Durchsetzungsrichtlinie am 11.4.2008 im Bundestag

Urheberrecht.org berichtet mit Bezug auf Abgeordnetenwatch, dass die 2. und 3. Lesung der Durchsetzungsrichtlinie im Bundestag am 11.4.2008 stattfindet. Die Berichterstatter im Rechtsausschuss haben wohl vorab besprochen, die Abmahnkostendeckelung auf 100 EUR zu erhähen. Das Bundesjustizministerium hatte 50 Euro ins Spiel gebracht, wir fordern eine eine kostenfreie erste Abmahnung.

Zwei Tage vorher, am 9.4.2008, müsste dann das Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung des federführenden Rechtsausschuss stehen, der dann auch die entsprechenden Beschlussempfehlungen für die Endabstimmungen ausarbeiten wird. Wie die Beratungen zum »Zweiten Korb« der Urheberrechtsreform gezeigt haben, können dabei immer noch kurzfristig Änderungen einfließen. Seit der Anhörung zum Gesetzentwurf am 20.6.2007 liefen die Beratungen abseits der Ausschusssitzungen. Sollte der Bundespräsident das Gesetz noch im Mai 2008 verkünden – vorausgesetzt der Bundesrat hat sich mit einem möglichen Gesetzesbeschluss zuvor in seinen Sitzungen am 25.4. oder 23.5.2008 befasst -, könnten die neuen Regelungen am 1.7.2008 in Kraft treten.

Grösster Knackpunkt ist das sogenannte Auskunftsrecht, was Rechteinhabern den Zugriff auf Nutzerdaten beschaffen soll und Provider zu Hilfs-Polizisten der Rechteindustrie macht.

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