Der Versuch mit Gesichts- und Verhaltensscannern am Berliner Südkreuz erregt die Gemüter: Proteste und eine breite mediale Berichterstattung sind die Folge. Ganz anders war das beim angekündigten Pilotversuch mit sogenannter „intelligenter Videoüberwachung“ im sächsischen Görlitz.
Sachsens Innenminister Markus Ulbig hatte im Februar des Jahres in einem Interview angekündigt: „In Görlitz arbeiten wir dazu bereits an einem Pilotprojekt. Durch hochauflösende Kameras soll dort aufbauend auf dem bei Straftätern typischen Verhaltensmuster das bessere Erkennen von Gesichtern getestet werden. Ganz gezielt an Orten, die häufig für kriminelle Aktivitäten genutzt werden.“
Dieser Ankündigung ging der grüne Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann in drei kleinen Anfragen (1,2,3) an die Landesregierung nach. Beim Ortstermin am vergangenen Mittwoch stellte sich die „intelligente Videoüberwachung“ dann wohl nur als hochauflösende Kamera ohne Echtzeit-Auswertung heraus.
Nur eine Attrappe einer „intelligenten Videoüberwachung“?
Lippmann hat Zweifel, ob in Görlitz tatsächlich mit „High-Tech gegen Kriminelle“ vorgegangen wird und geht davon aus, dass sich es um eine normale Videoüberwachung mit guter Bildqualität handelt:
Wenn das so wäre, dann begehen der Innenminister und die CDU-Fraktion eine fortlaufende Täuschung der Öffentlichkeit. Sie beteiligen sich dabei nicht nur an der Verbreitung von falschen Nachrichten, sondern beeinflussen auch die Handlungsfreiheit der von der Videoüberwachung betroffenen Personen. Indem vorgegaukelt wird, dass eine Kamera mehr tut als sie kann, wird erheblich in das Grundrecht auf Datenschutz eingegriffen. Es macht einen Unterschied, wenn ich weiß, dass eine Kamera mich erfasst und in Echtzeit mein Gesicht oder mein Verhalten scannt oder, wenn es sich um eine normale Kamera handelt.
Dennoch hält er die Videoüberwachung von Görlitz für rechtswidrig. Auch die Attrappe einer „intelligenten Videoüberwachung“ bedürfe einer gesonderten Rechtsgrundlage.
Bundesinnenminister auf Visite am Südkreuz
Gestritten wird auch weiter über den Pilotversuch am Berliner Bahnhof Südkreuz. Die Datenschützer von Digitalcourage werfen der Bundespolizei vor, dass die an die Testpersonen verteilten Transponder mehr Daten erfassen würden als angekündigt. Sie forderten den Abbruch des Versuchs. Das Bundesinnenministerium wies die Vorwürfe zurück. Gegenüber dem RBB sagte eine Sprecherin, dass die eingesetzte Technik zwar mehr Daten sammeln könne als für den Test benötigt würden, diese Möglichkeiten würden aber nicht genutzt und seien abgeschaltet. Unabhängig davon will sich Bundesinnenminister de Maizière am kommenden Donnerstag selbst ein Bild machen.
