Generell

Allgemeine Berichte aus der Welt, in der wir leben, der Politik und der Kultur Deutschlands und des Internets.

  • : Unterstützt Parltrack!
    Unterstützt Parltrack!

    Die Arbeit der Organisationen und Aktivisten in Brüssel, die sich für das freie und neutrale Internet einsetzen, braucht engagierte Entwickler und deren Tools. Eine Frage lässt sich daher einfach (und zum Glück) nicht beantworten: Was wären wir ohne Parltrack?

    Während der ACTA-Debatte hätten wir ohne Parltrack nicht gewusst, in welchem Ausschuss im EU-Parlament gerade diskutiert und abgestimmt wird, wer dafür und wer dagegen ist, wer welchen Änderungsantrag vorschlägt und welche Abgeordneten wie kontaktiert werden können… Parltrack kann genau das alles. Es durchforstet die wirre Webseite des EU-Parlaments und bringt alle Daten in einer aktuellen und übersichtlichen Quelle zusammen.

    Man kann zum Beispiel alle Gesetzentwürfe, die gerade durch das EU-Parlament laufen, abonnieren und sie als Benachrichtigungsgruppe zusammenstellen (Beispiel: Digiges-Dossiers im EU-Parlament). Oder aber man kann Infos über Abgeordnete suchen, Kontaktdaten und alle Dossiers, die ein bestimmter EU-Abgeordneter bearbeitet hat sowie alle Änderungsanträge, die Abgeordnete eingebracht haben.

    Damit wir uns auch weiterhin effektiv in EU-Politik einmischen können, braucht Parltrack jetzt Eure Unterstützung. Hier geht es zur Indiegogo-Kampagne: http://www.indiegogo.com/parltrack2013

    Hier könnt ihr @Parltrack oder RSS updates folgen.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Danke, Stef!

    29. Januar 2013 1
  • : Clean IT Abschlussdokument: Der Wolf im Schafspelz ist immer noch gefährlich
    Clean IT Abschlussdokument: Der Wolf im Schafspelz ist immer noch gefährlich

    Um die terroristische Nutzung des Internets zu bekämpfen, sollen Internet-Firmen eine Reihe freiwilliger Maßnahmen gegen unerwünschte Inhalte ergreifen. Das geht aus dem Abschlussbericht des Clean IT Projekts hervor, der am Mittwoch vorgestellt werden soll. Obwohl die Forderungen deutlich entschärft wurden sind, bleibt das Grundproblem: Die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung.

    Das umstrittene Clean IT Projekt zur „Bekämpfung der Nutzung des Internets für terroristische Zwecke“ hat seinen Abschlussbericht veröffentlicht. Auf 30 Seiten werden die Ergebnisse des „öffentlich-privaten Dialogs zwischen Regierungsvertretern, Wissenschaftlern, Internet-Industrie, Internet-Nutzern und Nicht-Regierungs-Organisationen“ beschrieben.

    Im Gegensatz zum Leak im September, für den das Projekt und Leiter But Klaasen massive Kritik einstecken mussten, haben diese jetzt auf die absurdesten Forderungen verzichtet und zumindest versucht, strukturelle Fehler anzugehen. So findet sich kein Wort mehr von „Computerkriminalität, Hate Speech, Diskriminierung, illegale Software, Kinderpornographie“ wie noch vor einem Jahr oder Provider-Überwachung, Linkverbot, Klarnamenszwang oder manch anderen der dümmsten Sammlung an Vorschlägen für Internet-Regeln in der gesamten Geschichte der Menschheit.

    Trotzdem bleibt das Grundanliegen des Projekts das gleiche: Der Terrorismus im Internet nimmt Überhand und soll in öffentlichen-privaten Partnerschaften mit Internet-Firmen unterbunden werden, ohne Umweg über Gesetze. Und so manche gefährliche Idee wird noch immer gefordert:

    25. Januar 2013 8
  • : Bundesgerichtshof: Zugang zum Internet von zentraler Bedeutung für das moderne Leben
    Bundesgerichtshof: Zugang zum Internet von zentraler Bedeutung für das moderne Leben

    Wenn der Internetanschluss ausfällt, können Kunden von ihrem Anbieter Schadensersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Nach Ansicht des obersten Zivil- und Strafgerichts ist der Zugang zum Internet von zentraler Bedeutung für das moderne Leben.

    Eine Tarifumstellung beim Internet-Anbieter kann schnell mal zu einem Ausfall des Anschlusses führen. In einem Fall für zwei Monate zwischen 2008 und 2009. Der Kunde klagte auf Schadensersatz – und bekam Recht. Aus der Pressemitteilung des Gerichts:

    Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Das Internet stellt weltweit umfassende Informationen in Form von Text‑, Bild‑, Video- und Audiodateien zur Verfügung. Dabei werden thematisch nahezu alle Bereiche abgedeckt und verschiedenste qualitative Ansprüche befriedigt. So sind etwa Dateien mit leichter Unterhaltung ebenso abrufbar wie Informationen zu Alltagsfragen bis hin zu hochwissenschaftlichen Themen. Dabei ersetzt das Internet wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E‑Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.

    24. Januar 2013 11
  • : Wie funktioniert die EU?
    Wie funktioniert die EU?

    Der Digitale Gesellschaft e.V. hat die EDRi-Broschüre „Activist Guide to the Brussels Maze“ (PDF) übersetzt und heute in einer deutschen Version veröffentlicht: „Ein Wegweiser durch das Brüsseler Labyrinth“ (PDF). Wer sich schon immer fragte, wie das mit der EU funktioniert und wie z.B. eine Richtlinie in welchem Prozess mit welchen Playern zustande kommt, findet darin viele Antworten.

    Es ist auch Deine EU. Informier Dich, misch Dich ein und kämpfe für Deine Rechte.

    Bei Scribd kann man durchblättern:

    23. Januar 2013 8
  • : CDU-Politiker Michael Fuchs geht juristisch gegen uns vor
    CDU-Politiker Michael Fuchs geht juristisch gegen uns vor

    Ich bin auf einen Abmahntrick reingefallen als ich gestern hier eine Gegendarstellung des CDU-Vizefraktionsvorsitzenden Michael Fuchs reingestellt habe. Das habe ich hier nochmal genau geschrieben. Aber durch eine falsche Entscheidung muss die Gegendarstellung jetzt einzeln stehen, die Kommentare dazu gelöscht werden und unser redaktioneller Beitrag in einen neuen Artikel kommen. Also hier rein.

    Aber erstmal der Reihe nach…

    Vergangene Woche hatten wir über den CDU-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Michael Fuchs, berichtet, der jahrelang regelmäßig Vorträge bei einem Londoner Unternehmen gehalten hat, das als privater Geheimdienst bezeichnet werden kann. Hakluyt & Company wurde von ehemaligen Mi6-Mitarbeitern gegründet und fiel 2001 dadurch auf, dass man im Auftrag von SHELL und BP in den Neunziger Jahren durch einen Spitzel Greenpeace und andere Umweltorganisationen ausspionierte. Das verschwiegene Unternehmen verdient sein Geld wohl hauptsächlich durch Informationsbeschaffung. Wir haben darüber berichtet, da Michael Fuchs abgeordnetenwatch.de abgemahnt hat, weil diese bei Recherchen herausfanden, dass es falsche Angaben zu der Tätigkeit bei den, mit Verlaub lächerlichen, Offenlegungspflichten des Deutschen Bundestags gab.

    Die Erklärung von Michael Fuchs war aber vor allem das Lustigste, was wir seit langem als Politikerausrede gehört haben: Platzprobleme bei einer Excel-Tabelle.

    22. Januar 2013 19
  • : Wie ich einmal auf eine Abmahn-Stolperfalle reinfiel
    Wie ich einmal auf eine Abmahn-Stolperfalle reinfiel

    Ich habe einen Fehler gemacht und ärgere mich gerade sehr. Ich bin in eine Abmahn-Stolperfalle gelaufen, die ich hätte erkennen müssen.

    Aber der Reihe nach. Vor zwei Wochen berichtete Abgeordnetenwatch über Nebeneinkünfte von Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs. Gegen einen Aspekt der Berichterstattung ging Fuchs mit einem Anwalt vor und verpflichtete Abgeordnetenwatch zu einer Gegendarstellung, worüber wir hier berichteten. Daraufhin erhielten auch wir Post von dessen Anwälten, eine Unterlassungserklärung und eine Aufforderung zur Gegendarstellung. Am späten Freitag Nachmittag, mit einer Frist bis Montag 12:00 Uhr.

    Ich lag mit Husten und Kopfschmerzen krankgeschrieben im Bett und hab nicht klar denkend das gemacht, was ich sonst immer in einer solchen Situation mache. Ich dachte mit meinem juristischen Laienwissen, dass ich einen Fehler in der Formulierung gemacht hätte, der tatsächlich eine falsche Tatsachenbehauptung wäre. Einfach ein Wort zuviel, irgendwann ist halt das erste Mal. Also brachten wir die Gegendarstellung des CDU-Vize-Fraktionsvorsitzenden Michael Fuchs. Und hab eine Unterlassungserklärung unterschrieben, dass ich diese Behauptung so nicht mehr wiederholen werden. Denn genau diese Formulierung in genau diesem Fall würde ich so nicht noch einmal irgendwo schreiben. Aber ich machte einen entscheidenden Fehler: Ich hab nicht sofort einen Anwalt eingeschaltet um das prüfen zu lassen. Ich wollte niemanden am Wochenende um einen Gefallen bitten, sich das mal genauer anzuschauen. Ich dachte mir: Augen zu und durch, bin ich wohl mal im Unrecht und hab Pech gehabt. Und immerhin war es eine Abmahnung ohne die üblich beigefügte Kostennote. Und bin damit genau blind in die Falle reingelaufen, die mir gestellt wurde.

    Dabei war ich wohl durchaus im Recht.Zumindest haben mir jetzt bereits mehrere Juristen erklärt, dass die Ansprüche von Michael Fuchs zweifelhaft waren. Ich hätte auch einfach darauf bestehen können, dass der Satz nochmal klarer formuliert wird, um einen Kompromiss zwischen der Sichtweise von Herrn Fuchs und mir zu bekommen. Ohne Gegendarstellung und Unterlassungserklärung.

    Hab ich aber nicht und jetzt ist es zu spät. Das fiel mir spätestens auf, als gestern Abend dann noch zwei Rechnungen der Anwälte von Michael Fuchs über jeweils 1023 Euro zugestellt wurden. Ich hab jetzt einen spezialisierten Anwalt damit beauftragt. Aber durch die bereits unterschriebene Unterlassungserklärung komme ich da nicht mehr so einfach raus, wie es mein Recht wäre. Shit happens.

    Was bleibt ist, dass man einen solchen Fehler (hoffentlich) nur einmal macht. Wir haben daraus gelernt, dass wir zukünftig in einer solchen Situation immer sofort einen Anwalt einschalten. Und vorher gar nichts unterschreiben. Wenn ich krank im Bett liege, muss sich jemand anderes darum kümmern und Entscheidungen treffen. Auch wenn Wochenende ist und eine Frist Druck erzeugt.

    Und wenn uns nochmal jemand durch schweres juristisches Geschütz in unserer kritischen Berichterstattung hindern will: einfach alles offen legen, was die Anwälte schicken und viele Augen an einer Bewertung teilhaben lassen. Und nicht einschüchtern lassen. So wie wir es sonst auch tun.

    Der einzige, der durch meinen Fehler geschädigt wurde, bin ich, insofern bin ich für mein Handeln wenigstens auch selbst verantwortlich. Aber es ärgert mich sehr, dass ich Michael Fuchs und seine Anwälte mit der Sache habe durchkommen lassen und dabei auch noch zur Kasse gebeten wurde. Dabei müsste eigentlich der CDU/CSU-Fraktionsvize viele Antworten auf viele Fragen liefern.

    22. Januar 2013 39
  • : Der Technoviking-Prozess: Urheberrecht und Internet-Memes
    Der Technoviking-Prozess: Urheberrecht und Internet-Memes

    Das Technoviking Internet-Meme basiert auf einem Video aufgenommen im Rahmen der Fuckparade 2000 in Berlin, das der Video-Künstler Matthias Fritsch 2005 auf YouTube online gestellt hatte und das irgendwann im Laufe des Jahres 2007 viral geworden ist.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.viddler.com anzuzeigen.

    In der Regel verbreitet sich bei Internet-Memes (vgl. z.B. auch das Gangnam-Phänomen) nicht nur das Original, sondern es entstehen auch unzählige abgeleitete Werke. Eine schöne Auswahl von Technoviking-Remixes findet sich bei Know Your Meme, von denen auch das oben eingebettete Video stammt. Matthias Fritsch wiederum begann sich im Zuge des Technoviking-Memes stärker mit Meme-Kultur ganz allgemein auseinanderzusetzen und veröffentlichte beispielsweise 2010 einen Zusammenschnitt von Technoviking-Videos unter dem Titel „We, Technoviking“:

    21. Januar 2013 27
  • : Datenvisualisierungen zu den Wahlergebnissen in Niedersachsen
    Datenvisualisierungen zu den Wahlergebnissen in Niedersachsen

    Der ‚Visualisierungs-Architekt’ Gregor Aisch hat unter http://nds2013.vis4.net/ basierend auf der 18 Uhr-Prognose von Wahlrecht.de interaktive Karten und Grafiken der Wahlergebnisse aus Niedersachsen erstellt – unter anderem zu den Wahlgewinnern, möglichen Koalitionen und den Ergebnissen einzelner Wahlkreise.

    niedersachenwahl

    21. Januar 2013 2
  • : Gegendarstellung von Michael Fuchs (CDU-Vize-Fraktionsvorsitzender)
    Gegendarstellung von Michael Fuchs (CDU-Vize-Fraktionsvorsitzender)

    Über die Internetseiten von netzpolitk.org haben Sie in einem Artikel vom 16.01.2013 unter der Überschrift „CDU-Fraktionsvize Fuchs: Abgeordnetentransparenz scheitert leider an Excel“ in Bezug auf die Veröffentlichung meiner Nebeneinkünfte geschrieben:

    „Michael Fuchs hatte allerdings gegenüber der Bundestagsverwaltung immer nur Hakluyt als Auftraggeber angegeben.“

    Hierzu stelle ich wie folgt fest:

    Ich habe meinen Auftraggeber gegenüber der Bundestagsverwaltung nicht immer nur mit „Hakluyt“ angegeben. Zu Beginn der 17. Wahlperiode habe ich meinen Auftraggeber mit ‚Hakluyt & Co, London“ angegeben.

    Berlin, den 18.01.2013
    Dr. Michael Fuchs

    Mehr Informationen dazu gibt es hier und hier.

    21. Januar 2013
  • : Wochenendaufgabe: An der EU-Datenschutzreform schreiben
    Wochenendaufgabe: An der EU-Datenschutzreform schreiben

    Der Europaparlamentarier Alexander Alvaro (FDP) bittet Bürgerinnen und Bürger um Änderungsvorschläge für die EU-Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzrichtlinie für den Polizei- und Justizbereich. Dazu hat der Schattenberichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung auf seiner Homepage ein „e.democracy-Werkzeug“ eingerichtet, mit dem Interessierte ihre konkreten Änderungsvorschläge (EU-Sprech: amendments) in die Kommissionsvorschläge eintragen können. Bisher wird das Angebot eher verhalten angenommen: Für die Verordnung gibt es einige wenige Änderungsvorschläge und für die Richtlinie noch gar keine. (Was mal wieder zeigt, wie wenig Beachtung die Richtlinie findet.)

    Über den Sinn eines solchen Werkzeugs kann man sich natürlich streiten. Prinzipiell ist das eine gute Idee, die vor allem deutlich macht, wie parlamentarische Arbeit in der EU funktioniert. Zudem muss (zum Glück) ja niemand jeden Artikel und jeden Erwägungsgrund (EU-Sprech: recital) durcharbeiten. Warum also Alexander Alvaro nicht einfach mal mitteilen, dass die Kommissionsvorschläge ziemlich löchrig sind und wie die größten Löcher davon gestopft werden können?

    Für die Datenschutzgrundverordnung sind das hauptsächlich:

    • Die Definition personenbezogener Daten muss erweitert werden.
    • Das „berechtigte Interesse“ als rechtmäßiges Kriterium für Datenverarbeitung gehört nicht in ein Datenschutzgesetz.
    • Das Prinzip der Zweckbindung bei der Datenerhebung muss gewahrt werden. Der Artikel 6(4) der Verordnung, der unter Umständen genau das Gegenteil erlaubt, muss deshalb verschwinden.
    • Was „Einwilligung“ (consent) in die Datenverarbeitung bedeutet, muss genauer definiert werden.
    • Der Datentransfer in Drittstaaten sollte im besten Fall von Datenschutzbehörden autorisiert werden und nicht durch dubiose Abkommen wie Safe Harbour generell erlaubt sein.

    Hier könnten noch einige Punkte folgen. EDRi hat unter protectmydata.eu bürgerrechtsfreundliche Änderungsvorschläge für die gesamte Verordnung [sic!] gemacht. Hier finden sich außerdem Positionspapiere zu den einzelnen Punkten der Verordnung sowie ein Terminkalender mit den Abstimmungsterminen.

    18. Januar 2013 5
  • : DGB fordert Prüfstelle für kostenfreie Lernunterlagen: Fortschritt oder Bedrohung?
    DGB fordert Prüfstelle für kostenfreie Lernunterlagen: Fortschritt oder Bedrohung?

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und dessen Mitgliedsgewerkschaften kritisieren schon seit einiger Zeit den zunehmenden Trend zur Bereitstellung kostenloser Unterrichtsmaterialien durch wirtschaftliche Interessensgruppen. So veröffentlichte die IG Metall bereits im Dezember 2010 ein umfassendes Dossier mit „Hintergrundinformation zum Einfluss wirtschaftlicher Interessengruppen in der Bildung“ (PDF). Und tatsächlich ist es so, dass zum Beispiel die vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall finanzierte Lobby-Organisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein eigenes Lehrerportal „Wirtschaft und Schule“ unterhält oder das Handelsblatt das Portal „Handelsblatt macht Schule“ betreibt. Und auch im Bereich Netzpolitik gibt es eine Reihe alles andere als neutrale Angebote für Lehrende, wie zum Beispiel den Leitfaden „Legal, sicher und fair“ des Börsenvereins des deutschen Buchhandels (kritisch dazu Oliver Dirker bei Carta: „Legal, sicher und fair – eher reine Propaganda!“) sowie die Portale für Unterrichtsmaterialien von „Respe©t Copyrights“ (Nachfolger der Raubkopierer-sind-Verbrecher-Kampagne „hartabergerecht.de“) und „Ideen sind etwas wert“ (von IFPI Austria – Verband der Österreichischen Musikwirtschaft).

    Vor diesem Hintergrund ist deshalb auch die jüngste Forderung des DGB nach einer Prüfstelle für kostenfreie Unterrichtsmaterialien zu sehen, von der bildungsklick berichtet:

    Besonders moniert der DGB, dass einseitige Materialien von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen öffentlich gefördert oder durch behördliche Kooperationsverträge unterstützt werden. Massiv kritisieren die Gewerkschaften, dass die Anbieter ihre kostenlosen Schulmaterialien mit einem eigenen „Gütesiegel“ versehen. Damit solle Lehrkräften glauben gemacht werden, die Materialien seien von fachlicher und didaktischer Qualität und könnten bedenkenlos im Unterricht eingesetzt werden.

    Andernorts, und zwar nicht nur bei Lobbyverbänden wie der INSM, sorgt diese Forderung des DGB jedoch für Besorgnis. So befürchtet der Lehrer Torsten Larbig in einer ersten Einschätzung, dass damit auch Einschränkungen für die Verwendung offen lizenzierter Lernunterlagen (Open Educational Ressources, OER) drohen:

    Der #DGB arbeitet anscheinend darauf hin, dass nicht mehr nur #Schulbücher erst nach einer Freigabe genutzt werden dürfen, sondern auch #OER  und andere kostenlos verfügbaren Lernmaterialien.

    18. Januar 2013 21
  • : Clean IT: Gutachten der EU-Kommission beklagten unangemessene Kosten und fehlende Methoden, über 300.000€ gab es trotzdem
    Clean IT: Gutachten der EU-Kommission beklagten unangemessene Kosten und fehlende Methoden, über 300.000€ gab es trotzdem

    Mitglieder von EDRi, die sich fragten wieso CleanIT eigentlich von der EU co-finanziert wurde, da es doch den formulierten Anforderungen der Kommission auf den ersten Blick nicht entsprach, forderten den ursprünglichen Projektvorschlag. Sie erhielten ihn zusammen mit drei voneinander unabhängigen Gutachten, die die Kommission hatte anfertigen lassen.

    Das Fazit des ersten Gutachtens lautet „This is a poor project“. Als gute Punkte werden genannt, dass die Thematik des Projekts im Bereich der Anforderungen liegt und es sich um einen transnationalen Vorschlag handelt. Kritisiert wird einerseits das Fehlen einer relevanten Methodologie sowie wichtiger Informationen zu u.a. Nachhaltigkeit und andererseits zu hohe und unangemessene Kosten. Das zweite Gutachten kommt zu einem besseren Ergebnis („Good Project“), führt aber ebenfalls die überhöhten Kosten als Kritik an. Dies kommt auch im dritten Gutachten wieder vor, das insgesamt zum Ergebnis „Medium project“ kommt und erneut die schwache Ausarbeitung zur Methodologie bemängelt.

    Insgesamt kommt der Projektvorschlag auf eine Bewertung von 68 von 100% und hat damit nur knapp die relevante Marke von 65% geknackt. Diese stellt die Mindestanforderung für einen finanziellen Zuschuss der EU dar. Wieso der Vorschlag trotzdem angenommen wurde, obwohl nicht mal öffentlich bestätigt werden konnte, dass spezifische Probleme definiert und diskutiert werden, ist unklar. Auch EDRi findet hier keine Erklärung:

    Amazingly enough, the project proposal was accepted in the end and received a total of 325.796,71 euro from the European Commission – despite the fact that the Commission was warned that the project had no methodology and a very clear warning that it was very likely to fail.

    Also: Mehr als 300.000€ für ein Projekt, dass von Beginn an wenig aussichtsreich erschien und von dem sich EU-Kommissarin Malmström schließlich sogar inhaltlich distanzieren musste. Sounds legit.

    17. Januar 2013 23
  • : CDU-Fraktionsvize Fuchs: Abgeordnetentransparenz scheitert leider an Excel
    CDU-Fraktionsvize Fuchs: Abgeordnetentransparenz scheitert leider an Excel

    Abgeordnetenwatch berichtete vergangene Woche über verschleierte Nebeneinkünfte des CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs. Dieser hielt über Jahre auffällig viele regelmäßige Vorträge bei dem Londoner Unternehmen Hakluyt & Company. Lobbycontrol nennt Hakluyt eine “Spionagefirma”, die von ehemaligen MI6-Agenten in Großbritanien gegründet wurde, und u.a. im Auftrag von Shell einen ehemaligen Geheimagenten als vermeintlichen Aktivisten bei Greenpeace eingeschleust hat. (Hier stand ein Satz, gegen den Michael Fuchs eine Gegendarstellung erwirkt hat). Abgeordnetenwatch recherchierte, dass bei der „Hakluyt Society“, die es tatsächlich gibt, niemand Michael Fuchs kannte.

    Großes Kino ist übrigens die Ausrede, warum Michael Fuchs gegenüber der Bundesverwaltung immer unvollständige Angaben zum Namen seines Auftraggebers macht:

    Hierfür hat der CDU-Politiker eine kuriose Begründung: In den Excellisten sei der komplette Name “Hakluyt & Company” aufgrund von “Platzgründen” abgekürzt worden. Fehlender Platz in einer Excelliste – das klingt in etwa so schlüssig wie die Aussage “das Internet ist voll”.

    Ungeklärt ist die Frage: Warum hielt ein CDU-Fraktionsvize über mehrere Jahre 13 Vorträge bei einem Unternehmen, das im Informationsbeschaffungs- und Spionagegeschäft tätig ist?

    Das alles hätten wir nicht hier gebloggt, wenn nicht Michael Fuchs Barbra Streisand angerufen hätte: Er hat eine Unterlassungserklärung geschickt, um gegen diesen Satz wegen falscher Tatsachenbehauptung vorzugehen:

    „Ein Sprecher teilte auf abgeordnetenwatch.de-Anfrage mit, Fuchs habe bei seinen Meldungen ausschließlich “Hakluyt” geschrieben, nur “einmal” hätte er von “Hakluyt & Co.” gesprochen. Diese Version allerdings ließe nur einen Schluss zu: Der Koblenzer Abgeordnete wollte mit seinen unvollständigen Angaben die wahre Herkunft der Nebeneinkünfte verschleiern. “

    Hierzu stelle ich wie folgt fest:

    Ich habe zu keinem Zeitpunkt die wahre Herkunft meiner Nebeneinkünfte verschleiern wollen. Soweit ich meinen Auftraggeber, die “Hakluyt & Company” bei meinen Meldungen verkürzt angegeben habe, geschah dies allein aus Platzgründen im Rahmen des Meldeverfahrens.

    Platzgründe, Meldeverfahren, Excel-Tabelle, Sie wissen schon, Internet ist voll…

    (Für eine Minute stand hier immer Michael Koch. Das war wohl ein freudscher Versprecher, vermutlich ausgelöst durch Parallelen mit dem anderen CDU-Politiker Koch beim Thema Ausreden, Transparenz und Korruptionsvorwürfen)

    16. Januar 2013 25
  • : Junger Digitalbeirat für Rösler legt los
    Junger Digitalbeirat für Rösler legt los

    Bundesminister Philipp Rösler hat einen neuen 24-köpfigen Digitalbeirat für das BMWi aus der Taufe gehoben. Die Entscheidung fiel bereits beim 7. IT-Gipfel. Heute traf sich das neue Beratungsgremium zu einer konstituierenden Sitzung:

    Bundesminister Rösler: „Heute ist ein guter Tag für die Internet- und Technologie-Branche in Deutschland. Denn IT- und High Tech Startups haben jetzt ein neues Sprachrohr, mit dem sie ihren Anliegen Gehör verschaffen und ihnen Durchschlagkraft verleihen können. … Mein Ziel ist es, die digitale Wirtschaft als Schlüsselbranche für die gesamte Wirtschaft in Deutschland zu stärken.“

    Das Wirtschaftsministerium hat eine Mitgliederliste online gestellt. Der Digitalbeirat besteht aus 11 Kernmitgliedern (2 Jahre Mitgliedschaft) und 13 einfachen Mitgliedern (1 Jahr Mitgliedschaft). Die meisten Mitglieder des Beirats „Junge Digitale Wirtschaft“ sind Geschäftsführer von Unternehmen.

    15. Januar 2013 4
  • : Neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“: Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf des Landes Hessen
    Neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“: Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf des Landes Hessen

    Zur Bekämpfung von Internet-Kriminalität soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden: Die Datenhehlerei. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundeslandes Hessen hervor, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen.

    Letzten Juni hat die Justizministerkonferenz beschlossen, einen Straftatbestand der Datenhehlerei einzuführen. Im September hat sich der Verein Deutscher Juristentag dieser Forderung angeschlossen (und nebenbei auch Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung gefordert). Das Land Hessen wurde beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen:

    Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei (Text).

    Kernstück ist dieser neue Paragraf im Strafgesetzbuch:

    15. Januar 2013 23
  • : Kreativwettbewerb des BMJ für die Bedeutung der Grundrechte in der digitalen Welt
    Kreativwettbewerb des BMJ für die Bedeutung der Grundrechte in der digitalen Welt

    20130115_Start_Kreativwettbewerb-9effc6d135f42d18Unter dem Motto „Mach dich nicht nackig – wirb für deine Grundrechte!“ startete heute das Bundesministerium der Justiz einen Kreativwettbewerb für Studierende. Auf einer flippigen (Achtung, wechselnde Neonfarben) Website werden Studierende aller Fachrichtungen aufgerufen, digitale Beiträge zu Themen einzureichen, „die im weitesten Sinne für die Grundrechte sensibilisieren, die das Private konstituieren und schützen“. Eine Jury bestehend aus der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, den Leitern der Abteilungen Justizverwaltung, Bürgerliches Recht und Verfassungs- und Verwaltungsrecht und dem Leiter des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verleiht irgendwann vor Beginn der Sommersemesterferien Preise zwischen 3000€ (1. Platz) und 1000€ (3. Platz) sowie Medientrainings für die Plätze 4 bis 10.

    In der Pressemitteilung des BMJ heißt es:

    Die Bundesregierung hat mit der Abschaffung von Internetsperren und der Absage an jedwede Form von Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen bewiesen, dass sie die individuelle Freiheit in der digitalen Welt als einen zentralen Wert versteht. Die Politik insgesamt muss für die Bedeutung der Grundrechte in der digitalen Welt werben, in einem dauerhaften Prozess. Die Debatte selbst ist ein unverzichtbarer Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Chancen und Risiken der digitalen Welt. Politik und Netzgemeinde sollten diesen Diskussionsprozess vertiefen, damit nicht immer nur auf die Risiken der digitalen Welt hingewiesen wird. Je mehr Verantwortung wir alle für die digitale Welt übernehmen, desto weniger bedrohlich wirkt sie.

    Als Grundrechte werden hier das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vor staatlichen Eingriffen genannt, vorgeschlagene Themen für Einreichungen sind Schutz privater Daten, Wandel der Grundrechte in der digitalen Welt, Änderungen durch technische Errungenschaften wie Funkzellenortung.
    Individuelle Freiheit als zentraler Wert stelle ich mir zwar in der politischen Umsetzung anders vor als bisher geschehen und dass sich die FDP im Wahljahr nochmal besonders gern für ihre ‚Internetverdienste’ lobt, konnte zuletzt schön bei der Debatte zum Leistungsschutzrecht beobachtet werden. Dennoch liest sich die Pressemitteilung auch selbstkritisch, geht es doch um den Schutz vor Eingriffen des Staates. Und der Anspruch, auch mal Chancen der digitalen Welt statt nur die Risiken darzustellen, klingt nach einer guten Idee. Zu der Verwendung der Einreichungen äußert sich das BMJ leider nicht genauer, behält sich jedoch das Recht vor, die Beiträge zu bewerben, öffentlich zugänglich zu machen und zu vervielfältigen.

    Man kann also gespannt sein, was daraus wird. Wer mitmachen möchte, kann sich hier noch nicht, aber gewiss bald, mit bis zu 4 weiteren Personen anmelden. Einsendeschluss ist der 15. März 2013.

    15. Januar 2013 7
  • : EU-Datenschutzreform: Die Gegner bringen sich in Position
    EU-Datenschutzreform: Die Gegner bringen sich in Position

    Nach der Vorstellung der Berichtsentwürfe für die Datenschutzgrundverordnung und der Datenschutzrichtlinie für den Polizei- und Justizbereich in der vergangenen Woche, gab es die ersten deutlichen Anzeichen dafür, dass in und außerhalb Brüssels wenig Leute an einer datenschutzfreundlichen Ausgestaltung der Reform interessiert sind.

    Erich Moechel berichtet unter Verweis auf ein internes Dokument der irischen EU-Ratspräsidentschaft, dass die vorgesehenen Strafen bei Datenschutzverstößen, die schon im Kommissionsentwurf von 5% auf maximal 2% des weltweiten Jahresumsatzes der Firmen herunterlobbyiert wurden, nun vermehrt optional zur Anwendung kommen sollen. Stattdessen solle auf „Warnungen und Verweise“ gesetzt werden sowie „mildernde Umstände“ ins Kalkül gezogen werden. Das hinlänglich für seine unternehmensfreundliche Gestaltung von Datenschutz- und Steuergesetzen bekannte Irland, scheint also auch eine unternehmensfreundliche EU-Ratspräsidentschaft abgeben zu wollen. Das sind denkbar schlechte Vorzeichen bei einem der derzeit meist lobbyierten Gesetze in Brüssel und der ohnehin schon problematischen Rolle des Ministerrats. Hier verhalten sich einige Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland, in Sachen Verordnung auffällig wirtschaftsfreundlich. Bei der Richtlinie lässt der Rat die Arbeit schleifen. (Update: Das Dokument aus dem Erich Moechel zitiert, gibt es jetzt auch auf statewatch.org. Es handelt sich dabei um ein „Diskussionspapier“ anlässlich eines informellen Treffens der EU-Innen- und Justizminister in Dublin am 17. und 18. Januar.)

    Die Industrie-Reaktionen auf die Berichtsentwurfvorstellung fielen stereotyp aus. Der Entwurf von Jan Philipp Albrecht, der vor allem durch Beibehaltung des legitimen Interesses als Datenverarbeitungsgrundlage aus bürgerrechtlicher Sicht immer noch genug bedenkliche Datenschutz-Lücken aufweist, wurde von Wirtschaftsvertretern einhellig als zu restriktiv eingestuft. Besonders krude und wohl in volksnaher Absicht formuliert, ist dabei das Argument, dass zu starke Datenschutzregelungen das Ende von „Umsonstdiensten“ wie Freemailern bedeuten könnten. Neben Lobbyisten von Google und Facebook argumentiert leider auch der Schattenberichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung, Axel Voss (CDU), so.

    Etwas Positives zum Schluss: Kirsten Fiedler erklärt im aktuellen Logbuch Netzpolitik anschaulich wie es zur EU-Datenschutzreform kam, warum der Berichtsentwurf von Jan Philipp Albrecht immer noch zu schwach ist und warum ganz Brüssel hinter dem Gesetz her ist. Gemeinsam stellt man außerdem fest, dass der Spendenbutton auf der EDRi-Homepage zu klein ist.

    14. Januar 2013 3
  • : US-Netzaktivist Aaron Swartz hat sich das Leben genommen
    US-Netzaktivist Aaron Swartz hat sich das Leben genommen

    40377370222Der US-Netzaktivist Aaron Swartz ist gestern mit 26 Jahren verstorben. Ich hab ihn nie persönlich kennen gelernt, war aber über verschiedene Netze mit ihm verbunden und wollte ihn auch immer schon mal auf einer re:publica haben. Er galt als Wunderkind, das mit 14 am RSS 1.0 Standard mitgearbeitet hat, dann bei der technischen Details der Maschinenlesbarkeit der Creative Commons Lizenzen dabei war, und diverse andere Netzprojekte unterstützte. Er gilt als einer der Mitgründer von Reddit (zumindest frühen Mitarbeiter), ließ sich irgendwann auszahlen und wurde danach zum Vollzeitaktivisten, der u.a. Demand Progress mit seinem Geld und seiner Zeit aufbaute, eine Kampagnenplattform, die zu den Keyplayern der Stop SOPA-Kampagne wurde. Aaron Swartz litt nach eigenen Angaben bereits seit mindestens fünf Jahren an Depressionen. Seit 2011 wurde gegen ihn wegen des Scrappens von wissenschaftlichen Daten aus dem MIT-Netz ermittelt, wobei ihm bis zu über 30 Jahre Haft und der finanzielle Ruin drohten. Er hat sich gestern das Leben genommen.

    Cory Doctorow beschreibt sein Wirken auf BoingBoing:

    13. Januar 2013 13
  • : Urheberrechtsdebatte in Österreich: Für wen lobbyiert eigentlich “Kunst hat Recht”?
    Urheberrechtsdebatte in Österreich: Für wen lobbyiert eigentlich “Kunst hat Recht”?

    Die Wikipedia definiert Astroturfing wie folgt:

    Der Begriff Astroturfing, auch Kunstrasenbewegung, bezeichnet […] politische Public-Relations- und kommerzielle Werbeprojekte, die darauf abzielen, den Eindruck einer spontanen Graswurzelbewegung vorzutäuschen. Ziel ist es dabei, den Anschein einer unabhängigen öffentlichen Meinungsäußerung über Politiker, politische Gruppen, Produkte, Dienstleistungen, Ereignisse und ähnliches zu erwecken, indem das Verhalten vieler verschiedener und geographisch getrennter Einzelpersonen zentral gesteuert wird.

    Bei der österreichischen Initiative „Kunst hat Recht“ handelt es sich um so einen Fall von Astroturfing. Von Verwertungsgesellschaften mit beträchtlichen finanziellen Mitteln ausgestattet versucht eine PR-Agentur den Eindruck zu erwecken, es handle sich bei der Initiative um eine Graswurzelbewegung von Kunstschaffenden.

    Seit ihrer Gründung versucht sich „Kunst hat Recht“ mit zweifelhaften Initiativen an Meinungsmache. Ursprünglich hatte die Initiative sogar die Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Netz gefordert, was zur Gründung der Gegeninitiative „Kunst gegen Überwachung“ und schließlich zur Abschwächung diesbezüglicher Forderungen im Zuge der Anti-ACTA-Proteste führte.

    12. Januar 2013 26
  • : Relaunch von Reiseführer WikiVoyage nach Fusion mit WikiTravel-Community
    Relaunch von Reiseführer WikiVoyage nach Fusion mit WikiTravel-Community

    Wikivoyage-logo.svg

    Wenn der wiki-basierten Reiseführer WikiVoyage kommende Woche offiziell unter dem Dach der Wikimedia Foundation Einstand feiert, dann war das keine leichte Geburt. Grund für den Relaunch samt neuem Logo ist die Fusion oder besser Wiedervereinigung der Communities der beiden zuvor parallel und außerhalb der Wikimedia-Wikis betriebenen Plattformen Wikitravel und Wikivoyage. Den offiziellen Starttermin verkündete Wikipedia-Mitgründer Jimmy Wales im Rahmen eines Auftritts beim Colbert Report.

    Das neue Logo ist das Ergebnis eines zweistufigen Designwettbewerbs (vgl. Stufe 1 und Stufe 2), über den gemeinsamen Namen wurde ebenfalls diskutiert und abgestimmt.

    Zuvor hatte es aber sogar gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Betreiber und Inhaber der Marke Wikitravel, der Firma Internetbrands, gegeben. Diese hatte zwei WikiTravel-Autoren in Los Angeles wegen geschäftsschädigendem Verhalten verklagt. Dessen Community hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits größtenteils in Richtung Wikivoyage verabschiedet. 

    11. Januar 2013 2