Beim Pilotversuch am Überwachungsbahnhof Südkreuz ist der Bundesregierung egal, wie gut die Kameras die Gesichter der Menschen erkennen werden. Das geht aus den Antworten zu einer kleinen Anfrage hervor, welche die grüne Bundestagsfraktion anlässlich des Versuchs gestellt hatte.
In der Antwort der Bundesregierung heißt es:
Ein erfolgreiches Erprobungsergebnis ist nicht abhängig von konkreten Erkenntnisraten. Aus Sicht des Bundesministeriums des Innern liegt ein erfolgreiches Erprobungsergebnis vor, wenn ein signifikanter Mehrwert für die polizeilichen Aufgaben der Bundespolizei festgestellt werden kann.
Die Frage nach einem Erfolg oder Misserfolg stelle sich gar nicht, denn „der Test wird Erkenntnisse darüber bringen, ob die heute vorhandene Technik unter realen Bedingungen eine Gesichtserkennung im Bahnhofsumfeld bereits ermöglicht. Vor diesem Hintergrund wird der Test in jedem Fall wertvolle Erkenntnisse liefern“.
Fragwürdige Methodik
Mit diesen Aussagen garantiert sich die Bundesregierung in jedem Fall einen Erfolg – selbst wenn die Überwachungskameras und die Software schlechte Erkennungsraten liefern würden. Ein früherer Versuch in Mainz war an schlechten Erkennungsraten gescheitert.
Dabei ist schon die Methodik des Tests fragwürdig, weil bei den Testpersonen kein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung ausgewählt wurde. In Biometrietests wurde immer wieder belegt, dass die Erkennung je nach Geschlecht, Alter und Ethnie unterschiedlich präzise ausfallen kann. Ein Sprecher der Bundespolizei sagte unlängst gegenüber netzpolitik.org: „Eine Spezifizierung, eine Klassifizierung danach haben wir nicht vorgenommen, weil das für uns nicht der springende Punkt war.“
Ganz abgesehen vom Test am Südkreuz, ist der Einsatz von Gesichts- und Verhaltensscannern ein tiefer Grundrechtseingriff. Die Technologie erlaubt es, die Gesichter von Menschen als eine Art Nummernschild für die Identifizierung zu nutzen. Zudem erleichtert sie die Erstellung von Bewegungsprofilen über die Sichtbereiche von mehreren Videokameras hinweg und die Verknüpfung mit anderen über die Person verfügbaren Daten.
