Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜGeneralbundesanwalt hält Einsatz von Staatstrojaner für illegal

Für den Einsatz eines Staatstrojaners existiert derzeit keine erforderliche Rechtsgrundlage. Das ist das Fazit des Generalbundesanwalts zum Einsatz von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ. Die Bundesregierung sieht gewichtige Gründe für diese Auffassung, teilt sie aber nicht. Das Zollkriminalamt kauft sogar weiterhin Soft- und Hardware von DigiTask.

Ende Oktober stellte der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka und seine SPD-Fraktion eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Am Montag berichtete Heute im Bundestag vorab aus der Antwort, dass „mit der Fertigstellung der Eigenentwicklung des BKA Ende des Jahres 2014 gerechnet“ wird. Jetzt ist die komplette Antwort der Bundesregiernug öffentlich, wobei an vielen Stellen die Antwort geheim bleibt, weil durch deren Veröffentlichung „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt bzw. gefährdet“ würde.

Interessant ist die Aussage, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Onlinedurchsuchung nicht mehr einsetzt, weil sie gegen das Computer-Grundrecht verstößt und nicht zu kontrollieren ist:

Nach Ansicht des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof fehlt es für den strafprozessualen Bereich an der erforderlichen Rechtsgrundlage für einen Eingriff in das vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 zur Onlinedurchsuchung (1 BvR 370/07) entwickelte Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Die in fachgerichtlichen Entscheidungen als Eingriffsgrundlage für eine Quellen-TKÜ angesehene Vorschrift des § 100a StPO vermöge nach der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Maßnahme nur zu rechtfertigen, wenn sichergestellt werden kann, dass ein weitergehender Eingriff in die Vertraulichkeit und die Integrität des geschützten Systems unterbleibt. Eine solche Begrenzung des Eingriffs kann jedoch nach Ansicht des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof derzeit technisch nicht hinreichend sicher gewährleistet werden.

Sehr gut. Leider sieht das die Bundesregierung nicht so, auch wenn das Justizministerium „gewichtige Gründe“ für die Entscheidung des Generalbundesanwalts sieht. Die SPD-Abgeordneten Burkhard Lischka und Lars Klingbeil kommentieren:

Dies ist absolut indiskutabel. Entweder vertritt die Bundesregierung die Auffassung, die Quellen-TKÜ sei zulässig oder aber sie schließt sich der Auffassung des Generalbundesanwaltes an. Nicht hinnehmbar ist die Tatsache, dass die Bundesregierung zumindest zwischen den Zeilen anerkennt, dass es keine hinreichende Rechtsgrundlage für derart tiefgreifende Grundrechtseingriffe gibt, zugleich aber seit über einem Jahr untätig bleibt, um diese Überwachungsmaßnahme zu stoppen oder aber eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

Laut der Bundesregierung setzen Bundesbehörden „zur Quellen-TKÜ ausschließlich Software der Firma DigiTask GmbH“ ein, außer in einem Fall:

Im Jahr 2007 wurde im Zollfahndungsdienst auf Software des schweizerischen Unternehmens ERA-IT Solutions zur Durchführung der Quellen-TKÜ zurückgegriffen. Das Unternehmen hat sich im Jahr 2008 aus diesem Geschäftsfeld zurückgezogen. Eine Offenlegung des Quellcodes erfolgte nicht.

Trotz aller Kritik bezieht das Zollkriminalamt bis heute Software von DigiTask.

Die spannendsten Antworten sind aber natürlich die, die leider nicht öffentlich bekannt werden. Hinweise dazu nehmen wir gerne über die üblichen Kanäle entgegen.

4 Ergänzungen

    1. ermitteln gegen täter???? seit wann gibt es das in deutschland. hier speichert doch jeder was und wie er will. handyüberwachung dresden millionenfach? illegal?…na und…….

  1. Ja natürlich ist es nicht legal Computer online mit einem Virus zu durchsuchen. Das wäre ja noch schöner wenn die Bundesregierung bei ausreichendem Verdacht auf jeden Rechner frei zugreifen könnte. Beispiel: Ich habe mal als Malerhelfer im Bundesverteidigungsministerium gearbeitet. Die dortige Sicherheitsüberprüfung wurde mir als Fragebogen etwa einen Monat nach meinem Ausscheiden dort zugestellt also 5 Monate nachdem ich Tagein Tagaus dort drin war, und mich frei bewegen konnte, schonmal sehr zuverlässig.

    Da ich dort nicht mehr gearbeitet habe habe ich das Ding in den Ofen geschmissen und gut war! Das reicht sicherlich für einen Terrorverdacht oder was ähnliches aus, in unserem Rechtsstaat!

    So schnell hat man dann unangemeldet jemanden der in den privaten Fotos rumschnüffelt, weil da werden die sicherlich nicht die Finger von lassen, wenn schon nahezu jeder Computerservice die Dinger ausliest, wenn er nur Windows installieren soll. Aber was mich noch mehr jucken würde wären die Steuerdaten meiner Arbeitskollegen, da ich für viele die Steuer mache, private Sachen also von vollkommen unbeteiligten. Legal kann das nicht wirklich sein…

    Gruß Frank von Frankies Testwelt

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