Leistungsschutzrecht im Bundeskanzleramt: Informationsfreiheits-Anfrage könnte Erfolg der Entscheidung vereiteln

Das Bundeskanzleramt weigert sich, Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht und der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden herauszugeben. Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde. Zudem sind Kabinettsitzungen und Kabinettprotokolle immer Verschlusssachen.

Ende August stellte Sascha Lobo fünf entscheidende Fragen zum Leistungsschutzrecht, darunter:

Dort, im Kanzleramt, ist der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin mit beratender und unterstützender Funktion: Eckart von Klaeden. Der völlig zufällig der Bruder ist von Dietrich von Klaeden, der beim Axel-Springer-Verlag die Leitung der Regierungsbeziehungen für Deutschland innehat und öffentlich vehement das Leistungsschutzrecht vorantreibt. Brüder. Und der eine Bruder hätte schon durch die enge Beziehung zur Fraktion die Macht, ein Gesetz voranzutreiben, dessen Verwirklichung die berufliche Aufgabe des anderen Bruders wäre. Das war nicht gemeint mit der Brüderlichkeit “mit Herz und Hand”, die in der Nationalhymne besungen wird. Es wäre natürlich Unsinn, hier von Vetternwirtschaft zu sprechen, die beiden sind ja viel näher verwandt als Vettern. Man muss also fragen: War Eckart von Klaeden bei der Erstellung des Leistungsschutzgesetzes beteiligt?

Das wollten wir auch wissen und beantragten Anfang Oktober auf FragDenStaat.de beim Bundeskanzleramt folgende Informationen nach Informationsfreiheitsgesetz:

Alle Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden.

Jetzt haben wir die Antwort erhalten:

Der Antrag wird abgelehnt.


Zwar hat man im Kanzleramt fünf Akten gefunden und nennt uns auch die Aktenzeichen, ein Einblick wird uns aber verwehrt. Und das gleich mit einer ganzen Palette an Begründungen. Ein Einblick in Dokumente aus einem laufenden Verfahren würden den Erfolg des Verfahrens beeinträchtigen:

Nach diesen Vorschriften besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden (§ 3 Nr. 3 Buchst. b IFG) und soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde (§ 4 Abs. 1 IFG).

Die in Frage stehenden Vorgänge und Dokumente betreffen ein laufendes Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes am 29. August 2012 beschlossen. Am 12. Oktober 2012 hat der Bundesrat hierzu Stellung genommen. Am 14. November 2012 hat die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates eine Gegenäußerung abgegeben. Die Beratungen des Deutschen Bundestags haben in der 48. Kalenderwoche begonnen. Die Bundesregierung begleitet die Beratungen des Deutschen Bundestages im Rahmen ihrer (verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufgaben bis hin zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Das vorzeitige Bekanntwerden der internen Überlegungen der Bundesregierung würde daher den unbefangenen Meinungsaustausch und Willensbildungsprozess innerhalb der Verfassungsorgane und im Austausch untereinander beeinträchtigen.

Zudem sind Kabinettsitzungen und Kabinettprotokolle immer automatisch geheim:

In Bezug auf die in den Unterlagen enthaltenen Kabinettprotokolle liegt zudem der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG vor.

Nach dieser Vorschrift besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, „wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt“. Dies ist hier der Fall. Kabinettsitzungen und Kabinettprotokolle sind Verschlusssachen (VS) gem. § 2 Abs. 1 Verschlusssachenanweisung (VSA) i. V. m. § 4 Abs. 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).

Eine Aufhebung der VS-Einstufung wurde unter materiellen Gesichtspunkten geprüft, im Ergebnis jedoch abgelehnt, weil die Gründe für die Einstufung weiter fortbestehen.

Falls eine dieser beiden Begründungen nicht ausreichen sollte, zieht man auch noch die Karte „Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung“:

Sollte der Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und das daraus folgende Verbot der Offenlegung von Beratungsinterna durch die o.g. IFG-Versagungsgründe nicht lückenlos gewährleistet sein, ist zudem auf den verfassungsrechtlich garantierten Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung zurückzugreifen.

Dies betrifft insbesondere die in den Akten enthaltenen Kabinettprotokolle, die Protokolle der Staatssekretärsrunde sowie Unterlagen zur Beratung und unmittelbaren Vorbereitung von politischen Grundsatzentscheidungen der Bundeskanzlerin und des Chefs des Bundeskanzleramtes.

Juristisch mag das korrekt sein. Vertrauen stellt man so aber nicht her. Was hat das Bundeskanzleramt hier zu verheimlichen? Welche Rolle spielen die beiden Brüder von Klaeden?

22 Ergänzungen

  1. Sollte das Gesetz durchkommen kann ich mich als freier Nachrichtensuchmaschinenentwickler auf eine jahrelange Existenz als ALG2-Bezieher einstellen. Denn nur so kann ich die Kosten des Prozeßes gegen dieses Quasi-Berufsverbot durch die Instanzen durch den Staat finanzieren. Hätte die Monopolkommission etwas gegen Google getan, als diese noch nicht 90% Marktanteil hatten, dann wäre es nie zu der LSR-Diskussion gekommen. So aber wird der Staat jetzt mindestens einen fähigen ITler in einen jahrelangen Rechtsstreit auf Staatskosten und ohne Einkommen treiben. Bravo Volksvertreter – pardon – Führungsdeppen! (Tosh, Suchmaschinenentwickler seit 1998)

  2. Ich habe die Begründung mal ins Deutsche übersetzt:
    „Wenn ihr wüsstet, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist, würdet ihr uns teeren und federn.“

  3. Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte.
    Was ist das für ein politisches System, bei dem Gesetzesvorhaben verheimlicht werden? Was ist das fürceibe politische Klasse, die alles dafür tut, solche entsetzlichen Schweinereien auch noch legal zu vertuschen?
    Aber dass mir hier bloß keiner denkt, die Sozen hätten es anders gemacht…

  4. Ganz klar, die Antwort nochmals übersetzt:“ Was wir tun geht dich nichts an! Du kleiner Wicht, schliesslich sind wir die Herren!“.

    1. andere variante:

      „wenn die wüssten, wie wir das diskutiert haben, könnten wir’s gar nicht erst beschließen“.

      .~.

  5. Jeder Normalsterbliche landet schon mit viel weniger aufgrund von Anscheinsbeweisen im Knast. Die feinen® Damen und Herren ein paar Etagen über uns müssen schon bis über beide Ellbogen in der Kasse erwischt werden um auch nur einen Anfangsverdacht zu generieren.

    Das habe ich allerdings in den letzten Jahren schon mehrfach geschrieben…

  6. verlässt sich das team um frau merkel darauf, beim zerbröseln des gesetzes in karlsruhe nicht mehr im amt zu sein? und niemand könnte behaupten, dass die wünsche der lsr-medien von der regierung nicht ernst genommen worden wären.

    was für eine seltsam defensive win-win-variante das doch wäre.

    .~.

  7. Und jeden und jeden und jeden Tag und immer so weiter. Wir werden überkübelt mit Tonnen von Geistesmerde; die da oben drehen tatsächlich „durch“.

    Aber laß mal, uns bleibt imerhin die Netizen-Fulltime-Rolle des leidenschaftlich kommentierenden Zuschauers, denn Meinungsfreiheit kann man bei uns immer noch gefahrlos in eine ausufernd diskursive (nicht endende) Debatte kanalisieren und also schön großschreiben.

  8. Die Anfrage war zu weiträumig gestellt, die konnte ja mit Hinblick auf „alle Dokumente“ abgelehnt werden. Man sollte ausschließlich nach der Rolle des Herrn fragen.

  9. wenn das lsr eigentlich wortwörtlich von den verlagen stammt, muss die bundesregierung den verlagen dann bald knete für diese „snippets“ zahlen?

  10. Das ist juristisch absolut nicht korrekt! Ich hoffe, der Antragsteller geht in Widerspruch.
    Die Zeitungsartikel müssen genau benannt werden, sonst kann man sie sich nicht beschaffen. Es müssen exakte Quellen angeben werden, nicht nur http://www.homepage.de
    Die Beratungen der Bundesregierung sind mit dem Kabinettsbeschluss abgeschlossen, spätestens mit der Einbringung in den Bundestag. Ab diesem Zeitpunkt hat die Rgierung nichts mehr zu melden und der Gesetzgebungsprozess ist soweit transparent und öffentlich — bis auf die Ausschussberatungen. Aber deren Ergebnisse sieht ma auch recht schnell in den entsprechenden Drucksachen.
    Jedenfalls ist die Regierung damit fertig und die genannten Ausschlusstatbestände sind entfallen. Dazu gibt es höchstrichterliche Urteil. Die Kabinettsprotokolle könnten unter den Kernbereich fallen, sofern sie den Meinungsbildungsprozess des Kabinetts wieder geben. Das ist hier aber auch uninteressant, da der Staatsekretär nicht dem Kabinett angehört.
    Das Bundeskanzleramt muss die Akten also herausrücken. Das muss man notfalls einklagen, sonst kommt das IFG nie voran.

  11. Frau Merkel
    Die Mieten werden immer teuerer?
    Die Strom Rechnung erhöht sich Tabak Steuer steigt.
    Braucht man einen neuen Personal Ausweis muß man den alten Personalausweis abgeben nein sonicht…
    Ich Laß mir einen neuen Personalausweis erstellen und Sie Zahlen die
    Kosten. Weil Gelder in die Gegent jagen das geht nicht.
    Den alten Personalausweis gebe ich nicht ab…
    Damit wir uns Klaar verstehen

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