Automatische Gesichtsscanner am Südkreuz: „Pilotbetrieb rechtlich so nicht zulässig“

Passanten am Bahnhof Südkreuz nur mit Hinweisschildern auf das automatische Gesichtserkennungssystem aufmerksam zu machen, genügt nicht. Zu dieser Bewertung kommt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar: Der Pilotbetrieb ist unvereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

CC-BY 2.0 Stephan Mosel

Gestern ist die erste Testphase einer automatisierten biometrischen Videoüberwachung am Berliner Bahnhof Südkreuz gestartet: Die Bundespolizei, das Bundesinnenministerium, die Deutsche Bahn und das Bundeskriminalamt erproben gemeinsam ein optisches Überwachungssystem mit mehreren Kameras. Bahnhofspendler konnten sich im Tausch gegen einen Gutschein als Freiwillige für den Biometriepiloten anmelden.

Um die nicht registrierten sonstigen Reisenden im Bahnhof, die keine Einwilligung zur Verarbeitung ihrer biometrischen Daten gegeben haben, auf die automatische Gesichtserkennung aufmerksam zu machen, wurden Schilder angebracht. Außerdem markierte man am Boden mit Aufklebern Laufwege, um einerseits die freiwilligen Tester zur optischen Erfassung besser zu leiten. Andererseits soll allen anderen Menschen ein möglicher Weg signalisiert werden, der nicht mit automatischer Gesichtserkennung überwacht wird. Das ist Teil des „Datenschutzkonzeptes“ für das Projekt, welches allerdings bisher nicht öffentlich bekannt ist.

Reichen Hinweisschilder aus?

Ob das Vorgehen bei dem ein halbes Jahr laufenden Pilotprojekt rechtmäßig ist, war schon vor Beginn umstritten. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte ihre Bedenken kurz vor Projektstart nochmals unterstrichen. Beim Ortstermin hatte der Deutsche Anwaltverein (DAV) gestern ebenfalls deutliche Kritik geäußert und bezweifelt, dass der Einsatz von Gesichtserkennungsystemen „den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht“. Denn die Hinweisschilder, die Passanten auf die automatische Überwachung mit Gesichtserkennung aufmerksam machen, genügten nicht.
 

suedkreuz oben rolltreppe
Blick auf die Hinweisschilder vor Treppe und Rolltreppe am Bahnhof Südkreuz. Bild: Benjamin Kees

Zu dieser Einschätzung kommt auch Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Biometrie-Videoüberwachung am Südkreuz bewertet Caspar gegenüber netzpolitik.org auch für die jetzige Projektphase als rechtswidrig:

Soweit hier auch Passanten betroffen sind, die nicht ausdrücklich eine Einwilligung zu den Aufnahmen erteilt haben, ist die Annahme, es bedürfe lediglich eines Hinweisschildes, um sie im Rahmen des Pilotbetriebs rechtmäßig zu erfassen, mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar.

Ausschlaggebend für seine Bewertung sind höchstrichterliche Entscheidungen, die sich bereits mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob eine bloße Hinweisbeschilderung ausreicht. Insbesondere der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht hatte am 23. Februar 2007 hier in aller Deutlichkeit festgestellt (1 BvR 2368/06, Rn. 40):

Von einer einen Eingriff ausschließenden Einwilligung in die Informationserhebung kann selbst dann nicht generell ausgegangen werden, wenn die Betroffenen aufgrund einer entsprechenden Beschilderung wissen, dass sie im räumlichen Bereich der Begegnungsstätte gefilmt werden. Das Unterlassen eines ausdrücklichen Protests kann nicht stets mit einer Einverständniserklärung gleichgesetzt werden.

Nur weil also die Reisenden keine expliziten Protest gegen die Gesichts- und Verhaltensscanner aussprächen, heißt das noch nicht, dass sie sich deswegen auch einverstanden erklären. Caspar kommt zu der abschließenden Einschätzung:

Damit wäre dann wohl auch der Pilotbetrieb rechtlich so nicht zulässig.

Die gerade begonnene Pilotphase, die zunächst Gesichter, später auch auffälliges Verhalten erkennen soll, müsste wegen der Unvereinbarkeit mit den Grundrechten unverzüglich beendet werden.

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33 Ergänzungen

  1. Als Datenschutzbeauftragter regt mich auf, dass Aufsichtsbehörden-„Casper“ und Vögel (Herr Kranig. Bayern) stehts bis nach Beginn solcher Verfahren warten, bevor sie den Mund aufmachen. Da wurden die Fakten bereits geschaffen und die Hürde das Verfahren zu stoppen ist deutlich höher.

    Keine Ahnung ob das Unfähigkeit oder (auferzwungene) Absicht der Herren ist, aber es passt ständig.

    Was mich auch wundert: Polizei ist Ländesbehörde. In Hamburg ist der Landesdatenschutzbeauftragte für die öffentlichen Stellen zuständig. Warum untersagt er nicht das Verfahren, wenn es rechtswidrig ist? Das passiert im privaten Sektor durch die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden ebenfalls, wenn ein tiefgreifender Rechtsverstoß vorliegt.

    Ich denke man ist in den DS-Aufsichtsbehörden zu feige oder bekommt Druck von oben. Beides unerträglich und frustrierend als Datenschützer.

    1. Weder die Berliner noch der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte sind hier zuständig, weil mit der Bundespolizei und dem BKA Bundesbehörden handeln. Sie können zwar rechtliche Einschätzungen aufgrund ihrer Expertise geben, aber nicht mit ihren Behörden einschreiten. Rechtlich zuständig wäre die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Nunja, dass sie sich mit Verve für Datenschutzbelange in die öffentliche Bresche schmeißt, wäre mir in ihrer Amtszeit noch nicht aufgefallen.

      1. Hallo Constanze,

        ja du hast völlig Recht. Da sind mit mir die Pferde durchgegangen, weil ich Herrn Casper aufgrund seiner Google-„Erfolge“ mittlerweile auf dem Kieker habe. Da ist mir das „Bund“ bei BKA und Bundespolizei direkt entfallen. Asche auf mein Haupt.

        Und ja, Frau Voßhoff schreibt bestimmt in 10 Monaten einen ganz bösen Bericht, der dann sofort als „Geheim“ eingestuft wird und dann nach weiteren 10 Monaten erst zu Netzpolitik durchgestochen wird. Dann wenn alles lange gelaufen ist und sich keiner mehr dafür interessiert.

        *Seufz* Danke für den guten Bericht und die wohlverdiente Korrektur meines zu schnell abgesandten Beitrags.

  2. Wie werden Blinde auf die Gesichtserkennung hingewiesen? Gibts da Durchsagen und fühlbare Wege, damit sie gegenüber Sehenden nicht benachteiligt werden?

    1. Wie werden Kinder behandelt? Gibt es einen zwingenden Schutz von besonders schützenswerten Minderjährigen und Jugendlichen?

    2. Ich konnte im Bahnhof keinerlei Durchsagen oder sonst für Blinde gedachte Hinweise feststellen.

      1. Und wer gehbehindert ist, kann sich wohl auch nicht der Gesichtserkennung entziehen. Zumindest auf dem Bild ist der nicht erfasste Bereich weit ab von der Rolltreppe.

        Also mal wieder der alte Hut: Legal – illegal – scheißegal. Und die Deutsche Bahn macht sich wieder einmal zum Büttel des Überwachungsstaates. Na ja, die Geschichte der Deutschen Bahn und deren Vorgänger Deutsche Reichsbahn hat da schon einige dunkle Kapitel.

        1. Doch, es gibt noch die Möglichkeit, einen etwas weiter rechts neben den Treppen gelegenen Fahrstuhl zu nutzen.

          1. Die Fahrstühle, die mir so untergekommen sind, gerade auch bei Verkehrsbetrieben und der Bahn, sind alle videoüberwacht, mglw. für Notfälle (Aufzug bleibt stecken o.ä.); von daher nicht unbedingt geeignet, dem allsehenden Augen aus dem Weg zu gehen …

          2. Ja, hab ich auch schon öfter gesehen. Im speziellen Fall von Südkreuz habe ich es nicht getestet, mache ich aber, wenn ich das nächste Mal dort bin.

    3. Das ist leider rechtlich nicht nötig, weil es dafür jede Menge Ausnahmen gibt. Einzig die Zweckmäßigkeit könnte man (meiner Meinung nach) anfechten, sofern das die Bestimmungen nicht erfüllt.
      https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__6b.html
      „Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.“
      Der Oberknaller sind aber die Ausnahmen davon
      https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__19.html
      https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__33.html
      [Personenbezogene Daten, also eindeutige Identifikation ohne Aggregierung/Datenzusammenführung]
      „die Daten für eigene Zwecke gespeichert sind und […]
      b) die Benachrichtigung die Geschäftszwecke der verantwortlichen Stelle erheblich gefährden würde, es sei denn, dass das Interesse an der Benachrichtigung die Gefährdung überwiegt, […]“
      -> legaler personalisierter Datenhandel
      Auf die legalen Zugriffsrechte diverser Dienste und Sonderrechte für andere Mächte muss ich vermutlich nicht extra hinweisen.

  3. „Ausschlaggebend für seine Bewertung sind höchstrichterliche Entscheidungen, die sich bereits mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob eine bloße Hinweisbeschilderung ausreicht.“

    Hier gibt es ja offenbar nicht nur die Hinweisschilder (die tatsächlich allein nicht ausreichen würden), sondern auch überwachungsfreie Wege für jene Passanten die nicht überwacht werden wollen. Damit könnte dieser Pilotbetrieb vielleicht doch rechtlich zulässig sein.

    1. Das mit den Hinweisschildern ist so eine Sache. Es sind zwar Markierungen auf den Boden geklebt, aber in der Eingangshalle (nicht auf dem Bild) handelt es sich dabei um große Punkte die quasi zwei Laufwege markieren. Einer soll „überwachungsfrei“ sein, der andere nicht. Es ist aus meiner Sicht völlig unklar, ob nun nur genau dort überwacht wird, wo der Aufkleber klebt (eher nicht – die Fläche ist recht klein) oder wie weit darüber hinaus die Überwachung reicht. Zudem kreuzen sich die beiden Wege und man kann kaum den „überwachungsfreien Weg“ nutzen, ohne den anderen zu streifen. Unklar bleibt auch, wie überwacht wird, wenn ich ein anderes Ziel habe (etwa den Hinterausgang der Halle), wo deutlich sichtbar eine der neuen Kameras hängt, aber überhaupt keine Markierungen angebracht sind. Es ist eben so, dass nicht konsequent alle Flächen gekennzeichnet sind, sondern große Teile unklar bleiben.
      Unmarkiert sind auch Treppe und Rolltreppe, obwohl sie zwischen den Markierungsbereichen liegen. Mich würde es wundern, wenn die Rolltreppe selbst nicht erfasst würde: Sie bietet sich doch gerade zu an, weil dort die Menschen verhältnismäßig ruhig stehen bzw. gleichmäßig bewegt werden.
      In meinen Augen erfüllt die Umsetzung noch nicht einmal die Voraussetzungen um vorgeblich „negative Wahlfreiheit“ zu ermöglichen, d.h. die Überwachung sicher zu vermeiden. Selbst gemessen am formulierten Anspruch des Innenministers, scheint sie mir daher nicht rechtmäßig.

      1. Mein Eindruck war, dass die Markierungen der Laufwege eher für die freiwilligen Teilnehmer gedacht sind, damit sie sicher erfasst werden. Überwachungsfrei ist der weiß markierte Weg (also der ohne Gesichtserkennung) aber nicht, denn der Bahnhof wird ohnehin videoüberwacht.

        Dass sich die Wege kreuzen, fand ich gradezu erheiternd dämlich, liegt aber wohl schlicht daran, dass am Bahnhofseingang die biometrisch erfasste Seite diejenige ist, die wegen des Busbahnhofs stärker frequentiert ist. Wer also die Schilder oben an den Türen nicht sieht, wird eher die rechte Tür mit der Gesichtserfassung nehmen, da der Laufweg kürzer ist. Also wird rechts biometrisch erfasst. Da die Gesichtserfassung auf der Rolltreppe ja nur eine Seite aufnimmt, haben sie hier die linke ausgewählt, denn die geht abwärts. Also sind die Gesichter besser zu erfassen. Somit lässt sich die Kreuzung des Laufwegs erklären.

        Ich teile Deine Kritik, dass die Markierung am Boden unklar lässt, bis wo genau eigentlich erfasst wird. Generell wirkt das alles recht amateurhaft, sofern man wirklich das Ziel hätte, den Leuten klar zu zeigen, wo das Gesicht vermessen wird und wo nicht.

    2. Diese „freien“ Wege, gedy, werden von den Kameras „Illegal“ erfasst und genau dort findet die Erfassung explizit statt, da unsere Paranoiker davon ausgehen, das die „Gefährder“ eben diese Wege nehmen um „nicht entdeckt“ zu werden!

      Hier auf NP hat es schon einer geschrieben, um der Erkennung zu entgehen, hilft nur eine Latexmaske mit Moire https://de.m.wikipedia.org/wiki/Moir%C3%A9-Effekt Einlagen!

      Ich denke mal, ein passendes Make Up sollte einen ähnlichen Effekt haben und eine Perücke ist noch keine Vermummung!

  4. Was würde passieren, wenn eine Firma – sagen wir mal: Lidl – so handeln würde? Ein Aufschrei der Politik, strafrechtliche Folgen, ganz großes Kino.

    Leviathan darf, was er will.

    1. @Mick
      Der Discounter Real und die Post haben es vorgemacht und der Aufschrei der Bevölkerung hielt sich in Grenzen,nur zur Info.

  5. honi soit qui mal y pense
    ich habe den perfiden Verdacht, dass das System dort im Einsatz ist, wo angeblich keine Überwachung stattfindet weil nur dort genügend Daten gesammelt werden können und gerade da ja die interssanten Personen durchlaufen werden. Wer wird schon freiwillig durch die extra ausgewiesene Erfassungsschranke/Eingang gehen, etwa überwachungswillige Streber . ha ha

    1. Ich habe eher den Verdacht, dass die Technik anderer Orts im Geheimen schon längst erprobt wurde.

      Dieses Projekt dient wohl eher der Öffentlichkeitsarbeit, um die Akzeptanz für Videoüberwachung in der Bevölkerung zu sondieren und zu verbessern.

      Passend zum Thema, ein Zitat eines Kollegen von heute:
      „Mein Handy können sie auch gerne abhören – ich verkaufe keine Drogen“

      Was soll man dazu noch sagen? Die Entwicklung hin zu mehr Überwachung wird von großten Teilen der Bevölkerung aus Angst vor Terrorist und U-Bahn-Schupser mitgetragen.

      1. Deinem Kollegen hätte ich geantwortet „Aber wenn du mit deinem Arzt über deine „Gebrechen“ sprichst, kriegst du dann nicht ein komisches Gefühl, das genau diese Kleinigkeiten in deine vom Amt einsehbare Akte kommen?“, sollste mal sehen, wie der anfängt mit „nach Luft schnappen“!

  6. Von fehlenden Rechtsgrundlagen haben sich Behörden noch nie abschrecken lassen.
    Das Volk muss eben zu seinem Glück gezwungen werden. Frau Voßhoff könnte ja eine Rüge erteilen – davor fürchten sich sicher schon die Verantwortlichen ;)

  7. Es ist eine Frechheit und gleichzeitig ein Beleg für die Angst vor Kontrollverlust, dass die zuständigen Behörden noch nicht einmal das Datenschutzkonzept herausrücken. Denn es ist Wahlkampf und da könnte die eine oder andere falsche Aussage des Innenministers auf großes Interesse stoßen.

    1. @Reike
      „Denn es ist Wahlkampf und da könnte die eine oder andere falsche Aussage des Innenministers auf großes Interesse stoßen.“
      Großes Gelächter.
      Wer sollte dem Innenministe der notorisch zur Verkündung alternativer Fakten neigt denn gefährlich werden? Die zahme Presse,schauen Sie sich nur die Pressekonferenz an,auf der verkündet wurde das Schäuble Finanzminister werden würde und nur der Niederländische Journalist“ Rob Savelberg vom DeTelegraaf “ Kritik an Schäuble wegen der Schubladenaffäre äußerte und deutsche Journalisten verwundert waren,dass jemand nicht nur abnickte,sondern kritisch hinterfragen kann?
      Oder meinen Sie die SPD oder die Grünen, die die Überwachung jetzt mittragen und die schon unter Rot Grün mit dem „Otto Katalog“ Freiheitsrechte massiv beschnitten haben?
      Oder die vermeintliche Oppositionspartei AFD,das Rechtsaussenprojekt der CDU,die mit dem“ Wir sind gegen Ausländer“ Programm in den Wahlkampf geht und die von der CDU über kurz oder lang wieder heim zur Mutterpartei geführt wird?
      Bleibt als Opposition nur die Linken,meinen Sie das die Linken dem Innenminister gefährlich werden können? Das glauben Sie ja wohl selber nicht.

  8. Ich hätte da mal eine Idee……

    wie wäre es, wenn netzpolitik.org eine Art Crowdfunding macht: Die Produktion von „Anti Überwachungskamera – Schirmen“.
    Jeder Schirm soll so ca. 10€ kosten. 1 € fix für Netzpolitik.org. Der Schirm ist ein ganz normaler, kleiner Regenschirm mit unterschiedlichen Fotos von je einem Gesicht drauf:

    Zur Fotoauswahl stünden:
    Snowden, Assange, Merkel und Oettinger sowie die bei der Produktion der Schirme aktuell 10 meist gesuchten Personen des FBI …

    Wer möchte kann dann einen Schirm seiner Wahl nehmen und solche Bahnhöfe mit geöffnetem „Dach“ durchschreiten.

    Künftig würde sich der Markt auch für Österreich erschließen …
    Surveillance under Surveillance:
    https://kamba4.crux.uberspace.de/?lat=48.19706804&lon=16.34065032&zoom=17
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kritische_Kartographie

  9. In welcher Art kann jetzt dagegen vorgegangen werden? Wenn das rechtlich nicht gedeckt ist sollte es doch eine Möglichkeit geben oder? Wird jetzt wieder via Digital Courage oder anderen Vertretern dagegen vorgegangen?

    1. Aktuell?
      Diesen Bahnhof explizit meiden oder ein passendes Make Up mit eingebetteten Moire Linien, die deine Digitalen Gesichtszüge „entgleisen“ lassen, dein menschliches Gegenüber wird davon nix merken.

  10. Soll die sog. rechtsstaatliche Politik durch Verlust der pers. Privatheit nach der Mengenvergabe von Gutscheinen geopfert werden? Noch ist der Bürger kein öffentliches Stückgut bzw. Eigentum irgendwelcher Rechtsextremen in der Politik oder Regierungen. Durch den zunehmenden Kontrollverlust der eigenen Wehrhaftigkeit sollte eigentlich der staatliche Schutz erfolgen. Spätestens seit dem G20-Gipfel wissen wir, dass auch dieser nicht mehr gegeben ist.

    Noch einmal, wir sind nicht Bundespräsident um unsere Identität gegen ein gespendetes BobbyCar einzutauschen!!!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.