Jahre des weitgehenden Stillstands bei Open Data und Open Government in Berlin gehen möglicherweise zu Ende. Der eigentliche Auftrag an eine rot-rot-grüne Landesregierung ist, über das im Jahr 2016 Selbstverständliche hinauszudenken: Was kann offenes Regierungshandeln, Open Government in Zukunft bedeuten?
Die heute vorgestellten Pläne der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform und zur Neuregelung der Telekommunikationsmärkte werden mit Kritik überschüttet. Wir geben einen ersten Überblick.
Mit Copyrightexceptions.eu gibt es erstmals eine praktische Übersicht zur (unterschiedlichen) Implementation von Ausnahmebestimmungen im EU-Urheberrecht. Das ist nicht nur hilfreich bei grenzüberschreitenden Nutzungspraktiken, sondern dokumentiert auch, wie weit die EU im Urheberrecht von einem „Digitalen Binnenmarkt“ entfernt ist.
Wenn eine höchstgerichtliche Entscheidung vor allem für Verwirrung und Rechtsunsicherheit sorgt, ist sie selten eine gelungene Entscheidung. Der EuGH-Entscheidung zur Linkfreiheit ist aber genau das gelungen: mehr Fragen aufzuwerfen, als zu beantworten.
In einem aktuellen Urteil schränkt der Europäische Gerichtshof die Linkfreiheit ein. Bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte könne eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Ein Kommentar samt Sammlung von Tweets zum geleakten Entwurf der EU-Urheberrechtsreform für all jene, die eigentlich keine Lust haben, sich mit Urheberrecht zu beschäftigen.
Der geleakte Entwurf der EU-Kommission für eine EU-Richtline zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt sieht kaum Änderungen an einem mit jedem Jahr unzeitgemäßeren Urheberrecht vor. Einzige weitgehende Neuerung ist ausgerechnet eine EU-Variante des in Deutschland gescheiterten Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Mit einer Schutzfrist von 20 Jahren.
Die gemeinnützige Mozilla Foundation mischt sich mit einer Petition in die laufende EU-Urheberrechtsreformdebatte ein. Zentrale Forderung ist die Einführung einer offenen Ausnahmeregelung ähnlich der Fair-Use-Klausel im US-Copyright.
Ein neuer Leak von EU-Kommissionsdokumenten zur anstehenden EU-Urheberrechtsreform liefert auf immer mehr Seiten immer weniger weitreichende Reformvorschläge. Einzige Ausnahme: das in Deutschland und Spanien gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll auf europäischer Ebene wiederauferstehen.
Ein Vergleich der Aktivitäten von deutschen Bundesländern im Bereich Open Education dokumentiert die wachsende Bedeutung von offenen Lizenzen im Bildungsbereich. Die jüngste Studie der Technologiestiftung Berlin zeigt aber auch: es gibt noch viel zu tun.
Wenn es nach einer schwedischen Lobbyorganisation ginge, sollen Apple, Microsoft und Google in Zukunft Urheberrechte durchsetzen. Microsoft hat eine solche Klausel schon in der Nutzungsvereinbarung.
Nach juristischen liegt jetzt auch eine ökonomische Untersuchung des deutschen Bildungs- und Wissenschaftsurheberrechts vor. Einhelliges Ergebnis ist die Kritik am unpraktikablen Status quo sowie die Forderung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.
Die neuen Regelungen bezüglich Hashtags und der Nutzung von Social Media bei den Olympischen Spielen haben für Wirbel gesorgt. Der Deutsche Olympische Sportbund versucht sich mit einer Klarstellung.
Nach einer Anordnung der US-Regulierungsbehörde FCC muss der Router-Hersteller TP-Link Änderungen an seiner Hard- und Software vornehmen. Open-Source-Software soll laut den Regulierern zwar installierbar bleiben, in der Praxis droht aber das Aus für alternative Firmware-Projekte.
Der hyperaktive Markenschutz des Internationalen Olympischen Komitees könnte das Spektakel in Rio zu einer Abmahnfalle machen. Wer mit einem Unternehmensaccount etwas über die Olympischen Spiele in sozialen Medien postet, begibt sich definitiv auf ein juristisches Minenfeld.
Der Dokumentenserver SocArXiv soll für sozialwissenschaftliche Artikel werden, was ArXiv.org bereits in Fächern wie Physik, Mathematik oder Informatik ist: eine zentrale Anlaufstelle mit freiem Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Die Neugründung ist dabei auch der Versuch, digitale Wissenschaftsinfrastruktur jenseits großer Verlage wie Elsevier zu betreiben.
YouTube erlaubt die Lizenzierung von Videos unter einer Creative-Commons-Lizenz, die Weiternutzung der Videos möglichst einfach machen soll. Eine Download-Option für solche Videos fehlt jedoch und daran dürfte sich anscheinend so schnell auch nichts ändern.
Vor kurzem hat Christian Heise, ehrenamtlicher Vorstand von Open Knowledge Deutschland, seine Doktorarbeit zum Thema „Von Open Access zu Open Science: Zum Wandel von wissenschaftlicher Kommunikation“ abgegeben. Besonders bemerkenswert ist, dass Heise den gesamt Prozess des Schreibens inklusive Daten unter offene-doktorarbeit.de komplett offengelegt hat.
Für iRights.info erklärt Anwalt und Urheberrechtsexperte Till Kreutzer in einem kurzen Video die neue Rechtslage in Deutschland in Sachen Sampling nach dem diesbezüglichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch für Kreutzer ist das Urteil ein „Meilenstein“. Inhalt von Vimeo anzeigen In diesem Fenster soll der Inhalt eines Drittanbieters wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an […]
Die Sperrung des 14 Sekunden langen Videos aller deutschen Elfmeter im EM-Viertelfinale durch die UEFA belegt einmal mehr den Bedarf nach einem Recht auf Remix für digitale Meme-Kultur. Außerdem dokumentiert es, wie Plattformbetreiber immer noch im Zweifel lieber sperren. Und dass auch Justizminister Maas damit keine Freude haben dürfte.