Netzpolitik
Netzpolitik hauptsächlich in Deutschland, aber auch international. Kernthema dieses Blogs.
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: re:publica’09 ist fast ausverkauft
: re:publica’09 ist fast ausverkauft Die re:publica’09, unsere Konferenz über Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft, ist bald wieder ausverkauft. Wir haben nur noch weniger als 100 Dauer-Tickets für die gesamte Veranstaltung. Für die Talks im Friedrichstadtpalast wird es noch gesonderte Tagestickets geben. Dort ist auch viel mehr Platz als in der Kalkscheune.
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: Telekom-Paket: Netzneutralität unter Beschuss
: Telekom-Paket: Netzneutralität unter Beschuss In der EU tobt der Streit rund um das Telekom-Paket. Während es vor der ersten Lesung große Auseinandersetzungen über die Frage gab, ob Internetsperrungen bei Urheberrechtsverletzungen eingeführt wird, ist nun vor der zweiten Lesung der Kampf um die Netzneutralität entbrannt. Viele Telekommunikationsfirmen, vor allem aus den USA, stören sich an einer im EU-Parlament beschlossenen Formulierung, dass die Netzneutralität gewährleistet sein muss. AT&T laufen mit ihren Lobby-Söldnern im Moment Sturm und scheinen in den derzeitigen Verhandlungen schon eine Aufweichung erreicht zu haben.
Die International Herald Tribune berichtet aus US-Sicht auf die Debatte und hat u.a. mich in dem Artikel zitiert: U.S. lobbyists angle for influence in Europe’s Net neutrality debate.
As European lawmakers debate how to keep access to the Internet free and equal – so-called network neutrality – they are being bombarded, not unsurprisingly, by lobbyists. But the corporate envoys roaming the halls of Brussels, trying to make their case, more often than not do not represent the Continent’s myriad telecommunications and Internet companies, but rather those from the United States. As the reputation of Europe grows as the world’s technology regulator, representatives in a conflict that pits the AT&Ts and Verizons against the Googles and Yahoos are attempting to shape European law in the hopes that U.S. regulators will follow suit.
„The U.S. companies see the outcome of the fight in Europe as key,“ said Jeremie Zimmermann,a lobbyist for La Quadrature du Net,an Internet advocacy group based in Paris. „Each side is hoping to score points on the issue here so they can take it back to the States to influence the outcome there.“ Net neutrality, which La Quadrature supports, is a proposal backed by some free-speech advocates and Internet businesses that seeks to bar network operators from filtering Internet traffic. Operators say that basic traffic management is necessary to balance the soaring demand for bandwidth from video and popular Web sites.
Wie immer sind die regelmässigen Ausführungen von Monica Horten auf IPTegrity sehr interessant. Dort berichtet sie über weitere Versuche der britischen Regulierungsbehörde Ofcom, die Netzneutralität aufzuweichen: UK filters in the Wikpedia amendments. Dort hat man gleich noch die Definitionen aus der Wikipedia kopiert.
The UK government wants to cut out users rights to access Internet content, applications and services. Some of the information used to justify the change has been cut and pasted from the Wikipedia.
Von La Quadrature du Net gibt es eine Pressemitteilung: UK government pushes for discriminated Internet.
La Quadrature du Net publishes a document, drafted by the British Government, with amendments to the telecoms package1. This proposal would turn the Internet into a Cable-TV network. First, there is a proposal to introduce conditions of access, alluding to the Conditional Access Directive2 regulating that very market. It is a subcription-TV-like concept reading through the lines. Second, there is language which overrides the end-to-end principle of the Internet. The idea behind it is that the Internet provider shall be allowed to limit the number of websites users can access, in exchange for a lower fee. Who wants telcos-controlled sub-Internet in Europe?
Mehr dazu auch im iRights-Blog: Britische Regierung will Netzwerkneutralität in der EU kippen.
Dem Entwurf (PDF) zufolge sollen Internetnutzer in Zukunft keinen Anspruch mehr auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang haben. Stattdessen will ihnen die britische Regierung nur noch ein Recht auf “Transparenz bei den Nutzungsbedingungen für den Zugang zu/die Nutzung von Anwendungen und Dienstleistungen sowie über die Politik [des Providers] hinsichtlich des Traffic-Managements” zugestehen. Mit anderen Worten: Der Internetprovider soll entscheiden, welchen Teil der Internets die Nutzer unter welchen Umständen in welchem Umfang und zu welchem Preis zu sehen bekommen. Die Musik- und Filmindustrien wären darüber sicher erfreut. Über freiwillige Vereinbarungen mit Internetprovidern könnten sie sich so die lästige illegale oder auch legale Konkurrenz vom Hals schaffen. Der Ausschluss von Peer-to-Peer-Protokollen wäre bei Umsetzung des britischen Vorschlags künftig genauso legitim wie die Blockade von Youtube, iTunes oder SourceForge.
Weiter berichtet Monica Horten, dass die Sozialdemokraten im EU-Parlament bei der Frage Netzneutralität womöglich umgefallen sind und die eigenen POsitionen aus der ersten Lesung aufweichen: Poisoned fish in the Trautmann report .
Unless the rapporteur puts in more time to consult widely and understand the issues fully, and to ensure that the requirements are correctly definined, this risks upsetting the economics of the ISP industry, which is built on peering arrangements. Worse still, it risks causing down-the-line economic damange to businesses large and small, which have invested in web and e‑commerce sites on the basis that they have unrestricted access to a global market. It stands to shrink, rather than grow, the Information Society and the digital economy. The only things that will grow is the telcos share of national television markets – as that is one of the drivers behind the „traffic management“ amendments. It is very disappointing, that Mrs Trautman has permitted them to get in, without having consulted more widely. Mrs Trautmann has a reputation for being ‘a good captain’.
Gut möglich, dass wir in den nächsten Wochen wieder eine massive europaweite Mobilisierung von Internetnutzern brauchen, die sich bei ihren Abgeordneten für Netzneutralität einsetzen. Wenn es tatsächlich vor der Europawahl zu der zweiten Lesung im Parlament kommt. Wenn nicht, dann kommt diese erst nach der Wahl.
Mehr Hintergrund bietet der Artikel „Wer möchte das Internet kontrollieren? „, wo ich von einer Netzneutralität-Anhörung in Brüssel gebloggt habe.
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: Aktion FSA – Aktionsbündnis Freiheit statt Angst
: Aktion FSA – Aktionsbündnis Freiheit statt Angst Dem einen oder anderen wird sicherlich schon aufgefallen sein, dass seit einigen Monaten ein „Aktionsbündnis Freiheit statt Angst“ existiert. Dies hat schon des öfteren zu Missverständnissen geführt, was die „Aktion FSA“ (Kurzform) denn nun mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu tun hat. Wir haben uns hier immer zurück gehalten, das zu thematisieren, weil wir hofften, das freundlich zu lösen. Das ist leider komplett gescheitert. Und es sieht so aus, als ob dies weiterhin nicht zu lösen ist. Daher gibt es hier mal etwas Auflösung zum Sachverhalt, was das denn mit dem AK-Vorrat zu tun hat.
Die kurze Version ist: Gar nichts. Die lange Version ist etwas komplizierter.
Der Gründer des Aktionsbündnis Freiheit statt Angst, Ricardo Cristof Remmert-Fontes, war mal im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv. Sein Stil wurde leider mehrheitlich als nicht besonders kooperativ angesehen, obwohl er sehr engagiert war. Dies führte zu regelmässigen Konflikten innerhalb des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung um seine Person. Ihm schwebte ein andere Modell bürgerschaftlichen Engagemens vor und vor allem lag sein Interesse eher in einer hauptberuflichen Tätigkeit für die Bürgerrechtsbewegung. Nach der letzten Demonstration gegen Überwachung und die Vorratsdatenspeicherung ist der Konflikt abermals massiv ausgebrochen und es fand sich keine Lösung mehr. Auf einem Koordinierungs-Treffen des AK-Vorrat wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen, dass Ricardo-Cristof nicht mehr für den Arbeitskreis sprechen darf.
Dies führte erstmal dazu, dass er den AK Vorrat Berlin e.V. i.Gr. gründete, um sich von der existierenden AK Vorratsdatenspeicherung Ortsgruppe Berlin abzuspalten. Um die passende Anzahl an Unterstützer eines Vereins zusammen zu bekommen, musste seine Mutter noch mit in den Vorstand. Nun dürfte es offensichtlich sein, dass die Bezeichnung „AK Vorrat Berlin e.V..“ etwas irreführend sein kann und für Aussenstehende mit dem AK-Vorrat assoziert wird. Zumal Ricardo-Cristof im AK aktiv war und immer noch im politischen Berlin als Vertreter der Bürgerrechtsbewegung rumläuft, aber die Hintergründe mit Rücksicht auf eine Lösung nie wirklich offen kommuniziert wurden. Über den Namen wurden und werden auch schon Spenden gesammelt.
Die nächste Eskalationsstufe wurde dann erreicht, als Ricardo-Cristof mit seiner Handvoll Unterstützer auch noch das „Aktionsbündnis Freiheit statt Angst e.V. i.Gr.“ aufmachte. Regelmäßige Leser werden sich erinnern, dass das „Bündnis Freiheit statt Angst“ zu den letzten Groß-Demonstrationen aufgerufen hat. Ganz schlau hat Ricardo-Cristof Remmert-Fontes nun auch noch für wohl sämtliche Wochenenden vor der Bundestagswahl die bekannte Demo-Route in Berlin mit Abschlusskundgebung vor dem Brandenburger Tor auf seine neue Splittergruppe angemeldet. Kooperativ zeigt er sich nicht, er besteht darauf, wieder der Demo-Leiter zu sein und alles über seine Gruppe laufen zu lassen. Die ganzen Organisationen rund um Digitale Bürgerrechte weigern sich deswegen, zusammen mit seinem Splitter-Bündnis (Was aus einer Handvoll Unterstützern besteht) eine Gross-Demonstration zu organisieren. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung diskutiert derzeit mit den Bündnispartnern mögliche Alternativen.
Die Verwendung bekannter Namen des offenen Bündnis gegen die Vorratsdatenspeicherung und Überwachung in Deutschland wird von sehr vielen als (freundlich ausgedrückt) Privatisierung einer gemeinsamen Sache verstanden. Mir und vielen anderen fehlt jegliches Verständnis dafür. Ich habe gehofft, dass Ricardo-Cristof Remmert-Fontes & Co. von sich aus verstehen, dass dieses Verhalten nicht akzeptabel ist und sich einen anderen Namen suchen. Dagegen wäre ja nichts zu sagen. Vielfalt ist gut für die Sache und gerne können auch mehrere Organisationsformen miteinander konkurrieren im gemeinsamen Kampf gegen die zunehmende Überwachung in unserer Gesellschaft.
Leider haben wir gegen eine Wand geredet.
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: Bundestag debattiert über das Internet
: Bundestag debattiert über das Internet Der Bundestag hat heute über den „Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008“, über die Wikipedia und Soziale Netzwerke debattiert. Die Vorab-Veröffentlichung des Plenarprotokolls ist jetzt schon online. Und durchaus amüsant zu lesen. Auch wenn die Formatierung zu wünschen lässt, was der Lesbarkeit etwas schadet. Gibt es dazu eigentlich auch eine Audio-Aufzeichnung irgendwo? Die Debatte ist direkt am Anfang, nach den Geburtstag-Glückwünschen (Zwei wurden 60, einer sogar 70).
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: Nachrichtenüberblick 3. März
: Nachrichtenüberblick 3. März ZDNet: Verteidiger fordert Freispruch im Pirate Bay-Prozess:
„Die Nutzung legaler Internetangebote zur Verbreitung illegaler Kopien sei kein Problem von The Pirate Bay, sondern ein Problem des weltweiten Internets“:
Golem: Julius Genachowski von Obama für die Federal Communications Commission nominiert:
„Genachowski gilt als Befürworter einer Politik der Netzwerkneutralität, des Ausbaus der Breitbandnetze und von mehr Vielfalt im Medienbereich“
Linux.com wechselt Besitzer von Sourceforge zur Linux-Foundation:
„For the community, by the community, Linux.com will be the central source for Linux information, software, documentation and answers across the server, desktop/netbook, mobile, and embedded areas“
Techcrunch: Vermisste Skifahrer mit Hilfe von Twitter und Google Maps gefunden:
„members of the group put out a request on Twitter in order to learn the numbers of their mobile phones, so they could use the signals to track them down“
Rechtsradikaler erhält Markenrecht für links-geprägten Begriff „Hardcore“:
Pressemitteilung der DPMA und Blog zur „Recherche über rechte Strukturen im Hardcore“„In einem öffentlichen Kommentar zur Reaktion des NDR betonte Kreymeier, dass er mit seiner Kampagne „weder zu einem Gebühren-Boykott aufgerufen noch das öffentlich-rechtliche System in Frage gestellt“ habe. Seine Kritik habe sich vielmehr auf Inhalte konzentriert. Allerdings habe ihm die Entscheidung des NDR nun gezeigt, „dass das öffentlich-rechtliche System am Ende ist.“
(Update: Torsten klärt in den Kommentaren auf, dass es sich eher um Selbstdarstellung handelt als dass da wirklich ein Skandal dran ist).
Heise: DNS-Filter können DNSSEC stören:„DNS-Filter würden durch das DNSSEC, das vor Fälschungen und Spoofing schützen soll, zumindest beeinträchtigt. Die Beantwortung einer DNS-Anfrage durch den „falschen“ Server könne je nach Implementierung dazu führen, dass die Antwort als „nicht-autoritativ“ verworfen wird. Eine mögliche Stopp-Seite würde dann nicht angezeigt, die Filtermaßnahme wäre nicht mehr transparent“
Heise: Web 2.0 hat hohe Bedeutung für islamistische Propaganda:
Zuvor hatte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Einrichtung der Überwachungsstelle von Polizei und Geheimdiensten mit inzwischen 41 Mitarbeitern unter anderem mit dem Hinweis begründet, dass die „globale Informationsgesellschaft“ auch „Basis des Verbrechens“ ist.
Golem: Breitband-Anbindung im ländlichen Raum durch freie Funkfrequenzen:
In Deutschland gibt es noch rund 800 Kommunen, in denen Breitband nur über Satellit verfügbar ist. Diese weißen Flecken beeinträchtigten die Lebensqualität in den betroffenen Gebieten und führten dort zu „gravierenden Wettbewerbsnachteilen“
heute.de: Schnelles Breitbandinternet: Versorgung zwischen Wunsch und Wirklichkeit:
Wie viele Bürger völlig durch das bundesdeutsche DSL-Netz fallen, lässt sich nur schätzen. Bis zu 800 Städte und Gemeinden mit rund 2200 Ortschaften seien immer noch nicht angeschlossen, sagt Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
sueddeutsche.de: Bericht und Interview zum Rechtsstreit zwischen Blogger Jens Weinreich und DFB-Chef Theo Zwanziger:
Haben Sie nicht das Gefühl, gegenüber dem DFB mit unterlegenen Waffen zu kämpfen?
Das muss man auseinanderhalten. In Fragen der Kommunikation und der Transparenz fühle ich mich nicht unterlegen. Überhaupt nicht.The New Republic: Der Niedergang der klassischen Zeitung im Zusammenhang mit Korruption in den neuen Medien:
The dispersion of attention, begun with cable and talk radio and crowned by the Internet, has led to a more inert and uninformed general public. The most politically engaged members of society have used the new diversity of offerings to flock together and become better informed than they could possibly have been in the past. But they are also more partisan. Because of these twin effects, the demise of the 20th century business model of newspapers threatens to undermine the way our democracy functions and to introduce a new era of corruption.
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: Das Programm der re:publica’09
: Das Programm der re:publica’09 Wir haben heute das Programm der kommenden „re:publica’09 – shift happens“ in einer Beta-Version veröffentlicht. Unsere Konferenz über Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft findet vom 1. – 3. April in Berlin statt.
Stargäste sind u.a. Lawrence Lessig, Gründer von Creative Commons, der über die Remix-Gesellschaft sprechen wird, der kanadische Science-Fiction-Autor und Star-Blogger Cory Doctorow, sowie Anthony Volodkin von der Musikblog-Empfehlungsseite Hypemachine und moot, dem Shootingstar und Gründer von 4chan.org, der über Internet-Meme sprechen wird.
Desweitern wird US-Wissenschaftler John Kelly faszinierendes Kartenmaterial über die globalen Blogosphären zeigen und der Bundesbeauftragte Peter Schaar die “Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit” vorstellen.
Die ehemalige New Media Operations Managerin der Obama-Kampagne und Mitgründerin von DigiActive.org, Mary C. Joyce, wird zusammen mit Esra’a Al Shafei von MideastYouth.com über politische Kampagnen und soziales Engagement im Netz diskutieren.
Der deutsche Blog-Forscher Jan Schmidt wird die Ergebnisse einer neuen Studie zu “Jugendliche und Web 2.0″ präsentieren und der Schriftsteller Peter Glaser wird im Rahmen des Schwerpunktthemas “Internet & Ethik” in Kooperation mit der Aktion Mensch die Frage stellen, in welcher digitalen Gesellschaft wir leben wollen.
Und das sind noch nicht alle! Wir haben noch mehr Überraschungen von spannenden Rednern, die wir demnächst präsentieren.
Als weitere Kooperation entstand mit dem PrivacyOS-Projekt am zweiten Tag eine europäische Subkonferenz zum Thema Datenschutz. Das Programm der Unconference wird von den mehr als 100 europäischen Teilnehmern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Behörden am Mittwoch gemeinsam entwickelt und ist am Donnerstag für alle Teilnehmer der re:publica’09 zugänglich.
Ein Schwerpunkt am Freitag wird das Thema “Politik 2.0″ sein. Aus verschiedenen nationalen wie globalen Perspektiven wird die Frage diskutiert, wie sich Politik durch das Internet verändert. Welche Rolle spielen politische Blogs in Deutschland? Entsteht eine europäische Öffentlichkeit im Netz? Wie nutzt die deutsche Politik das Internet und was können wir von Obama lernen? Wichtige Fragen also, auch über Superwahljahr 2009 hinaus.
Als Locations findet die re:publica’09 neben der traditionellen Kalkscheune erstmals auch in den glamourösen Räumen des geschichtsträchtigen Friedrichstadtpalastes.
Konferenzkarten gibt es, solange der Vorrat reicht, für Blogger zum Preis von 60 Euro, wenn ein re:publica-Banner in die eigene Site eingebunden wird. Reguläre Konferenz-Tickets kosten 80 Euro, Business-Tickets 150 Euro.
Die re:publica’09 wird von newthinking communications (netzpolitik.org) und Spreeblick organisiert. Die Konferenz findet 2009 zum dritten Mal statt. 2007 kamen 700 Teilnehmer, 2008 schon 950 und für dieses Jahr werden mehr als 1300 Teilnehmer erwartet.
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: Wahlcomputer: Interview mit Andreas Bogk (CCC)
: Wahlcomputer: Interview mit Andreas Bogk (CCC)
netzpolitik.org: Hallo Andreas Bogk. Sie haben mit anderen Mitgliedern des Chaos Computer Clubs ein Gutachten mitverfasst, wonach heute die geltende Praxis von Wahlcomputern als verfassungswidrig und nur in sehr engen Grenzen für zulässig erklärt wurde. Herzlichen Glückwunsch ersteinmal zu diesem Erfolg.Andreas Bogk: Vielen Dank.
netzpolitik.org: Sind sie mit den Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht nun gesetzt hat, zufrieden?
Bogk: Durchaus. Die von Bundesverfassungsgericht gestellte Anforderung, daß alle wesentlichen Schritte einer Wahl von jedem Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfbar sein muß, trifft den Kern auch unserer Forderungen. Anders läßt sich eine demokratische Wahl auch nicht vorstellen. Dieser Anforderung werden die derzeit eingesetzten Wahlcomputer nicht gerecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch den Einsatz moderner technischer Verfahren nicht von vornherein ausgeschlossen, solange diese der Nachprüfbarkeit gerecht werden. Mir ist zwar derzeit kein Verfahren bekannt, mit dem dies zufriedenstellend erreicht werden kann, aber es ist ja nicht ausgeschlossen, daß jemand in der Zukunft ein solches Verfahren erfindet.netzpolitik.org: Auch einige Menschen aus dem Umfeld des CCC werfen diesem eine gewisse „Rückwärts-Gewandtheit“ vor, wenn es um die Position des Clubs in der Wahlcomputer-Debatte geht. Um das näher zu beleuchten: Müssen wir aus Ihrer Sicht wegen des erwirkten Urteils auf eventuelle Vorzüge im Bereich des „eGovernments“ verzichten?
Bogk: Es sollte offensichtlich sein, daß der Vorwurf der Technikfeindlichkeit gegen den CCC so absurd ist, wie er klingt. Allerdings kann technischer Fortschritt kein Selbstzweck sein, man muß sich – und das war auch schon immer ein Anliegen des Clubs – auch den gesellschaftlichen und anderen Konsequenzen dieses Fortschritts stellen.
Das Urteil hat ja den Einsatz von Wahlcomputern nicht generell verboten, es hat aber klargestellt, daß die fundamentalen Regeln der Demokratie nicht auf dem Altar der Technikgläubigkeit geopfert werden dürfen. Und gerade „eGovernment“ ist ein sehr weites Feld, das über Wahlen deutlich hinausgeht und noch viel Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
Alles, worauf wir mit dem Urteil verzichten müssen, ist eine schnelle Stimmauszählung am Wahlsonntag. Aber Demokratie macht manchmal Arbeit, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, jeden aufzufordern, seinen Beitrag dazu zu leisten und Wahlhelfer zu werden.netzpolitik.org: Abschließend; Glauben Sie, dass das Thema mit diesen Urteil beendet ist oder dürfen als bald wir mit weiteren Neuigkeiten aus dem Reich der Wahlcomputer rechnen?
Bogk: Ich denke, so schnell werden wir nichts wieder davon hören. Allerdings bleibt die Forschung ja auch nicht stehen, und so ganz ausschließen kann man nicht, daß jemand auf die entscheidende Idee kommt, wie eine elektronische oder gar Online-Wahl so durchgeführt werden kann, daß sie demokratischen Prinzipien entspricht. Wir werden das kritisch weiter verfolgen.
netzpolitik.org: Wir also dürfen gespannt bleiben und danken an dieser Stelle für Ihr Engagement und das das Interview.
Bogk: Gerne.
Das Gespräch führte Matthias „wetterfrosch“ Mehldau nach dem Urteil via Chat.
Hören Sie auch den netzpoltik.org Audio-Podcast mit Andreas Bogk über Wahlcomputer.Update: Stellungnahme des Chaos Computer Clubs e.V.
Aus der heutigen Pressemitteilung des CCCs zum Wahlcomputer-Urteil:„Wer jetzt noch mit dem digitalen Zeitgeist oder der angeblich besseren Effizienz elektronischer Wahlen argumentiert, hat nicht verstanden, was das Wesen von Demokratie ist und sollte nicht weiter mit wesentlichen Aspekten des Wahlvorgangs betraut werden“, sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club. […]
Engling kommentierte die vom Bundesverfassungsgericht errichteten Hürden: „Wir sind gespannt, ob zukünftige Hersteller von Wahlcomputern in der Lage sind nachzuweisen, dass ihre Systeme den von den Richtern bestimmten Grundsätzen entsprechen. Der CCC wird sicher sehr genau hinschauen.“ […]
Den Kommunen, die trotz umfangreicher öffentlicher Debatten über die Wahlcomputer, auf die Werbeversprechen von 20-jähriger Verwendbarkeit des Herstellers NEDAP hereingefallen sind, bleibt nun nur noch die Schadensbegrenzung. „Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.“, so Engling weiter, „Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein.“ -
: Karlsruhe fällt Grundsatzurteil zu Wahlcomputern
: Karlsruhe fällt Grundsatzurteil zu Wahlcomputern Mit Spannung wurde heute das Grundsatzurteil (Volltext) des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Wahlcomputern erwartet. Dies zeigen auch die rund 150 Meldungen, welche Google-News bereits vorab zusammenfasst. Grundlage für das Urteil ist unter anderem ein Gutachten, welches von Mitgliedern des Chaos Computer Clubs verfasst wurde.
Update 10:07h: Da haben wirs. Verfassungswidrig. Denkbar ist der Einsatz nur in engen Grenzen (etwa mit sogenanntem „Paper-Trail“)
Und weils so schön is, zitieren wir mal ganz ungeniert Reuters in voller Länge:
Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Die Benutzung der Computer habe gegen den Grundsatz der öffentlichen Wahl verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Wähler hätten dadurch weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Die Bundestagswahl müsse jedoch nicht wiederholt werden.
Ein Zitat aus der 2. AP-Zusammenfassung:
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, betonte, dass mit dem Urteil Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel: Der Wähler müsse die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfen können. Dazu gehöre, dass er sehe, ob seine Stimme richtig erfasst worden sei. Das sei bei den bislang eingesetzten Geräten nicht der Fall.
Update 10:52h: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts liegt vor. Wir fassen die Highlights aus den Erwägungsgründen mal kurz zusammen:
II. […] Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. […]
Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei den Wahlen elektronische Wahlgeräte einzusetzen, wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist. […]
Einschränkungen der bürgerschaftlichen Kontrollierbarkeit des Wahlvorgangs können nicht dadurch ausgeglichen werden, dass Mustergeräte im Rahmen des Verfahrens der Bauartzulassung oder die bei der Wahl konkret eingesetzten Wahlgeräte vor ihrem Einsatz von einer amtlichen Institution auf ihre Übereinstimmung mit bestimmten Sicherheitsanforderungen und auf ihre technische Unversehrtheit hin überprüft werden. […]
III. Während die Verordnungsermächtigung des § 35 BWG keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, ist die Bundeswahlgeräteverordnung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verfassungswidrig. […]
IV. Auch die Verwendung der oben genannten elektronischen Wahlgeräte bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag verletzt die Öffentlichkeit der Wahl. […]
V. Die festgestellten Wahlfehler führen nicht zu einer Wiederholung der Wahl in den betroffenen Wahlkreisen. […]Update 11:12h: Der Bundeswahlleiter mahnt auch schon die Gemeinden an Wahlhelfer zu sammeln:
Die Gemeinden haben nunmehr hinreichend Zeit, um eine ausreichende Zahl an ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern bis zu der am 7. Juni 2009 anstehenden Europa- und der am 27. September 2009 anstehenden Bundestagswahl zu gewinnen.
Update Abends: Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags, Thomas Strobl, MdB, und sein Stellvertreter, Dr. Carl-Christian Dressel, MdB, kommentieren das Urteil scheinbar etwas Zähne-knirschend:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem wichtigen Urteil festgestellt, dass bei der Bundestagswahl 2005 kein konkreter Wahlfehler vorgelegen hat. Festzuhalten ist auch, dass es bei dieser Wahl keinen einzigen Fall einer Unregelmäßigkeit, einer Manipulation oder einer sonstigen Auffälligkeit beim Einsatz der Wahlgeräte gegeben hat. Darüber hinaus hat das Gericht ausdrücklich auch das geltende Bundeswahlgesetz nicht beanstandet. Im Übrigen hat sich das Gericht auch nicht grundsätzlich gegen den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten bei Bundestagswahlen ausgesprochen. […]
Die Abgeordneten Strobl und Dr. Dressel begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl und die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe in dieser besonderen Weise konkretisiert und präzisiert hat.
„Daran wird sich die künftige Praxis beim Einsatz von Wahlgeräten zu orientieren haben“.Es twittert(e) übrigens @wahlcomputer.
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: Hausdurchsuchung bei Blogger, der dänische Kinderporno-Sperrliste verlinkt
: Hausdurchsuchung bei Blogger, der dänische Kinderporno-Sperrliste verlinkt Die auf Wikileaks aufgetauchte Sperrliste von kinderpornographischen Websites der dänischen Behörden ist nun [Korrektur: einem Blogger, der einen Beitrag des Blogs schutzalter verlinkte, welcher auf die Sperrliste verlinkte] in Form einer Hausdurchsuchung am vergangenen Freitag zum Verhängnis geworden.
Laut Begründung der Hausdurchsuchung (PDF) ist durch ihr/sein Posting „davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat,“ und ferner ist es „ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines/ihres Computers gespeichert hat“ – das wäre natürlich strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß §184b. Udo Vetter hält diese Begründung im Durchsuchungsbeschluss gegen den Weblog-Verlinker für „bemerkenswert“.
Annika Kremer schreibt dazu auf gulli.com:
Die auf Wikileaks verlinkte Kopie der Liste ist, wie es Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem lawblog ausdrückt „für die deutschen Ermittlungsbehörden ein willkommener Anlass, Ermittlungsverfahren einzuleiten und Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Und zwar gegen deutsche Seitenbetreiber, die sich lediglich an der Diskussion über Internetsperren beteiligen und hierbei direkt oder indirekt auch auf die Sperrliste verlinken.“ Indirekte Links bedeutet in diesem Fall, dass auch der Link auf eine Seite, die wiederum die Sperrliste verlinkt, unter Umständen schon ein gewisses Risiko bedeutet. Was das in einem vernetzten Medium wie dem Internet bedeutet, kann sich jeder halbwegs erfahrene Nutzer desselben vorstellen.
Im Blog des Betroffenen ist nun zu erfahren, dass auch der Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Material erhoben wird:
Wie ich vorgestern durch eine polizeiliche Vorladung erfahren habe, wird nun auch gegen mich ermittelt, und war sogar wegen „Verbreitung von Kinderpornografie“. […]
Ich muss sagen, dass ich dem Ausgang dieser Sache recht gelassen entgegen sehe. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass ich mich durch meinen Artikel strafbar gemacht haben könnte. Schlimm genug finde ich es allerdings, dass dieser Vorwurf überhaupt ernsthaft erhoben wird und im Raum steht. […]
Bemerkenswert ist es übrigens, dass ich bis jetzt noch keinen Appel oder gar eine Aufforderung erhalten habe, diese behauptete Verbreitung von Kinderpornografie einzustellen. Ich meine, einem Irren, der mit einem Messer andere Leute verletzt, würde man doch auch erstmal zurufen „hör auf damit“, ihm zureden, ihm drohen oder Gewalt gegen ihn einsetzen. Oder würde man ihn zu einer Anhörung einladen und ansonsten gewähren lassen?via @Annika_K
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: Kommentar zur Internet-Todesstrafe in Irland
: Kommentar zur Internet-Todesstrafe in Irland TJ McIntyre von Digital Rights Ireland hat in der Sunday Post einen lesenwerten Kommentar zu dem „Three-Strikes – you’re out“-Abkommen geschrieben, das die irische Musikindustrie kürzlich mit dem Internetanbieter Eircom geschlossen hat. Die Musikindustrie versucht gerade, die anderen Provider dazu zu bringen, sich dem gleichen Prozedere anzuschließen. Dabei wird aber oft unterschlagen, dass die eigentlich ganz was anderes gefordert hatten, nämlich verpflichtende „Filter“ a.k.a. Zensur von MP3-Tauschbörsen. Das war gescheitert, und die Three-Strikes-Lösung war dann eher eine Verlegenheitseinigung, weil sowohl die Musikindustrie als auch Eircom einen Präzedenzfall vermeiden wollten. Was das aber nun im weiteren bedeutet, lest ihr besser selbst von TJ:
Internet ‘death penalties’ unacceptable
Banning someone from internet use is a draconian punishment. In an era where internet access is increasingly essential – whether to send an e‑mail, look for a job or book a flight – to deprive a person of this basic right is seriously to disrupt their daily life. In fact, an internet ban is such a serious sanction that the Irish courts have only ever imposed it in extreme cases involving child pornography. Yet in a private deal between Eircom and the music industry – a deal which the music industry is now trying to force on other Irish internet service providers (ISPs) – internet bans may become commonplace. (…) -
: Demokratie in sozialen Netzwerken?
: Demokratie in sozialen Netzwerken? Nach dem PR-Desaster um die neuen Nutzungsbedingungen hat die Netzwerk-Plattform Facebook jetzt eine Reihe von Neuerungen veröffentlicht. Unter anderem sind das folgende:
- Die Nutzungsbedingungen heissen jetzt „Rights and Responsibilities“ (etwa: „Rechte und Pflichten“). Sie werden ergänzt durch die „Facebook Principles“ (Facebook-Prinzipien), die eine Art von Rechte-Charta der Nutzer darstellen.
- Sie werden bis zum 29. März im Entwurf zur Debatte gestellt und sollen aufgrund des Nutzer-Inputs überarbeitet werden.
- Die Nutzer können über Änderungsvorschläge abstimmen, wenn mehr als 7000 der geschätzten 175 Millionen Nutzer einen Kommentar zu einer Änderung abgeben.
- Die Ergebnisse solcher Abstimmungen werden von Facebook als bindend angesehen, wenn mindestens 30% der Nutzer (ungefähr 52,5 Millionen) sich daran beteiligen.
- Die bisher vorgeschriebene außergerichtliche Einigung im Falle von Streitigkeiten zwischen Facebook und den Nutzern wird durch ein Verfahren vor den Gerichten (an Facebooks Sitz in Kalifornien) ersetzt.
Nach den bisherigen Reaktionen wird dies alles von Leuten von der Electronic Frontier Foundation, von Privacy International, und vom Electronic Privacy Information Center als sehr guter Schritt in die richtige Richtung bewertet. Ich bin da etwas skeptischer, weil z.B. das Mindestquorum von 30% der Nutzer ziemlich sicher nie erreicht werden wird und Facebook sich weiterhin das Recht vorbehält, auch ohne Ankündigung oder Abstimmung Änderungen an den Nutzungsbedingungen vorzunehmen.
Der Ansatz, für solche quasi-öffentlichen Räume im Netz eine Art Konstitutionalisierung einzuführen, geht aber auch nach meiner Meinung in die richtige Richtung. Sprachlich und konzeptionell ist das alles nämlich ein interessanter Sprung in Richtung einer „Verfassung“ für soziale Netzwerke. Es gibt eine Grundrechte-Charta, es gibt bindende Abstimmungen, es gibt den ordentlichen Rechtsweg. Das sind einige der zentralen Elemente moderner Verfassungen. Diese Sicht wird auch von Facebook selber bestätigt. Chris Kelly, der Chief Privacy Officer von Facebook, nennt die neuen Nutzungsbedingungen explizit „constitutional documents“, also „Verfassungsdokumente“. Auf die Tatsache, dass die Firma Facebook quasi eine Regierungsfunktion im Verhältnis zu ihren Nutzern hat, haben Online-Forscher wie Fred Stutzman schon vor einiger Zeit hingewiesen.
Was jetzt noch fehlt, wären natürlich Wahlen, also die direkte Vertretung der „Bevölkerung“ in den Entscheidungsprozessen des Unternehmens. Bislang ist nur ein handverlesener „Nutzerrat“ vorgesehen. Dass man hier das Prinzip noch nicht ganz verstanden hat, zeigt auch die aktuelle Stellungnahme von Gründer Mark Zuckerberg:
„History tells us that systems are most fairly governed when there is an open and transparent dialogue between the people who make decisions and those who are affected by them. We believe history will one day show that this principle holds true for companies as well, and we’re looking to moving in this direction with you.“
Während eine Demokratisierung auch von privaten Unternehmen nicht verkehrt ist, zumal wenn sie wie Facebook soziale Räume bereitstellen, muss irgendjemand Herrn Zuckerberg noch erklären, dass Demokratie mehr bedeutet als nur ein Dialog. Aber wie gesagt, mit dieser Entwicklung geht Facebook in eine interessante Richtung. Mal sehen, wann sich die Konkurrenz einen Schritt weiter traut.
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: Netzpolitik-Podcast 075: Die Kulturflatrate
: Netzpolitik-Podcast 075: Die Kulturflatrate Der Netzpolitik-Podcast Folge 075 ist ein zweistündiges Gespräch mit dem Medienforscher Dr. Volker Grassmuck über die Kulturflatrate. Kaum ein Thema ist derzeit umstrittener als die Kulturflatrate. Die einen sehen es als die einzig machbare Alternative, um das Wettrüsten im Kampf um das Urheberrecht durch Risikotechnologien wie Netzfilter und DRM zu beenden und die Offenheit des Internets zu erhalten.- Für die anderen ist es eine Zwangsabgabe und/oder die Einführung des Kommunismus. Dabei gibt es viele Vorurteile und Missverständnisse, was die Kulturflatrate sein soll.
In dem langen Gespräch gehe ich mit Volker Grassmuck auf viele Vorteile und Missverständnisse ein. Er erzählt, was die Idee ist, welche Probleme damit gelöst werden könnten und vor allem wie man das technisch lösen kann. Für das Interview hab ich vorher auf Twitter nach möglichen Fragen gefragt und diese haben wir alle in das Gespräch aufgenommen. Insofern ist der Podcast fast schon ein Referenzmedium zur Debatte rund um die Kulturflatrate geworden.
Wie wird der Schlüssel errechnet? Wer bekommt das ganze Geld? Welche Probleme löst die Kulturflatrate, welche Probleme kann auch die Kulturflatrate nicht lösen? Wollen wir als Gesellschaft Kultur fördern? Sollen Tauschbörsen weiterhin bekämpft und eine ganze Generation kriminalisiert werden? Ist das nicht alles eine GEZ oder Zwangssteuer? Sind überhaupt noch Geschäftsmodelle wie iTunes oder Musikflatrates möglich? Ist die Kulturflatrate auch die Rettung für Journalismus und werden damit auch Blogs vergütet? Wer zieht das Geld ein und verteilt es? Wie gehen wir mit neuen Kulturproduktionsformen wie freien Communities um? Gefährdet die Kulturflatrate den Datenschutz und die Netzneutralität?
Diese und viele andere Fragen werden beantwortet. Ich hoffe, dass man mit dem Podcast ein wenig die gesellschaftliche Debatte entfachen kann, die dringend notwendig ist, Alternativen zum Wettrüsten und dem Abbau von Grundrechten im Netz zu schaffen. Letztere sind durch eine immer stärkere Verfolgung von Urheberrechtsdelikten in Gefahr, wie vor allem die Diskussionen auf europäischer Ebene zeigen. Und wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte, wie man zukünftig Kultur fördern will. Die Kulturflatrate könnte ein neuer Sozialvertrag sein, der dies unterstützt: Kompensation ohne Kontrolle und dabei die gesellschaftlichen und technologischen Realitäten akzeptieren: Das nicht-kommerzielle Teilen von Kultur legalisieren und die Künstler dabei vergüten.
Hier ist die MP3 und hier die OGG.
Im Netzpolitik-Wiki hab ich eine neue Seite „Kulturflatrate-FAQ“ angelegt. Wer Lust hat, kann gerne die Fragen und Antworten aus dem Gespräch in das Wiki packen.
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: USA: Comcast, Bittorrent und Netzneutralität
: USA: Comcast, Bittorrent und Netzneutralität Etwas Einblick in die US-Debatte rund um Netzneutralität bietet dieser Berkman-Podcast: Comcast, BitTorrent, and Network Neutrality.
Chris Riley, Policy Counsel at Free Press, gives a brief history of the Comcast proceeding and other net neutrality legal efforts, and then dives into a substantive policy discussion of present and future Congressional and Commission net neutrality proceedings.
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: Herdict – Verletzung der Netzneutralität visualisieren
: Herdict – Verletzung der Netzneutralität visualisieren Herdict ist ein neues Projekt vom Berkman Center for Internet & Society an der Harvard University. Mit Hilfe der Plattform soll eine Verletzung der Netzneutralität visualisiert werden: Nutzer können dort eintragen, wenn sie auf bestimmte Seiten nicht drauf kommen. Und dann kann man kollaborativ schauen, ob es ein lokales Problem ist oder andere auch betroffen sind.
Herdict is a project of the Berkman Center for Internet & Society at Harvard University. Herdict is a portmanteau of ‚herd’ and ‚verdict’ and seeks to show the verdict of the users (the herd). Herdict Web seeks to gain insight into what users around the world are experiencing in terms of web accessibility; or in other words, determine the herdict.
Wenn Euch mal Euer Provider den Zugang zu bestimmten Seiten versperrt, dann könnt Ihr das bei Herdict eintragen.
Hier gibt es auch eine MP3 dazu.
Und ein Youtube Video gibt es auch:
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: Chaos Computer Club: SIGINT 2009 in Köln
: Chaos Computer Club: SIGINT 2009 in Köln Eine sehr sinnvolle Sache, wo die gesellschaftlichen Themen auf dem 25. Chaos Communication Congress leider etwas zu kurz kamen:
Vom 22. bis 24. Mai veranstaltet der Chaos Computer Club die SIGINT 2009 Konferenz in Köln. Im Gegensatz zum jährlichen CCCongress in Berlin legt die SIGINT den Schwerpunkt mehr auf die gesellschaftspolitischen Forderungen einer internationalen Hackergemeinde, aber auch auf die gemeinsamen Standortfindung mit unseren Bündnispartnern und Gleichgesinnten. Noch bis Ende März läuft der Call for Participation, zugesagt haben aber schon Referenten aus den unterschiedlichsten Bereichen der Netzpolitik und ‑kultur, zu Themen wie der Webstrategie von Greenpeace, Videoüberwachung in Rumänien oder paranoiden Maschinen. Weitere Beiträge sind weiterhin erwünscht!
An den drei Tagen der Konferenz geht es um die aktuellen Tendenzen der Überwachung und Kontrolle, um Sicherheitslücken und Schabernack und um die Zukunft von allem. SIGINT findet im Komed im Kölner Mediapark statt. Die Konferenz ist neben dem Congress im Dezember der Fixpunkt in der ersten Jahreshälfte für chaoskompatible Netzbewohner und Interessierte.
Wer sich mit zunehmender Überwachung und gleichzeitig immer kritischeren Sicherheitsmängeln nicht wohl fühlt, wer sich mit anderen über Möglichkeiten und Aussichten austauschen will, ist auf der SIGINT richtig und kann sich in Diskussionen und Workshops weiterbilden und einbringen.
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: Medina-Report im Europaparlament abgeschossen
: Medina-Report im Europaparlament abgeschossen Ich hatte es schon in dem Posting von NetzpolitikTV 062 kurz geschrieben, aber scheinbar ist das kaum aufgenommen worden (Heise, Futurezone & Co haben es noch nicht berichtet): Der Medina-Report ist im Europaparlament abgeschossen worden. Der “Bericht zur “Harmonisierung des Urheberrechts” , benannt nach dem sozialdemokratischen spanischen EU-Abgeordneten Manuel Medina Ortega, ist von Seiten der PSE (Sozialdemokraten im EP) zurückgezogen worden. Bis Donnerstag sah es so aus, als würde der Bericht mit den Stimmen der Konservativen und Sozialdemokraten demnächst ohne Abstimmung beschlossen. Während wir noch mitten im Lobbying im Europaparlament in Brüssel waren, bekamen wir die ersten Signale von uns wohlgesonnenen sozialdemokratischen Abgeordneten aus Frankreich.
Geplant waren Empfehlungen an den EU-Ministerrat, die es in sich hatten: Dort fanden sich Passagen, die die Filterung des Internet-Verkehrs voraussetzen und natürlich war auch das Thema Internetsperrungen dabei. Also das halbe Horrorkabinett, was von Seiten der Medienindustrie gerade aktuell gefordert wird, um die Offenheit des Internets zu bekämpfen.
Damit steht es gerade 3:0 im Kampf gegen die Graduate Response (3 Strikes and you’re out) – Strategie der Medienindustrie, diese Massnahmen auf EU-Ebene einzuführen. Den ersten Erfolg gab es knapp im Kulturausschuss Anfang des vergangenen Jahres, als recht knapp die Pläne gescheitert sind. Der zweite Erfolg war in der ersten Lesung zum Telekom-Paket, als eine überwältigende Mehrheit im Europaparlament die Grundrechte der Internetnutzer als wichtiger empfand als die Partikularinteressen der Medienindustrie. Und nun wurde der Bericht vor der Abstimmung zurückgezogen. Das ist ein großer Erfolg für unsere Grassroots-Kampagne für mehr digitale Bürgerrechte auf europäischer Ebene, an der viele Menschen und Organisationen beteiligt sind und wo La Quadrature du Net der zentrale Knotenpunkt ist.
Jeremie Zimmermann kommentiert in einer Pressemitteilung von La Quadrature du Net den Erfolg:
Copyright dogmatism temporarily kicked out of European Parliament„This text will remain for a long time a perfect example of the complete absurdity of how entertainment industries want to use copyright to fight against digital technologies and their customers. Its rejection gives great hope for a constructive future where copyright will instead be used to help authors benefiting from the incredible potential an open internet offers for them and for culture.“
Es gibt vor allem einen Grund, warum die Sozialdemokraten im Europaparlament ihren eigenen Abgeordneten zurückgezogen haben: Massive Proteste von Internetnutzern in ganz Europa, die sich bei ihren Abgeordneten dafür eingesetzt haben, dass die geplanten Regelungen nicht akzeptabel ist. Und vermutlich Angst vor der nahenden Europawahl. Das ist ein schönes und motivierendes Zeichen. Jetzt gilt es noch, digitale Bürgerrechte in der zweiten Lesung zum Telekom-Paket im EU-Parlament durchzusetzen. Der Zeitpunkt der Abstimmung ist noch unklar, aber die meisten gehen von einem Termin im April aus. Die Zeit scheint günstig für uns zu sein, die Netzwerke stehen. Die bevorstehende Europawahl dürfte zudem passend sein, weil die Parlamentarierer mehr auf die Bürger, also uns hören.
Und wir können jetzt gemeinsam europa-weit über soziale Medien vernetzt unsere digitalen Rechte durchsetzen und die Offenheit des Internets verteidigen.
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: Deutschland: 53% des Internet-Traffic ist P2P?
: Deutschland: 53% des Internet-Traffic ist P2P? Die Firma Ipoque gibt nun schon im dritten Jahr eine Traffic-Analyse raus, wo Zahlen präsentiert werden, welche Anteile verschiedene Übertragungsprotokolle am Internet-Traffic haben. Für Deutschland wurde nun die Zahl 53% präsentiert. Soviel soll durch P2P genutzt werden. Nun muss man wissen, dass die Ergebnisse bei weiten nicht repräsentativ sind: Vier Kunden der Firma (3 Unis und ein ISP) stellen ihre Daten zur Verfügung. Und die Firma hat ein Eigeninteresse, weil sie Deep Packet Inspection – Systeme verkauft (Nicht uninteressant in der Netzneutralitäts-Debatte, weil mit der Studie Stimmung gemacht wird).
Einen weiteren Punkt sollte man auch wissen: Die Lobbyisten der Musikindustrie rennen mit den Zahlen zur Politik und verurteilen P2P. Dieter Gorny zieht gerne die Zahl 70% (Ergebnisse der letztjährigen Studie) aus dem Hut, um Politiker vor P2P zu warnen. Das würde ja zuviel Traffic verursachen und natürlich wären das alles nur widerrechtlich kopierte Inhalte. Letzteres kann man gerne zurückweisen, weil der Anteil an legal über P2P kopierte Inhalte rasant ansteigt: Freie Software wird darüber ebenso verteilt, wie Medieninhalte oder Updates von Software.
Bleibt die hohe Zahl, die von Ipoque jährlich in die Debatte geworfen wird und worüber Medien gerne berichten. Aber ist die wirklich so hoch und wie repräsentativ ist diese Zahl? Ich hab mal beim DE-CIX, dem zentralen deutschen Internetknoten in Frankfurt nachgefragt. Und dort erhielt ich eine andere Zahl:
Beim DE-CIX werden bei einem Durchsatz von ca. 600 GBit / Sekunde etwa 35% P2P-Traffic gemessen (+\- 3%). Dabei werden die verschiedene P2P-Protokolle zusammengezählt. Und diese Zahl dürfte wesentlich repräsentativer für den deutschen Internet-Traffic sein.
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: Wer möchte das Internet kontrollieren?
: Wer möchte das Internet kontrollieren? Im Europaparlament fand gestern die Anhörung „Who wants to control the internet?: How the Medina report and the Telecom package can affect the internet“ statt. Organisiert von der Grünen-Fraktion waren verschiedene Experten eingeladen, um über Netzneutralität und derzeitige Bedrohungen für diese durch aktuelle Richtlinien-Debatten zu berichten. Ich war ursprünglich eingeladen, um als Experte daran teilzunehmen, aber da gab es kleine Missverständnisse und ich hatte lieber abgesagt. Dachte eigentlich, es ginge um einzelne Paragrafen im Telekom-Paket, worüber man dann auf englisch diskutieren müsste. Aber im Europaparlament läuft es nicht so wie im Bundestag. Hier kann jeder in seiner eigenen Sprache reden, denn es gibt Simultan-Übersetzung. Beim nächsten Mal weiß ich besser Bescheid. So bin ich nur als Beobachter hin gefahren, um darüber zu bloggen, ein paar Leute zu treffen und etwas Lobbying zu machen. Bisher hat sich das gelohnt. Aber hier ist nun der Bericht der Anhörung:
Der spanische Abgeordnete David Hammerstein berichtete in der Einleitung, dass zu Beginn der Diskussion über d as Telekom-Paket niemand daran dachte, dass es letztlich auch um die Frage „Wer kontrolliert das Internet“ geht. (Naja, das hätte eigentlich klar sein können) Es sollte eigentlich um Standardisierung, mehr Wettbewerb und mehr Verbraucherrechte gehen, dazu um eine Neuordnung des Spektrums. Aber das Thema der Netzneutralität wurde dann doch noch ein heiß umkämpftes Thema. Hammerstein: „Ist es nur eine technische Frage? Es ist komplizierter.“ Traffic-Management könne Wettbewerb verhindern. Und es gehe um die Frage, wer die Infrastrukturen besitzt, wer sie nutzt und wer sie kontrolliert.
Als erster Sprecher kam Simon Hampton von Google. Er erzählte erstmal, dass Youtube schon 11 Mal geblockt worden sei, dazu Orkut in 3 Ländern und es ja Länder geben würde, die gerne das Internet kontrollieren wollen. Aber darüber wollte er dann nicht weiter sprechen, sondern konkret auf die aktuelle europäische Debatte um Netzneutralität eingehen. Auf der einen Seite stehen die trandionellen Urheberrechtsindustrien, die ihre Forderungen nach Kontrolle stellen. Auf der anderen Seite sind die Telekommunikationsunternehmen, die mehr Anteile vom Kuchen haben wollten. „The is no flow of value from the services into the infrastructure“ zitierte er einen Telco-Lobbyisten. Dann gab es eine Einführung in Linux und wie Freie Software den Urheberrechtsschutz durch das Copyleft auf den Kopf gestellt habe und nun eine neue Welt da sei. Der Titel der Anhörung sei etwas pessimistisch. Er würde lieber eine optimistische Frage verwenden, nämlich die wie „Ubiquitous knowledge“ (Überall verfügbares Wissen) erreicht werden könne. Dann gab es etwas Google-Propaganda und über die Bibliothek von Alexandra gings dann zu Wikipedia (Was aber bei Google wohl Wikipaedia heißt. Stand auf den toll designten Folien). Er endete mit dem Statement, man müsse Piraterie auch als Chance sehen.
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: NetzpolitikTV 062: TACD über den Medina-Report
: NetzpolitikTV 062: TACD über den Medina-Report NetzpolitikTV 062 ist ein Interview mit Anne-Cathrin Lorrain vom Transatlantic Consumer Dialog (TACD), einem Netzwerk von Verbraucherschutz- und Bürgerrechts-Organisationen aus Europa und Nord-Amerika, über den Medina-Report. Über diesen Bericht, der im EU-Parlament debattiert wurde, hatten wir mehrfach berichtet. Er soll Empfehlungen an die EU-Kommission beinhalten, wie man die Europäische Urheberrechts-Direktive aus dem Jahre 2001 evaluieren kann. Und in diesem Bericht kam mal wieder alles vor, was aktuell an Urheberrechtsradikalisierungen in der Diskussion steht: Mehr Überwachung des Internetverkehrs, sowie Filtern und blocken.
Das Interview hab ich gestern Abend gemacht. Gerade höre ich im Europaparlament, dass die PSE-Fraktion (SPD & Co) dem Medina-Report nicht zustimmen will. Das heißt, er scheint erstmal vom Tisch zu sein und wird vielleicht nach der Europawahl wieder ausgepackt. Falls dies so sein wird, sind wir froh über den Lobby-Erfolg und dass die radikalen Positionen gerade noch verhindert werden konnten.
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: NetzpolitikTV 061: BEUC über Netzneutralität
: NetzpolitikTV 061: BEUC über Netzneutralität NetzpolitikTV Folge 061 ist ein Interview mit Rossoglau Kostas von BEUC (Europäische Verbraucherzentrale) zum Thema Netzneutralität. In dem knapp drei Minuten langen Interview erklärt Kostas, warum die Netzneutralität gerade auf europäischer Ebene unter Beschuss ist und welche Auswirkung das auf Verbraucherrechte und Innovation hat:
