Als der Grün-Rote Koalitionsvertrag in Baden-Würtemberg verabschiedet wurde, waren wir die Ersten, denen der Satz zur Vorratsdatenspeicherung komisch vorkam: „Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.“ Das klang für uns eindeutig nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, während viele Grüne und Sozialdemokraten uns vorhielten, wir hätten da was falsch verstanden […]