Funkzellenabfragen werden von der Polizei gern genutzt: In Mecklenburg-Vorpommern hat sich seit 2010 die Zahl der Funkzellenabfragen um das 17-fache erhöht, in Berlin ist im Jahr 2014 jeder Einwohner durchschnittlich 14 Mal ins Raster einer Funkzellenabfrage geraten. Die Betroffenen müssten darüber informiert werden, doch das bleibt aus. Weil – so die beliebtesten Argumente – kein Interesse an einer Information bestünde oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch sei. In Berlin zeichnet sich nun eine Änderung ab, die Planungen für einen Benachrichtigungsmechanismus werden konkret.
Was sind Funkzellenabfragen?
Bei nicht-individualisierten Funkzellenabfragen fragt die Polizei (oder andere Behörden) bei einem Telekommunikationsunternehmen ab, welche Mobiltelefone sich in einem bestimmten Zeitraum in einer definierten Funkzelle befunden haben. Damit will sie Tatverdächtige finden, doch das Instrument greift jedes Mal massiv in die Grundrechte Tausender Unschuldiger ein, die sich zufällig zum gefragten Zeitpunkt in der Funkzelle befanden. Da bundesweite Statistiken fehlen, kann die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfragen nicht bewiesen werden.
Die Berliner Polizei rechtfertigt die Maßnahme mit der Verfolgung „schwerer Straftaten“. Das ist nicht unbedingt Terrorismus – in der Realität sind das Instrument vor allem bei Drogendelikten, Raub oder Brandstiftung eingesetzt.
Im Juli sollen die Arbeiten richtig beginnen
Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss schon im November 2014, Betroffene von Funkzellenabfragen müssten per SMS benachrichtigt werden, wenn sie diesen Wunsch vorher geäußert haben. Das Vorhaben wurde zu Regierungszeiten der Großen Koalition in Berlin vernachlässigt. Doch nun kommt Bewegung in die Sache. Die Senatsverwaltung für Justiz Berlin beschreibt auf Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (Die LINKE) einen Zeitplan für ein SMS-Benachrichtigungssystem. Demzufolge werde ein „beauftragter Experte“ ab Juli mit der Arbeit in Vollzeit beginnen. Um wen es sich dabei handelt, wird derzeit noch nicht verraten.
Zunächst soll es ein Opt-In-Modul geben. Um benachrichtigt zu werden, wann man von einer Funkzellenabfrage erfasst wurde, sollen sich Menschen auf einer Website registrieren. Wenn dieser Schritt abgeschlossen ist, sollen ein „Steuerungsmodul“ und eine „Server-Komponente“ eingerichtet werden. Damit sollen Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Berlin „die Informationen auslösen können, sobald dies ohne Gefährdung des Ermittlungszwecks möglich ist“. Die serverseitige Komponente soll dann die Funkzellendaten filtern und Benachrichtigungen an die registrierten Anschlüsse verschicken.
Warum Opt-In?
Es fällt auf, dass die Benachrichtigung erst nach einer Anmeldung geschehen soll, wohingegen das Gesetz eine Benachrichtigung im Allgemeinen vorsieht. In einem früheren Gastbeitrag des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein wurde die Problematik erläutert, „dass bei einer Weitergabe des Mobilfunkgeräts möglicherweise eine andere Person betroffen oder informiert wird.“ Um das zu umgehen, müssten sich Anschlussinhaber für das Benachrichtigungsverfahren registrieren und diese Registrierung auch regelmäßig bestätigen. Damit würde auch das Problem umgangen, dass eine umfassende Informationen im Rahmen einer knappen SMS nicht möglich ist. Denn durch ihre Einwilligung sind die Betroffenen darauf vorbereitet, Benachrichtigungen zu empfangen und zu deuten.
Details zu den Registrierungsmodalitäten im Berliner System sind derzeit noch nicht bekannt. Aber es wäre wünschenswert, dass diese auch pseudonym und datensparsam möglich ist. Das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein schlägt hierfür ein Modell vor, bei dem Anschlussinhaber zu einer Telefonnummer eine Kennung hinterlegen, beispielsweise einen öffentlichen Kryptoschlüssel, verbunden mit einer strengen Zweckbindung.
Benachrichtigung von Betroffenen ist „das Mindeste“
Fragesteller Niklas Schrader kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Es ist das Mindeste, dass die vielen Betroffenen einer Funkzellenabfrage über diesen Grundrechtseingriff informiert werden. Insofern ist ein SMS-Informationssystem ein richtiger und dringend notwendiger Schritt, dem hoffentlich weitere Bundesländer folgen.
Damit werde ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, so Schrader weiter. Das Ziel der Linken bleibe aber „die Abschaffung der nicht-individuellen Funkzellenabfrage“. Bei den Koalitionsverhandlungen des frischen rot-rot-grünen Senats gab es zu diesem Thema Streit. Linke und Grüne wollten die Maßnahme erneut prüfen lassen, die SPD hielt das für nicht notwendig. Die endgültige Formulierung im Koalitionsvertrag lautete dann, man werde sicherstellen, dass Funkzellenabfragen „nur gesetzeskonform“ angewandt würden – eine Benachrichtigung und Statistiken über den Einsatz sind dafür unabdingbar.
Die Kosten für die Ersteinrichtung eines Benachrichtigungssystems schätzte der Berliner Generalstaatsanwalt 2014 auf 165.000 Euro. In der aktuellen Antwort zitiert der Senat den Projektbeauftragten. Dieser schätze die Kosten auf unter 50.000 Euro für Einrichtung und Betrieb im ersten Jahr, Änderungen vorbehalten. Ein sehr kleiner Betrag für eine dringend nötige Verbesserung von Betroffenenrechten.
