Heute fand im Justizausschuss des Österreichischen Parlaments eine Anhörung zur Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Über 100.000 BürgerInnen hatten die Initiative unterzeichnet – das Hearing jedoch fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Diese Vorgehen sorgte bereits im Vorfeld zu heftiger Kritik: „Zum einen wird die totale Kontrolle der Bürger beschlossen, zum anderen werden Debatten darüber unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Das Gegenteil muss für alle Politiker das Ziel sein: Ein transparenter Staat statt gläserne Bürger“ so der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser.
Um wenigstens ein wenig Transparenz herzustellen twitterten die Abgeordneten Albert Steinhauser (Grüne), Sonja Ablinger (SPÖ) und Elisabeth Hakel (SPÖ) aus dem Hearing.
Anhörung im Parlament – unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Im Anschluss an das Hearing wurde vom AKVorrat eine Pressekonferenz organisiert, bei der Andreas Krisch, Obmann des AKVorrat, sowie Chrisoph Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte über die Anhörung berichteten. Dabei verwiesen Sie auch gleich zu Beginn darauf, dass mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung die gerade im Nationalrat ansteht, künftig derartige Veranstaltungen öffentlich stattfinden sollen. Alle Parteien haben sich dafür ausgesprochen – somit konnte man zumindest einen kleinen Erfolg erzielen.
In dem Hearing selbst ging es um die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich, verbunden mit der Aufforderung an die Regierung, sich auf europäischer Ebene für eine Abschaffung der Maßnahme einzusetzen. Mit diesem Anliegen dürften die Aktivisten zumindest vorerst gescheitert sein. Die Justizministerin Karl verkündet umgehend nach dem Hearing, die Vorratsdatenspeicherung sei „verhältnismäßig und grundrechtskonform“.
Steinhauser zeigte sich entsprechend enttäuscht: „Mit einem peinlichen Ergebnis beendet der Justizausschuss die Behandlung der parlamentarischen BürgerInneninitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung, die von 106.067 BürgerInnen unterschrieben wurde.“
Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzungen
Doch damit nicht genug. Das Justizministerium unterstrich erneut seine Ambitionen, die Vorratsdatenspeicherung auch im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einzusetzen. Damit wird die Salamitaktik weiter verfolgt und eine ständige Ausweitung der Zugriffsbefugnisse gefordert. Derartige Forderungen zeigen offensichtlich, dass es keinerlei Rechtsstaatsempfinden im österreichischen Justizministerium gibt. Und auch die gesamte Regierung muss man Hinterfragen, wie sie hinter der Maßnahme stehen kann – denn wie Tschohl treffend feststellte: „Selbst die Minimalumsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist eine Verletzung der Grundrechte.“
Auch ein Blick auf die Umsetzung seit dem 1. April im Österreich zeigt, dass sämtliche Befürchtungen leider Wirklichkeit geworden sind. Statt gegen den Terrorismus vorzugehen wurde die Vorratsdatenspeicherung in 13 Fällen genutzt, um Stalking-Delikte zu verfolgen. Freilich, Stalking ist kein Kavaliersdelikt, die Vorratsdatenspeicherung allerdings dafür einzusetzen widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und offenbart, dass die subtile Bedrohung des Terrors genutzt wird, um die Einführung von Ermittlungsmaßnahmen, die weit in die Privatsphäre eines jeden Einzelnen eingreifen, zu rechtfertigen. Es gab übrigens seit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bisher nicht eine einzige Ermittlung wegen Terrorverdachts, bei der die Maßnahme genutzt wurde. Insgesamt gab es 188 Abfragefälle.
Wie weiter?
Wie es nun weiter geht ist unklar. Zunächst scheint es so, als würde sich das Parlament nicht weiter mit der Maßnahme befassen, was sehr enttäuschend ist. Aber: Mit der Verfassungsklage haben wir noch ein spannendes Verfahren laufen, denn erst kürzlich führte ein ähnliches Verfahren in Irland dazu, dass der EuGH sich nun mit dem Fall beschäftigen muss, da die Iren den Fall übermittelten. Und auch in anderen Staaten wie Rumänien oder Deutschland wurden Urteile gegen die Vorrastdatenspeicherung ausgesprochen. Darüber hinaus wird in den kommenden Jahren auf EU-Ebene die Vorrastdatenspeicherung neu gestaltet. Auch hier wird es Möglichkeiten geben, den Prozess nach unseren Vorstellungen zu beeinflussen.
Crosspost von netzkinder.at. Der Autor arbeitet für den MEP Martin Ehrenhauser.
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