Südkreuz-Test zur „intelligenten Videoanalyse“: Innenministerium rückt Akten raus

Vor dem Besuch von Innenminister Thomas de Maizière am Berliner Bahnhof Südkreuz am Freitag will das Innenministerium keine Zahlen über Erfolg oder Misserfolg des Biometrie-Tests nennen. Über die Entstehung des Projekts zur Softwareanalyse von Gesichtsbilder gibt jedoch die Antwort des Ministeriums auf eine Informationsfreiheitsanfrage Auskunft.

Protest gegen Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz in Berlin am 27. November 2017. CC-BY 2.0 Stefanie Loos

Vor einem weiteren Besuch des noch amtierenden Bundesinnenministers Thomas de Maizière am Freitag beim biometrischen Experimentierfeld Südkreuz, wo derzeit Testreihen für automatische Gesichtsabgleiche laufen, gab sein Ministerium einige Antworten auf unsere Anfragen sowie eine umfängliche Auskunft aufgrund einer Informationsfreiheitsanfrage, die bereits monatelang lief. Trotz der ansonsten schmallippigen Auskünfte sind nun einige Einblicke möglich, wie das Biometrie-Projekt Südkreuz entstanden ist.

Seit dem 1. August 2017 läuft am Berliner Bahnhof Südkreuz der Feldtest für sogenannte intelligente Videoüberwachung, der gemeinsam von Bundesinnenministerium, Bundespolizei und Deutscher Bahn durchgeführt wird. Auch das Bundeskriminalamt ist involviert. Freiwillige Testpersonen, die sich im Vorfeld registriert haben, laufen dafür an mehreren Kameras im Bahnhof vorbei, eine Gesichtserkennungssoftware soll sie automatisch auffinden. Im Amtsdeutsch heißt das dann „biometrische Gesichtserkennung in Live-Videoströmen von Überwachungskameras“. In einem zweiten Testlauf soll später zusätzlich auffälliges Verhalten von Menschen automatisiert feststellbar sein.

Wir haben das Bundesinnenministerium (BMI) um Beantwortung einiger Fragen zu dem Biometrie-Test am Südkreuz ersucht. Außerdem baten wir um Zusendung des immer noch nicht öffentlich bekannten Datenschutzkonzeptes für die derzeit laufende erste Phase des Tests. Die Pressestelle ging in ihrer Antwort auf das Datenschutzkonzept allerdings mit keiner Silbe ein.

Was die Akten hergeben

Aus Akten, E-Mails und Dokumenten, die aufgrund einer Informationsfreiheitsanfrage in unserer Redaktion landeten, lassen sich die Abläufe herleiten, die in das Südkreuz-Projekt mündeten. Nach einem ersten Gedankenaustausch, der zum Februar 2013 zurückreicht, aber nicht Teil der herausgegebenen Unterlagen ist, begann sich im Juli 2016 auf Einladung des BMI eine konkrete Arbeitsgruppe „Intelligente Analysetechnik“ zu formen. Während der ersten Besprechungen im Juli entstand bereits das Schlagwort vom „Sicherheitsbahnhof“. Schließlich will eine neue Idee auch gut verkauft sein.

Dass die „Intelligente Analysetechnik“ allerdings am Südkreuz erprobt wird, war nicht ausgemacht. Denn an welchem Bahnhof in welcher Stadt das Projekt starten könnte, dazu gab es offenbar verschiedene Auffassungen. Es bleibt in den Unterlagen unklar, ob die Hauptbahnhöfe in Saarbrücken und Köln tatsächlich erwogen wurden, im Gespräch waren sie zumindest. Die von Anfang an involvierte Bundespolizei präferierte jedenfalls den Berliner Bahnhof Zoologischer Garten, wie aus einem Protokoll vom Juli 2016 hervorgeht. Südkreuz wurde schon zu dieser Zeit ebenfalls erwogen, wird aber erst ab März 2017 als festgelegter Standort des Tests genannt.

Der Wendepunkt

Neben einem Maßnahmenpapier, in dem der Minister im August 2016 die Forderung nach intelligenter Videotechnik stellte, war vor allem ein Interview mit der „BILD am Sonntag“ (BamS) im gleichen Monat ein Wendepunkt in der sich gerade erst formenden Projektarbeit. Denn in dem vielgelesenen Boulevard-Blatt forderte de Maizière den Ausbau der Videoüberwachung an Bahnhöfen und Flughäfen. Er wolle auf Systeme der Gesichtserkennung setzen.

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Foto: Vincent Yeh, CC BY-NC-ND 2.0.

Damit war aus der Idee der „Intelligenten Analysetechnik“ ein auf biometrische Auswertung festgelegtes Projekt geworden. Nach dem BamS-Intermezzo häuften sich offenbar die Pressefragen sowie parlamentarische Anfragen, so dass die BMI-Arbeitsebene den „Minister unter Zugzwang“ sah. Man müsse die Sache nun „forcieren“. Das Kick-off-Treffen einer „Kernarbeitsgruppe“ wurde für den 9. September einberufen.

Es drohte am 21. September dann tatsächlich eine Fragestunde im Deutschen Bundestag, in der für die Linksfraktion Annette Groth fragte:

[W]ann soll die vom Bundesminister des Innern angekündigte gemeinsame Projektgruppe der Deutschen Bahn AG, der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes ihre Ergebnisse vorlegen, in denen Ziele, Verfahren und Örtlichkeiten für Tests ebensolcher „neueste(r) Videoanalysesysteme“ definiert werden sollen […] ?

Der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings antwortete daraufhin nur kurz und ausweichend:

Die Teilnehmer an der Projektgruppe befinden sich in der Abstimmungsphase. Konkrete Aussagen zu einem zeitlichen Rahmen, in welchem Ergebnisse präsentiert werden sollen, sind derzeit noch nicht möglich.

Im September lag eine grobe Kostenschätzung jedoch bereits vor, während zwischendurch allerlei Firmenpräsentationen gesichtet worden waren. Das Grobkonzept für die automatische Videoanalyse zu erarbeiten, dauerte dann bis Januar 2017. Da war bereits ein Namensartikel des Ministers in der FAZ erschienen, in dem er negative Folgen einer permanent jedermann filmenden und die Gesichter rasternden „intelligenten Videoüberwachung“ vom Tisch wischt. Die Bevölkerung dürste doch quasi nach mehr „Videoüberwachung“:

Der demokratische Staat schützt die Freiheit, er bedroht sie nicht. Die Befürchtung, dass etwa intelligente Videoüberwachung zur Verbrechensverhütung und -verfolgung Einschüchterungseffekte entfaltet, scheint mir weit entfernt von der sozialen Wirklichkeit, in der die Mehrheit der Bevölkerung Videoüberwachung keineswegs fürchtet, sondern fordert.

Er setzt damit auch die traditionelle Videoüberwachung mit seinen Plänen zur biometrischen Erfassung und der automatisierten Verarbeitung der Gesichtsbilder aller Vorbeilaufenden gleich. Zur technischen Wirklichkeit gehört allerdings, dass eine bloße Kamera wenig gemein hat mit der Softwareanalyse von biometrischen Daten, die zudem gegen vorhandene Bilder automatisiert abgeglichen werden. Der Eingriff in die Rechte aller Vorbeilaufenden ist ungleich höher, wie der Jurist de Maizière wohl wissen sollte.

Die Prioritäten des Ministers setzt sein Haus um: Das BMI ließ sich folgerichtig bis ins Jahr 2017 Zeit, Vertreter der Bundesdatenschutzbeauftragten überhaupt hinzuzuziehen.

Fünf große Aktenordner

Eine der Informationsfreiheitsanfragen zum Datenschutzkonzept für Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz ging bereits im April 2017 beim BMI ein und wartete seither auf eine inhaltliche Antwort. Die starke Verzögerung bei der Beantwortung der IFG-Anfrage wurde mit einem Drittbeteiligungsverfahren begründet. Die Deutsche Bahn AG hätte dem Bundesinnenministerium in Aussicht gestellt, dass bis „Anfang Oktober“ mit einer Antwort zu rechnen sei.

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Aktenordner der IFG-Anfrage, die bei uns in der Redaktion landeten.

Da auch im November das Drittbeteiligungsverfahren noch immer andauerte, haben wir uns nach dem Stand erkundigt. Zu diesem Zeitpunkt dürfte allerdings bereits ein zehn-Kilo-Paket voller Südkreuz-Papiere auf den Weg gegangen sein, das uns nun vom Anfragesteller zur Durchsicht zur Verfügung gestellt wurde.

Nach der erheblichen Wartefrist von April bis Dezember wurden fünf große Aktenordner voller ausgedruckter E-Mails mit Anhängen gesendet. Eine dazu beigelegte Übersichtstabelle erklärt auf vielen Seiten, warum Schwärzungen vorgenommen wurden und welche Herausnahmebegründungen dazu geführt haben, dass Akten verweigert wurden.

Denn nur einigen der ersuchten Informationen aus dem IFG-Antrag wurde stattgegeben, manchen davon nur teilweise. Die erfragte Kostenaufstellung des Projektes wurde gänzlich abgelehnt, auch keine der vorliegenden Kostenschätzungen sind daher herausgegeben worden. Verweigert wurden auch die angeforderten Dokumente und Konzeptpapiere bezüglich der im Anschluss hoffentlich geplanten Evaluationsmethoden des Südkreuz-Projektes. Man habe hier Sicherheitsbedenken und fürchtet Angriffsfelder, die dadurch eröffnet würden.

In den Dokumenten wurden teilweise Sachverhalte beschrieben, die Belange der inneren Sicherheit betreffen. So könnten aus einzelnen Dokumenten und Passagen Rückschlüsse auf einsatzkonzeptionelle Überlegungen und Grundsätze der Bundespolizei, z. B. Grundsätze für den Einsatz von Videoüberwachungstechnik im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, ablauforganisatorische Prozesse bei Einsatzlagen der Bundespolizei, notwendige technische Anforderungen an Einsatztechnik sowie mögliche Angriffsfelder hierzu, gezogen werden.

Der Antragsteller hat die Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzugehen, da die Widerspruchsfrist noch läuft. Der Redaktion von netzpolitik.org gab er die Auskunft, dazu zunächst seinen Anwalt zu konsultieren.

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Welche weiteren Behörden die Biometrie-Daten nutzen könnten, bleibt geheim.

Zusammengefasst ist der häufigste der Verweigerungsgründe: Das „Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden“, also der Klassiker aus dem Hause des BMI. Aber auch die Sicherheitsstrategie und die Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Deutschen Bahn werden als Gründe angegeben sowie negative Auswirkungen auf künftige Vergabeverfahren und die fiskalischen Interessen des Bundes oder auch die Beeinträchtigung von „Beratungen von Behörden“.

Die personenbezogenen Informationen versuchte das Ministerium durch Schwärzungen unkenntlich zu machen. Da dies in einigen Fällen misslang, werden wir die Dokumente zunächst nicht digitalisieren und hochladen. Wir wollen unsererseits diese personenbezogenen Daten schützen und sehen uns angesichts der Fülle des Materials derzeit nicht im Stande, die Fehler auszumerzen.

Eine zweite IFG-Anfrage nach Informationen zum Südkreuz-Projekt war seit Mai 2017 gänzlich unbeantwortet geblieben. Im BMI-Schreiben werden Kosten von 2.100 Euro im Ministerium angegeben, jedoch ist die Maximalgebühr von fünfhundert Euro halbiert. Dadurch gehen wir davon aus, dass eine weitere IFG-Anfrage zum Thema Südkreuz beantwortet wurde.

Insgesamt seien im BMI zum Thema Südkreuz allerdings drei IFG-Anfragen eingegangen, teilte uns das BMI auf Nachfrage mit. Was wir also mit Sicherheit wissen, ist nur: Zwei dieser drei Anfragen liefen seit mehr als einem halben Jahr und wurden nun beantwortet.

Beantwortungszeiten beim Informationsfreiheitsgesetz

Wir haben das Ministerium wegen der langen Antwortzeiten gebeten, uns mitzuteilen, welchen Stellenwert es dem Informationsfreiheitsgesetz und den darin geregelten Fristen zur Beantwortung von Anfragen einräumt. Das BMI versichert, „dem IFG den ihm gebührenden Stellenwert“ einzuräumen, und beantwortet nach eigenen Angaben die IFG-Anträge „jeweils so schnell wie möglich“. Das BMI gibt an, die Zahl der „jährlich beim BMI gestellten Anträge seit Inkrafttreten des IFG“ hätte sich „vervielfacht“. Die Frist zur Beantwortung nach § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats halte man in der „Mehrzahl der Anträge“ ein, allerdings: Bei „umfangreichen Anträgen“ könne man „diese Frist aber nicht immer einzuhalten“.

Eine durchschnittliche Beantwortungszeit für IFG-Anfragen ist im Ministerium nicht bekannt, denn eine „entsprechende Erhebung wird hier nicht durchgeführt“. Grund wäre der Bearbeitungsaufwand, der sehr unterschiedlich sei, weswegen Durchschnittszeiten auch „keine Aussagekraft“ hätten.

Flächendeckende Videoüberwachung

Nachdem der Südkreuz-Test nunmehr mehrere Monate läuft, wollten wir wissen, welche Ergebnisse, auch vorläufige, das BMI mitteilen kann. Die Antwort war kurz:

Die Ergebnisse des Test werden nach Ablauf des Tests in einem Bericht der Bundespolizei veröffentlicht.

Das hatten wir gehofft, vielleicht gar ohne mehrmonatige Verzögerungen. Eine größere Hoffnung auf etwas Erleuchtung könnte der morgige Besuch des Ministers am High-Tech-Bahnhof sein. Denn wenn er ein zweites Mal höchstselbst sein Biometrie-Vorzeigeprojekt besucht, kann er schlecht mit leeren Händen kommen und keinerlei Informationen zu den getesteten Erkennungsraten geben.

Das BMI antwortet jedenfalls gar nicht auf unsere konkrete Frage, wie bisher aufgrund der ersten Testergebnisse der Nutzen biometrischer Gesichtserkennung im Teilprojekt 1 (also noch ohne Verhaltenserkennung) einzuschätzen sei. Immerhin eine Information ist dem Ministerium aber zu entlocken: wie viele der freiwilligen Testpersonen regelmäßig am Test teilnehmen. Das sei nämlich ein „Großteil“. Vielleicht hat das BMI auch einfach nur eine Abneigung gegen Zahlen.

Ob de Maizière sich beim neuerlichen Ortstermin nochmals zu seinem Vorhaben äußert, die Technologien auch flächendeckend einzusetzen, bleibt noch abzuwarten. Passend zum Ministertermin berichtete dieser Tage die BBC, was flächendeckende Videoüberwachung ganz praktisch bedeuten kann.

Dass der Minister, ohne mit der Wimper zu zucken und ohne die Ergebnisse des Tests auch nur abzuwarten, eine solche flächendeckende Agenda im Sommer bereits verkündet hatte, setzt seiner Amtszeit als Innenminister ein passendes Denkmal. Denn er hat, gemeinsam mit SPD-Justizminister Heiko Maas, eine ganze Welle an neuen Überwachungsvorhaben per Gesetz eingeleitet: die Vorratsdatenspeicherung aller Lokations- und Kommunikationsmetadaten der gesamten Bevölkerung, ein BKA-Gesetz voller weitreichender Befugnisse und einem künftigen einheitlichen Verbundsystem mit zentraler Datenhaltung, ein Ausbau des skandalumwitterten Bundesnachrichtendiensts, die Datenaustausch- und Videoüberwachungverbesserungsgesetze sowie den automatisierten Zugriff auf die zwangsweise abzugebenden Biometriedaten aller Erwachsenen durch Polizeien und Geheimdienste – wie praktisch für die späteren Alltagsnutzer der Biometrie-Videoanalyse.

Die zweite Phase des Überwachungsvorhabens

Die nächste Phase des Südkreuz-Tests steht auch bald ins Haus. Da die Strategiepapiere des Ministeriums zur „intelligenten Videoanalyse“ aus der IFG-Beantwortung entnommen wurden, bleibt uns noch die Nachfrage bei der Pressestelle des BMI. Denn in einer Antwort vom 18. August 2017 auf eine parlamentarische Anfrage (pdf) hatte das Innenministerium mitgeteilt (Frage 17):

Die datenschutzrechtlichen Rahmenvorgaben für die Testphase 2 sind abhängig von der konkreten Planung und Ausgestaltung, welche derzeit noch nicht abgeschlossen sind.

Das deckt sich durchaus mit dem bisherigen Ablauf der Planungen, wie sie aus der IFG-Beantwortung hervorgehen. Doch diese datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen wollten wir nun erfahren, denn seit August ist einige Zeit ins Land gegangen. Leider dauern die konkreten Planungen für die zweite Testphase nach Angaben des BMI noch immer an, so dass die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin nicht mitgeteilt werden können.

Zugleich fragten wir nach dem Stand der Ausschreibung zum Verhaltensscanner für dieses zweites Teilprojekt. Dazu vermeidet das BMI eine inhaltliche Antwort, indem es uns stattdessen eine Belehrung sendet:

Das BMI plant in Zusammenarbeit mit Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG in einem zweiten Teilprojekt den Einsatz von sogenannten Intelligenten Videoanalysesystemen für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrensituationen […] zu testen. Der Begriff Verhaltensscanner ist daher nicht zutreffend.

Dann kennen wir jetzt also die Darstellung des BMI, was man einen Verhaltensscanner nennen darf und was nicht. Gefragt hatten wir allerdings, wie der Stand der Ausschreibung ist.


Die IFG-Anfrage ist mit einer Gebühr von 250 Euro verbunden, die von netzpolitik.org übernommen wird. Wenn Ihr unsere Arbeit unterstützen wollt, könnt Ihr Euch gern beteiligen. Die Durchsicht der Akten werden wir noch fortsetzen.

4 Ergänzungen

  1. „Der demokratische Staat schützt die Freiheit, er bedroht sie nicht.“
    Die Rhetorik in dem von Euch zitierten Artikel des Innenministers ist interessant. De Maiziere spart das Thema der Grundrechte im Prinzip vollkommen aus, wenn er so etwas sagt.

    Der staatliche Schutz der Freiheit bezieht sich ja ausschließlich auf deren Bedrohung durch Kriminelle. Da ist der Staat aktiv, das kann man dem Innenminister zubilligen. Aber die Frage, wer die Freiheit vor dem Staat schützt, ist damit vollkommen unter den Tisch gefallen. Aber der Schutz des Bürgers vor dem Staat ist DAS zentrale Thema der Grundrechte in der Verfassung. Grundrechte sind entstanden aus der Erfahrung von staatlicher Willkür heraus. Sie fußen auf dem Misstrauen gegenüber dem Staat, dem es freistünde, seine Machtapparate nach Gutdünken einzusetzen.

    De Maiziere scheint immer wieder an das Vertrauen der Bürger zu appellieren: Der Staat wolle doch kein Überwachungsregime errichten, wolle doch die Freiheiten nicht antasten. Aber Vertrauen ist nicht rational im Verhältnis Bürger – Staat. Hier kommt es mehr darauf an, dass der Bürger Garantien hat, dass der Staat seine Mittel nicht gegen ihn missbräuchlich einsetzen kann. Deshalb haben die Grundrechte Verfassungsrang, damit man diese nicht nach Belieben verändern und minimieren kann. Sonst wären es keine Garantien.

    Das prinzipielle Misstrauen gegenüber dem Staat ist als vollkommen rational und entspricht quasi dem Geist der Grundrechte. Diesem Geist entsprechend hat sich der Staat in Gestalt des Innenministers zu rechtfertigen mit seinen Gesetzen. Er muss beweisen, dass sie die Freiheiten nicht antasten. Das muss er vor dem Hintergrund tun, dass die Möglichkeit staatlichen Machtmissbrauchs besteht. Diese Möglichkeit muss er im Grunde anerkennen, weil das der Grund der Rechtfertigungspflicht ist, und natürlich der Grund, dass Grundrechte Verfassungsrang haben.

    Da geht es dann nicht, dass man das Thema ganz ausspart und fast schon so tut, als sei das Misstrauen gegenüber dem Staat beleidigend.

    1. Wer behauptet denn, das unsere Republik ein demokratischer Staat sei?
      Es ist doch aktuell so, das unsere Parteien, respektive die Union und die SPD, öffentlich keine neue Regierung bilden möchten, sie möchten den aktuellen Zustand belassen, wie er gerade ist, weil soooo regiert es sich doch auch ganz gut und solange sich keine neue Regierung bildet, werden die Pöstchen nicht neu besetzt uuuuuuuuuuuuuund man umgeht die Neuwahlen, wenn man keine Einigung findet.

      Die Misere darf weiter machen, auch bis zum Ende der aktuellen Legislatur, als geschäftsführender Innenminister, seine Chefin darf auch im Amt bleiben!
      https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/47365706_kw42_geschaeftsfuehrende_bundesregierung/213816

      Der Bürger hat gewählt und sich demokratische Debatten im Bundestag erhofft, doch er bekommt was er gewählt hat, das selbe wie vorher!

      Die letzte Regierung wird noch so lang an ihren Stühlen kleben bleiben, bis die Kanzlerin sich ein neues (Fuß-) Volk gewählt hat!

  2. Ich habe mir grade etwas sehr Schönes vorgestellt…
    Ich gehe jetzt zur Polizei und zeige die Betreiber der Kameras an, weil die der Öffentlichkeit kein Datenschutzkonzept zur Verfügung gestellt haben (korrigier mich jemand, falls ich mich irre, aber das ist Pflicht bei so einem Projekt). Und jetzt kommen uniformierte Beamte mit Trittleitern und Klebesiegeln und Absperrband und beppen auf jede der Kameras so ein Siegel… Immerhin handelt es sich um ein Projekt mit potentiell verheerenden Folgen für den Datenschutz, dass kein Datenschutzkonzept hat. Das ist doch wie eine Feuerwerksfabrik ohne Brandschutzkonzept.
    Aber welche Polizei ist bei sowas zuständig? Und weiß sie es?
    Generell, wenn ich zum Beispiel in einem Laden eine Kamera sehe, auf die nicht hingewiesen wird, oder die zum Beipiel Passanten auf der Straße mit einfängt – hat jemand Erfahrungen damit, wie die Polizei mit sowas umgeht?

    1. Die Polizei ist für solche Sachen nicht zuständig.
      Das Projekt dürfte sie (Bahn) wohl auch ohne Polizei durchziehen.
      Das Ordnungsamt hat z.B. die Hoheit für den öffentlichen Raum inne und somit legt dieses die Standorte der Kameras fest, die sich im öffentlichen Raum befinden „dürfen“.
      Das gilt perverserweise nicht für den Test am Südkreuz, da der Bahnhof selbst ein Privatgelände ist, wie z.B. ein/e Parkplatz/Hoch-Tiefgarage bei/in einem Einkaufszentrum.
      Also musst du dich an die „Bahn“ wenden!

      Wenn Private Kameras den öffentlichen Raum mit abdecken, so wirst du höflich darauf hingewiesen, das deine Kamera das nicht zu tun hat, das Schreiben flattert dir von deinem zuständigen Ordnungsamt ins Haus.
      Nun darfst du nachweisen, das deine Kamera den öffentlichen Raum nicht erfasst oder diese demontieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.