Urheberrechtsdebatte in Österreich: Für wen lobbyiert eigentlich “Kunst hat Recht”?

Die Wikipedia definiert Astroturfing wie folgt:

Der Begriff Astroturfing, auch Kunstrasenbewegung, bezeichnet […] politische Public-Relations- und kommerzielle Werbeprojekte, die darauf abzielen, den Eindruck einer spontanen Graswurzelbewegung vorzutäuschen. Ziel ist es dabei, den Anschein einer unabhängigen öffentlichen Meinungsäußerung über Politiker, politische Gruppen, Produkte, Dienstleistungen, Ereignisse und ähnliches zu erwecken, indem das Verhalten vieler verschiedener und geographisch getrennter Einzelpersonen zentral gesteuert wird.

Bei der österreichischen Initiative „Kunst hat Recht“ handelt es sich um so einen Fall von Astroturfing. Von Verwertungsgesellschaften mit beträchtlichen finanziellen Mitteln ausgestattet versucht eine PR-Agentur den Eindruck zu erwecken, es handle sich bei der Initiative um eine Graswurzelbewegung von Kunstschaffenden.

Seit ihrer Gründung versucht sich „Kunst hat Recht“ mit zweifelhaften Initiativen an Meinungsmache. Ursprünglich hatte die Initiative sogar die Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Netz gefordert, was zur Gründung der Gegeninitiative „Kunst gegen Überwachung“ und schließlich zur Abschwächung diesbezüglicher Forderungen im Zuge der Anti-ACTA-Proteste führte.

Auffällig war von Anfang an, dass eine Forderung, die für die Einkommen der Kunstschaffenden von besonderer Bedeutung ist, nämlich jene nach der Einführung eines Urhebervertragsrechts in Österreich, überhaupt nicht im Forderungskatalog auftauchte. Ziel eines Urhebervertragsrechts ist es, dem strukturellen Machtungleichgewicht zwischen Kunstschaffenden und Verwertern entgegenzutreten. Ein Beispiel dafür wäre ein „Bestsellerparagraph“, in dem Verwerter zu Nachzahlungen verpflichtet werden, sollten sie mit einem Werk viel mehr verdienen, als ursprünglich gedacht. Auch im wissenschaftlichen Bereich könnten UrheberInnen durch ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht davor geschützt werden, sämtliche Veröffentlichungsrechte an übermächtige Wissenschaftsverlage abtreten zu müssen.

Während es in Deutschland bereits seit langem Regeln zur Sicherstellung einer angemessenen Vergütung von Kreativen gibt, fehlen entsprechende Bestimmungen bislang im österreichischen Urheberrecht. Da ist es doch verwunderlich, dass eine Initiative, die sich „Kunst hat Recht“ nennt und beansprucht, für die Kunstschaffenden im Land zu sprechen, genau diese Forderung ausspart? Hauptgrund dafür ist wohl, dass bei einigen Verwertungsgesellschaften die Verwertungsindustrie mit im Boot sitzt. So werden z.B. 50% der Gesellschaftsanteile der LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H.) von der IFPI, dem Verband der Österreichischen Musikwirtschaft, gehalten. Diese Akteure haben natürlich kein Interesse an einer Stärkung der Verhandlungsposition von Kunstschaffenden auf ihre Kosten. Gleichzeitig können sich Verwertungsindustrie und Kunstschaffende leichter auf die Forderung einer Festplattenabgabe einigen, von der beide Seiten profitieren – auf Kosten Dritter, in diesem Fall der KonsumentInnen (vgl. auch einen Presse-Gastbeitrag des Wiener JG-Vorsitzenden Marcus Gremel zur Thematik).

Neue Brisanz hat dieser Umstand im Zuge der Diskussionen um die geplante Urheberrechtsnovelle bekommen. Der kürzlich durchgesickerte Entwurf (vgl. auch Erläuterungen) von Justizministerin Karl verzichtete nämlich ebenfalls auf ein Urhebervertragsrecht – und die Einladung auf VertreterInnen der Zivilgesellschaft, während „Kunst hat Recht“ und andere Lobby-Organisationen der Verwertungsindustrie teilweise gleich mehrfach mit am Tisch saßen (vgl. Futurezone-Bericht).

Nicht zuletzt deshalb stellten gestern SPÖ-Kultursprecherin Sonja Ablinger und SPÖ-Sprecherin für Creative Industries, Elisabeth Hakel, ein vom deutschen Urheberrechtsexperten Till Kreutzer erstelltes Gutachten zum Thema Urhebervertragsrecht in Österreich vor. Ziel war es, aufbauend auf den Erfahrungen mit dem in vielerlei Hinsicht unzureichenden Urhebervertragsrecht in Deutschland einen Vorschlag für Österreich zu erarbeiten. Und Futurezone berichtete von der Präsentation des Gutachtens folgendes:

Für die SPÖ sind laut Ablinger und Hakel die Ermöglichung nichtkommerzieller Werknutzungen im Netz und ein Urhebervertragsrecht Bedingungen für die Zustimmung im Parlament: „Ein Urheberrecht neu ohne Urhebervertragsrecht kommt für uns nicht in Frage.“

Die Reaktion von „Kunst hat Recht“ erfolgte heute via OTS-Aussendung. Die Aussendung ist in zweifacher Hinsicht bemerkenswert:

  1. Sie versucht den Eindruck zu erwecken, Sonja Ablinger stünde mit ihrer Haltung ganz alleine da. Das tut sie aber keineswegs. Denn die von Ablinger und Hakel bei der Pressekonferenz vertretene Position entspricht 1-zu-1 jenem Positionspapier, das erst vor wenigen Wochen am SPÖ-Bundesparteitag mit großer Mehrheit beschlossen worden war. Ablinger und Hakel vertreten deshalb nicht „Positionen von radikalen Netzaktivisten“, wie es in der OTS-Aussendung heißt, sondern den absoluten Mainstream der SPÖ. Hier als Astroturfing-Lobby die Distanzierung von einem demokratischen Beschluss des SPÖ-Bundesparteitags zu fordern ist nur noch grotesk.
  2. Besonders perfid ist aber die Argumentation in der Aussendung zum Urhebervertragsrecht. So wird behauptet, dass das Urhebervertragsrecht „in keinem Zusammenhang mit der kommenden Novelle steht und von dieser nicht behindert oder ersetzt wird.“ Diesen Zusammenhang gibt es natürlich: da das Urheberrecht jetzt novelliert wird, ist das genau der Zeitpunkt, um über das Urhebervertragsrecht zu reden. Wann denn sonst? Auch der Verweis darauf, dass diese Diskussion „auch auf europäischer Ebene geführt und vermutlich noch mehrere Jahre andauern wird“ ist irreführend: das Urhebervertragsrecht ist einer der wenigen Bereiche des Urheberrechts, wo auf nationaler Ebene noch sehr weitreichende Handlungsspielräume bestehen. Genau das wird auch im Gutachten von Till Kreutzer deutlich gemacht.

Mittlerweile gibt es auch eine OTS-Antwort von Sonja Ablinger auf die Aussendung von „Kunst hat Recht“, die sichtlich um Ausgewogenheit bemüht ist:

„Mein Ziel ist es, die angemessene Vergütung von Kunstschaffenden sicher zu stellen – sei es durch ein Urhebervertragsrecht oder pauschale Abgaben. […] Gerne lade ich daher Doron Rabinovici, Christof Straub und Valie Export zu einem Gespräch ins Parlament ein. Ich bin mir sicher, dass wir in einer ernsthaften Diskussion viele gemeinsame Anliegen finden.“

Bleibt zu hoffen, dass schön langsam manche der UnterzeichnerInnen des Aufrufs von „Kunst hat Recht“ sich fragen werden, ob sie diese Rambo-Lobby weiterhin mit ihrem Namen unterstützen wollen.

Dieser Beitrag erschien in leicht adaptierter Form zuerst am Blog 8.

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26 Ergänzungen

  1. Astroturfing hieße ja, dass die Betreffenden damit so gar nichts zu tun haben. Das ist bei Urhebern und ihren Verwertungsgesellschaften etwas steil. Bei Kunst hat Recht engagiert sich doch z.B. die Mercedes Echerer. Eigentlich stehen hinter Kampagnen immer irgendwelche PR-Profis. „Kunst hat Recht“ reagiert auf das, was ich von österreichischen Politikern seit Ewigkeiten höre, nämlich, ein Interesse an den Positionen der Künstler. Worin liegt hier genau das „Kunstrasige“?

    1. Die Kampagne wird zentral von Verwertungsgesellschaften finanziert, in denen tw. auch Industrieakteure sitzen, treten aber auf als „Initiative von Kunstschaffenden“.

      Das ist so ähnlich wie im Fall der von Gesamtmetall finanzierten INSM, die 250 ÖkonomInnen einen Aufruf unterschreiben lässt und dann behauptet, das wäre eine ÖkonomInnen-Initiative.

      1. Also im Falle von Lüder Gerken bin ich schon ein Fan. INSM hat sich erst in den letzten zwei Jahren zu unangenehmeren Kampagnen hinreissen lassen.

        Ich glaube das ist ganz normal, dass es institutionelle Förderung gibt. Alles in Sachen Netzfreiheit und digitale Rechte in Europa wurde in den letzten 15 Jahren irgendwie von Soros / OSI unterstützt. In Europa sind die „Denkfabriken“ nach wie vor unterfinanziert.

  2. Auch wenn es unfair ist, ich rege mich gerade mehr über den Tod von Aaron Swartz auf und frage mich, in wieweit sein Tod mit überzogenen US Strafen bei ‚Urheberrechtsverletzungen‘ zusammenhängt. Das ist vielleicht falsch und überzogen, aber Swartz aber der kreative Output von Swartz hat auch so gut funktioniert. Ob das mit dem Recht so richtig war, weiß ich noch nicht.

    http://tech.mit.edu/V132/N61/swartz.html
    http://en.wikipedia.org/wiki/Aaron_Swartz

  3. [Als Spam markiert von Antispam Bee | Spamgrund: Ländercode]
    Was soll eigentlich diese Festplattenabgabe, solange es in Österreich auch einen DRM-Paragraphen (§ 90c UrhG) gibt, mit dem die Künstler den Bürgern das private Kopieren gerade wieder verbieten können??

    http://www.jusline.at/index.php?cpid=15187b37c475f3e8bfc113aaa6ceb3d4&lawid=42&paid=90c

    Wenn sie also etwas gegen das private Kopieren haben, können sie dieses ja dann per DRM unterbinden bzw. wenn sie der Meinung sind für ihre DRM-freien Medien nochmal extra vergütet werden zu müssen, können sie das dann ja auf den Kaufpreis von DRM-freiem draufschlagen, statt pauschal Geld von jedem kassieren zu wollen, der eine Festplatte kauft (und dann etwa seine DVD-Filme wegen „technischem Kopierschutz“ doch wieder nicht darauf kopieren darf)!

    PS @ admin: Wieso wird mein Beitrag nicht veröffentlicht?

      1. @ Markus Beckedahl:

        OK, Danke.

        @ Topic:

        Wobei mir die Pauschalabgaben umgekehrt immer noch lieber sind als der DRM-Paragraph, mit dem man eben unter Umständen noch nicht einmal seine eigenen Medien auf seinen eigenen Geräten abspielen kann! Aber beides zusammen passt nicht.

  4. Ist ja nicht das erste Mal, dass die SPÖ (bzw Ablinger), voll Angeruisst wird, weil sie nicht, wie die ÖVP, hirnlos Ja und Amen zu allem sagt, wass die Zombies der US-Medienindustrie fordern.

    Die Grünen hats ja auch schon erwischt, das scheint bei „Kunst hart Rechts“ wohl System zu haben.

  5. Nicht zum ersten Mal versuchen die Gegner/innen urheberrechtlicher Lösungen im Sinn der Künstler/innen gegenüber einer nur allgemein damit befassten Öffentlichkeit den Eindruck einer nicht selbstständig handelnden Künstler/innen/schaft zu vermitteln. Sonja Ablinger, die es jahrelang versäumt hat, mit Künstler/inne/n über Urheberrechte zu reden und stattdessen lieber Netzakteur/e/innen zum wiederholten Meinungsaustausch über Neue Netzpolitik eingeladen hat, lehnt zwar den Entwurf zur Urheberrechtsgesetznovelle, der noch gar nicht fertig formuliert vorliegt, jetzt schon ab, sie will aber immerhin nach jahrelanger Nichtwahrnehmung der Gesprächsangebote von Künster/inne/n nunmehr auch mit Künstler/inne/n reden. Wir von “Kunst hat Recht” nehmen diese an uns ausgesprochene Einladung gerne an.
    Auf den im Blog verbreiteten Unfug einer nicht selbstständig Standpunkte formulieren könnenden Künstler/innen/schaft muss man erst gar nicht eingehen. Sollte es aber das Bedürfnis geben, nachzulesen, was österreichische Künstler/innen wie formulieren, dazu gibt es ganze Bücher, in denen das jederzeit nachgeschlagen werden kann. Wir nehmen selbstverständlich die Dienste einer professionellen Presse- und Organisationsbetreuung in Anspruch und sehen es auch mit Genugtuung, wie sich unsere Standpunkte als Künstler/innen durch zahlreiche Gespräche mit der Verwerterseite eines von Überwachungen freien Netzes bei den Produzenten durchgesetzt haben.
    Die im Blog aufgebrachte Mähr, Sonja Ablinger vertrete die Parteilinie auf Grund des beschlossenen (Netz-)Positionspapiers am SPÖ-Parteitag, sollte nicht weiter verbreitet werden: Der SPÖ-Parteitag hat dieses Papier als Diskussionsgrundlage für weitere Diskussionen angenommen und nicht als Positionspapier der SPÖ. Immerhin auch schon im Sommer. Es hätte also viel Zeit gegeben, um mit uns und anderen das Gespräch zu suchen. Es soll aber dafür nicht zu spät sein, also werden wir das Gesprächsangebot von Sonja Ablinger sicher wahrnehmen.

    Gerhard Ruiss
    Kunst hat Recht
    Wien, 12.1.2013

    1. Leute haben immer — kostenfrei — Kultur untereinander ausgetauscht.

      Für jemanden der es so genau mit den einschließen der Geschlechter nimmt, sollte man mal darauf hinweisen das es zwischen Menschen und Künstler/innen keinen Unterschied gibt, oftmals noch nicht einmal das Talent. Die Definition von Künstler/innen als: „verdienen zum Teil ihren Lebensunterhalt mit dem was die tun, normale Menschen tun das nicht“ ist falsch und elitär. Vielleicht sollte man darüber auch mal nachdenken. Talent gibt es. Talente kann man fördern, Talente können auftreten und damit Geld verdienen. Aber die Auswirkungen der krampfhaften Lobbyarbeit nur um die gefühlte „digitale Enteignung“ der Künstler zu verhindern, sind zu groß für die Leute, die nicht zu dieser elitären Gemeinschaft gehören. Diese Lobbyarbeit schränkt aber auch die normale soziale Kommunikation der Leute untereinander sehr weit ein (Netzsperren, in den Ruin klagen, etc.).
      Das geht, bei aller Liebe zu Kunst, einfach zu weit — und die endgültige Definition von Künstler/innen wäre dann wohl eher: Geschäftsleute — und nicht „kreative Anstöße-und-Ideengeber/innen als die man sich auf den Seiten von Kunst hat Recht so darstellt.

    2. Das vielleicht Absurde an Herrn Ruiss ist, dass seine eigenen Werke in der Tat schwer verwertbar sind. So viel kann man am Urheberrecht gar nicht schrauben, dass man von diesen Werken leben könnte.

      Darum ist er ja seit Ewigkeiten Lobbyist der Buchbranche, und setzt sich für den Schund ein, den man zu Markte tragen kann. Um den es aber auch nicht schade wäre.

    3. Hier war wirklich bewundernswert eine professionelle PR Beratung tätig, vorallem „Unsere Forderungen“ auf der Seite. Sie schaffens wirklich perfekt den Eindruck zu erwecken genau das Gegenteil von dem zu wollen, was sie fordern. Phantastisch.

      1. Letztes Jahr, als das Thema noch heiß war, habe ich mit ein paar Leute aus prplus.at darüber geredet. Sie hatten eigentlich die gleichen Beobachtungen. Also man sollte ja nicht Experte sein, um dies festzustellen. Meine persönliche Meinunge – ich bin eher gegen solche Initiativen..

    4. Poverino scrittore, vielleicht sollten sie als Schriftsteller in Italienisch publizieren? Das Wort „Mär“ schreibt man im Deutschen ohne stummes „h“. Ich weiß schon, der Kunst ihre Freiheit, ohne Rechtschreibung und ohne Grammatik. Kunst muss frei sein!
      Dass dann junge Leser schon von sogenannten „renommierten“ Autoren (wie Ihnen) zum Schludern unserer Sprche verführt werden kränkt nur mehr die Deutschlehrer (und die braucht ja im Zeitalter der Korrekturprogramme auch keiner mehr). Bravo!
      Ich schreibe seit meinem 14. Lebensjahr (vorwiegend für die Lade) aus Vergnügen. Und zwei Büchlein habe ich selbst (auf eigene Kosten, unsubventioniert, und ohne ISBN) auf dem PC produziert und in einer Druckerei in geringer Stückzahl einfach drucken lassen. Meine Freunde (und Leser) freuen sich darüber – und ich mich mit ihnen. Die 2 Bändchen lagen sogar vor Jahren einmal im Literaturhaus auf, weil ich – auf welchen Wegen weiß ich nicht mehr – gefragt wurde, ob ich ein Belegexemplar zur Verfügung stellen wolle.
      In die Hände dubioser „Verwertungshaie“ (selbst wenn Nachfrage bestünde) würde ich mich nie begeben.
      „Ich singe, wie der Vogel singt, der in den Zweigen wohnet,
      das Lied, das aus der Kehle dringt, ist Lohn der reichlich lohnet!“
      Schon vergessen??

  6. danke für diesen beitrag. wäre es möglich, daß so was in deutschland auch möglich wäre?

    wenn ich den link zu diesem beitrag dann bei z.b. facebook poste ist da leider kein bild dabei. das sieht im internett immer besser aus… zum thema gibt es ja bei flickr z.b. auch immer bilder als cc die man dann benutzen kann…

    1. @dr. motte: Mehr Bilder (für genau diese Zwecke) stehen auf unserer ewigen To-Do-Liste. Müssen wi rmla irgendwann großen Pool recherchieren, so dass man beim bloggen einfach eins raussucht und nicht erstmal lange was thematisch-passendes recherchieren muss.

  7. Die Kunstschaffenden, die die Initiative „Kunst hat Recht“ unterstuetzen wollen, sollten sich vorher auch ueberlegen, inwieweit sie davon kurz-, mittel- und auch langfristig profitieren oder sich eher selbst schaden.

    Meinem Eindruck nach ist die Initiative „Kunst hat Recht“ – und damit, soweit ueberhaupt bekannt, auch ihre Unterstuetzer/innen unter recht durchschnittlichen Menschen (ich berichte aus einer 20-50 Jahre alten internetaffinen Mittelschicht) nicht sonderlich beliebt. Und das sind keine boesen „Netzaktivisten“ aus dem Piratenumfeld.

  8. Es muss in meinem Kommentar trotzdem Mär heißen und nicht (wie von mir falsch geschrieben) Mähr.

    Herzliche Grüße
    Gerhard Ruiss

  9. Ich gebe wie üblich auch meinen Senf noch mal hier ab.
    Es gibt zwei unterschiedlliche Arten von Künstlern, wobei es natürlich auch diverse Misch- und Zwischenformen zwischen diesen beiden Extremen gibt.
    1.) Künstler die das quasi als Handwerk und Broterwerb betreiben um damit Geld zu verdienen, das sind von der niederen Minne der Bastei-Lübbe Autoren alle bis hin zur hohen Minne der Tatort Autoren und Tatort-Serienproduzenten samt Team. (that’s business)
    2.) Künstler, die das um der Kunst, Philosophie, Expression, … wegen machen wollen oder eine message gesellschaftlich zur Reflektion stellen wollen.

    Dann gibt es Kunst- und Kulturförderung, die GIS-Gebühren beim ORF, private Mäzene (früher auch mehr Banken, aber die fallen seit der €-Krise eher weg, aber das Land Salzburg machte sehr viele Künstlerwettbewerbe dafür, letztendlich dank des geschickten Zockerhändchens der noch dazu so gewissenhaften Monika R:)
    Jetzt soll noch die Festplattenabgabe dazu kommen.
    Ich finde man kann es auch übertreiben, denn wir haben €-Krise und wahnsinnige Jugendsarbeitslosigkeit in unseren Nachbarstaaten. In diesem Kontext betrachtet, wirkt eine erneute Abgabe für die Kunst doch etwas dekadent. Weiters würden auch Unternehmen die Festplattenabgabe zahlen müssen, die dann sich lieber Platten von woanders gemeinsam bestellen oder generell ihre Server gleich in Bratislava hinstellen.

    Der Kunst das Recht der Freiheit und künstlerisch Freiheit soll rechtens SEIN, aber die Kunst, die Rechte INNEHAT, ist eine nicht mehr in diesem Maße frei.

    1. legen Sie die masstäbe 1) und 2) auch für Ihren eigenen beruf an oder z.b. an philosophen, wissenschaftler etc.?
      wieso sollten kritische künstler nicht von ihrer kunst leben können dürfen?
      nicht, dass ich glaube, dass die festplattenabgabe das ermöglichen würde, aber dennoch finde ich diese oft gehörte unterscheidung in schlechte künstler (die wollen doch tatsächlich geld für ihre arbeit) und gute künstler (idealisten) echt unerträglich.

      1. Sie haben das Posting falsch verstanden denke ich, hier geht es um Künstler die von ihrem Beruf leben, und auch gut leben. Eben etwas herstellen dass gefragt und vermarktbar ist.
        Und Künstler die von der öffentlichen Hand leben, die sich der Staat leistet um eine gesellschaftskritische Künstlerschaft ohne Erfolgsdruck zu erhalten.

        Es kann nicht jeder der gerne Künstler wäre ohne Erfolgsdruck einfach vom Staat durchgefüttert werden. Es tut mir leid, aber wenn mir für meine Hobbies niemand etwas bezahlt (die inkludieren bei mir zB Spiele-Erfindungen, Kurzgeschichten, etc), dann kann ich eben nicht davon leben, ich leiste ja auch für andere nichts.
        In meinem Brotberuf bin ich wissenschaftler, und die werden in hohem Maße von der Wirtschaft bezahlt (unser Institut auf der Universität ist zB ~80% Drittmittelfinanziert)

  10. Die Gebahrung der „Kunst hat Recht“ Initiative ist wirklich mehr als fragwürdig, Herr Ruiss, wie getrauen Sie sich zu behaupten, die Initiative würde repräsentativ für die österr. Künstler sein, sie basiert lediglich auf dieser nichtssagenden Zahl an „Unterstützern“, ich kenne keinen Künstler der dies unterschreiben würde, es sei denn er kennt die Forderungen und Details der Initiative gar nicht und möchte nur „ein Zeichen“ setzen..
    Die Debatte erübrigt sich für mich bei der Frage der Rolle der Verwertungsgesellschaften, zu behaupten es gebe kein Problem mit der Verteilung, zeugt von überragendem Nichtwissen oder eben der Tatsache, dass die Verwertungsgesellschaften mit ihren kleinen Kreisen an Nutzniessern die wahren bestimmenden Elemente der Initiative sind.. Ohne einer grundlegenden Reformierung der Verwertungsgesellschaften wird der Rest der Debatte sinnlos.. Wären die Verwertungsgesllschaften demokratisch organisiert, könnte man zB ihre Mitglieder befragen und die Integrität einer solchen Initiative wäre kein Thema! Bei den aktuell vorherrschenden Bedingungen dieses Proporzsystems ohne auch nur annähernd demokratischen Prozessen geschweige denn Transparenz, ist für mich jegliche weiterführende Debatte in Richtung Urheberrecht eig. eine Farce.. Hinzu kommt leider auch, dass die Verwertungsgesellschaften höchst unprofessionell arbeiten und auch den derzeitigen Bestimmungen und Aufgaben nur sehr bedingt nachkommen..

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.