Kanzleramt informiert: Offiziell haben die Brüder von Klaeden nicht über Leistungsschutzrecht gesprochen

Nahm das Lobbying für ein Leistungsschutzrecht eine Abkürzung, weil der Staatsminister im Kanzleramt, Eckart von Klaeden der Bruder des Axel-Springer-Lobbyisten Dietrich von Klaeden ist? Im Oktober haben wir über mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes eine Anfrage an das Kanzleramt gestellt, dass wir gerne alle Dokumente zum Leistungsschutzrecht haben würden, besonders die, wo Eckart von Klaeden eine Rolle spielte.

Die Antwort kam vor einem Monat und sie lautete, dass durch „vorzeitige Bekanntwerden der internen Überlegungen der Bundesregierung daher den unbefangenen Meinungsaustausch und Willensbildungsprozess innerhalb der Verfassungsorgane und im Austausch untereinander beeinträchtigen“ würde.

Kurz gesagt: Eine Antwort könnte den Erfolg der Entscheidung rund um ein Leistungsschutzrecht vereiteln.

Die Fraktion Die Linke hat unser Ansinnen aufgenommen und anschließend nochmal auf offiziellem Wege mit dem Instrument einer kleinen Anfrage die Bundesregierung direkt gefragt. Die Antworten sind jetzt da (PDF). Die Bundesregierung erklärt darin, dass Eckart von Klaeden mit dem Thema nicht befasst war, weil sein Kollege, unser Beauftragte für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Neumann, sich offiziell mit Dietrich von Klaeden getroffen habe.

Interessant an der Antwort ist: Das Bundeskanzleramt schickt gleichzeitig eine Liste mit, wann Vertreter der Verlagslobby zu Besuch im Kanzleramt waren. Nicht aufgelistet sind übrigens die Termine, wo Neumann (oder von Klaeden) auf Gegenbesuch bei Veranstaltungen der Verleger und ihrer Lobbygruppen war.

Update: Das erste Treffen zwischen Verlegerlobby und Kanzleramt zum Leistungsschutzrecht fand wenige Monate vor der Bundestagswahl statt. Da kam wohl die Idee auf, das in den Koalitionsvertrag unterzubringen.

Dr. Dietrich von Klaeden hat am 16. April 2009 mit Staatsminister Neumann in seiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und am 13. Juli 2010 mit der zuständigen Abteilungsleiterin K des BKM in den Räumen des Bundeskanzleramtes Gespräche zum Leistungsschutzrecht geführt. Die Gespräche dienten dem Austausch der jeweiligen Vorstellungen über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Bezüglich möglicher Gespräche zwischen den Brüdern von Klaeden über das geplante Leistungsschutzrecht kann man weiterhin nur sagen: Nichts genaues weiß man nicht.

Vielleicht mag nochmal jemand nachfragen: Wieviele Termine gab es denn im Bundeskanzleramt mit anderen Betroffenen eines Leistungschutzrechtes, die nicht zur Verlegerseite gehören?

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5 Ergänzungen

  1. Es fehlt auch der Termin am 22.8.2008, wo die Herren Döpfner von der Axel Springer AG und Diekmann (Gesamtherausgeber der BILD-Gruppe) sich köstlichst im Kanzleramt bei Frau Merkel auf Rechnung der Steuerzahler haben bewirten lassen:
    https://netzpolitik.org/wp-upload/ackermann-abendessen.pdf

    Auf jeden Fall sieht man, dass Kanzlerin Merkel und ihre Regierung sich intensivst mit der Axel Springer AG befassen. Nicht viele deutsche Unternehmen stehen in so intensivem Austausch in so breiter Ansprache der Bundesregierung. Und das alles für ein Lex Google von Keese.

  2. Wenn etwas aussieht, wie ein Haufen und riecht wie ein Haufen, dann ist praktisch immer auch ein Haufen.

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