Kommentar von Wolfgang Neskovic in der gestrigen TAZ über die Online-Durchsuchung: Verdächtige Sexbomben. Das ist völlig paradox. Denn jeder, der die Verfassung kennt, weiß: Gerade weil der heimische Computer kein rechtsfreier Raum ist, sondern dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt, darf der Staat nicht einfach so auf der Festplatte herumstöbern. Die Rede von der […]