Das Bundeskriminalamt kann es nicht lassen. Erst letzte Woche forderte BKA-Präsident Holger Münch die Vorratsdatenspeicherung, mit falschen Zahlen. Während die Kinderhilfe von ihr verbreitete falsche Zahlen nach unserem Hinweis still und heimlich korrigiert, legt das BKA nach und erneuert seine Forderung nach anlassloser Massendatenspeicherung auf seiner Startseite.
Von Kinderpornografie zum sexuellen Missbrauch
Wieder dient als Aufmacher die Kinderpornografie, der mit dem „sexuellen Missbrauch von Kindern“ verknüpft wird, samt verstörendem Symbolbild. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist zweifelsfrei eine der schlimmsten vorstellbaren Straftaten. Glücklicherweise ist die Anzahl der bekannt gewordenen Straftaten letztes Jahr um vier Prozent gesunken und die Aufklärungsquote hoch, fast 85 Prozent. Das sagt die BKA-eigene Kriminalstatistik.
Jeder Fall ist einer zu viel, doch das hat nur bedingt mit dem Internet zu tun. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes weiß: Sexueller Missbrauch von Kindern „geschieht zumeist nicht in der Öffentlichkeit, sondern in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis“. Gegen diese Fälle hilft keine Internet-Überwachung, sondern Prävention. Die Vorbeugungsarbeit der Polizei empfiehlt „mutige, starke und selbstbewusste Kinder“ und hat eine Kampagne „Missbrauch verhindern“.
Doch das BKA ist sich nicht zu schade, das höchstrichterliche Verbot der anlasslosen Massenüberwachung dafür verantwortlich zu machen, dass „der mögliche andauernde Missbrauch von Kindern in diesen Fällen nicht gestoppt werden [konnte]“. Das ist perfide und instrumentalisiert Opfer erneut, diesmal für die politisch fragwürdigen Ziele der Polizei.
Verweise auf das Leid sexuell missbrauchter Kinder
Leider ist diese Vorgehensweise altbekannt, schon 2011 beobachteten Forscher im Auftrag des Bundesamtes für Justiz:
Die Diskussion ist deshalb bestimmt durch den Verweis auf Einzelfälle und eine besondere Betonung der besonderen Schutzbedürftigkeit von jungen und alten Menschen, die in den unübersehbaren Verweisen auf das Leid sexuell missbrauchter Kinder und in nachdrücklichen Hinweisen auf die außerordentliche Niedertracht einer gezielten Ausbeutung der Schwächen alter Menschen zum Ausdruck kommt.
Damals untersuchte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, ob durch das höchstrichterliche Ende zur Vorratsdatenspeicherung etwaige „Schutzlücken“ entstehen. Die klare Antwort: Nein, „der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung [lässt sich] nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote abbilden“.
Einzelfälle sind kein wissenschaftlicher Beleg
Diese wissenschaftliche Untersuchung kontern Überwachungs-Befürworter immer wieder mit Einzelfällen, mit denen die „Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung“ belegt werden soll, so auch das aktuelle BKA-Statement. Nicht nur das Max-Planck-Institut kritisiert, dass diese „auf Einzelfälle gegründete Argumentation“ nicht „empirisch belegt oder belegbar“ ist. Auch die EU-Kommission hat diesen Fehler gemacht und auf unsere Erwiderung zugegeben, dass ihre Sammlung von Einzelfällen die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht beweisen kann.
Das BKA macht auch noch weitere Fehler. Beim Fallbeispiel „Autobahnschütze“ schreiben sie: „Nach langwierigen Ermittlungen der Polizei konnte der Täter letztendlich gefasst werden. Nach seiner Identifizierung wurden die auf ihn registrierten Handynummern analysiert.“ Der Täter konnte gefasst werden. Zu einem Zeitpunkt, als es drei Jahre lang keine Vorratsdatenspeicherung mehr gab. Nach der Festnahme wurden seine Handydaten analysiert. Die trotz Ende der Vorratsdatenspeicherung vorlagen. Und als ob diese Logik nicht schon bestechend genug wäre, verschweigt das BKA, dass sie in diesem Fall fast 600.000 Mobilfunk-Verbindungsdaten abgefragt und 3.800.000 Auto-Kennzeichen fotografiert haben – ganz ohne Vorratsdatenspeicherung.
Niedrigste Kriminalitätsrate seit 25 Jahren
Auch Wohnungseinbrüche müssen für das BKA herhalten. Letztes Jahr ist die Anzahl der Fälle um fast ein Viertel zurückgegangen, ebenfalls ohne Vorratsdatenspeicherung. Trotzdem hat die Polizei millionenfach Handydaten zur Verfügung, per Funkzellenabfrage. Das wurde letztes Jahr extra nochmal ausgeweitet auf Wohnungseinbrüche. Trotzdem fordert das BKA noch mehr.
Hier fällt auf, dass das BKA gar keine Zahlen nennt, wie oft ihre Ermittlungen wegen des Datenmangel gescheitert seien. Neben Wohnungseinbrüchen werden Terroranschläge, Amokläufe, Brandstiftung und Mord genannt, die angeblich ohne die anlasslose Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden können. Zum Glück ist die Realität eine andere: Deutschland ist so sicher wie seit 25 Jahren nicht.
Noch nie so viele Massendaten wie heute
Und Behörden hatten noch nie so viele Daten zur Verfügung wie heute. Per Funkzellenabfrage landen Handy-Daten aller Einwohner alle elf Tage bei der Polizei. Per Bestandsdatenauskunft fragen über 100 Behörden alle zweieinhalb Sekunden ab, wem eine Telefonnummer gehört. Auskünfte über IP-Adressen dürften ähnlich hoch sein, aber darüber gibt es keine offiziellen Zahlen. Diese Abfragen passieren, entgegen der Behauptung des BKA, ganz ohne Richterbeschluss.
Als ob die unseriöse Propaganda in eigener Sache nicht schon schlimm genug wäre, verkennt das BKA das Hauptproblem. Die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Menschen in Deutschland ist keine „gewisse Aufweichung beim Datenschutz“, sondern ein schwerer Eingriff in Grundrechte und laut Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof verfassungswidrig.
Ich habe mal gelernt, dass die Polizei das Gesetz schützen und durchsetzen soll. Das Ändern und Biegen gehört nicht zu ihren Aufgaben.
Update 15. Juni: Jetzt hat das BKA auf unsere Presseanfrage von Dienstag geantwortet, die vollständigen Fragen und Antworten sind hier.
