Eckart von Klaeden
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: Leistungsschutzrecht im Bundeskanzleramt: Informationsfreiheits-Anfrage könnte Erfolg der Entscheidung vereiteln
: Leistungsschutzrecht im Bundeskanzleramt: Informationsfreiheits-Anfrage könnte Erfolg der Entscheidung vereiteln Das Bundeskanzleramt weigert sich, Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht und der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden herauszugeben. Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde. Zudem sind Kabinettsitzungen und Kabinettprotokolle immer Verschlusssachen.
Ende August stellte Sascha Lobo fünf entscheidende Fragen zum Leistungsschutzrecht, darunter:
Dort, im Kanzleramt, ist der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin mit beratender und unterstützender Funktion: Eckart von Klaeden. Der völlig zufällig der Bruder ist von Dietrich von Klaeden, der beim Axel-Springer-Verlag die Leitung der Regierungsbeziehungen für Deutschland innehat und öffentlich vehement das Leistungsschutzrecht vorantreibt. Brüder. Und der eine Bruder hätte schon durch die enge Beziehung zur Fraktion die Macht, ein Gesetz voranzutreiben, dessen Verwirklichung die berufliche Aufgabe des anderen Bruders wäre. Das war nicht gemeint mit der Brüderlichkeit “mit Herz und Hand”, die in der Nationalhymne besungen wird. Es wäre natürlich Unsinn, hier von Vetternwirtschaft zu sprechen, die beiden sind ja viel näher verwandt als Vettern. Man muss also fragen: War Eckart von Klaeden bei der Erstellung des Leistungsschutzgesetzes beteiligt?
Das wollten wir auch wissen und beantragten Anfang Oktober auf FragDenStaat.de beim Bundeskanzleramt folgende Informationen nach Informationsfreiheitsgesetz:
Alle Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden.
Jetzt haben wir die Antwort erhalten:
Der Antrag wird abgelehnt.