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Kommentar zur Internet-Todesstrafe in Irland

TJ McIntyre von Digital Rights Ireland hat in der Sunday Post einen lesenwerten Kommentar zu dem „Three-Strikes – you’re out“-Abkommen geschrieben, das die irische Musikindustrie kürzlich mit dem Internetanbieter Eircom geschlossen hat. Die Musikindustrie versucht gerade, die anderen Provider dazu zu bringen, sich dem gleichen Prozedere anzuschließen. Dabei wird aber oft unterschlagen, dass die eigentlich…

  • Ralf Bendrath

TJ McIntyre von Digital Rights Ireland hat in der Sunday Post einen lesenwerten Kommentar zu dem „Three-Strikes – you’re out“-Abkommen geschrieben, das die irische Musikindustrie kürzlich mit dem Internetanbieter Eircom geschlossen hat. Die Musikindustrie versucht gerade, die anderen Provider dazu zu bringen, sich dem gleichen Prozedere anzuschließen. Dabei wird aber oft unterschlagen, dass die eigentlich ganz was anderes gefordert hatten, nämlich verpflichtende „Filter“ a.k.a. Zensur von MP3-Tauschbörsen. Das war gescheitert, und die Three-Strikes-Lösung war dann eher eine Verlegenheitseinigung, weil sowohl die Musikindustrie als auch Eircom einen Präzedenzfall vermeiden wollten. Was das aber nun im weiteren bedeutet, lest ihr besser selbst von TJ:

Internet ‘death penalties’ unacceptable
Banning someone from internet use is a draconian punishment. In an era where internet access is increasingly essential – whether to send an e‑mail, look for a job or book a flight – to deprive a person of this basic right is seriously to disrupt their daily life. In fact, an internet ban is such a serious sanction that the Irish courts have only ever imposed it in extreme cases involving child pornography. Yet in a private deal between Eircom and the music industry – a deal which the music industry is now trying to force on other Irish internet service providers (ISPs) – internet bans may become commonplace. (…)

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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4 Kommentare zu „Kommentar zur Internet-Todesstrafe in Irland“


  1. Nehmen wir an, die 3‑Strikes-Regel kommt auch nach Deutschland (Hoffentlich nicht!). Und Vodafone schaltet mir mein Internet aus. Dann kann ich doch immernoch mit meinem iPhone surfen. Das ist doch absurd.


  2. markus

    ,

    In Frankreich sind die Pläne ja so, dass Du auf eine schwarze Liste kommst und bei anderen Anbietern für die Laufzeit Deiner Strafe keinen anderen Vertrag bekommst. Wie das mit „Doppel-Mitgliedschaften“ bei verschiedenen Providern ist, weiß ich aber auch nicht genau.


  3. Kleiner Trost am Rande: Eircom, die einstige Staats-Telekom Irlands, befindet sich voll im Niedergang, verliert jeden Monat Kunden ist privatisiert, agseschlachtet und ausgeblutet, und kann mit der Breitband-Konkurrenz nicht mehr mithalten.


  4. […] von Richard Gutjahr) musste sich die Behörde auch um Urheberrechtslobbyismus kümmern, der im Land ziemlich erfolgreich gewirkt hat. Ergebnis der Prüfung: Die Gängelung der Internetkunden muss in Zukunft auf andere Art […]

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