netzpolitik.org: Hallo Andreas Bogk. Sie haben mit anderen Mitgliedern des Chaos Computer Clubs ein Gutachten mitverfasst, wonach heute die geltende Praxis von Wahlcomputern als verfassungswidrig und nur in sehr engen Grenzen für zulässig erklärt wurde. Herzlichen Glückwunsch ersteinmal zu diesem Erfolg.
Andreas Bogk: Vielen Dank.
netzpolitik.org: Sind sie mit den Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht nun gesetzt hat, zufrieden?
Bogk: Durchaus. Die von Bundesverfassungsgericht gestellte Anforderung, daß alle wesentlichen Schritte einer Wahl von jedem Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfbar sein muß, trifft den Kern auch unserer Forderungen. Anders läßt sich eine demokratische Wahl auch nicht vorstellen. Dieser Anforderung werden die derzeit eingesetzten Wahlcomputer nicht gerecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch den Einsatz moderner technischer Verfahren nicht von vornherein ausgeschlossen, solange diese der Nachprüfbarkeit gerecht werden. Mir ist zwar derzeit kein Verfahren bekannt, mit dem dies zufriedenstellend erreicht werden kann, aber es ist ja nicht ausgeschlossen, daß jemand in der Zukunft ein solches Verfahren erfindet.
netzpolitik.org: Auch einige Menschen aus dem Umfeld des CCC werfen diesem eine gewisse „Rückwärts-Gewandtheit“ vor, wenn es um die Position des Clubs in der Wahlcomputer-Debatte geht. Um das näher zu beleuchten: Müssen wir aus Ihrer Sicht wegen des erwirkten Urteils auf eventuelle Vorzüge im Bereich des „eGovernments“ verzichten?
Bogk: Es sollte offensichtlich sein, daß der Vorwurf der Technikfeindlichkeit gegen den CCC so absurd ist, wie er klingt. Allerdings kann technischer Fortschritt kein Selbstzweck sein, man muß sich – und das war auch schon immer ein Anliegen des Clubs – auch den gesellschaftlichen und anderen Konsequenzen dieses Fortschritts stellen.
Das Urteil hat ja den Einsatz von Wahlcomputern nicht generell verboten, es hat aber klargestellt, daß die fundamentalen Regeln der Demokratie nicht auf dem Altar der Technikgläubigkeit geopfert werden dürfen. Und gerade „eGovernment“ ist ein sehr weites Feld, das über Wahlen deutlich hinausgeht und noch viel Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
Alles, worauf wir mit dem Urteil verzichten müssen, ist eine schnelle Stimmauszählung am Wahlsonntag. Aber Demokratie macht manchmal Arbeit, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, jeden aufzufordern, seinen Beitrag dazu zu leisten und Wahlhelfer zu werden.
netzpolitik.org: Abschließend; Glauben Sie, dass das Thema mit diesen Urteil beendet ist oder dürfen als bald wir mit weiteren Neuigkeiten aus dem Reich der Wahlcomputer rechnen?
Bogk: Ich denke, so schnell werden wir nichts wieder davon hören. Allerdings bleibt die Forschung ja auch nicht stehen, und so ganz ausschließen kann man nicht, daß jemand auf die entscheidende Idee kommt, wie eine elektronische oder gar Online-Wahl so durchgeführt werden kann, daß sie demokratischen Prinzipien entspricht. Wir werden das kritisch weiter verfolgen.
netzpolitik.org: Wir also dürfen gespannt bleiben und danken an dieser Stelle für Ihr Engagement und das das Interview.
Bogk: Gerne.
Das Gespräch führte Matthias „wetterfrosch“ Mehldau nach dem Urteil via Chat.
Hören Sie auch den netzpoltik.org Audio-Podcast mit Andreas Bogk über Wahlcomputer.
Update: Stellungnahme des Chaos Computer Clubs e.V.
Aus der heutigen Pressemitteilung des CCCs zum Wahlcomputer-Urteil:
„Wer jetzt noch mit dem digitalen Zeitgeist oder der angeblich besseren Effizienz elektronischer Wahlen argumentiert, hat nicht verstanden, was das Wesen von Demokratie ist und sollte nicht weiter mit wesentlichen Aspekten des Wahlvorgangs betraut werden“, sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club. […]
Engling kommentierte die vom Bundesverfassungsgericht errichteten Hürden: „Wir sind gespannt, ob zukünftige Hersteller von Wahlcomputern in der Lage sind nachzuweisen, dass ihre Systeme den von den Richtern bestimmten Grundsätzen entsprechen. Der CCC wird sicher sehr genau hinschauen.“ […]
Den Kommunen, die trotz umfangreicher öffentlicher Debatten über die Wahlcomputer, auf die Werbeversprechen von 20-jähriger Verwendbarkeit des Herstellers NEDAP hereingefallen sind, bleibt nun nur noch die Schadensbegrenzung. „Um nicht zum Endlager für Wahlcomputerschrott zu werden, empfiehlt der CCC den betrogenen Kommunen, sofort Ansprüche gegen die Hersteller der offensichtlich minderwertigen Systeme geltend zu machen.“, so Engling weiter, „Später würden diese höchstens noch als unhandliche Schachcomputer zu gebrauchen sein.“
[…]Tipp im Superwahljahr: Werden Sie Wahlhelfer[…]
Von Prof. Dr. Karpen, Bevollmächtigter in dem Verfahren, erschien auch ein interessanter Beitrag mit dem Titel “Zur Verfassungsmässigkeit des Einsatzes von Wahlcomputern” in http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/8-2009/index.html …
Rheinland Pfalz (andere Bundesländer, wie bspw Bayern ebenso) lässt Kommunalwahlen längst elektronisch von einem nicht zertifizierten Wahlsystem (Fa. Heiler – im Netz vorsorglich nicht vertreten!) auf nicht zertifizierten oder gar geprüften Geräten auszählen. Die menschlichen Wahlhelfer sind nur noch Statisten. Merkt das denn niemand? Warum wird so etwas nicht hinterfragt oder diskutiert? Schläft die Community?