Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist morgen Thema im Bundeskabinett (Updates)

Morgen will die Bundesregierung das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschließen. Das bestätigte ein Sprecher des federführenden Justizministeriums gegenüber netzpolitik.org. Laut seiner Aussage gibt es keinen dritten Entwurf. Demnach wäre der bekannte zweite Entwurf Thema, der nur noch Suchmaschinen betreffen soll.

Update: Nach Informationen von netzpolitik.org wird die morgige Version des Referententwurfs doch Änderungen gegenüber dem bisher bekannten Entwurf enthalten. Nach dem riesigen Aufschrei bei der Begrenzung auf Suchmaschinen, ist zu erwarten, dass dieser Punkt noch einmal geändert wurde. Das Justizministerium war leider nicht zu einer Stellungnahme bereit, bis das Bundeskabinett tatsächlich darüber beraten hat.

Update 2: Der Sozialdemokrat Jan Mönikes hat die Änderung veröffentlicht:

(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.

Ab 13 Uhr soll das Leistungsschutzrecht auch auf der Regierungs-Pressekonferenz besprochen werden.

Warum das Gesetz eine schlechte Idee ist, steht bei IGEL – Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

10 Ergänzungen

  1. Google soll endlich die Websiten von allen Presseverlagen aus dem Index werfen. Sollen die Verlage eben ihre eigene Suchmaschine Starten wenn sie wollen das ihre Inhalte gefunden werden, so einfach ist das.

  2. Ach, sieh an…

    Der Sozialdemokrat Jan Mönikes […]

    Irgendwie bezeichnend, daß ausgerechnet von Anwalt der (filesharing-)Abmahnkanzlei „Schalast & Partner“ das update kommt… Verwundern tut es mich nicht, die (i.S.v. die Content-Lobby) investieren ja schließlich seit Jahren in die Zementierungen veralteter Urh-Gesetze.

    (Beispiel: http://www.moenikes.de/ITC/2011/01/18/quick-freeze-–-der-wolf-im-schafspelz/)

    Oh Mann… Der „Dritte Korb“ ist genau so ’ne undurchdachte Frickelei (evtl. sogar noch undurchdachter), wie bereits der zweite.

    Das UrhG komplett in die Tonne und dann mit Hirn und Verstand ‚was Neues…zeitgemäßer…die technischen Begebenheiten erkannt und berücksichtigt… etc.

    Bleibt wachsam, Leute! Bitte!

    Danke und Gruß, Baxter

  3. Irendwie merkt man der Formulierung an, dass es den Verfassern eigentlich ziemlich pillepalle ist was genau sie da regulieren und was die Regulierung bewirken soll.

  4. Nachtrag am Rande (für evtl. Interessierte): Die (Abmahn-)Kanzlei „Schalast & Partner“ ist auch für die Digiprotect GmbH im Abmahnwahn unterwegs! Genau: Die dubiose „Turn Piracy Into Profit“-Firma*, seinerzeit von Moses Pelham (mit-)gegründet, die sich irgenwelche „Rechte“ (Abmahnlizenzen) sichern, die ausschließlich für diese Nutzungsart gelten (also Massenabmahnwahn).

    HURRA Bananen Republik Deutschland (BRD)

    Wozu brauchen wir eigentlich einen Präsidenten? Warum lassen wir nicht die Gesetze von dem Vorsitzenden des jeweiligen Lobbyverbandes unterzeichnen?
    Und Kindergärten einweihen, Behinderte besuchen, auf Galas rumhängen, Hände schütteln, etc. kann auch im Wechsel der Karnevalsprinz, das Supertalent, Joko und Klaas, der Dschungelkönig… etc. ehrenamtlich erledigen. Oder!?

    In diesem Sinne, Baxter
    ——————————–
    * Zur Erinnerung/ für Interessierte:
    http://pdfcast.org/pdf/digiprotect-turn-piracy-into-profit-praesentation

  5. Danke für die Vorab-Infos. Klingt nach viel Spaß für morgen.

    @ Baxter: Sicher braucht es ein neues Urheberrecht, aber was hat Jan Mönikes mit alledem zu tun? Von ihm werden die Änderungen kaum sein – er ist immerhin Opposition. Und es doch ein überaus falsches Signal, jetzt ein neues genauso schlechtes Urheberrecht zu implementieren – das würde dann nämlich den Charakter eines aktuellen Standes der Debatte haben. Leider sind die Mehrheitsverhältnisse auf Bundesebene so, dass nichts brauchbares zustande kommen wird. Nach 2013 vielleicht – wobei ich da auch meine Zweifel habe. Aber was soll man machen – ausser Änderungen in die falsche Richtung ablehnen und sich den Mund fusselig reden dass wir eine ganz andere Konstruktion des Urheberrechts brauchen? OK, wir sollten endlich einmal ein sinnvolles Gegenkonzept entwickeln. Aber auch das wird … gelinde gesagt schwierig. Denn selbst die Gegner des aktuellen Urheberrechts sind weit von einer gemeinsamen Position entfernt. Solange wir uns aber nicht einig sind, gibt es erfolgsversprechende Gesetzeinitiativen wie das Leistungsschutzrecht.

  6. Haha! Wir werden gerade ge***** und keiner scheint es zu merken.

    „…oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten…“

    „Gewerbliche Anbieter“ sind auch Blogger die Werbung auf ihrer Seite haben oder die um Spenden bitten. „entsprechend aufbereiten“ bedeutet auch, sie zu zitieren oder sie zu verlinken um darüber zu berichten.

    Noch nicht einmal der allgegenwärtige (nicht böse gemeint) M. Beckedahl. Trauriger Tag.

  7. „gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten“
    Worauf bezieht sich das „entsprechend“? Dieser Satzteil ist mir, auch im Kontext des restlichen bisher bekannten Textes, völlig unverständlich.

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