
    – Verpflichtende Videoüberwachung der Innenräume, Zugänge und Außenanlagen sämtlicher Wohnungen und Wohnhäuser (ausgenommen bleiben aus Datenschutzgründen vorerst Badezimmer und Toilettenräume)
    – Verbot von Gardinen, Jalousien, Rollos und anderen Verdunkelungsmitteln (ausgenommen bleiben aus Datenschutzgründen vorerst Badezimmer und Toilettenräume)
    – Trageverbot für stark getönte Sonnenbrillen, Schirmmützen, Kappen, Hüte, Kapuzen und andere Vermummungsmittel (amtsärztliche Ausnahmegenehmigungen nur noch aus gesundheitlichen Gründen)
    – Trageverbot für Handschuhe (amtsärztliche Ausnahmegenehmigungen nur noch aus gesundheitlichen Gründen oder bei Außentemperaturen unter -5° Celsius)
    – Verbot von anonymen/pseudonymen Telefonanschlüssen (Festnetz und Mobilfunk) und anonymen/pseudonymen Internetanschlüssen
    – Verbot von Internet-Anonymisierungsdiensten
    – Verbot von Internetcafés und Telefonzellen
    – Mitführ- und Einschaltpflicht für Mobiltelefone (alternativ: Tragepflicht einer elektronischen Fußfessel)
    – Verpflichtende Nutzung einer Sicherheitsschnittstelle in jedem elektronischen Endgerät
    – Zuklebeverbot für eingebaute Kameras in elektronischen Endgeräten
    – Verpflichtende Nutzung einer Sicherheitsschnittstelle in Kraftfahrzeugen
    – Einführung einer satellitengestützten PKW-Maut
    – Kennzeichenpflicht für Fahrräder
    – Verbot von behördlich nicht zugelassenen Verschlüsselungsverfahren
    – Identifizierungspflicht beim Betreten des Internets
    – Lebenslange Mindestspeicherfrist für Metadaten
    – Verpflichtende Nutzung von elektronischen Strommessgeräten
    – Einführung einer einheitlichen Personenkennzahl (Zusammenführung von Steueridentifikationsnummer, Rentenversicherungsnummer und Krankenversicherungsnummer)
    – Verpflichtende Entnahme von DNA-Proben bei Neugeborenen
    – Verpflichtende Entnahme von DNA-Proben bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Rahmen der verpflichtenden jährlichen zahnärztlichen Untersuchung
    – Bei der Beantragung des neuen Personalausweises und des neuen Reisepasses verpflichtende Abgabe von: Unterschriftsprobe, Handschriftsprobe, Gesichtsablichtung (frontal und im Profil), Fingerabdrücken, Handabdrücken, Handvenenmuster, Irisscan, Stimmprobe, Geruchsprobe, Urinprobe, Stuhlprobe

    1. Großartig herausgearbeitet, wunderbare Verwendung von Irnoie und Sarkasmus und hoffentlich nie Realität.

      1. Bei einigen Punkten wäre ich mir da nicht so sicher… Wenn die Entrechtung des Bürgers und Paranoia des Staates weiter zu zunimmt, könnte einiges davon bald Realität sein.

      1. Wenn da mal jemand ordentlich in den Wald gepflezt hat, dann kann man ihm den Schiss wenigstens wieder vor die Haustür legen

    2. Sehr gute Liste, leider fehlen noch ein paar Kleinigkeiten, die selbstverständlich von meinem Büro ergänzt werden:

      – Gesetze sind sicherheitsrelevante Geheimsache und dürfen nur noch von Anwälten mit CDU/CSU/NPD-Genehmigung gelesen werden. Unkenntnis der Gesetzeslage schützt nicht vor Strafverfolgung.
      – Verpflichtung zur Einpflanzung von RFID-Chips in alle neugeborenen, nach einer Probezeit von 5 Jahren auch in Erwachsene.
      – Verbot der Verwendung von ausländischen SIM-Karten (Ausnahme für Länder, deren Telekommunikationsgesellschaften sich zur 100%igen Abhörung durch die Gemeinnützige Eigenständige Staatliche Telekommunikations-Abhör- und Prüf-Organisation (G.E.S.T.A.P.O.) bereiterklärt haben
      – Verbot der Installation von Nicht-Microsoft-Betriebssystemen auf allen Computern, Tablets und Smartphones (bei „Open Source“ kann nicht sichergestellt werden, dass unsere Hintertüren nicht entfernt wurden)
      – Um unser Vaterland vor der Übernahme durch Kommunisten, Moslems oder sonstigen Antideutschen Bewegungen zu verhindern, darf an Wahlen nur noch teilnehmen, wer eine Gesinnesprüfung besteht. Selbstverständlich wird der Wähler bei der Gesinnesprüfung an einen Lügendetektor angeschlossen. Betrugsversuch ist strafbar.
      – Verbot von GPS-Systemen, die nicht automatisch jede Geschwindigkeitsübertretung der Polizei melden
      – Um die Beweispflicht sicherzustellen, werden nur noch Browser zugelassen, die jede besuchte Webseite automatisch ausdrucken. Die Ausdrucke sind für mindestens 20 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden vorzulegen.
      – Ausreisevisumspflicht für Ausreise in nicht-EU-Länder ausser unserem Partner in der Terrorbekämpfung, den USA
      – Todesstrafe für Landesverräter (also jeden, der etwas gegen die Regierung sagt oder denkt, oder dessen Verhaltensmuster darauf hindeuten, dass er in der Zukunft etwas gegen die Regierung sagt oder denkt)

      Heil ich,
      Adolfine Merkel

    3. Herrlich! Und früher oder später wird es mindestens genau so bei uns aussehen… vermutlich noch viel schlimmer, bzw. sicherer. George Orwells Zukunftsvisionen wirkten früher ja auch eher zynisch übertrieben – die meisten sind bereits auf die eine oder andere Weise schleichend alltäglich geworden. Freu mich schon, bei dieser Entwicklungsgeschwindigkeit der Sicherheitsmassnahmen müsste unsere Zivilisation schon bald einen Zustand der absoluten Sicherheit erreicht haben.


  6. […] Bei der Quellen-TKÜ wird die laufende Kommunikation statt wie gewöhnlich beim Provider am Endgerät („Quelle“) ausgeleitet. […]

    Was hier wohl „wie gewöhnlich“ bedeutet?

  7. Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen.

    Da ergibt die Abschaffung der Flatrates bei der Drosselkom plötzlich einen Sinn ….

  8. Weitere Stichworte (einfach mal so dahingeworfen):

    Personalisierte Flugbewegungsdaten.
    Personalisierte Bahnbewegungsdaten.
    Autobewegungsdaten (Mautsystem).
    Handybewegungsdaten.
    Bewegungsprofile per Videokameras mit Gesichtserkennung.
    Kontobewegungsdaten.
    Kfz Bewegungsprofile über fest installierte Nummernschildscanner.
    Melderegister.
    Datei mit Fingerabdrücken von allen Deutschen (Personalausweis, noch freiwillig).
    Bewegungsprofile,
    Aufenthaltsorte,
    zwischenmenschliche Kontakte,
    Verhaltensmuster (VDS).
    Ermächtigung für den Staat, ohne konkreten Verdacht Bestandsdaten abzurufen (inkl. etwa Passwörter zu Clouds).
    Funkzellenabfragen, auch wenn man sich in seinen privaten Räumen aufhält.

    Und zwar von allen Deutschen. Von Kindern, von Jugendlichen, Rentnern, Richtern, Beamten, Politikern, Kindern von Politikern, Ärzten, Betriebsräten, Demonstranten, Soldaten, Journalisten, Professoren …

  9. Ist alles nicht mehr lustig. Der Rechtsstaat ist eh schon lange demontiert. Die Staatskriminellen wollen aber noch mehr. Wer hätte das gedacht angesichts all der Feiern und Gedenktage gegen GESTAPO und STASI… IM Erika zerpflückt uns mit IM Larve grade die Demokratie…

  10. Warum dürfen Leute, die öffentlich solche glasklar gegen die Freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Forderungen stellen, noch frei herumlaufen und werden nicht sofort inhaftiert?

      1. GG § 20 Absatz 4?

        Weil diese Forderung immer wieder kommt:

        Informiere Dich, wann und warum dieser Artikel entstanden ist. Es gibt da viele Interpretationen. Ich sehe das als „Zugeständnis“, das man leicht geben konnte, weil es völlig unrealistisch ist, davon Gebrauch zu machen. Das war, als man erkannte, dass die Notstandsgesetze sonst nicht ohne Weiteres durchsetzbar sind. Ich sehe das als Beweis für ihr „schlechtes Gewissen“ – so lächerlich es auch ist hier von „Gewissen“ zu sprechen. Es war Trick und Du fällst heute noch darauf rein, meinst, Steine könnten etwas gegen Panzer ausrichten.

        Wenn wir einfach noch nicht so weit sind, Demokratie wirklich umzusetzen, dann kannst Du das mit undemokratischen Mitteln sicher nicht erreichen. Schon gar nicht wegen einem Friedrich oder Uhl. Man kann Zivilisation nicht einprügeln und man darf sich keinesfalls auf „ihren“ Level hinunter begeben.

        Ist das jetzt geklärt?

      2. Die Aussage des Grundrechts ist zu schön, als das es sich hinter dem Zahlencode 20GG(4) verstecken muss:

        Alle Staatsgewalt geht vom Volke(!) aus.
        Der Gesetzgeber ist ans (ursprüngliche) Grundgesetz und die judikative Rechtssprechung gebunden(!).
        Gegen jeden(!), der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand(!), wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

        Damit dürften wir hier alle Lesenden nicht nur MfS-Friedrich mit Mistgabeln und Fackeln in den Händen aus aus dem Amt jagen – ohne Angst haben zu müssen vor Vergeltung durch den Staat oder dessen Gläubigern bestehend aus Konglomeraten, Dynastien und der Geldelite.

        Nun steht aber auch leider die Rechtssprechung nicht mehr auf der Seite des Volkes.

        Beispiel Mollath: „Selten werden Gerichtsentscheidungen vom Bundesverfassungsgericht so zerlegt: Das höchste Gericht hat die Beschlüsse für grundrechtswidrig erklärt, mit denen das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg die Fortdauer der psychiatrischen Unterbringung von Gustl Mollath angeordnet hatten“ Link

        Gustl Mollath mahnte schon 2005 rechtswidrige Praktiken der damaligen HypoVereinsbank an, die zwei Jahre zuvor noch mit der Hypo Real Estate verschmolzen war und EINE Bank bildete. Wir erinnern uns: Die Hypo Real Estate, also die Schwester der Hypovereinsbank für die Mollath Frau arbeitete, lösste 2008 „die Krise“ auch in Europa aus. Mollaths trat mit seinem Vorstoß wohl auf einen mächtigen Fuss…

        Wenn das Volk unbequem wird, werden EGF-Prügel-Truppen losgeschickt. Wenn nur einer aus dem Volk unbequem wird, geht’s ab in die rechtsfreie KZ-Psychatrie.

        Wir werden alle zu Sklaven, wenn wir von unserem oben beschriebenen „Recht“ Gebrauch machen. Aber sie können uns nicht alle wegsperren, wenn wir uns ZEITGLEICH erheben.

      3. Weltschmerz, erzähle keine Unsinn (sorry, ist nicht persönlich gemeint!). Da steht „wenn es keine andere Abhilfe mehr gibt“. So mühselig das auch sein mag, Abhilfe gibt es immer.

        Der Artikel ist sowieso Quatsch, gehört ersatzlos zusammen mit dem Ausschluss des Rechtswegs (ha, ist ja wie beim Lotto mit den Grundrechten) bei der Verletzung von Kommunikationsfreiheit gestrichen.

        Wozu brauche ich eine irgend eine Erlaubnis für eine Revolution? Wenn Du die brauchst, dann reicht ein Schild mit „betreten verboten“ und das war’s dann?

        Eh komm, so brauchst Du gar nicht anzufangen.

    1. Troll dich Joachim. Wer redet denn von einer „erlaubten Revolution“? Abhilfe gibt es nicht mehr. Das System ist foul – die Politik korrupt, Bundeslöschtage vernichten „Beweismaterial“, seit den 90ern ist die Bundeswehr wieder eine Angriffsarmee, Terrororganisationen werden vom Staat unterhalten (Gladio, NSU), wenn’s nach dem Jobcenter geht sollten 15-Jährige die Schule verlassen um zu arbeiten und als ob es nicht reichen würden, dass die NSA als Synonym für Totalüberwachung steht, müssen jetzt noch krassere Kontrollgesetze durchgebracht werden. Für den Erhalt des System, aber nicht mehr zum Wohle des Volkes wurden annähernd 1 Billion(!) in die gesamte Euro-Banken-Rettung gesteckt…

      Ich könnte noch viel mehr aufzählen, an systemischen Defiziten mangelt’s nicht, dafür aber an Menschlichkeit.

      In Zusammenhang des Faschismus der 30/40er Jahre und der Entmenschlichung der Menschen ist der für dich „sinnlose“ Eckpfeiler unseres Grundgesetzes: das Widerstandsrecht gegen Unrecht, festes Statut geworden.

  11. Bislang ist allerdings nur der Computerbetrug (§ 263a StGB) in einem besonders schweren Fall Katalogtat nach § 100a Abs. 2 StPO. Der Verdacht einer Straftat al- lein nach §§ 202a, 202b, 202c (Ausspähen und Abfangen von Daten nebst Vorbe- reitungshandlungen) oder 303a, 303b StGB (Datenveränderung, Computersabotage) genügt nicht für die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung.

    Das soll so viel heißen wie: selbst der Verdacht auf eine Vorbereitungshandlung reicht aus, um abgehört werden zu können.

    Mal gucken, wann eine SSL-Verbindung als Verdacht ausreicht~

  12. Mehr überwachung BITTE
    hat ja bei Breivik auch geholfen oh wait
    oder beim Boston Marathon oh wait
    hat die überwachung überhaupt mal nen Anschlag
    verhindert ?

    1. Aber sicher doch. Das waren jene besonders raffiniert durchgeführten Anschlagsversuche, bei denen das FBI federführend die Rekrutierung, Durchführung und Materialbeschaffung(Autobombenattrapen) organisiert hat. Auch die in ihrer Genialität an Criminal Masterminds heranreichenden Superterroristen der oft erwähnten Sauerlandgruppe wurden fleißig überbewacht, nachdem sie von einem Doppelagenten der CIA erstmal auf Kurs gebracht wurden.

      Sie sehen also, die Überwachung ist ein unverzichtbares Instrument bei der Qualitätssicherung des Terrorentertainment.

      1. So siehts aus. Die Sauerlandgruppe wurde nicht durch anlasslose Massenüberwachung, sondern ganz klassisch durch einen „puren Verräter“ aufgedeckt. Der hats den Türken gesagt, die den Amis, und die den Deutschen. Nix mit verdachtsloser Überwachung von Telefon, E-Mails und Internet. Die, die etwas anderes behaupten wissen es entweder nicht besser, oder sie lügen.

  13. Da alles, was die USA tun, per definitionem richtig und gut ist, müssen wir es der NSA nachmachen und alle Daten sammeln, die wir kriegen können.
    Snowden verdient eine CDU/CSU-Ehrenmedaille, weil er IM Friedrich mal gezeigt hat, was alles möglich ist.

  14. Hm, die Polizei hatte immer die Möglichkeit, Fangschaltungen einzurichten und so Telefonate mitzuhören um Straftaten zu verfolgen. Jetzt benutzen alle das Internet zur Kommunikation und es gibt den Wunsch, dass die Polizei nun auch die Kommunikation im Internet abhören kann. Mit anderen Worten wird gefordert, dass etwas, das es schon längst gibt, auch in einem anderen Medium umgesetzt werden darf.
    …??
    Und warum regen sich darüber jetzt plötzlich alle auf???

    1. Weil eben nicht anlassbezogen, sondern flächendeckend überwacht wird. Du Horst. Daß man das heutzutage immer noch erklären muß…

    2. Gegen Fangschaltungen bei denjenigen, gegen die ein wirklich begründeter Verdacht vorliegt (also z.B. jemand, der mit einem Beutel Drogen in der Nähe von einem Schulhof gesehen wurde) mit Durchsuchungsbefehl u.ä. – egal in welchem Medium – haben nur die allerwenigsten etwas.

      Das Problem ist die Generalüberwachung — abhören und mitschneiden, auch wenn gar kein Verdacht vorliegt oder nur so ein kleiner Verdacht, dass es nie für einen Durchsuchungsbefehl reichen würde („der hat sich mal eine Moschee von innen angesehen, also ist es ein islamistischer Terrorist!“).

      Das (und mehr) ist, was Friedrich und seine Nazikollegen haben wollen.

    3. Zudem zeichnet einen Rechtsstaat aus, dass er nicht alles macht, was technisch möglich und auch verfassungsmäßig zulässig wäre.

      Fakt ist nämlich da auch, dass z.B. bei der Quellen-TKÜ jemand den Computer im Haus des Verdächtigen kompromittieren muss, was bedeutet, dass da jemand unbemerkt in die Wohnung einbricht und dieses Einbrechen ist eigentlich nur für Taten die im §100c StPO http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100c.html rechtmäßig und selbst diese Liste ist auch schon fraglich meiner Meinung nach.

      Zudem hat so ein Vorgehen einen gewissen Hauch von Stasi und Gestapo vgl. http://www.heise.de/tp/foren/S-Strafverfolgung-um-jeden-Preis/forum-213339/msg-20910071/read/
      Und wie dort schon gefragt: Was wird aus einer Gesellschaft deren Gesetze und damit auch „Was darf der Staat?“ immer mehr verfassungsrechtlich auf Kante genäht werden?

      bombjack

      1. Wie war das noch? „Den Rechtsstaat macht aus, dass Unschuldige wieder frei kommen“ — Schäuble 2008, damals „Verfassungsminister“

    4. Diese Möglichkeit gibt es natürlich schon „immer“, und das ist auch gut so. Es geht um _anlasslose_ Überwachung.

  15. niemand hat die absicht, einen überwachungsstaat zu errichten.

    in other news: polizisten jetzt mit noch mehr autoritäh!

    .~.

  16. Welche Software produziert eigentlich diesen Unsinn, Umlaute als Vokal + „Umlautpunkte über vorheriges Zeichen“ darzustellen, anstatt den Umlautbuchstaben zu verwenden?

    Opera 12.x versteht dieses Unicode-Zeichen „Umlautpunkte über vorheriges Zeichen“ leider nicht. Da lese ich nicht „ä“, sondern „a[]“.

  17. Müssen sich die Polizeibehörden dann eigentlich gegenseitig abhören, wenn auf meinem PC ein Bundestrojaner auftaucht?

  18. Man stelle sich nur mal vor in was für einer schönen Welt wir mit unserem ganzen technologischen Fortschritt leben könnten. Aber momentan wird anscheinend jedes Mittel genutzt um eine Welt-Regierung durchzusetzen. Wobei ich sagen muss, dass falls „die“(alle) Gerüchte über die Bilderberger Gruppe war sind, ich sie eigentlich überaus bewundere, man sieht ja mit welcher Geschwindigkeit die Welt erobert wird.

  19. Ergänzung zum Punkt 6:
    Um den Verdachtsmoment von Rassismus gar nicht erst aufkommen zu lassen, gelten diese Bestimmungen nur für Deutsche ohne Migrationshintergrund.

  20. Hat das eigentlich mal jemand gelesen? „Der Datenabgriff auf der Vermittlungsstrecke bietet die Möglichkeit einer zielpersonenspe- zifischen Ausleitung“. Der Datenabgriff auf der Vermittlungsstrecke ist alles, aber gerade nicht zielpersonenspezifisch. Im IP-Paket steht eben keine Person drin. Mit dem Anschluss hatte man schon keine Person (Halter/Fahrer-Problematik), aber mit dem Abgriff auf der Strecke hört man 1. alle und 2. ganz besonders unspezifisch ab, das ist sozusagen eine neue Qualität der Unspezifizität. Das ist so wie die Industriewurst mit dem Bauernhof auf der Verpackung. Wenn man zielpersonenspezifisch draufschreibt, ist genau das eben garnicht drin (sonst müsste man es auch nicht draufschreiben).

  21. Die Forderungen Friedrichs sind Unsinn und lassen sich, gerade von echten Kriminellen, leicht aushebeln und tatsächlich effektiv ausnutzen. Wie dumm muss man sein, einer Mafia nicht Alles zuzutrauen?

    Aus dieser Sicht unterstützt Friedrich mit seinen grundrechtlich fragwürdigen Forderungen kriminelle Vereinigungen und beraubt sich noch jeder effektiven Handhabe.

    Hardliner erkennen vor lauter Panik nicht, dass Freiheit und Grundrechte die Grundlage für Zivilisation sind und damit die absolut notwendige Bedingung für jedes Minimum an Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit darstellen.

    Friedrich und seine Freunde sind ignorant denen gegenüber, die seit Jahren, gut begründet und im Einklang mit dem Verfassungsgericht, vor solchen Vorstellungen warnen. Bislang existiert keine vernünftige Argumentation der Politik, die diese Warnungen auch nur annähernd entkräften. Statt dessen gibt es Scheingefechte und das Schüren von Angst vor Terror, Computerverbrechen, und Ausländern (die in der Realität ertrinken um unseren Wohlstand zu sichern).

    Wie unsinnig das ist, das zeigt alleine schon der Aufruf Friedrichs, man müsse, um Computer- (oder anderen) Verbrechen zu begegnen, in fremde Rechner einbrechen. Friedrich möchte es also tatsächlich Kriminellen gleichtun und nennt das ganz offensichtlich polemisch „Augenhöhe“. Der Staat als Verbrecher ist nicht akzeptabel. Der Willkür wäre Tür und Tor geöffnet. Damit hätte der Terror, so es ihn in der Form wie die Politik es darstellt überhaupt gibt, gewonnen.

    Wenn ein Staat zum Verbrecher wird, wo ist dann die Grenze? Agieren wir wie Kriminelle, dann sind wir da, wo es hieß: Auge um Auge und Zahn um Zahn. Das scheint mir nicht sehr zivilisiert und so ist genügend Anlass zu fürchten, dass die oben geforderte Rechtsstaatlichkeit auf Grundlage der Zivilisation ernsthaft gefährdet ist.

    1. „Nimm die Rechtsstaatlichkeit weg, was sind Staaten wenn nicht große Räuberbanden? Denn was sind Räuberbanden anderes als Staatswesen im Kleinen?“
      – Augustinus

  22. Warum nicht noch gleich zusätzlich die staatlich überwachte genetische Manipulation bei auffälligen Bundesbürgern? Da könnte man doch gleich unliebsame Auffälligkeiten adhoc durch gezielte Gen-Veränderungen in den Griff bekommen… Da können die Schönen & Reichen dann gleich viel unbeschwerter den Champagner und die Austern schlürfen, während das gemeine Volk völlig merkbefreit und glücklich seine Frohnendienste leistet… Ein traumhafter Gedanke… und wer sich kein Brot leisten kann der esse halt Kuchen! In diesem Sinne… Ich liebe dieses Land

  23. Hervorragend! Endlich hat das mit den ganzen Arbeitslosen, Rentner und Hartz5 Empfängern ein Ende. Die müssen dann nicht mehr untätig zuhause rumsitzen und nutzlos CO² produzieren. Denn jeder Haushalt bekommt einen von denen zur Untermiete und die müssen jeden Tag einen ausführlichen Bericht über die Vorkommnisse des jeweiligen Haushaltes an die NSA und Merkeltasi abgeben.

  24. Können wir gerne machen.

    Dann will ich aber auch bei jeder (geheimen) Sitzung dabei sein.

    Gleiches Recht für alle.

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