
Die Bundesregierung hat erstmals offiziell eingeräumt, bewaffnete Drohnen anschaffen zu wollen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervor. Derzeit besitzt die Bundeswehr schon mehr als 400 Drohnen verschiedener Größen.
Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko und die Linksfraktion haben Ende Dezember eine kleine Anfrage Integration von schweren Drohnen in den allgemeinen zivilen Luftraum gestellt. Jetzt ist die Antwort der Bundesregierung eingetroffen.
Viele der Fragen und Antworten drehen sich um die Europäische Agentur für Flugsicherheit und einen „Einheitlichen Europäischen Luftraum“ für Drohnen. Ein paar Punkte sind aber auch explizit auf die deutsche Bundeswehr und die Bundesregierung zugeschnitten.
So gibt es eine aktuelle Auflistung, wie viele Drohnen welcher Art die Bundeswehr derzeit in Deutschland besitzt:
| Systeme | Gewichtskategorie | Anzahl in Deutschland |
|---|---|---|
| KZO | ca. 168 kg | 40 |
| LUNA | ca. 40 kg | 60 |
| ALADIN | ca. 3,55 kg | 126 |
| MIKADO | ca. 1,35 kg | 120 |
| EuroHawk | ca. 14500 kg | 1 |
| HERON | ca. 1150 kg | 0 |
Update: Nochmal 60 weitere sind bei den Einsätzen im Kosovo (KFOR) und in Afghanistan (ISAF) im Einsatz.
Zudem gibt die Bundesregierung erstmals öffentlich bekannt, dass sie auch bewaffnete Drohnen anschaffen möchte:
Welche Überlegungen existieren bei der Bundesregierung, zukünftig bewaffnete Drohnen zu nutzen?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 17/6904), wonach Drohnen „mittel- bis langfristig durch eine Bewaffnung eine offensive Rolle“ übernehmen könnten?
Die militärische Rolle von UAS (unmanned aircraft system, Unbemanntes Luftfahrzeug, Anm. d. R.) kann nicht nur durch eine singuläre Betrachtung einer einzelnen Fähigkeit erschlossen werden‚ sondern durch die Untersuchung der Gesamtheit aller militärischen Fähigkeiten eines Landes im stimmigen Einklang mit dessen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Verfügbarkeit neuer Fähigkeiten ist beispielsweise bei bewaffneten UAS Ausdruck technologischen Vorsprungs, der einen Sicherheitsgewinn vor allem durch glaubhafte Abschreckung zu bewirken vermag.
b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung, Drohnen könnten „gezielt eskalierend“ wirken?
UAS haben nicht den Zweck, eskalierend zu wirken. Falls das Prinzip der Friedenssicherung durch Abschreckung versagt, wird die Bundeswehr — und damit auch bewaffnete UAS — auch künftig ausschließlich im Rahmen ihres verfassungsgemäßen und mandatierten Auftrags eingesetzt werden. In welchem sicherheitspolitischen Umfeld diese Einsätze stattfinden könnten, ist ebenso wie eine gesicherte Darstellung möglicher zukünftiger Einsatzszenarien nicht verlässlich vorherzusagen.
c) Welche Drohnen wären hierfür nach Ansicht der Bundesregierung geeignet?
Aus Sicht der Bundeswehr kommen folgende UAS grundsätzlich als Beschaffungsoptionen in Betracht: Ein zukünftiges Europäisches UAS der MALE (Medium Altitude Long Endurance) Klasse sowie UAS vom Typ HERON 1, HERON TP und PREDATOR B / REAPER.
d) Welche Streitkräfte könnten hierdurch „unterstützt“ werden (z.B. Bekämpfung von Zielen in der Luft, am Boden, Überwachung von Transportwegen, Seekriegsführung)?
Bewaffnete UAS können über die Eigenschaften eines unbewaffneten UAS hinaus ein erkanntes Ziel (am Boden und ggf. auf See) reaktionsschnell, präzise und skalierbar bekämpfen. Aus den Einsatzerfahrungen der Bundeswehr wird deutlich, dass eine durchhaltefähige bewaffnete Aufklärung (armed overwatch) in heutigen und wahrscheinlichen Einsatzszenarien, als Schutz bei plötzlich auftretenden gravierenden Lageänderungen unbedingt erforderlich ist. Außerdem werden durch diese Fähigkeit gegnerische Kräfte einer ständigen und für sie nicht prognostizierbaren Bedrohung ausgesetzt und in ihrem Handlungsspielraum eingeengt. Ein Einsatz gegen Ziele in der Luft ist derzeit nicht vorgesehen.
e) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung, neu zu beschaffende Maschinen sollen „grundsätzlich die Möglichkeit einer späteren Bewaffnung“ vorsehen?
Grundsätzlich sollen UAS einen Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung der eigenen Kräfte am Boden leisten. Vom Grundsatz her sind bewaffnete UAS eine Fähigkeitserweiterung einer bereits bestehenden Palette von Wirksystemen. Die Möglichkeit einer späteren Bewaffnung ist daher bei Entscheidungen aus Sicht der Bundeswehr mit zu betrachten.
Bei diesen bewaffneten Drohnen zeigt sich ein Trend, dass die Computer immer autonomer werden – und auch die Entscheidung über Leben und Tod immer mehr beeinflussen. Die Menschenrechts-Organisation Human Rights Watch fordert deshalb fordert ein Verbot autonomer Waffen.
Andrej Hunko kommentiert selbst:
Dieser Drohnen-Strategie trete ich vehement entgegen. Das Gleiche gilt für die Aufrüstung mit Aufklärungsdrohnen. Im Rahmen der Amtshilfe können diese, wie etwa beim G8-Gipfel in Heiligendamm, für polizeiliche Zwecke im Innern eingesetzt werden.
Zivilen Anwendungen von Drohnen stehe ich grundsätzlich offen gegenüber. Flugroboter mit Sensoren zum Aufspüren gefährlicher Stoffe können bei Katastrophen helfen, fliegende Kameras machen Einsätze der Feuerwehr sicherer. Die zunehmende Nutzung für polizeiliche Zwecke sehe ich aber äußerst skeptisch: Der Einsatz von Trojanern, sogenannten ‚Stillen SMS‘, aber auch Debatten um die Kennzeichnungspflicht oder anlasslose Videoüberwachung bei Demonstrationen zeigen, dass man es in den zuständigen Innenministerien mit den Grundrechten nicht genau nimmt. Eine ähnlich rechtswidrige Nutzung einmal beschaffter Drohnen ist also zu befürchten.