Ich habe einen Fehler gemacht und ärgere mich gerade sehr. Ich bin in eine Abmahn-Stolperfalle gelaufen, die ich hätte erkennen müssen.
Aber der Reihe nach. Vor zwei Wochen berichtete Abgeordnetenwatch über Nebeneinkünfte von Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs. Gegen einen Aspekt der Berichterstattung ging Fuchs mit einem Anwalt vor und verpflichtete Abgeordnetenwatch zu einer Gegendarstellung, worüber wir hier berichteten. Daraufhin erhielten auch wir Post von dessen Anwälten, eine Unterlassungserklärung und eine Aufforderung zur Gegendarstellung. Am späten Freitag Nachmittag, mit einer Frist bis Montag 12:00 Uhr.
Ich lag mit Husten und Kopfschmerzen krankgeschrieben im Bett und hab nicht klar denkend das gemacht, was ich sonst immer in einer solchen Situation mache. Ich dachte mit meinem juristischen Laienwissen, dass ich einen Fehler in der Formulierung gemacht hätte, der tatsächlich eine falsche Tatsachenbehauptung wäre. Einfach ein Wort zuviel, irgendwann ist halt das erste Mal. Also brachten wir die Gegendarstellung des CDU-Vize-Fraktionsvorsitzenden Michael Fuchs. Und hab eine Unterlassungserklärung unterschrieben, dass ich diese Behauptung so nicht mehr wiederholen werden. Denn genau diese Formulierung in genau diesem Fall würde ich so nicht noch einmal irgendwo schreiben. Aber ich machte einen entscheidenden Fehler: Ich hab nicht sofort einen Anwalt eingeschaltet um das prüfen zu lassen. Ich wollte niemanden am Wochenende um einen Gefallen bitten, sich das mal genauer anzuschauen. Ich dachte mir: Augen zu und durch, bin ich wohl mal im Unrecht und hab Pech gehabt. Und immerhin war es eine Abmahnung ohne die üblich beigefügte Kostennote. Und bin damit genau blind in die Falle reingelaufen, die mir gestellt wurde.
Dabei war ich wohl durchaus im Recht.Zumindest haben mir jetzt bereits mehrere Juristen erklärt, dass die Ansprüche von Michael Fuchs zweifelhaft waren. Ich hätte auch einfach darauf bestehen können, dass der Satz nochmal klarer formuliert wird, um einen Kompromiss zwischen der Sichtweise von Herrn Fuchs und mir zu bekommen. Ohne Gegendarstellung und Unterlassungserklärung.
Hab ich aber nicht und jetzt ist es zu spät. Das fiel mir spätestens auf, als gestern Abend dann noch zwei Rechnungen der Anwälte von Michael Fuchs über jeweils 1023 Euro zugestellt wurden. Ich hab jetzt einen spezialisierten Anwalt damit beauftragt. Aber durch die bereits unterschriebene Unterlassungserklärung komme ich da nicht mehr so einfach raus, wie es mein Recht wäre. Shit happens.
Was bleibt ist, dass man einen solchen Fehler (hoffentlich) nur einmal macht. Wir haben daraus gelernt, dass wir zukünftig in einer solchen Situation immer sofort einen Anwalt einschalten. Und vorher gar nichts unterschreiben. Wenn ich krank im Bett liege, muss sich jemand anderes darum kümmern und Entscheidungen treffen. Auch wenn Wochenende ist und eine Frist Druck erzeugt.
Und wenn uns nochmal jemand durch schweres juristisches Geschütz in unserer kritischen Berichterstattung hindern will: einfach alles offen legen, was die Anwälte schicken und viele Augen an einer Bewertung teilhaben lassen. Und nicht einschüchtern lassen. So wie wir es sonst auch tun.
Der einzige, der durch meinen Fehler geschädigt wurde, bin ich, insofern bin ich für mein Handeln wenigstens auch selbst verantwortlich. Aber es ärgert mich sehr, dass ich Michael Fuchs und seine Anwälte mit der Sache habe durchkommen lassen und dabei auch noch zur Kasse gebeten wurde. Dabei müsste eigentlich der CDU/CSU-Fraktionsvize viele Antworten auf viele Fragen liefern.