Passiert irgendwo ein Verbrechen, bekommt die Polizei regelmäßig eine Liste aller Handys und deren Verbindungsdaten im angrenzenden Stadtteil oder Landkreis im Tatzeitraum. Offizielle Statistiken zu diesen Funkzellanabfragen sind rar, nach unseren Berechnungen gibt es in Deutschland über 50 solcher massenhaften Handy-Erfassungen – jeden Tag.
Das Berliner Parlament hat vor zweieinhalb Jahren beschlossen, dass es endlich aussagekräftige Statistiken zu dieser umstrittenen Überwachungsmethode möchte. Jetzt hat die neue rot-rot-grüne Regierung ihren ersten Bericht beschlossen und geliefert.
Demnach gab es im letzten Jahr 491 Funkzellenabfragen in Berlin. Dabei wurden ganze 112 Millionen Verkehrsdatensätze an die Polizei übermittelt. Statistisch gesehen sind damit die Daten aller Einwohner der Hauptstadt ganze 32 mal bei der Polizei gelandet – oder alle elf Tage.
Die offizielle Drucksache listet alle Funkzellenabfragen einzeln auf, mit Straftrat, Zeitraum und betroffenen Anschlüssen. Wir haben das eher nüchterne PDF mal nach CSV konvertiert und aufbereitet.
112 Millionen Verkehrsdatensätze
Die Summen für das Jahr 2016:
- Funkzellenabfragen: 491
- Ermittlungsverfahren: 432
- Anschlussermittlungen im Zusammenhang mit Funkzellenabfragen: 6.448
- Verkehrsdatensätze: 112.204.682
- Telefonie: 8.290.818
- SMS: 931.782
- Daten: 96.737.697
- unbekannt: 11.299.416
Funkzellenabfragen pro Jahr
Eine Visualisierung der Funkzellenabfragen und Ermittlungsverfahren mit Funkzellenabfragen pro Jahr (leider gibt es für 2014 keine Zahl für Funkzellenabfragen):
Straftaten: Diebstahl und Raub
Die Matrix listet fast 20.000 abgefragte Funkzellen auf. Wir haben die Tabelle mal nach Straftaten aggregiert:
| Funkzellen | Paragraph | Straftat |
|---|---|---|
| 4.653 | StGB § 244a | Schwerer Bandendiebstahl |
| 2.716 | StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 | Bandendiebstahl |
| 2.684 | StGB § 306 | Brandstiftung |
| 1.527 | StGB § 250 | Schwerer Raub |
| 1.192 | StGB § 308 Abs. 1–3 | Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion |
| 1.103 | StGB § 211 | Mord |
| 802 | BtMG § 29a | Betäubungsmittel: Abgabe, Handel, Besitz |
| 794 | StGB § 243 | Besonders schwerer Fall des Diebstahls |
| 719 | StGB § 212 | Totschlag |
| 524 | StGB § 255 | Räuberische Erpressung |
| 419 | StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 | Wohnungseinbruchdiebstahl |
| 391 | StGB § 249 | Raub |
| 251 | StGB § 125 | Landfriedensbruch |
| 239 | BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 | Betäubungsmittel: Anbau, Herstellung, Handel |
| 222 | StGB § 177 Abs. 1 | Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung |
| 222 | StGB § 263 Abs. 5 | Bandenmäßiger Betrug |
| 192 | StGB § 221 | Aussetzung |
| 180 | StGB § 306a | Schwere Brandstiftung |
| 140 | StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 | Besonders schwerer Betrug |
| 120 | StGB § 177 | Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung |
| 112 | StGB § 179 Abs. 5 Nr. 1 | (weggefallen) |
| 88 | StGB § 224 | Gefährliche Körperverletzung |
| 78 | StGB § 239a | Erpresserischer Menschenraub |
| 66 | StGB § 30 | Versuch der Beteiligung |
| 64 | StGB § 89a | Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat |
| 62 | StGB § 303 | Sachbeschädigung |
| 39 | StGB § 240 | Nötigung |
| 38 | BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 | Betäubungsmittel: Anbau, Herstellung, Handel |
| 10 | StGB § 316a | Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer |
| 6 | StGB § 263 Abs. 1 und 2 | Betrug |
Daraus wird deutlich, dass fast die Hälfte der Funkzellen wegen Diebstahl-Delikten abgefragt wurden. Tausendfach wurde die massenhafte Handy-Überwachung wegen Drogen angewendet, 251 mal wegen Landfriedensbruch. Nur zwölf Prozent sind schwere Straftaten gegen „Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung“, mit denen das Instrument politisch immer begründet wird.
Neues Gesetz: Anzahl wird zunehmen
Wenn es nach der großen Koalition im Bundestag geht, wird die Anzahl der Funkzellenabfragen in Zukunft noch weiter steigen. Erst letzte Woche wurde ein Gesetz gegen Wohnungseinbrüche im Bundestag behandelt, mit denen die Funkzellenabfrage bei jedem Wohnungseinbruch zur Standardmaßnahme werden dürfte.
Leider geht aus der Statistik nicht hervor, wie viele Funkzellenabfragen zu einem Ermittlungserfolg und einer Verurteilung geführt haben. Laut Gesetz dürfen Funkzellenabfragen nur erfolgen, wenn die Aufklärung „auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Schon vor fünf Jahren belegte der Berliner Datenschutzbeauftragte, dass das Instrument keineswegs nur als „ultima ratio“ angewendet wird, sondern zur Routinemaßnahme geworden ist, die regelmäßig Gesetze verletzt.
Benachrichtigung: SMS vom Staat
Immerhin arbeitet das Land Berlin daran, einen weiteren Dauerstreit zu beenden. Im Gesetz steht, dass Betroffene informiert werden müssen, wenn sie in einer Funkzellenabfrage landen. Bisher haben sich Staatsanwaltschaften und Regierungen beharrlich geweigert, das umzusetzen.
Wie ebenfalls schon 2014 vom Berliner Landesparlament gefordert, arbeitet die rot-rot-grüne Landesregierung an einem Benachrichtigungssystem per SMS:
Die Einrichtung eines SMS-Informationssystems befindet sich weiterhin in der Entwicklungsphase. Mittlerweile ist die Abstimmung mit der Berliner Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der mannigfaltigen datenschutzrechtlichen Aspekte auf Arbeitsebene abgeschlossen. Gleichwohl stehen weitere rechtliche sowie auch technische Anforderungen – insbesondere auch unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Aspekte – noch zur näheren Überprüfung an. Zurzeit finden zwischen den beteiligten Stellen intensive Abstimmungen statt, um die personellen Kapazitäten für eine zeitnahe Programmierung des Informationssystems zu ermöglichen. Wann eine Umsetzung des Pilotprojektes im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplanes möglich sein wird, ist noch nicht absehbar.
