Liebe Leser:innen,
die Musikverwertungsgesellschaft GEMA hat vor Gericht gegen OpenAI gewonnen. OpenAI dürfe urheberrechtlich geschützte Songtexte nicht ohne eine entsprechende Lizenz zum Training von generativen KIs verwenden. Das hat meine Kollegin Paula vermeldet. In ChatGPT waren nämlich offenbar Songs von Helene Fischer, Herbert Grönemeyer und Rolf Zuckowski gelandet und da fragte die GEMA offenbar: Wo ist das Rezept geblieben?
Dass es nun atemlos durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof gehen könnte, ist wahrscheinlich. Denn Männer – gerade Tech-Bros – müssen bekanntlich durch jede Wand, müssen immer weiter.
Warten wir gespannt!
anna
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