Dass die Mobiltelefon-Überwachung eines gesamten Stadtteils im Rahmen des Naziaufmarsches am 19. Februar ein gerichtliches Nachspiel haben würde, war wohl auch jenen klar, die das Grundgesetz nur vom Hörensagen kennen. Die Daten, angeblich zur Aufklärung erheblicher Straftaten gesammelt, finden sich ja bereits in Verfahren gegen harmlose Sitzblockierer wieder.
Das Demo-Bündnis Dresden Nazifrei stellt fertige Formulare für Auskunftsverlangen an Polizei und Staatsanwaltschaft zum Download bereit.
Um einer derartigen Einschränkung der Demonstrationsfreiheit entgegenzutreten ist es notwendig, diese polizeiliche Maßnahme nicht nur politisch kritisch zu hinterfragen sondern auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Daher bitten wir insbesondere die AnwohnerInnen des betroffenen Gebietes an Hand des anliegenden Musterschreibens eine Benachrichtigung über die Erhebung und Speicherung ihrer Daten bei der Staatsanwaltschaft Dresden zu beantragen.
Alle, deren Daten gespeichert wurden, sollen dann die Speicherung gerichtlich prüfen lassen – was ohne Zweifel notwendig ist. Die allumfassende Funkzellenauswertung bildet eine höchst unheilige Allianz aus Bewegungsprofilen, Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung. Das Ganze mit dem Beigeschmack einer Gefährdung von GG Art. 8 ist schon ein starkes Stück, dem entschieden entgegengetreten werden muss, wenn wir und unsere demokratischen Vertreter hier zukünftig noch über die unhaltbaren Zuständen in den Schreckens-Regimes Irans, Chinas, Ägyptens etc. lamentieren wollen.