Social-Media-Maulkorb: Unerlaubte Worte, Hashtags und Re-Tweets bei den Olympischen Spielen

Der hyperaktive Markenschutz des Internationalen Olympischen Komitees könnte das Spektakel in Rio zu einer Abmahnfalle machen. Wer mit einem Unternehmensaccount etwas über die Olympischen Spiele in sozialen Medien postet, begibt sich definitiv auf ein juristisches Minenfeld.

Wer als Unternehmen so ein Bild auf Faxebook postet, kann gegen den Markenschutz der Olympischen Spiele verstoßen. Foto: CC-BY-NC 2.0 Royal Navy Media Archive

Stellen Sie sich vor: Sie sind der Bürgermeister einer kleinen Schwarzwaldgemeinde. Die berühmte Tochter des Dorfes, eine Leichtathletin, hat soeben bei den Olympischen Spielen in Rio spektakulär die Goldmedaille geholt. Sie greifen voller Begeisterung zum Smartphone und twittern mit dem offiziellen Gemeindeaccount:

Wir sind so stolz auf Sportlerin XY, die gerade in #Rio2016 die Goldmedaille geholt hat. Eine wahre Tochter unserer Gemeinde.

Dieser Tweet ist nach Meinung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) nicht zulässig. Denn das IOC geht davon aus, dass die Gemeinde sich mit dem Tweet einen Vorteil verschafft. Dass eine Gratulation nichts anderes sei als Werbung für den Gratulanten. So steht es auf Seite 10 der „Spielregeln zum Umgang mit Medien, Werbung und Social Media“, welche der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) an die Sportler verteilt hat.

Re-Tweets mit Olympiabezug für Unternehmen generell verboten?

Stellen Sie sich vor: Sie sind ein langjähriger Sponsor eines Sportlers, aber kein offizieller Sponsor oder Partner der Olympischen Spiele. Der Sportler gewinnt bei einem olympischen Wettbewerb, auch weil er jahrelang die Gelder des Sponsors nutzen konnte. Die Tagesschau twittert das Ergebnis des Wettkampfs samt einem Bild des gerührten Sportlers auf dem Siegertreppchen. Sie retweeten mit ihrem Firmenaccount den Tagesschau-Tweet.

Dieser Re-Tweet ist nach Ansicht des IOC nicht zulässig nach der Regel 40. Auf Seite 12 der Regel-40-Broschüre heißt es: „Nicht-olympische Sponsoren dürfen keinesfalls Social-Media-Inhalte mit olympischen Bezug von IOC/ OCOG RIO2016/DOSB/Deutsche Olympiamannschaft ‚retweeten‘ oder ‚teilen‘.“ Nach unserem Wissen gilt diese Regelung auch für Unternehmen, die keine Verbindung zum Sportler haben.

Vom Olympia-Fieber zur Abmahnung

Stellen Sie sich vor: Sie sind der Social-Media-Beauftragte eines Berliner Unternehmens. Mit den Olympischen Spielen hat Ihre Firma offiziell nichts zu tun. Angesteckt vom Olympia-Fieber freuen Sie sich über den Erfolg einer Berliner Sportlerin und twittern mit dem Firmenaccount:

Glückwunsch! Berlinerin XY holt die Goldmedaille in #Rio2016.

Auch dieser Tweet ist nach Ansicht des IOC nicht zulässig. Auf Seite 12 der Regel-40-Broschüre heißt es:

Olympische Ausdrücke und Symbole, die von nicht-olympischen Sponsoren nicht verwendet werden dürfen: „Rio 2016/2016/Rio/Rio de Janeiro“.

Diese Regeln gelten auch für Unternehmen, die weder mit Sportlern noch mit den Olympischen Spielen vertraglich etwas zu tun haben. Das bestätigte der Deutsche Olympische Sportbund gegenüber Malte Spitz auf Twitter:

In diesem Fenster soll ein Twitter-Post wiedergeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an Twitter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Twitter nutzt die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

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Wann wird ein Privataccount einem Unternehmen zugeordnet?

Stellen Sie sich vor: Der Geschäftsführer einer Werbeagentur in München twittert auf seinem privaten Account:

Auch bei uns in der Agentur XY gelten jederzeit die olympischen Werte Höchstleistung, Respekt und Freundschaft.

Auch das vermutlich ein Tweet, für den IOC oder DOSB abmahnen könnten. Denn er enthält einerseits das Wort „olympisch“ und es besteht andererseits eine Verbindung zu einem Unternehmen.

Ob dieses Bild wohl nach dem Reglement des IOC von Privatpersonen über Social Media geteilt werden darf?  Foto: CC-BY-NC-SA 2.0  DocChewbacca
Ob dieses Bild wohl nach dem Reglement des IOC von Privatpersonen über Social Media geteilt werden darf? Es könnte ja die Marke Star Wars von den fünf Ringen profitieren… Foto: CC-BY-NC-SA 2.0 DocChewbacca

Darf ich das Wort „Sommer“ jetzt noch twittern?

Wer für ein Unternehmen, einen Handwerksbetrieb oder eine Gemeinde die Social-Media-Arbeit macht, muss nach Ansicht des IOC und DOSB ein kompliziertes Regelwerk kennen, das mehr als 50 Seiten umfasst, aber immerhin offenliegt. Er muss interpretieren, was erlaubt ist und was nicht. Dieses Regelwerk geht soweit, dass eine ganze Reihe von Worten und Hashtags, die diese Worte enthalten, für die Nutzung in sozialen Medien vom IOC untersagt ist. In der Regel-40-Broschüre umfassen diese:

  • Olympische Spiele/Spiele/Sommer,
  • Rio 2016/2016/Rio/Rio de Janeiro,
  • Gold/Silber/Bronze/Medaille/Podest,
  • Deutsche Olympiamannschaft.

In der Spielregel-Broschüre kommen noch die Wörter „olympisch“, „Olympiade“ sowie das Motto „citius, altius, fortius“ / „faster, higher, stronger“ als No-Gos hinzu. Wer also über Olympia twittern will, sollte sich an das Spiel „Tabu“ erinnern. In diesem Spiel erklärt man seiner Mannschaft einen Begriff und darf dabei weder eines der fünf Tabuwörter verwenden noch einen Bestandteil des gesuchten Wortes. Wer also auf Social Media „Tabu“ spielt, kann vielleicht eine Abmahnung vom IOC oder DOSB vermeiden.

Das IOC schafft Unsicherheit für Nutzer

Mal ganz abgesehen von einer politischen Bewertung des hier veranstalteten hyperaktiven Markenschutzes und dem kommunikatorischen Allmachtsanspruch eines privaten Akteurs, muss man vor allem eines feststellen: Das IOC und seine nationalen Komitees schaffen in ihrem Kampf gegen Ambush Marketing ein juristisches Minenfeld für Millionen Menschen und Unternehmen. Weltweit.

Wir haben dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) unsere oben genannten Beispiele vorgelegt und nachgefragt, ob sie jeweils erlaubt oder nicht erlaubt seien. Als Antwort bekamen wir:

Die Regeln sind klar. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht beispielhaft Szenarien durchspielen. Wir entscheiden von Fall zu Fall.

Weiter sagte der Sprecher, der DOSB werde den Markt überblicken und reagieren, wenn es zu Verstößen von Athleten und/oder Firmen kommen werde. Dabei wolle man angemessen handeln.

„Wer sich im Gold von Rio sonnen möchte, muss aufpassen“

Wie sich denn die Nutzer schützen können, fragen wir Oliver Brexl. Der Anwalt für Markenrecht sagt gegenüber netzpolitik.org:

Privatpersonen müssen weniger Bedenken haben, denn eine Markenrechtsverletzung setzt voraus, dass eine Nutzung „im geschäftlichen Verkehr“ erfolgt, was bei einer rein privaten Nutzung nicht der Fall ist. Demgegenüber erscheint es relativ offensichtlich, dass ein Unternehmens-Account eben auch zur Unternehmenskommunikation und damit „im geschäftlichen Verkehr“ verwendet wird.

Schwierigkeiten bereiten die „privaten“ Accounts etwa von Geschäftsführern, die zu ihren Followern eben nicht nur Freunde und Bekannte, sondern auch Geschäftspartner zählen – hier lässt sich argumentieren, dass jedenfalls auch eine Kommunikation im geschäftlichen Verkehr geführt wird. Zur Abgrenzung sollte man sich folgende Frage stellen – und diese ehrlich beantworten: Gebe ich mit meiner Kommunikation tatsächlich nur meiner persönlichen Freude über eine gewonnene Goldmedaille Ausdruck oder möchte ich nicht letztlich doch erreichen, dass die Goldmedaille und die Olympischen Spiele auch auf mein Unternehmen abfärben? Jedenfalls dann, wenn man sich ein bisschen im Gold von Rio sonnen möchte, sollte man bei der Verwendung der geschützten Zeichen und Hashtags Vorsicht walten lassen.

Wichtig ist bei den Bildern immer auch, ob Markenzeichen wie die olympischen Ringe zu sehen sind. Schmückt sich etwa der Account Korea.net auf Flickr in werblicher Weise mit ihnen? Foto: CC-BY-SA 2.0  KOREA.NET - Official page of the Republic of Korea
Wichtig ist bei den Bildern immer auch, ob Markenzeichen wie die olympischen Ringe zu sehen sind. Schmückt sich etwa der Account Korea.net auf Flickr in werblicher Weise mit ihnen? Foto: CC-BY-SA 2.0 KOREA.NET – Official page of the Republic of Korea

Unser Olympia-Spiel: Erlaubt oder nicht erlaubt?

Für unsere Leser/innen haben wir als Bonus eine kleine olympische Übung zusammengestellt, bei der von Fall zu Fall entschieden werden kann, was nach dem Reglement von IOC und DOSB erlaubt ist und was nicht. Die Regeln sind klar, oder?

  1. Ein nicht-olympischer Sponsor retweetet während der Spiele einen Tweet des Sportlers, den er sponsort.
  2. Ein nicht-olympischer Sponsor retweetet während der Spiele einen Tweet eines offiziellen Accounts des IOC.
  3. Ein nicht-olympischer Sponsor retweetet während der Spiele einen Tweet der Tagesschau, in dem das Ergebnis eines Wettkampfs enthalten ist, in dem ein von ihm gesponsorter Sportler vorkommt.
  4. Ein nicht-olympischer Sponsor twittert nach der Goldmedaille des von ihm gesponsorten Sportlers XY: „Gold für Sportler XY in Rio“ und reichert den Tweet mit einem redaktionellen Bild des Sportlers XY aus einem anderen Kontext an.
  5. Ein nicht-olympischer Sponsor twittert nach der Goldmedaille des von ihm gesponsorten Sportlers XY: „In Brasilien ist Sportler XY ganz vorne mit dabei“ und reichert den Tweet mit einem redaktionellen Bild des Sportlers XY aus einem anderen Kontext an.
  6. Ein Berliner Unternehmen (weder olympischer Sponsor noch Sportler-Sponsor) twittert auf dem Firmenaccount über den Erfolg der Berliner Sportlerin XY: „Glückwunsch! Berlinerin XY holt Goldmedaille in #Rio2016“
  7. Ein kleiner Stuttgarter Burger-Laden (weder olympischer Sponsor noch Sportler-Sponsor) kündigt am 1. August auf seiner Facebook-Seite den „leckeren Rio-Burger mit schwarzen Bohnen“ an. Im Facebook-Post wird ein Bild des Burgers gezeigt.
  8. Ein Frankfurter Unternehmen (weder olympischer Sponsor noch Sportler-Sponsor) twittert: „Machen heute alle früher Schluss, um gemeinsam noch den Marathon anzuschauen. #Rio2016 #Olympia“
  9. Der Geschäftsführer einer Werbeagentur in München twittert auf seinem privaten Account: „Auch bei uns in der Agentur gelten jederzeit die olympischen Werte Höchstleistung, Respekt und Freundschaft“
  10. Auf Facebook postet eine Werbeagentur aus München: „Auch bei uns in der Agentur gelten jederzeit die olympischen Werte Höchstleistung, Respekt und Freundschaft“. Das Posting-Bild zeigt ein Gruppenbild der Mitarbeiter der Agentur.
  11. Ein Fahrradladen in Offenburg (weder olympischer Sponsor noch Sportler-Sponsor) twittert während eines Radwettkampfs: „Schönere Räder gibts übrigens bei uns im Geschäft. #Rio“
  12. Ein Sportler macht ein Selfie von sich, im Hintergrund sind die olympischen Ringe zu sehen. Er twittert dieses Selfie. Unternehmen XY (weder olympischer Sponsor noch Sportler-Sponsor) retweetet den Tweet und kommentiert „Tolles Foto – viel Erfolg noch bei den Spielen!“
  13. Ein Sportler macht ein Selfie von sich, im Hintergrund sind die olympischen Ringe zu sehen. Er twittert dieses Selfie. Das einem Mobilfunk-Unternehmen gehörende Magazin „Curved“ bettet den Tweet in seine Berichterstattung über die Spiele ein.
  14. Eine Gemeinde XY im Schwarzwald twittert: „Wir sind so stolz auf Sportlerin XY, die gerade in #Rio2016 auf dem Podest steht und Gold geholt hat. Eine wahre Tochter unseres Ortes!“
  15. Der Inhaber eines Sportgeschäftes in Marburg twittert auf seinem privaten Account: „Sauber! Wegen der Olympischen Spiele ist bei uns im Geschäft gerade die Hölle los.“
  16. Ein Sportler twittert: „Scheiße, hat leider heute nicht geklappt. Gratulation an den Sieger XY“
  17. Eine akkreditierte Person (nicht Reporter/Journalist) schreibt auf seinem Facebook-Account: „Dies und jenes hätte das IOC aber wirklich anders organisieren müssen. Es wäre ein Leichtes gewesen, X und Y so und so zu tun.“
  18. Eine Sportlerin schreibt auf Facebook über den Verlauf eines Wettbewerbes, an dem sie teilgenommen hat. Die Sportlerin hat journalistisches Talent: Der Bericht hat 4.000 Zeichen und liest sich wie ein Artikel im Sportteil einer Zeitung. Sie fügt ein Foto von sich hinzu, das sie an der Sportstätte aufgenommen hat.
  19. Ein Sportblog, dessen Autor nicht akkreditiert ist, berichtet in journalistischem Stil über die Olympischen Spiele. Auf Twitter weist das Blog auf die aktuelle Berichterstattung hin und benutzt das Wort „olympisch“ und den Hashtag #Rio2016.

Update 02.08.2016:

Der DOSB hat eine „Klarstellung“ über Twitter verschickt, die einem überspezifischen Dementi sehr nahekommt:

Entgegen der Handreichungen des DOSB dürfen Gemeinden und Institutionen jetzt angeblich doch mit Olympiabezug twittern. In der gleichen „Klarstellung“ wird dies jedoch wieder indirekt eingeschränkt: „Hashtags wie #Rio2016 und #WirfuerD dürfen ohne kommerzielle Absichten von Athletinnen und Athleten sowie Privatpersonen jederzeit verwendet werden“. Die Unsicherheit, gegen was der DOSB rechtlich vorgehen wird, bleibt.

Außerdem haben wir Twitter Deutschland gefragt, was sie denn von der Geschichte halten. Da die IOC-Regelungen die ganze Welt betreffen, wollte sich der Deutschland-Sprecher des Unternehmens nicht dazu äußern. Wir warten weiterhin auf eine internationale Stellungnahme.

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57 Ergänzungen

  1. Also nach den ganzen Dopingskandalen interessieren mich diese ○○○○○ nicht die Bohne. Sollte einer mal ehrlich gewonnen haben, weiß man ob der wirklich ehrlich war. Im Grunde sollten die extremen Vertreter der Fitnesswelle lieber gleich Werbung für die Pharmaindustrie machen.

    1. Olympische Spiele? Mal in BRA gewesen? Die Leute haben ganz andere Sorgen. Und nach den ganzen Skandalen ( Finanzen und Doping) ist das doch auf den Ruf von Versicherungen gekommen und mutet sich mir so unseriös an wie in den letzten Jahren der Senat in Hamburg.

  2. Wie sieht das mit Politikern aus? Unser Bundesjustizminister hat z.B. fleißig mit #Euro2016 gepostet.

  3. ich frage mich, ob ein Reisebüro noch eine Reise nach Rio anbieten und bewerben darf, oder ob das auch schon gegen die Regeln ist….

  4. Ohne die Russen ist es sowieso nur halb so schön… Und wir können mal verschnaufen von all den Sportfestivitäten der letzten Jahre…

  5. Meines Erachtens spielen irgendwelche Regeln von irgend jemandem nur eine rechtliche Rolle, wenn man mit denen und mit Verweis auf diese Regeln einen Vertrag ein geht. Bei den Sportlern, den unmittelbaren Sponsoren der Spiele … kann das sein. Für alle ohne Vertrag gilt nur das Markenrecht, wie es für alle Markennahmen gilt. Die Begriffe bzw. Symbole… müssen also als „kleines Patent“ registriert sein. Und dann gilt gleiches Recht für alle dort registrierten Marken. Und sonst nichts.

    Entsprechens müssen die dort beantragten Dinge auch überhaupt Schutzrecht genießen. Wenn dort also der Begriff „Olympia“ registriert ist und man nutzt ihn, hängt das letztlich von den Details ab bzw. muss man es vor Gericht klären. Das Problem ist, dass die Patent- und Markenämter immer mal wieder Allerweltsbegriffe bzw. schon lange benutzte Begriffe als schützenswert zulassen. Allerdings muss man dann auch genauer hin sehen: Oft ist dann nur das spezielle Design eines Schriftzuges als Marke geschützt. Schreibt man den Begriff als Plain Text, verstößt man nicht gegen die Markenrechte. Der geldgierige Inhaber wird natürlich alles versuchen. Auch wenn er gar kein Recht mehr hat, weil z.B. der tatsächliche Schutz nur sehr begrenzt ist.

    1. @fherb: das MarkenG ist dank der spezialgesetzlichen Regelung des Olympiaschutzgesetzes ziemlich uninteressant…

      1. WTF, was es nicht alles gibt. Betrifft aber nur die Ringe und die Wörter Olympia, olympisch und Olympiade – nicht für den ganzen Rest.

        Daher hat fherb grundsätzlich Recht. Entsprechende Marken werden wohl durchaus eingetragen sein, aber in 90% der oben genannten Fälle dürfte definitiv keine markenmäßige Nutzung vorliegen, die aber Voraussetzung für eine Markenverletzung ist. Da kann der IOC drohen was er möchte und sich lächerlich machen.

        1. Ausführlicher zu dem betreffenden Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG)“ dieser Artikel anläasslich der Winterspiele in Sotschi:
          „Das Verbot der Werbung mit dem olympischen Emblem“
          http://www.kp-recht.de/recht-von-a-z/wettbewerbsrecht/aufsaetze/das-olympiamarkenschutzgesetz-olympschg-als-sonderschutzgesetz.html

          Insbesondere § 3 OlympSchG regelt doch recht eindeutig, dass auch den in § 1 OlympSchG genannten Begriffen ähnliche Worte erfasst werden. Die Auflistung in § 1 OlympSchG ist also keineswegs taxativ.

      2. Man könnte auch argumentieren, dass das Olympiaschutzgesetz durch Erpressung zustande kam und verfassungswidrig ist.

  6. Lustig auch, wenn man bei Twitter nach den Tag nur sucht, gauckelt es einen technischen Fehler vor. Anderer Rechner, nicht eingeloggt, gehen dieselben Seiten ohne Probleme – Selbstzensur oder zittert selbst Twitter vor denen`?

    Hier übrigens eine der Markenregistrierungen: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerhabm?AKZ=006078182

    BTW: Kann man Bewerber künftig rauskicken, indem man sich rechtzeitig die passenden Marken darauf registriert?

  7. Da hilft wohl nur digitaler Ungehorsam: Tweeten, was das Zeug hält! Ich glaube kaum, dass das vollstreckt wird. Es gab bei der Fussbal-WM 2006 ja eine ähnliche Debatte, was man alles nicht hätte duerfen sollen und soweit ich weiss ist da auch nichts abgemahnt worden.

    1. Vielleicht hatte man nur vergessen die Marken rechtzeitig zu registrieren, suche mal auf https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger nach „2020“, da tauchen dann auf Seite 2 die ganzen Austragungsorte der EM 2020 auf, registriert von der UEFA, wie vom IOC auch für alle Warengruppen registriert. Die Registrierung kostet nur Peanuts im Vergleich zu dem, was man damit reinbekommen kann.

  8. Ganz einfache Lösung: konsequent totzuschweigen. Dann lernen sie, was sie an Social Media gehabt haben könnten.

  9. Ich frage mich, ob so etwas überhaupt zulässig ist oder ob das ein unangemessener Eingriff in die Meinungsfreiheit ist.

  10. Ich werde mir dieses Jahr genau einen Wettkampf anschauen und den auch nur, weil da eine gute Bekannte am Start ist. Den Rest dieser Farce werde ich getrost ignorieren und den Fernseher gar nicht einschalten. Das was Thomas Bach die letzten Tage abgeliefert hat ist Grund genug dafür.

  11. Sehr initeressante Aufschlüsselung. Mir fehlt hier aber noch die Einordnung, auch welcher rechtlichen Grundlage diese einseitigen Vorgaben stehen. Das Olympiaschutzgesetz scheint das in diesem Umfang ja nicht herzugeben.

  12. Kann dieser Artikel eigentlich auch abgemahnt werden? Es werden ja jede Menge „geschützte“ Begriffe verwendet, z.B. mehrfach „2016“ in dem Datum zu jedem einzelnen Kommentar.

  13. Hi,

    Vielleicht sollte man einfach einen anderen Begriff für alle Äußerungen über Olympia nehmen.

    Ich schlage vor: #fu**IOC

    1. Da der Begriff IOC auch zu den geschützten gehören dürfte, schlage ich
      #FiveRingsMafia
      bzw.
      #FünfRingeMafia
      vor.

      1. Oder einfach komplett ignorieren. Stell dir vor, es ist Oly***** und keine interessiert sich dafür. Wenn jetzt die Medien noch den A*** in der Hose hätten und jegiche Berichterstattung einstellen, wäre das einmal ein Statemant. Man wird ja noch träumen dürfen…

  14. Wir freuen uns für Sportler XY, dass er bei #FünfRinge #Ag abstauben konnte.

    Oder ist fünf Ringe auch nicht erlaubt? Darf ich eigentlich „Treppchen“ statt „Podest“ nehmen?
    Ich finde, das schreit einfach nach kreativen Hashtags und das konsequente Auslassen der offiziellen. Was bringt’s denen #Rio2016 Sponsoren vorzubehalten, wenn alle Interessierten nur nach den alternativen Tags schauen?

  15. „ Hashtagverbot für #‎Rio2016, #‎Gold oder #‎Sommer? – Rechtliche #‎Hinweise zur #‎Werbung mit #‎Olympia“
    von RA Dr. Thomas Schwenke

    http://rechtsanwalt-schwenke.de/hashtagverbot-fuer-rio2016-gold-oder-sommer-rechtliche-hinweise-zur-werbung-mit-olympia/

    „#‎Olympia: Kann der Hashtag #‎Rio2016 verboten werden?“
    von RA Thomas Stadler

    http://www.internet-law.de/2016/07/olympia-kann-der-hashtag-rio2016-verboten-werden.html

  16. Was ist das heute „Olympische Spiele“? Wer sich den Scheiß anschaut, hat selbst Schuld!

  17. Bitte konsequent diese Veranstaltung in der Berichterstattung totschweigen. Es kann doch echt nicht wahr sein, dass Verbände & Firmen so eine Macht haben. Unfassbar, was hier passiert.

  18. Sehr gern sehe ich Fußball aber selbst diese Großveranstaltungen halte ich für Geldverschwendung. Für Radsport hatte ich nie viel übrig, da bewirkt Werbung bei inzwischen das Gegenteil. Jetzt sind auch noch noch die Olympischen Spiele bei mir extrem negativ besetzt. Ich würde grundsätzlich gegen diese Spiele in Deutschland stimmen.

    Es erinnert mich aber auch an die Unbrauchbarkeit der etablierten Politik und an die Piratenpartei, die bei dem Rechte- und Abmahnunwesen aufräumen würde. Wichtiger ist aber zunächst die Wiederherstellung der Sozialen Marktwirtschaft. Ich lasse mal offen, ob man soziale Gerechtigkeit eher vom linken oder rechten Rand bekommen würde. Unabhängig davon, ob solche Klagen Erfolg hätten, schon der fehlende Widerspruch gegen solche Drohungen ist eine Schande für die etablierten Parteien. Von Klagemöglichkeiten bei Ceta und TTip will ich erst gar nicht anfangen.

    Die Zeitverschiebung und eher mäßiges Interesse machen einen Boykott für mich sehr leicht.

  19. Ich verstehe ja noch, wenn das IOC „Olympiade“ als Wortmarke eintragen kann. Aber „Rio“, „Spiele“ und „Sommer“? Würden #Rio Reiser oder Dr. #Sommer da #mitspielen?

    Irgendwie war da früher mehr Raum für Sport.

  20. Die Regel 40, § 3, Olympische Charta, knebelt unzulässig die Teilnehmer der Olympiade im Werbegeschäft, statt ein totales Werbeverbot zu kreieren. Ein Monopol zu schaffen, um Meinungen (Berichte, Glückwünsche etc.) über jene zu verbreiten, widerspricht den völkerrechtlich anerkannten internationalen Menschen- oder Bürgerrechten.

  21. Nein,definitv nicht! Er/Sie benutzt wie hier oben im Bild gezeigt,seine Person.Nicht das Olympialogo.Das ist „Beiwerk“ ! (Kunsturhebergesetz,1907),BRD.Da hat der Nutzer das Recht am eigenen Bild !
    Ausserdem: Die Medaille mit dem Olympialogo hat das IOC mit dem Sieg auf den Nutzer übertragen (verliehen) ,also abgetreten und somit zu seiner eigenen Nutzung frei gegeben…Schlimmer und gefährlicher wird es,wenn die im Lizenzwerk des IOC enthaltenene Namen von Firmen (Lizenznehmern) z.Bsp.VISA;Coca-Cola u.a.Marken genutzt werden.

  22. Wenn das IOC es mit einem User auf einen Rechtsstreit wegen verstosses der „Markenrechte“ darauf ankommen läßt,wird hier in Deutschland nach dem hiesigen Recht verhandelt.Nicht nach den Geldbanderolen aus Lausanne in der neutralen Schweiz…In der BRD ist weder der Name IOC noch die Olympischen Ringe oder ähnliches Zeug markenrechtlich beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen.Das ist eminent ! Da nutzen auch die sonst so dubiosen Verträge des IOC in Lausanne gar nix !

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.