Wie ich einmal auf eine Abmahn-Stolperfalle reinfiel

Ich habe einen Fehler gemacht und ärgere mich gerade sehr. Ich bin in eine Abmahn-Stolperfalle gelaufen, die ich hätte erkennen müssen.

Aber der Reihe nach. Vor zwei Wochen berichtete Abgeordnetenwatch über Nebeneinkünfte von Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs. Gegen einen Aspekt der Berichterstattung ging Fuchs mit einem Anwalt vor und verpflichtete Abgeordnetenwatch zu einer Gegendarstellung, worüber wir hier berichteten. Daraufhin erhielten auch wir Post von dessen Anwälten, eine Unterlassungserklärung und eine Aufforderung zur Gegendarstellung. Am späten Freitag Nachmittag, mit einer Frist bis Montag 12:00 Uhr.

Ich lag mit Husten und Kopfschmerzen krankgeschrieben im Bett und hab nicht klar denkend das gemacht, was ich sonst immer in einer solchen Situation mache. Ich dachte mit meinem juristischen Laienwissen, dass ich einen Fehler in der Formulierung gemacht hätte, der tatsächlich eine falsche Tatsachenbehauptung wäre. Einfach ein Wort zuviel, irgendwann ist halt das erste Mal. Also brachten wir die Gegendarstellung des CDU-Vize-Fraktionsvorsitzenden Michael Fuchs. Und hab eine Unterlassungserklärung unterschrieben, dass ich diese Behauptung so nicht mehr wiederholen werden. Denn genau diese Formulierung in genau diesem Fall würde ich so nicht noch einmal irgendwo schreiben. Aber ich machte einen entscheidenden Fehler: Ich hab nicht sofort einen Anwalt eingeschaltet um das prüfen zu lassen. Ich wollte niemanden am Wochenende um einen Gefallen bitten, sich das mal genauer anzuschauen. Ich dachte mir: Augen zu und durch, bin ich wohl mal im Unrecht und hab Pech gehabt. Und immerhin war es eine Abmahnung ohne die üblich beigefügte Kostennote. Und bin damit genau blind in die Falle reingelaufen, die mir gestellt wurde.

Dabei war ich wohl durchaus im Recht.Zumindest haben mir jetzt bereits mehrere Juristen erklärt, dass die Ansprüche von Michael Fuchs zweifelhaft waren. Ich hätte auch einfach darauf bestehen können, dass der Satz nochmal klarer formuliert wird, um einen Kompromiss zwischen der Sichtweise von Herrn Fuchs und mir zu bekommen. Ohne Gegendarstellung und Unterlassungserklärung.

Hab ich aber nicht und jetzt ist es zu spät. Das fiel mir spätestens auf, als gestern Abend dann noch zwei Rechnungen der Anwälte von Michael Fuchs über jeweils 1023 Euro zugestellt wurden. Ich hab jetzt einen spezialisierten Anwalt damit beauftragt. Aber durch die bereits unterschriebene Unterlassungserklärung komme ich da nicht mehr so einfach raus, wie es mein Recht wäre. Shit happens.

Was bleibt ist, dass man einen solchen Fehler (hoffentlich) nur einmal macht. Wir haben daraus gelernt, dass wir zukünftig in einer solchen Situation immer sofort einen Anwalt einschalten. Und vorher gar nichts unterschreiben. Wenn ich krank im Bett liege, muss sich jemand anderes darum kümmern und Entscheidungen treffen. Auch wenn Wochenende ist und eine Frist Druck erzeugt.

Und wenn uns nochmal jemand durch schweres juristisches Geschütz in unserer kritischen Berichterstattung hindern will: einfach alles offen legen, was die Anwälte schicken und viele Augen an einer Bewertung teilhaben lassen. Und nicht einschüchtern lassen. So wie wir es sonst auch tun.

Der einzige, der durch meinen Fehler geschädigt wurde, bin ich, insofern bin ich für mein Handeln wenigstens auch selbst verantwortlich. Aber es ärgert mich sehr, dass ich Michael Fuchs und seine Anwälte mit der Sache habe durchkommen lassen und dabei auch noch zur Kasse gebeten wurde. Dabei müsste eigentlich der CDU/CSU-Fraktionsvize viele Antworten auf viele Fragen liefern.

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39 Ergänzungen

    1. @cryptosteve
      Das wesentliche wurde von MB ja bereits dargestellt.
      1. sich nicht durch irgendwelche engen Fristen nötigen zu lassen, deren einziger Sinn ja darin besteht, den Adressaten in Panik zu versetzen und ihm die Möglichkeit zu nehmen, die Angelegenheit in Ruhe zu überdenken; und

      2. die Sache unverzüglich öffentlich zu machen.
      Sicher, nicht immer hat man das Glück, mit einer solchen „Koryphäe“ von Anwalt aneinander zu geraten, wie in meinem Fall (http://www.prenzlberger-stimme.de/?p=56751) .
      Aber die zahlreichen Hinweise, die ich nach der Veröffentlichung erhalten hatte, waren in der mehrzahl äußerst hilfreich.

      Gruß nach nebenan

      ODK

  1. Das Geld kriegen wir ja wohl zusammen. Wohin sollen wir unseren Anteil überweisen? Als Protest-Beweis gegen das Vorgehen des M.Fuchs!

    1. „Ich lag mit Husten und Kopfschmerzen krankgeschrieben im Bett“

      Ist man denn eigentlich bei jeder Krankheit voll (zu)(rechnungs)rechtsfähig?

      1. @ Tilmann – Mach Dir einen Account auf „Flattr“ – hab ich auch gerade gemacht, um die finanzielle Belastung die Netzpolitik.org durch die Abmahnungen belastet ein bischen abzumildern. – :o)

      2. Flattr hab‘ ich schon, da kann man aber nicht sagen wofür. Da Netzpolitik das aber anscheinend eh‘ gemeinsam trägt ist das wohl egal. Done.

    2. Die 1023€ kriegen wir über die Pledgebank rein. Ich bin dabei. Die Frage ist: zu wessen Gunsten? Markus direkt? Oder netzpolitig.org (das ne Finanzspritze ja offenbar auch sehr gut gebrauchen kann)?

      1. Danke für das ANgebot. Wir haben das kurz überlegt, aber uns dagegen entschieden, Geld zu sammeln. Weil wir in diesem Fall einen Anfängerfehler gemacht haben und selbst dafür gerade stehen wollen. Und weil wir lieber mal um Spenden bitten, um unsere Redaktion auszubauen als irgendwelche Anwälte wegen unserer eigenen Dämlichkeit zu finanzieren.

      2. DEIN KOMMENTAR IST WIRKLICH BEEINDRUCKEND. FÜR DAS KRASSE LEHRGELD HÄTTE MAN SCHON ZWEI SCHÖNE RECHNER MIT DRUCKER FÜR PRAKTIKANTEN GEHABT. Naja

        WÜRDE ZUKÜNFTIG IN BEITRÄGEN ZU SOLCHEN THEMEN MEHR ZWISCHENWÖRTER WIE „vielleicht, möglicherweise, eventuell, …“ ODER DIE KLASSISCHE FRAGESTELLUNG VERWENDEN. BOTSCHAFT KOMMT RÜBER, ABER BIETET WENIGER JURISTISCHE ANGRIFFSFLÄCHE.

      3. „Weil wir in diesem Fall einen Anfängerfehler gemacht haben und selbst dafür gerade stehen wollen. “

        Ja ist wohl nicht so einfach ein „mündiger“ Bürger zu werden.

  2. Wenn man so will, waren das die knapp 2000€ aus unserem Buchverkauf. Tja, da wären wir wohl beinahe reich geworden. Danke Herr Anwalt, dass ich jetzt umsonst stundenlang gearbeitet habe. Sie können mit dem Geld bestimmt etwas viel besseres anfangen.

  3. Die Situation mit dem Presserecht ist leider so, dass man sehr schnell weggetrollt werden kann mit Abmahnungen und entsprechenden Kostennoten. Das Recht wurde für Verlagshäuser gemacht und ist für für Blogs und Websites mit begrenzten Einnahmen der overkill. Meistens ist es nicht wert sich auf einen Konflikt einzulassen, egal ob man in der Sache Recht hat. Wenn der andere alles ausnutzt, was möglich ist, hast Du kaum eine Chance.

    Die Idee hinter dem Recht sorgt dafür, dass unsere Presselandschaft nicht so ganz verlottert aussieht. Auf der anderen Seite sind es jetzt klassische Medien, die neuerdings Beleidigungen und Flamebaits fahren, die sie früher Blogs unterstellten. Yücels neuste Schünemann-Verunglimpfung zum Abschied mag seinen politischen Gegnern richtig aus der Seele sprechen aber ist eben journalistisch untragbar. Dann höre ich Welt.de im NDR Krokodilstränen darüber verlieren, dass ihre Honigpötte Onlinestänkerer anziehen. (http://www.ndr.de/ratgeber/netzwelt/audio145053.html) Früher mal ganz unterhaltsame Polemiker mutieren zu Quartalsirren mit Goebbelsvergleichen, die man weiter für sich schreiben und polarisieren lässt. Schlechte Manieren haben ja durchaus kommerziell Erfolg, man denke an den FOX NEWS Irrsinn in den USA. Zu guten Manieren gehört es auch nicht gleich abzumahnen, nicht seine Nachbarn wegen der Hecke zu verklagen usw.

    Im Prinzip hat es seinen Sinne, dass Menschen gegen Falschdarstellungen in Medien vorgehen können, sanktionieren können, oder? Für einen Abgeordneten mit ganz komischen Geschäftskontakten, über die man nicht schreiben soll, war das nicht vorgesehen. Wieso ist man ohne Rechtsbeistand angeschmiert? Gestern hat Prof. Däubler-Gmelin bei Kroes einen Bericht zur Medienfreiheit abgeliefert. Media freedom is a delicate flower. http://blogs.ec.europa.eu/neelie-kroes/hlgreport/

  4. Einerseits ist es ja im Zweifel schön dass nicht jeder alles behaupten darf, andernseits wird für sowas praktisch wohl eher das Recht missbraucht als gebraucht. :-/
    Was jedenfalls definitiv nervt ist dass unmengen Abmahnanwälte genau von solchem Blödsinn leben und vieles in unserem Rechtssystem nur auf „Dummfang“ ausgelegt ist.

  5. Ähmm, hab ich das richtig verstanden? Die haben Dir erst einen netten Brief zum unterschreiben ohne Kostennote geschickt. Und dann erst später eine Rechnung? Und das soll rechtens sein bzw. rechtlich durchsetzbar?
    Ich kann also den Anwälten von Herrn Fuchs ein leeres Paier schicken und wenn die das behalten, also angenommen haben, schicke ich denen ne Rechnung über 500 €? Toll. (Nur mal übertragen auf ähnliches Bsp.)
    Das würde ja auch für so Branchenbucheintragsabzocker ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Die bräuchten nicht mehr die Kostennote im Kleingedruckten verstecken, die schicken einfach nachträglich, nachdem man das Formular ohne Kosten unterschrieben hat, ne Rechnung…

    1. Wie sollten denn die Anwälte erkennen, was sie denn abrechnen müssen, bevor sie wissen, ob die Erklärung unterschrieben wird? Die Rechnung erfolgt natürlich erst nach Abschluss des Vorgangs.

      Das sollte übrigens ja nach jahrelanger Berichterstattung darüber insbesondere in einem Blog über Netzpolitik bekannt sein, selbst bei Grippe.

      1. Die hier bloggenden Experten wussten das wohl laut eigener Aussage. Trotzdem erschließt es sich mir nicht. Die Rechnung bekommt doch normalerweise der Auftraggeber, also der Herr Fuchs. Oder ist das in dem Fall so, dass der Anwalt dem Abgemahnten quasi als Dienstleistung die Unterlassungserklärung anbietet und die deshalb auch vom Abgemahnten gezahlt werden muss?

  6. Unterlassenserklärungen sollte man immer von einem Anwalt abändern lassen und nie in seiner zugesendeten Form unterschrieben zurücksenden, da dies wie ein Schuldeingeständnis zu werten ist und die Strafen meistens total überzogen sind. Es tut mir echt leid für euch und solch kurze Fristen sind dann besonders hinderlich. Im Nachhinnein bringt euch der Spruch natürlich nichts mehr und ihr wisst es selber.

    1. Du bekommst den Brief am Freitag und am Montag läuft die Frist ab? Ist sowas überhaupt rechtens? IMHO muß doch eine angemessene Frist gewährt werden, die so in etwa bei 5 Werktagen liegt, oder liege ich da falsch?

      1. Ja, bei Unterlassungssachen/EVs gehts oft um Tage oder Stunden. Übrigens schickt das Finanzamt seine Schreiben auch gerne zum Freitag raus, gerne auch kurz vor Weihnachten, Weichkochen wurde schon erwähnt.

  7. Abmahnungen kommen ja leider immer ganz gerne zum Wochenende, damit sich die Betroffenen ja auch schön einen Kopf machen können. Ist mir auch passiert, diese Leute haben mir dabei sehr gut geholfen:

    WERBUNG GELÖSCHT

    Und wer weiß, vielleicht machen sie es für Euch sogar umsonst, immerhin seid Ihr ja sowas wie gemeinnützig.

    Ich selber antworte bei bestimmten Dingen ga nicht mehr selbst sondern lasse alles über den Anwalt machen. Nicht schön aber als Laie hat man mittlerweile überhaupt keine Chancen mehr

  8. Wir könnten ja mal auf ein(e) Gesetz(esänderung) hinwirken, dass Fristen bei Abmahnungen frühestens nach 3 Werktagen nach Zustellung gesetzt werden dürfen.

    1. Das würde ich auch für eine gute Idee halten, grad am Wochenende macht es keinen Sinn.. wer ist schon – auch von den Anwälten – Freitagnachmittag noch im Büro? Da wird schnell das Schreiben noch rausgeschickt und ab ins Wochenende.. eine Frist von drei Werktagen allerdings fände ich sehr angemessen, um auch mal die Rechtslage zu prüfen. Auch wenn man Jurist ist, weiß man doch nicht alles, oder?!

      Beim nächsten Mal – oder hoffen wir, es gibt kein nächstes Mal – einfach ein Fax zurück: Fristverlängerung verlangen, zwei bis drei Tage.
      Was hätten die denn machen können, wenn man nicht innerhalb der Frist antwortet? Klage einreichen? Brauch auch seine Zeit. Gerichtsvollzieher oder sonst was?! Blödsinn.. Hauptsache erstmal Frist verlängern und etwas Zeit schinden!

      Ich hoffe, dein Anwalt kann das noch grade biegen! Viel Erfolg dabei!

  9. Allein die Art der Fristsetzung hat was von „in die Pfanne hauen“. Finanziell magst Du geschädigt sein, Markus, aber was den Ruf angeht, hat sich Herr Fuchs selbst ins Knie geschossen. Naja, vielleicht braucht er ja keinen guten Ruf oder steht auf einen schlechten.

    Meint
    Frosch

  10. Bei uns (abgeordnetenwatch.de) kam das Fax mit Gegendarstellung und Abmahnung ebenfalls an einem Freitag nachmittag, die Frist war bis zum darauf folgenden Mittwoch allerdings sehr viel länger als bei Euch.

    Kopf hoch!

    Morgen um 23:20 berichtet übrigens ZAPP im NDR-Fernsehen mit O-Tönen von uns, Markus und Hans-Martin Tillack, der die Hakluyt-Geschichte für den STERN gemacht hat.

    Tillack hat übrigens eine plausibel klingende Vermutung, wie der Name der harmlosen Geographen-Vereinigung „Hakluyt Society“ als angeblicher Auftraggeber von Fuchs auf die Bundestagshomepage kommen konnte:

    „Warum fiel Fuchs sowie seinen Mitarbeitern vier Jahre lang nicht auf, dass der Firmenname auf seiner Bundestagswebseite falsch angegeben war? Eine plausible Erklärung für den angeblichen Verwaltungsfehler könnte man sich ungefähr so zusammenreimen – auch wenn sie der Darstellung des CDU-Abgeordneten widerspricht: Nannte Fuchs verkürzt den Namen Hakluyt, fragte deshalb ein Bundestagsbeamter nach – und bekam er dann mündlich aus Fuchs’ Büro den Zusatz „Society“ genannt? Die Bundestagsverwaltung ließ die Frage des stern unbeantwortet, ob es so gewesen sei – der Hergang lasse sich “nicht mehr rekonstruieren”, erklärte die Verwaltung stattdessen. Indirekt verwies immerhin ein Ministerialdirigent der Bundestagsverwaltung gegenüber Fuchs auf die Möglichkeit, dass der Fehler in der Kommunikation mit dem Büro von Fuchs entstand. Es sei nicht auszuschließen, teilte der Parlamentsbeamte laut „Rhein-Zeitung“ dem Abgeordneten mit, dass die Ergänzung Society „ohne Rücksprache mit ihrem Büro erfolgt ist“. Solche Rücksprachen sind also nicht ungewöhnlich.“

    http://www.stern.de/blogs/hans-martin_tillack/ein-quantum-trost-fur-octofoxy/

  11. O.K., jetzt hast Du also 2000 Euro Kosten an der Backe (was mir aufrichtig für Dich leid tut), die Dich wahrscheinlich, wenn auch schmerzhaft, so doch nicht in den Ruin reißen. Was ist aber mit einem kleinen, engagierten Blogger in prekärenVerhältnissen (davon gibt´s nicht wenige). Und was ist mit all denen, die nicht ein paar spezialisierte Anwälte im Freundeskreis haben, schließlich will auch der eigene Anwalt bezahlt werden und dass nicht zu knapp.
    Wer keinen Anwalt oder eine ausreichende Summe Geldes zur Hand hat, sollte dann wohl besser schon vorbeugend das Maul galten. Genau DAS scheint von unserem Gesetzgeber gewollt.

  12. Das Verhalten von MdB Michael Fuchs vermittelt den Eindruck, dass er eine Menge zu verbergen hat. Zwei Unterlassungserklärungen auf der einen Seite und eine ausgeprägte Nachlässigkeit und Schlampigkeit im Umgang mit den Informationen auf der anderen. Erstaunlich.

    Einerseits akribisch, pedantisch lauern, ein einzelnes Wort auf die Goldwaage legen und eine Unterlassungserklärung mit 3-Tages-Frist fordern. Andererseits wollen dem Herrn falsche und unvollständige Angaben auf der eigenen Profilseite des Bundestages über Jahre hinweg nicht aufgefallen sein? Solch eine ausgeprägte selektive Wahrnehmung die eigene Person betreffend? Bemerkenswert.

    So, Herr Fuchs, und nun teilen Sie uns bitte mit, wofür Sie Ihr Honorar von Hakluyt & Company erhalten haben!

  13. Mist.

    Klar, bei einer Abmahnung bestreitet man erst, dass man’s gemacht hat, und dann sagt man, dass man’s auch zukünftig nicht vor hat. Weitere Erklärungen gibt man nicht ab. Wenn man nicht bestreitet, was einem vorgeworfen wird, sondern stattdessen zugibt, so sind die Abmahngebühren fällig.

    Bei Deiner Klappe wundert es mich übrigens, dass das Deine erste Abmahnung war. Falls es Dich beruhigt: meine erste war schweineteuer, dagegen ist Dein Tausender echt noch angenehm als Lehrgeld…

    Die anderen seither waren extrem günstig ;-) Möge es Dir zukünftig auch so gehen.

    Viele Grüsse,
    VB.

  14. tja, am besten das internet abschalten….dann gibts keine diskussionen mehr um VDS etc, etc, etc und die contentmafia und abzockanwälte stehen vor der arbeitsagentur und beantragen hartz4. die können ja sonst nichts……..

    1. Wie so? Bin Leihe aber ich sehe hier keine Verschwiegenheit-Pflicht. Kann mir hier jemand aushelfen?

  15. Hallo Markus,
    unverstaendlich ist mir, wie Dir das passieren konnte. Du hattest doch mit Torsten Feldmann einen sehr kompetenten RA an der Hand, der Dir auch bei der DB-Sache einen herausragenden Schriftsatz an die Gegenseite verfasst hat! Oder täusche bich mich da!?

  16. Finde die Frage vom Maik tatsächlich interessant: Er kann doch nicht erst einen Brief ohne RG zuschicken und um Bestätigung des Löschens bitten und dann im nächsten Step die RG zuzuschicken.
    Ich würde es wirklich nachträglich prüfen lassen, zumal das Ganze etwas stinkt (Brief vorm Wochenende usw.) – definitiv wirft das ein schlechtes Licht auf Michael Fuchs.

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