Nach dem PR-Desaster um die neuen Nutzungsbedingungen hat die Netzwerk-Plattform Facebook jetzt eine Reihe von Neuerungen veröffentlicht. Unter anderem sind das folgende:
- Die Nutzungsbedingungen heissen jetzt „Rights and Responsibilities“ (etwa: „Rechte und Pflichten“). Sie werden ergänzt durch die „Facebook Principles“ (Facebook-Prinzipien), die eine Art von Rechte-Charta der Nutzer darstellen.
- Sie werden bis zum 29. März im Entwurf zur Debatte gestellt und sollen aufgrund des Nutzer-Inputs überarbeitet werden.
- Die Nutzer können über Änderungsvorschläge abstimmen, wenn mehr als 7000 der geschätzten 175 Millionen Nutzer einen Kommentar zu einer Änderung abgeben.
- Die Ergebnisse solcher Abstimmungen werden von Facebook als bindend angesehen, wenn mindestens 30% der Nutzer (ungefähr 52,5 Millionen) sich daran beteiligen.
- Die bisher vorgeschriebene außergerichtliche Einigung im Falle von Streitigkeiten zwischen Facebook und den Nutzern wird durch ein Verfahren vor den Gerichten (an Facebooks Sitz in Kalifornien) ersetzt.
Nach den bisherigen Reaktionen wird dies alles von Leuten von der Electronic Frontier Foundation, von Privacy International, und vom Electronic Privacy Information Center als sehr guter Schritt in die richtige Richtung bewertet. Ich bin da etwas skeptischer, weil z.B. das Mindestquorum von 30% der Nutzer ziemlich sicher nie erreicht werden wird und Facebook sich weiterhin das Recht vorbehält, auch ohne Ankündigung oder Abstimmung Änderungen an den Nutzungsbedingungen vorzunehmen.
Der Ansatz, für solche quasi-öffentlichen Räume im Netz eine Art Konstitutionalisierung einzuführen, geht aber auch nach meiner Meinung in die richtige Richtung. Sprachlich und konzeptionell ist das alles nämlich ein interessanter Sprung in Richtung einer „Verfassung“ für soziale Netzwerke. Es gibt eine Grundrechte-Charta, es gibt bindende Abstimmungen, es gibt den ordentlichen Rechtsweg. Das sind einige der zentralen Elemente moderner Verfassungen. Diese Sicht wird auch von Facebook selber bestätigt. Chris Kelly, der Chief Privacy Officer von Facebook, nennt die neuen Nutzungsbedingungen explizit „constitutional documents“, also „Verfassungsdokumente“. Auf die Tatsache, dass die Firma Facebook quasi eine Regierungsfunktion im Verhältnis zu ihren Nutzern hat, haben Online-Forscher wie Fred Stutzman schon vor einiger Zeit hingewiesen.
Was jetzt noch fehlt, wären natürlich Wahlen, also die direkte Vertretung der „Bevölkerung“ in den Entscheidungsprozessen des Unternehmens. Bislang ist nur ein handverlesener „Nutzerrat“ vorgesehen. Dass man hier das Prinzip noch nicht ganz verstanden hat, zeigt auch die aktuelle Stellungnahme von Gründer Mark Zuckerberg:
„History tells us that systems are most fairly governed when there is an open and transparent dialogue between the people who make decisions and those who are affected by them. We believe history will one day show that this principle holds true for companies as well, and we’re looking to moving in this direction with you.“
Während eine Demokratisierung auch von privaten Unternehmen nicht verkehrt ist, zumal wenn sie wie Facebook soziale Räume bereitstellen, muss irgendjemand Herrn Zuckerberg noch erklären, dass Demokratie mehr bedeutet als nur ein Dialog. Aber wie gesagt, mit dieser Entwicklung geht Facebook in eine interessante Richtung. Mal sehen, wann sich die Konkurrenz einen Schritt weiter traut.