Das Verhandlungspapier der „AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration“ mit Stand vom 24. März fordert massive Verschärfungen in der Innen-, Sicherheits- und Migrationspolitik.
So wollen Union und SPD eine „Sicherheitsoffensive“ starten, bei der sie „europa- und verfassungsrechtliche Spielräume ausschöpfen“. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Datenschutz wollen sie dabei „neu austarieren“. Damit ist der Tenor gesetzt – Lichtblicke wie etwa beim digitalen Verbraucherschutz oder bei geplanten Maßnahmen gegen digitale Gewalt verblassen vor diesem Hintergrund.
Mehr Überwachung aller Art
Einig sind sich die Koalitionäre beispielsweise, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen und Portnummern wieder eingeführt werden soll. Offen ist nur noch, wie lange die Metadaten gespeichert werden sollen. Die allgemeine und wahllose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist juristisch hoch umstritten: Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie erstmals im Jahr 2010 für verfassungswidrig, hohe europäische Gerichte haben ihr enge Grenzen gesetzt.
Sicherheitsbehörden sollen zudem in Zukunft eine „automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels künstlicher Intelligenz, vornehmen können.“ Konkret bedeutet dies die Einführung einer Big-Data-Software sowie eine biometrische Internetrasterfahndung. Dafür benötigen die Behörden eine riesige biometrische Datenbank möglichst aller Bilder, die im Internet aufzufinden sind. Laut der KI-Verordnung ist das Erstellen einer solchen Datenbank in der EU verboten. Es ist also unklar, wie das rechtssicher geschehen soll.
Beide Parteien wollen zudem die Videoüberwachung an sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten ausbauen und Auto-Kennzeichenscanner im Aufnahmemodus legalisieren. Außerdem sollen Polizeien künftig einfacher untereinander Daten austauschen können. Auch KI-gestützte Auswertungen großer Datenmengen à la Palantir sollen den Behörden „für bestimmte Zwecke“ erlaubt werden.
Drastische Verschärfungen bei Migration
Wenig überraschend enthält das Papier auch massive Verschärfungen der Migrationspolitik. Darauf hatten sich die Unionsparteien und die SPD bereits in ihren Sondierungen geeinigt. Der vergleichsweise lange Abschnitt zum Thema beginnt mit der Ankündigung, das Grundrecht auf Asyl bleibe „unangetastet“. Angesichts der vorgeschlagenen Einschränkungen erscheint diese Behauptung geradezu zynisch.
Zu den angestrebten Maßnahmen zählen etwa eine Einschränkung des Familiennachzugs, die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten, ein „dauerhafter Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder“ und die Abschaffung eines Pflichtverteidigers bei der Durchsetzung von Abschiebungen. Auch Aufnahmeprogramme wie das für zurückgelassene Ortskräfte aus Afghanistan sollen abgeschafft werden.
Union und SPD wollen zudem mehr Rückführungsabkommen mit Drittstaaten schließen und in diesem Zusammenhang auch „Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen“ als Druckmittel einsetzen. Darüber hinaus soll es Leistungskürzungen für „Ausreisepflichtige“ geben.
Die Horrorliste der Union
Bei den bisher genannten Punkten sind sich Union und SPD offenbar weitgehend einig. Die Unionsparteien haben in dem Papier aber noch etliche blau markierte Wünsche ergänzt, die zu weiteren erheblichen Verschärfungen der Innen- und Sicherheitsbehörden führen würden.
Demnach sollen künftig alle Sicherheitsbehörden einfacher Staatstrojaner erhalten. Außerdem sollen Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste „im Einzelfall zur Entschlüsselung und Ausleitung von Kommunikationsinhalten an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden“ verpflichtet werden. Das würde letztlich auch ein Ja zur EU-Chatkontrolle bedeuten. Im Verhandlungspapier lehnt die SPD diese immerhin explizit ab.
Die CDU fordert zudem, dass an „Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitäts-Hotspots“ eine „automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung schwerer Straftäter“ eingeführt wird – was nach Echtzeit-Fahndung klingt und laut der KI-Verordnung jedoch nur für eine Reihe von bestimmten Straftaten wie Mord, Vergewaltigung oder Menschenhandel erlaubt ist.
Geht es nach CDU und CSU, wird auch die Teil-Legalisierung beim Cannabis rückgängig gemacht. Millionen Kiffer:innen könnten damit schon bald wieder von Strafverfolgung bedroht sein.
Auch bei der Migration möchte die Union eine noch härtere Linie fahren als die SPD. Personen sollen schon dann abgeschoben werden können, wenn sie einfache Straftaten begehen oder wenn sie „Konflikte auf deutschem Boden austragen“ – was auch immer das konkret heißt. Auch soll es Abschiebungshafteinrichtungen in der Nähe von Flughäfen geben.
Außerdem sollen die Duldungsgründe für Ausländer zusammengestrichen werden. Die Unionsparteien wollen zudem bestimmte Asylverfahren in Drittstaaten durchführen. Das sogenannte „Ruanda-Modell“ macht derzeit in der EU Schule, die Unionsparteien wollen entsprechende Initiativen anderer EU-Staaten fördern.
Gewaltschutz für Frauen
Während SPD und Union staatliche Überwachungsmaßnahmen an vielen Stellen ausbauen, haben sie zugleich einige Forderungen von Fachleuten zum Schutz vor digitaler Gewalt im Privaten übernommen. So wollen Union und SPD etwa die Strafbarkeitslücken im Fall von bildbasierter sexualisierter Gewalt schließen – gemeint sind etwa sexualisierte Deepfakes oder das Teilen von intimen Bildern ohne Zustimmung.
Auch zu Spionage-Apps, die oft für Partnerschaftsgewalt eingesetzt werden, positionieren sich die Parteien. „Hersteller von Tracking-Apps sollen verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzerinnen und -besitzer regelmäßig abzufragen“, heißt es dazu im Papier. Heimlich laufende Apps würden damit verboten.
Die künftige Koalition will außerdem den Tatbestand der Nachstellung verschärfen und das Gewaltschutzgesetz so ausbauen, dass es auch eine Rechtsgrundlage für die Anordnung von elektronischen Fußfesseln und verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings „für Täter“ schafft. Die Einführung solcher Fußfesseln gilt als umstritten.
Die genannten Maßnahmen stehen unter der Überschrift „Gewalt gegen Frauen“. Dass auch trans* oder nicht-binäre Personen als besonders verletzliche Gruppen von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, unterschlagen die Verhandelnden.
Weitere Kompromisse, weitere Verschärfungen
Das Verhandlungspapier enthält auffällig viele Verhandlungswünsche der Unionsparteien, die SPD macht deutlich weniger Vorschläge. Für einen Abschluss der Verhandlungen werden also weitere Kompromisse nötig sein. Hier stehen sich dann unterschiedliche Themengebiete gegenüber wie etwa die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (SPD) und die Einführung von Hintertüren bei der Verschlüsselung (Union). Der Koalitionsvertrag kann somit die Grund- und Freiheitsrechte noch weit stärker einschränken als der aktuelle Verhandlungsstand es vorsieht.
Das Papier ist mutmaßlich der letzte Stand der ersten Phase der Koalitionsverhandlungen. Am gestrigen Montag sollten alle 16 Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse vorlegen.
Die finalen Vorschläge und Vorhaben aller Arbeitsgruppen werden nun miteinander abgestimmt. Offene Punkte werden dann auf der nächsthöheren Ebene in einer 19-köpfigen Verhandlungsgruppe aus den Spitzen beider Parteien beraten.
Geht es nach den Plänen von Friedrich Merz, soll der Koalitionsvertrag noch vor den Osterfeiertagen fertig werden und die Wahl zum Bundeskanzler am 23. April stattfinden.
Hier das Dokument im Volltext:
AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration
Anmerkung: Es handelt sich hierbei bereits um die gekürzte Fassung. Eine weitere Kürzung ist nicht möglich!
UAG Innen
I. Zielsetzung für die kommende Legislaturperiode
Wir begegnen den multiplen Bedrohungen von außen und im Innern mit einer Zeitenwende in der Inneren Sicherheit. Mit gestärkten Sicherheits-, Zivil- und Katastrophenschutzbehörden, zeitgemäßen digitalen Befugnissen, neuen Fähigkeiten und ausreichend Personal starten wir eine Sicherheitsoffensive und nutzen dabei auch die neuen Finanzierungsinstrumente zugunsten von Bund und Ländern. [Mit einer neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, einem nationalen Sicherheitsrat und einem nationalen Sicherheitskoordinator unterstützen wir die Realisierung dieser Ziele.]
Wir werden die europa- und verfassungsrechtlichen Spielräume ausschöpfen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben muss deshalb neu austariert werden. Das verlangt auch Sensibilität bei den Sicherheitsbehörden. Diese verdienen die Unterstützung und das Vertrauen von Politik und Gesellschaft.
II. Zentrale Maßnahmen und konkrete Verabredungen
Leistungsfähige Sicherheitsbehörden
Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme [sechsmonatige] [… (noch nicht geeint)] monatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. [Wir ermöglichen allen Sicherheitsbehörden die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ab dem Zeitpunkt ihrer Anordnung und schaffen für sie die Möglichkeit, zur Abwehr von Gefahren für hohe Rechtsgüter, verdeckt auf informationstechnische Systeme zuzugreifen und aus ihnen retrograde Daten zu erheben.]
[Wir verpflichten zudem die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Einzelfall zur Entschlüsselung und Ausleitung von Kommunikationsinhalten an Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden.]
Für bestimmte Zwecke sollen unsere Sicherheitsbehörden, unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels künstlicher Intelligenz, vornehmen können.
[An Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Kriminalitäts-Hotspots führen wir die automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung schwerer Straftäter ein.]
Wir erlauben zu Strafverfolgungszwecken den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus.
Den Datenaustausch unter den Sicherheitsbehörden (insbes. P20, Verbundspeicherung) sowie mit zivilen Behörden verbessern wir grundlegend. Der Bund trägt seinen Anteil an einer auskömmlichen Finanzierung.
Wir drängen auf eine echte Europäische Sicherheitsunion.
Zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, wie in der jüngsten Vergangenheit, wollen wir die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotentiale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherstellen. Hierzu führen wir eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement ein.
Wir stärken das BKA, insbesondere in der Bekämpfung von Cyberkriminalität, Spionage und Sabotage.
Wir vertrauen der Bundespolizei und schaffen für sie ein modernes Bundespolizeigesetz mit zeitgemäßen rechtlichen Grundlagen.
[Den Polizeibeauftragten des Deutschen Bundestages schaffen wir ab.]
[Transparente und effiziente Polizeiarbeit ist von besonderer Bedeutung für das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Polizeibehörden und das staatliche Gewaltmonopol. Wir werden deshalb das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes weiter stärken, dazu gehört auch die Überlegung, den Aufgabenbereich des Polizeibeauftragten des Bundes auf das Zollkriminalamt (ZKA) zu erweitern.]
Der Bund finanziert seinen zugesagten Anteil an den Fähigkeiten der Bereitschaftspolizeien der Länder.
Zur Stärkung unserer nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten unserer Nachrichtendienste, und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten, streben wir eine grundlegende verfassungskonforme, systematische Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes an, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen effektiven und effizienten Datenaustausch zwischen den Diensten und anderen Behörden (Ausweitung von Übermittlungsbefugnissen und Prüfung von Löschfristen). Wir sorgen für effektivere Kontrollstrukturen und zielgerichtetere Kontrollen nach den jeweiligen Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, auch durch das Parlament.
Wir verschärfen den Kampf gegen Organisierte Kriminalität, [Banden- und Clankriminalität,] u.a. durch eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft.
Wir bekämpfen illegalen Waffenbesitz und evaluieren unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten das Waffenrecht umfassend und entwickeln es bis 2026 fort unter den Maßgaben
- es praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren,
- die Verfahren effektiver und digitaler zu machen und die Dauer wesentlich zu reduzieren und
- noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen.
Kampf gegen hybride Bedrohung, „Pakt für Bevölkerungsschutz“
Wir werden Deutschland und seine Bevölkerung gegen jede Form hybrider und konventioneller Bedrohung resilienter machen. Dazu stärken wir die Fähigkeiten im Bereich der Cybersicherheit, des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie der zivilen Verteidigung.
Wir entwickeln die Nationale Cybersicherheitsstrategie mit dem Ziel einer klaren Rollen- und Aufgabenverteilung fort, stärken das BSI und bauen es zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit aus. Wir härten unsere Kommunikationsnetze, insbes. für die Krisen- und VS-Kommunikation. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum entwickeln wir fort und intensivieren den Informationsaustausch. Im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen bauen wir unsere Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr aus. Wir werden im Rahmen der Umsetzung der NIS-2 Richtlinie das BSI-Gesetz novellieren. Ein Schwerpunkt bei den Nachrichtendiensten wird die stärkere gemeinsame Ausrichtung auf den Cyber- und Informationsraum sein, auch durch die Schaffung einer neuen spezialisierten technischen Zentralstelle unter Einbeziehung von ZITiS.
Wir werden den Zivilschutz und den ergänzenden Katstrophenschutz des Bundes stärken und die neuen Finanzierunginstrumente für die Gesamtverteidigung von Bund und Ländern nutzen. Wir stärken das BBK als zentrale Stelle und das THW als operative Einsatzorganisation und sorgen mit einem „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ für nachhaltige Investitionen in Fähigkeiten und Ausstattung und erhöhen das Bewusstsein für Selbstschutz durch eine zeitgemäße Behördenkommunikation.
[Wir schaffen für alle nationalen Krisenszenarien einen stehenden Bund-Länder- und ressortübergreifenden Nationalen Krisenstab der Bundesregierung mit einem Nationalen Lagezentrum.]
Durch eine Änderung der Rechtslage in der Zivilen Verteidigung ermöglichen wir Handlungsfähigkeit bereits vor dem Spannungs- und Verteidigungsfall. Die Gesamtverteidigung und insbesondere die Umsetzung des OPLAN Deutschland wird als militärische und zivile Aufgabe auf Ebene der Bundesregierung gemeinsam gesteuert und koordiniert. Die Zusammenarbeit zwischen Sicherheits-, Zivilschutzbehörden und Bundeswehr bauen wir aus. Wir beschließen zeitnah ein gutes KRITIS-DachG.
Der Bund schafft die rechtlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen für eine wirksame Drohnendetektion und -abwehr auch durch die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.
Der Digitalfunk BOS erhält eine bessere Finanzierung und einen eigenen UHF-Frequenzbereich.
Demokratische Resilienz
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit unseres Staates ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Die Koalitionsparteien sind sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst. Was die Feinde der Demokratie angeht, gilt der Grundsatz „Null Toleranz“.
Es ist die gesamtstaatliche und gesellschaftliche Verantwortung, jedweder Destabilisierung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenzuwirken und dabei auch unsere Sicherheitsbehörden nicht allein zu lassen.
Wir schützen die demokratische Integrität unserer Parlamente, des öffentlichen Dienstes und der Justiz. [Wir schaffen eine rechtliche Grundlage für die Bundestagspolizei.]
[Im Disziplinarrecht des Bundes werden wir die Möglichkeit, Beamte und Soldaten durch bloßen Verwaltungsakt aus dem Dienst zu entfernen, wieder zurücknehmen.]
Für einen besseren Schutz unter anderem von Mandatsträgern, Rettungs- und Einsatzkräften sowie Polizisten werden wir das Melderecht überarbeiten.
[Zur Schaffung von Rechtssicherheit insbes. bei Bonitätsprüfungen passen wir das Datenschutzrecht zeitnah an die Vorgaben der europäischen Rechtsprechung an.]
Wir treten allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und jedweder Gewalt mit derselben Entschlossenheit und Konsequenz entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus.
Wir setzen uns in der EU dafür ein, radikalisierungsfördernde Algorithmen im DSA stärker zu regulieren.
[Wir siedeln das Bundesprogramm „Demokratie leben“ im BMI an.]
Mit Vereinen und Verbänden, die von ausländischen Regierungen oder mit ihnen verbundenen Organisationen finanziert oder gesteuert werden und die bzw. deren Mitglieder oder Strukturen von Verfassungsschutzämtern beobachtet werden, wird es keine Zusammenarbeit geben. Wir führen eine Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung dieser Vereine und Verbände ein und überwachen diese.
Wir bekämpfen die Ausbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts und rechtsextremistischer Strukturen in unserer Gesellschaft systematisch und mit aller Entschlossenheit. Der Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten setzen
wir eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität entgegen.
[Wir schaffen ein NSU-Dokumentationszentrum.]
Wir werden den Islamismus bekämpfen und erarbeiten dafür einen Bund-Länder-Aktionsplan. Wir entwickeln die „Task Force Islamismusprävention“ fort zu einem ständigen Gremium im BMI, das sich umfassend mit diesem Phänomenbereich beschäftigt und den Aktionsplan begleitet.
Wir entwickeln mit den Ländern eine Strategie zur konsequenten Verfolgung und Bekämpfung linksextremistisch motivierter Straftaten und Strukturen.
Deutschland trägt eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens. Das Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson. Die Sicherheit jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger muss im digitalen wie im öffentlichen Raum, auch an unseren Schulen und Hochschulen, gewährleistet sein. Wir fördern die Vielfalt des jüdischen Lebens in Deutschland und stellen sicher, dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus verbreiten oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen.
Wir bekennen uns zu Schutz und Förderung der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten. Das kulturelle und geschichtliche Erbe der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie den Folgestaaten der Sowjetunion ist Teil der gesamtdeutschen Geschichte. [Wir halten das Tor nach Deutschland für Spätaussiedler offen und ermöglichen den Zuzug der nach dem 1. Januar 1993 geborenen Angehörigen. Wir stärken das Amt des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und führen die Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie deutsche Minderheiten wieder im Bundesinnenministerium zusammen.]
Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwohl. Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
UAG Recht
1. Zivilrecht
a. Elementarschadensversicherung: Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen. Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick.
b. Smart Contracts: Die Geltendmachung von Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen soll – wenn die relevanten Daten auf Grund von Buchung über eine App oder online dem Anbieter bereits vorliegen – digital über weitestgehend vorausgefüllte Formulare möglich werden. In einfach gelagerten Fällen, etwa bei Erstattung von Ticketpreisen, soll die Auszahlung automatisiert erfolgen.
c. Abbau von Formerfordernissen: Die Formvorschriften §§ 126ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch werden wir reformieren, neu strukturieren, vereinfachen und wo erforderlich an die neuen technischen Möglichkeiten anpassen.
d. Reform des AGB-Rechts: Wir werden das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen reformieren, um sicherzustellen, dass sich große Kapitalgesellschaften nach § 267 III HGB, wenn sie untereinander Verträge unter Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) schließen, darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie Vereinbarte auch von den Gerichten anerkannt wird.
e. Bauträgervertragsrecht: Wir prüfen, wie wir Verbraucher beim Immobilienkauf besser vor Insolvenz des Bauträgers schützen.
f. Ticketzweitmarkt: Wir wollen den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Dazu wollen wir insbesondere Preisobergrenzen ermöglichen, Transparenz über den Preis und die Verkäufer der Tickets herstellen und Plattformen dazu verpflichten, gemeldete Falschangaben nach dem „notice-and-takedown- Prinzip“ zu entfernen und dafür ein Meldesystem vorzuhalten.
g. Verbraucherschutz: Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend und führen deshalb eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse ein. Wir setzen uns auf europäischer Ebene für Verbraucherinteressen im digitalen Raum und insbesondere für die Schließung von Schutzlücken im Verbraucherrecht ein. Unser Ziel ist, dass digitale Angebote schon „by design“ und „by default“ verbraucherfreundlich gestaltet werden.
h. Inkasso: Wir evaluieren die Inkasso-Reform von 2021 und gehen gegen fortbestehenden Missbrauch vor.
k. Reform der Betreuervergütung: Wir werden das Betreuervergütungsgesetz zeitnah evaluieren und eine nachhaltige, leistungs- und verantwortungsgerechte Reform der Vergütungsstruktur verabschieden.
2. Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht
a. Beschlussmängelrecht: Wir reformieren das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht zur Stärkung der Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und dämmen dabei Missbrauchsmöglichkeiten ein.
b. Gesellschaft mit gebundenem Vermögen/ Reform des Genossenschaftsrechts: Wir modernisieren das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen.
c. Umsetzung der SLAPP-Richtlinie: Wir setzen die SLAPP-Richtlinie zeitnah um, um zu verhindern, dass unser Rechtsstaat und unsere Justiz zur Einschüchterung, z.B. von Journalisten sowie zivilgesellschaftlich Engagierten, missbraucht werden.
d. Urheberrecht: Im Urheberrecht sorgen wir für einen fairen Ausgleich der Interessen aller Akteure – Kreative, Wirtschaft, und Nutzer. Urheber müssen für die Nutzung ihrer bei der Entwicklung generativer KI notwendigerweise verwendeten Werke angemessen vergütet werden. Im digitalen Musikmarkt verpflichten wir Streamingplattformen, Kreative angemessen an den Einnahmen zu beteiligen. Wir sorgen für mehr Transparenz und Nachverfolgbarkeit bei der Nutzung kreativer Inhalte, insbesondere durch ein unabdingbares Recht auf eine regelgerechte Abrechnungsprüfung.
Wir prüfen, wie die Verfahren und Vergütungen bei der Lizenzvergabe der Verwertungsgesellschaften wie der GEMA unter Wahrung der berechtigten Urheberinteressen praxisgerecht an die Belange von ehrenamtlichen und anderen nicht-kommerziellen Veranstaltern von z.B. Weihnachtsmärkten oder Sommerfesten in Kindergärten angepasst werden können.
3. Strafprozessrecht
a. Ermittlungsbefugnisse (§§ 100a ff StPO) : Wir müssen unseren Ermittlern die notwendigen Ermittlungsbefugnisse zur Verfügung stellen. Daher weiten wir die Straftatenkataloge der §§ 100a ff StPO soweit erforderlich aus. Unter anderem entfristen wir die Telefonüberwachung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl und passen die §§ 100a, 100b StPO dahingehend an, dass keine Katalogtat als Vortat von Geldwäschestraftaten erforderlich ist. Die Funkzellenabfrage wollen wir wieder umfassender ermöglichen.
b. Terrorismusbekämpfung: Um Terrorangriffe auch mit Alltagsgegenständen bereits im Vorfeld der Tat besser verfolgen zu können, weiten wir insbesondere den Anwendungsbereich von § 89a StGB auf den Fall aus, dass der Täter bei der Tat keinen Sprengstoff, sondern Gegenstände wie ein Messer oder einen PKW benutzen will.
c. Weitere Ermittlungsbefugnisse (u.a. Kennzeichenerfassung, § 163g StPO bei Straftaten erheblicher Bedeutung, Chatkontrolle, Gesichtserkennung und DNA-Analyse):
Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können. Die Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke eine Befugnis zur Vornahme einer automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse erhalten. Unter bestimmten, eng definierten Voraussetzungen bei schweren Straftaten wollen wir den Strafverfolgungsbehörden eine retrograde biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen und Tätern ermöglichen. Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wie eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Das Bundeskriminalamt soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten, Chatkontrolle und Client-Side Scanning, wie auf EU-Ebene derzeit in Verhandlungen, stimmen wir auch künftig nicht zu, da damit grundsätzliche Bürgerrechte ausgehebelt würden.
d. Cannabis – auch hinsichtlich Ermittlungsbefugnissen
Wir machen die Teillegalisierung von Cannabis rückgängig.
4. Strafrecht
a. Schutz von Rettungskräften und Polizisten: Wir verschärfen den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe und prüfen einen erweiterten Schutz für Kommunalpolitiker sowie für das Allgemeinwohl Tätige.
b. Sympathiewerbung
Es ist nicht akzeptabel, dass terroristische und kriminelle Vereinigungen auf unseren Straßen und Plätzen ungestraft für ihre Ziele werben können. Angesichts der Terrorismusgefahr werden wir die Sympathiewerbung wieder unter Strafe stellen.
c. § 99 StGB: Für § 99 Abs. 1 StGB wird ein (Regel-)Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe eingeführt und in einem neuen Absatz 2 für unbenannte minder schwere Fälle ein Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.
d. Umweltkriminalität: Umweltkriminalität ist eines der wichtigsten Betätigungsfelder für die Organisierte Kriminalität und bedroht unsere Lebensgrundlagen. In einem Nationalen Aktionsplan verständigen wir uns auf Ziele und Maßnahmen für eine verstärkte Bekämpfung von Umweltkriminalität. Wir setzen uns für eine verstärkte europäische und internationale Zusammenarbeit ein.
g. Strafrechtliche Vermögensabschöpfung: Wir regeln, dass beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt und setzen die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung um.
h. Cyberstrafrecht, Deepfakes, Strafbarkeit Plattformbetreiber und Hackerparagraph: Wir reformieren das Cyberstrafrecht und schließen Strafbarkeitslücken z.B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deep Fakes und schließen Lücken bei deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten. Wir verschärfen die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Plattformen, insbesondere bei systemischen Mängeln bei der Entfernung strafbarer Inhalte. Wir werden im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung schaffen, wobei wir Missbrauchsmöglichkeiten verhindern.
i. Modernisierung des Strafrechts: Wir entwickeln das StGB weiter und prüfen auch, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können. Wir streichen insbesondere § 265a StGB.
j. Antisemitische Straftaten / Volksverhetzung: Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen. Wir prüfen, inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann.
k. Bekämpfung von illegalem Glücksspiel: Wir verbessern gemeinsam mit den Ländern die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel.
l. Völkerrecht: Wir wollen ein starkes Zeichen für das Völkerrecht und gegen Aggression setzen, und die bestehende Zuständigkeitslücke zum Verbrechen der Aggression im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs schließen.
5. Familienrecht
a. Familienrechtsreform: Bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden wir uns vom Wohl des Kindes leiten lassen. Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Bei künftigen Änderungen im Unterhaltsrecht stellen wir sicher, dass diese nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen und eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht beinhalten.
b. Reform des Abstammungsrechts:
Die Vielfalt an Familienkonstellationen und die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin machen eine grundlegende Reform des Abstammungsrechts dringend erforderlich. Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft schon vor der Empfängnis ermöglichen. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir setzen die Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht um und werden Mehrelternschaft ermöglichen. Jeder Mensch soll darüber hinaus einen Anspruch auf „statusunabhängige“ Klärung der genetischen Abstammung haben. Das Samenspenderregister wollen wir auch für bisherige Fälle, private Samenspenden und Embryonenspenden öffnen.
c. Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung: Wir werden missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksam unterbinden.
d. Namensrecht: Wir strukturieren und vereinfachen das Namensrecht.
6. Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und schutzbedürftige Personen und Stärkung von Frauenrechten
a. Gewalt gegen Frauen: Wir wollen Gewaltkriminalität bekämpfen und insbesondere Frauen besser schützen. Deshalb verbessern wir den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord und prüfen dies bei gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub. Wir verschärfen den Tatbestand der Nachstellung und den Strafrahmen für Zuwiderhandlungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schaffen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter. Die Verwendung von GPS-Trackern nehmen wir im Stalking-Paragraphen auf. Hersteller von Tracking-Apps sollen verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzerinnen und -besitzer regelmäßig abzufragen. Wir prüfen, inwieweit angesichts der gestiegenen Gewaltkriminalität und der Gefährlichkeit gefährliche Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers bzw. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung künftig als Verbrechen geahndet werden können. Für Gruppenvergewaltigungen wollen wir den Strafrahmen grundsätzlich erhöhen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Vergewaltigung und bei Herbeiführung einer Schwangerschaft.
Zur Schließung von Strafbarkeitslücken, prüfen wir, inwieweit der strafrechtliche Schutz für gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigungen erweitert werden kann.
b. Digitales Gewaltschutzgesetz: Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen. Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten automatisiert und schnell abgerufen werden können. Aus Gründen des Opfer- und Zeugenschutzes prüfen wir, inwieweit bei Akteneinsichtsgesuchen im Strafverfahren auf die Angabe von Wohn- oder Aufenthaltsanschrift bei bestimmten Delikten verzichtet werden kann.
c. § 218 StGB: Wir regeln selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts und stellen diese nach der Beratungslösung in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig.
d. Jugendstrafrecht: Der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität wollen wir entgegenwirken. Sowohl für die Opfer als auch die Täter ist es wichtig, dass die Taten angemessen aufgearbeitet werden. Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt werden wir eine Studie in Auftrag geben, die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfasst.
e. GG-Reformen (Art. 3 GG, Kinderrechte ins GG): Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung gegen die sexuelle Orientierung [und geschlechtliche Identität] ergänzen und Kinderrechte im Grundgesetz verankern.
f. Rechtspolitischer Reformbedarf im IfSG: Aufgrund des insbesondere in rechtspolitischer und verfassungsrechtlicher Hinsicht bestehenden Reformbedarfes werden wir das Infektionsschutzgesetz in Zusammenarbeit mit den Ländern überarbeiten.
e. AGG-Reform: Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz.
f. Staatshaftung: Wir prüfen die Einführung eines Staatshaftungsgesetzes.
UAG Migration und Integration
I. Zielsetzung für die kommende Legislaturperiode
Deutschland ist ein weltoffenes Land und wird es auch bleiben. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung. Das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet. Wir wollen Integration ermöglichen. Wir wollen ein einwanderungsfreundliches Land bleiben und eine qualifizierte Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt attraktiv machen. Deutschland schlägt dabei einen anderen, konsequenteren Kurs in der Migrationspolitik ein. Wir werden Migration ordnen und steuern und die irreguläre Migration wirksam zurückdrängen. Deshalb werden wir unter anderem das Ziel der „Begrenzung“ der Migration zusätzlich zur „Steuerung“ – wieder ausdrücklich in das Aufenthaltsgesetz aufnehmen. Dadurch werden wir auch unsere Kommunen entlasten.
II. Zentrale Maßnahmen und konkrete Verabredungen
a. Legale Zugangswege
Freiwillige Aufnahmeprogramme beenden
Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme, soweit wie möglich, beenden (z.B. Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.
Familiennachzug aussetzen
Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre aus. Härtefälle bleiben hiervon unberührt. Danach prüfen wir, ob eine weitere Aussetzung der zuletzt gültigen Kontingentlösung im Rahmen der Migrationslage notwendig und möglich ist.
Migrationsabkommen
Zudem werden wir verstärkt Migrationsabkommen abschließen, um legale Zuwanderung zu steuern und die Rücknahmebereitschaft sicherzustellen. Wir werden die Zahl der Migrations- bzw. Rückführungsabkommen mit den relevanten Herkunftsstaaten fortlaufend erweitern.
Fachkräfteeinwanderung vereinfachen
[Zuständigkeit A/S – Text dennoch hier rein?]
Westbalkan-Regelung begrenzen
[Zuständigkeit A/S – Text dennoch hier rein?]
b. Begrenzung der Migration
Zurückweisung an den Staatsgrenzen
Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen. Wir wollen alle rechtstaatlichen Maßnahmen ergreifen, um die irreguläre Migration zu reduzieren. Die Grenzkontrollen zu allen deutschen Grenzen sind fortzusetzen bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz und der Erfüllung der bestehenden Dublin- und GEAS-Regelungen durch die Europäische Gemeinschaft. Deshalb werden wir die europäische Grenzschutzagentur Frontex bei Grenzschutz und bei Rückführungen stärken.
Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern
Wir werden die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und dazu auch die Möglichkeiten der GEAS-Reform ausschöpfen. Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten prüfen wir fortlaufend. Insbesondere Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent liegt, werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Dabei wollen wir insbesondere die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung der Bundesregierung ermöglichen.
GEAS-Reform umsetzen
Wir werden GEAS noch in diesem Jahr ins nationale Recht umsetzen und es auf europäischer Ebene weiterentwickeln.
Asyl in sicheren Drittstaaten
[Wir wollen sichere und rechtstaatliche Asylverfahren in sicheren Drittstaaten ermöglichen. Wer vor Krieg und Verfolgung zu schützen ist, soll in den Drittstaaten Schutz, Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen erhalten. Wir werden dieses Modell als erstes bei Personen anwenden, die für Putins hybride Kriegsführung gegen Europa als illegale Migranten instrumentalisiert werden. Europa muss dieser menschenverachtenden Instrumentalisierung von Migration als Waffe entschlossen entgegentreten. Dazu unterstützen wir auch die Initiative der anderen EU-Mitgliedstaaten, um das Verbindungselement im europäischen Recht zu streichen.]
c. Ausweisung und Rückführung
Ausweisung
Wir haben in den letzten Jahren in Deutschland schwer erträgliche Taten und Äußerungen zur Kenntnis nehmen müssen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt erheblich belastet oder gar beschädigt haben und deshalb auch zu gesetzlichen Änderungen auch im Ausweisungsrecht geführt haben. Wer den Aufenthalt in Deutschland missbraucht, indem er hier erheblich straffällig wird oder Konflikte auf deutschem Boden austrägt, dessen Aufenthalt muss beendet werden. Künftig muss daher gelten: Bei schweren Straftaten führt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung. Dies gilt insbesondere bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Volksverhetzung, bei antisemitisch motivierten Straftaten, sowie bei Widerstand und einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Wir prüfen Änderungsbedarf bei Ausweisung auch bei öffentlicher Aufforderung zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Rückführungsoffensive starten und Herkunftsländer in die Pflicht nehmen
Abgelehnte Asylbewerber müssen unser Land wieder verlassen. Wir wollen die freiwillige Rückkehr besser unterstützen, indem wir Anreize und die Rückkehrberatung stärken. Wenn dies nicht freiwillig geschieht, muss die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt werden. Dies erfolgt mit einem kohärenten Ansatz der Bundesregierung, um mit allen Politikfeldern eine bessere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer zu erreichen, einschließlich der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Die Bundesregierung wird umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten, um die Zahl der Rückführungen zu steigern. Dabei nehmen wir auch die Sekundärmigration in den Blick. Den verpflichtend beigestellten Rechtsbeistand vor der Durchsetzung der Abschiebung schaffen wir dabei ab. Die Bundespolizei soll die Kompetenz erhalten, für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Wir wollen eine Möglichkeit für einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung schaffen, bis die freiwillige Ausreise oder Abschiebung erfolgt. Wir werden zudem alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kapazitäten für die Abschiebehaft deutlich zu erhöhen und dafür sorgen, die Möglichkeiten für Haft und Gewahrsam praxisnäher auszugestalten. Die Möglichkeiten zur Aberkennung des Schutzstatus bei Straftätern wollen wir konsequenter anwenden. Der Bund soll die Länder auch weiterhin bei der Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen unterstützen und diese Unterstützung weiter ausbauen. Wir zentralisieren beim Bund die Zuständigkeit für die Durchführung aller Überstellungen nach der Dublin- bzw. der Asyl-Migrationsmanagementverordnung und steigern so deren Anzahl. [Wir wollen zentrale Asylverfahren für beschleunigte Verfahren schaffen. Durch die Einrichtung von durch den Bund betriebenen Bundesausreisezentren in der Nähe von großen deutschen Flughäfen werden wir Rückführungen erleichtern. Die Zuständigkeit der Länder für Rückführungen bleibt hiervon unberührt. Flugunternehmen werden wir zur Beförderung bei Rückführungen verpflichten. Deutschland unterstützt zudem die Errichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten im Einklang mit dem EU-Recht.] Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.
Leistungen für Ausreisepflichtige und Bezahlkarte
[Für Ausreisepflichtige sind die Sozialleistungen auf das verfassungsrechtlich Erforderliche zu kürzen, es sei denn, die Ausreise findet unverschuldet nicht statt. Geduldete mit Schutzstatus im EU-Ausland oder in einem Drittstaat erhalten nur noch eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe.]
d. Integration fördern
Deutschland als Einwanderungsland ist geprägt von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Wir wollen den sozialen Zusammenhalt stärken. Dabei kommt ehrenamtlichen Organisationen und Initiativen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine besondere Rolle zu, da sie Brücken bauen und den Zugang zu gesellschaftlichen Angeboten erleichtern. Integration muss weiterhin gefördert, aber intensiver als bisher eingefordert werden. Durch effiziente und zielgerichtete Angebote schaffen wir bessere Startchancen für Bleibeberechtigte. Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wird fortgeführt und auskömmlich finanziert. Ergänzend verbessern wir die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Integration. Wir werden mehr in Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen, die Sprach-Kitas wieder einführen, das Start-Chancen-Programm fortsetzen und auf Kitas ausweiten. Damit sorgen wir für eine Integration von Anfang an. Eine verpflichtende Integrationsvereinbarung soll künftig Rechte und Pflichten definieren. [Zu den Integrationsvereinbarungen sollen auch integrative Tätigkeiten für Anerkannte, aber Erwerbslose zur Heranführung an den Arbeitsmarkt oder die Ausbildung gehören. Bereits bestehende sowie zu schaffende Förder- und Sanktionsinstrumente der Arbeitsmarktintegration wollen wir konsequent nutzen.]
Die Wohnsitzregelung entwickeln wir fort. Wir wollen zum einen geflüchtete Frauen besser vor Gewalt schützen. Für Opfer häuslicher Gewalt wollen wir Erleichterungen bei Residenzpflicht und Wohnsitzauflage schaffen. Zum anderen werden wir die übrigen Ausnahmetatbestände reduzieren, damit die Wohnsitzregelung wieder zur Regel wird und nicht die Ausnahme bleibt.
Der Bund wird die Länder und darüber die Kommunen weiterhin bei der Unterbringung von Asylsuchenden finanziell unterstützen.
e. Bleiberechte
[Wir wollen Perspektiven finden für die Menschen, die kein gesichertes Bleiberecht haben und sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befinden oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war das Chancenaufenthaltsrecht. Dieses werden wir verlängern. Darüber hinaus geht es uns um einen realistischen Blick auf Deutschland und um Menschen, die arbeiten und zum Wohlstand beitragen und Beiträge in die Sozialversicherungssysteme entrichten.
Daher werden wir für jene, die am 31.12.2024 in Deutschland aufhältig waren, deren Identität geklärt ist, die nicht straffällig geworden sind und die die Voraussetzungen von §§ 25a, b Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen, einen Aufenthaltstitel schaffen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.]
[Die Tatsache, ob ein Asylsuchender tatsächlich schutzbedürftig ist oder nicht, muss einen Unterschied machen. Wir werden dazu das „Chancenaufenthaltsrecht“ auslaufen lassen, den Anwendungsbereich verschiedener Bleiberechte überprüfen und das Aufenthaltsrecht nach § 16g AufenthG und § 25 Absatz 5 AufenthG abschaffen. Insbesondere werden wir auch § 25a AufenthG wieder auf junge Ausreisepflichtige vor Vollendung des 21. Lebensjahres und §25b AufenthG wieder auf mehrjährig – in der Regel mindestens seit acht Jahren – Geduldete beschränken.
Um die illegale Migration möglichst zu verhindern, muss die Vergabe von Aufenthaltsrechten an abgelehnte Asylbewerber wieder zur Ausnahme werden. Den Missbrauch von Schengen-Visa und die Umgehung von Visumverfahren überprüfen wir. Zudem werden wir die bestehenden Duldungstatbestände neu strukturieren, um die Tätigkeit der Ausländerbehörden zu vereinfachen und mehr Transparenz herzustellen. Den Duldungsgrund „aus sonstigen Gründen“ nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG schaffen wir ab. Grundsätzlich setzt der Erhalt eines Bleiberechts die vollständige Lebensunterhaltssicherung voraus.]
f. Beschleunigen, Digitalisieren, Entlasten
Beschleunigung von Asylverfahren, insbesondere von Gerichtsverfahren
Wir werden die Digitalisierung der Migrationsverwaltung gemeinsam mit den Ländern mit Nachdruck fortführen, das Ausländerzentralregister ausbauen und den Datenaustausch verbessern. Ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung der Migrationsverwaltung werden wir zügig umsetzen. Wir wollen insbesondere das Aufenthaltsgesetz redaktionell überarbeiten und entbürokratisieren, um die Rechtsanwendung für alle zu vereinfachen. Wir setzen auf eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren – sowohl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Dabei werden wir auch die Rechtsmittelzüge in den Blick nehmen und ermöglichen die Einrichtung von besonderen Verwaltungsgerichten für Asylrechtssachen. Aus dem „Amtsermittlungsgrundsatz“ muss im Asylrecht der „Beibringungsgrundsatz“ werden. [Verwaltungsgerichte sollen sich unter Beibehaltung des Amtsermittlungsgrundsatzes künftig stärker auf den vorgebrachten Parteivortrag und auf eine Rechtsmäßigkeitsprüfung konzentrieren.] [Nach einer Ausweisung oder einer Abschiebung soll kraft Gesetzes ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gelten.]
Unabhängige Asylverfahrensberatung
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung werden wir ergebnisoffen evaluieren.
g. Staatsangehörigkeitsrecht
[Wir halten an der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts fest.]
[Wir halten an den Änderungen der letzten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts fest. Wir werden verfassungsrechtlich prüfen, ob wir Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen, die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen können, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Der bereits bestehende Verlusttatbestand bei konkreter Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland wird auf entsprechende Handlungen von Terrorvereinigungen im Inland erweitert. Die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wird wieder Voraussetzung der Einbürgerung. Humanitäre Aufenthaltsrechte sind grundsätzlich auf einen vorübergehenden Aufenthalt angelegt – solange die Verfolgung oder Gefahr im Herkunftsland andauert. Wir stellen klar, dass ein solcher vorübergehender Aufenthalt (Asylverfahren, humanitärer Aufenthalt) kein „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, und verhindern damit eine Einbürgerung von lediglich humanitär aufenthaltsberechtigten Ausländern. Künftig wird jede Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einem Ausschluss von der Einbürgerung führen. Zur Verhinderung einer Einbürgerung von Antisemiten ist die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit von dem ausdrücklichen Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und der Erklärung, dass der Einbürgerungsbewerber keine gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, abhängig zu machen. Eine gute Kenntnis der deutschen Sprache muss eine Bedingung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sein. Eine Einbürgerung darf deshalb nur erfolgen, wenn der Ausländer die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllt]
III. Schnittstellen und Widersprüche zu anderen Arbeitsgruppen
UAG Migration und Integration
- Schnittstelle mit AG 5: AsylblG und Integrationsvereinbarung
- Schnittstelle mit AG 13: EU-GEAS-Umsetzung
- Schnittstelle mit AG 7: Sprach-Kitas
- Schnittstellen mit AG 8: Startchancen-Programm
- Schnittstelle mit AG 12: Migrationsabkommen
- Schnittstellung mit AG 10: Digitalisierung AZR etc.
IV. Bundesrat
Eine Zustimmungspflicht im Bundesrat besteht für die nachfolgenden Maßnahmen:
UAG Recht
- Betreuervergütung
- Ggf. GG-Änderungen
UAG Migration und Integration
- Erweiterung der Liste sichere Herkunftsstaaten (noch)
- GEAS-Umsetzungsgesetz
- AsylblG (strittig)
- Kompetenzerweiterung Bundespolizei
- Bundesausreisezentren (strittig)
- Schnittstellen Zusammenarbeit Bund / Land / Kommunen; Abschiebung / Aufenthaltsrecht
- Verfahrensbeschleunigung / Gerichtsverfahren (Rechtsmittelzüge, Einrichtung Asyl-VG)
V. Finanzwirksame Maßnahmen
Die vorgeschlagenen Maßnahmen lösen finanzwirksame Mehrkosten von insgesamt XYZ Mio. Euro aus. Im Einzelnen: [Tabellendarstellung nach Maßgabe von Koalitionsverhandlungshandreichung].
in Mio. Euro | |||||
Maßnahme | Ggf. Erläuterung | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
UAG Innen | |||||
UAG Recht | |||||
Betreuervergütung | Betrifft Länderhaushalte | ||||
Studie Jugendstrafbarkeit | Einmalig ca. 200.000 Euro | 0,2 | |||
ggf. BKA Testen und Trainieren von IT-Produkten | Dopplung mit UAG Innen | ||||
gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter | Betrifft Länderhaushalte | ||||
Je nachdem wie der Text bleibt Ausstattung für automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse, für retrograde biometrische Fernidentifizierung sowie Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten | Dopplung mit UAG Innen | ||||
UAG Migration und Integration | |||||
Fortsetzung der Grenzkontrollen an allen dt. Binnengrenzen. Grenzschutzagentur Frontex bei Grenzschutz und bei Rückführungen stärken. |
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Asyl in sicheren Drittstaaten | strittig | ||||
freiwillige Rückkehr besser unterstützen; Rückkehrberatung stärken |
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Neu: BPol soll für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen können | |||||
Wir werden zudem alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kapazitäten für die Abschiebehaft deutlich zu erhöhen | Länderzuständigkeit… | ||||
Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen unterstützen und diese Unterstützung weiter ausbauen | |||||
Wir zentralisieren beim Bund die Zuständigkeit für die Durchführung aller Überstellungen nach der Dublin- bzw. der Asyl-Migrationsmanagementverordnung und steigern so deren Anzahl. | |||||
Bundesausreisezentren; Deutschland unterstützt zudem die Errichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten im Einklang mit dem EU-Recht. | strittig | ||||
Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wird fortgeführt und auskömmlich finanziert | 80 | ||||
Integrationskurse fortsetzen | 1,1 Mrd. (2024) | Akt. HH 750 Mio. Euro veranschlagt | 1,1 Mrd. | 1,1 Mrd. | 1,1 Mrd. |
Sprach-Kitas wieder einführen | BMFSFJ | ||||
Startchancen-Programm fortsetzen und auf Kitas ausweiten | BMBF | ||||
verpflichtende Integrationsvereinbarung | BMAS / BA (?) | ||||
Integrationsvereinbarungen sollen auch integrative Tätigkeiten für Anerkannte, aber Erwerbslose zur Heranführung an den Arbeitsmarkt oder die Ausbildung gehören. | Streitig | ||||
Digitalisierung der Migrationsverwaltung |
Wenn es eine kontrollierte Migration nur im Verbund mit Überwachung geben sollte, dann wird Überwachung akzeptiert.
Wer „offene Grenzen oder nichts“ will, der bekommt „nichts“. Oder 2029 die AfD.
Da wird das BVerfG aber sehr, sehr, sehr viel zu tun bekommen.
Der holprig Eierende karren ist dank der FDP einer Zwangsauswechselung eines Rades unterworfen worden, wobei nach Ausbau festgestellt wurde, dass man kein passendes Reserverad dazu besitzt! Übersehen wird dabei, dass Geld alleine nicht, für eine zusammenhaltende Gesellschaft sorgen wird! Für den Rest ist Julia zuständig, die dafür sorgen wird, dass möglichst geräuschlos zusammen wächst, was zusammen gehört schließlich soll Migration das Hauptproblem bleiben.
Die deutsche Version von ‚Flood the zone with shit‘.
Das war auch mein erster Gedanke.
Spannend wird vor allem, wie das BVerfG reagiert, wenn die jeweiligen Gesetze zur Prüfung vorgelegt werden; Aussetzen bis zum Abschluss vom Hauptsachenverfahren oder erst einmal Inkrafttreten lassen.
Ganz tolle ABMs…
Der Autor schreibt:
Die genannten Maßnahmen stehen unter der Überschrift „Gewalt gegen Frauen“. Dass auch trans* oder nicht-binäre Personen als besonders verletzliche Gruppen von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, unterschlagen die Verhandelnden.
Die Sache ist: Transfrauen, die die rechtliche Transition durch haben, sind ja auch im rechtlichen Sinne Frauen und genießen eig alle „Privilegen“ im Sinne des Gewaltschutzes.
So war/ist bisher mein Verständnis, wie z.B. auch beim vor kurzem verabschiedeten Gewaltschutzgesetz…
Hätte noch Texte von Klima und Äußeres im Angebot, wenn die jemand veröffentlichen will: koav2025@outlook.de
Das kann jetzt niemanden überraschen: der Kurs von CDU und SPD war klar kommuniziert und allen Regierungen demonstriert.
Wie afelia so schön sagte: die linken haben nach der Wahl ein gutes Gewissen und die rechten die Macht. Leider ist ersteres wegen letzterem Selbstbetrug.
‘Ankündigung, das Grundrecht auf Asyl bleibe „unangetastet“.‘
Derartiges Geschwurbel gehört zur DNA von CSPDU:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Asylkompromiss
Das war 1993, also 20 Jahre vor der Gründung der AfD 2013.
“Möglichkeit für einen dauerhaften Ausreisearrest […] schaffen”.
Da war wohl die Zensorin pinkeln. Gemeint ist vermutlich das Einchecken in Bundesausreisezentren. Wellness statt Zwangsmaßnahme – Zynismus der extremen Mitte.
FYI
>> Laut der KI-Verordnung ist das Erstellen einer solchen Datenbank (für private Anbieter wie Clearview,PimEyes etc. ) in der EU verboten.
Wie das Erstellen einer solchen Datenbank rechtssicher geschehen wird, folgt aus Art. 2 KI-VO Anwendungsbereich:
https://ai-act-law.eu/de/
Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz gilt mit einigen Ausnahmen ab dem 2. August 2026
Art. 2 KI-VO Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt nur in den unter das Unionsrecht fallenden Bereichen und berührt keinesfalls die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in Bezug auf die nationale Sicherheit, unabhängig von der Art der Einrichtung, die von den Mitgliedstaaten mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Zuständigkeiten betraut wurde.
Diese Verordnung gilt nicht für KI‑Systeme, wenn und soweit sie ausschließlich für militärische Zwecke, Verteidigungszwecke oder Zwecke der nationalen Sicherheit in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder, mit oder ohne Änderungen, verwendet werden, unabhängig von der Art der Einrichtung, die diese Tätigkeiten ausübt.
Diese Verordnung gilt nicht für KI‑Systeme, die nicht in der Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn die Ausgaben in der Union ausschließlich für militärische Zwecke, Verteidigungszwecke oder Zwecke der nationalen Sicherheit verwendet werden, unabhängig von der Art der Einrichtung, die diese Tätigkeiten ausübt.
Da wird Fritze Merz (Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers) wohl aus dem Vollen Schöpfen können und muß nicht wieder Tünkram erzählen.
Die CDU/CSU hat einen neuen Namen:
Die ABKÜHL-Partei:
A usgrenzen / B estrafen / K ontrollieren / Ü berwachen / H errschen / L obbyismus
Was anderes können die nicht.
Hier noch einige brisante Details zu dem Komplex:
Der Datenschutz soll de facto abgeschafft werden, und in Datennutzung umgewidmet werden.
Siehe Link:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/koalitionsverhandlungen-digitales-datenschutz-ki-digital-ministerium
Mehr dazu auch in unserer Analyse des digitalpolitischen Verhandlungspapiers: https://netzpolitik.org/2025/koalitionsverhandlungen-wo-union-und-spd-bei-der-digitalpolitik-streiten/
Noch schlimmer finde ich die geplante mögliche omplette Streichung von ALG2 für „angeblich“ arbeitsfähige Arbeitslose bei mangelnder Mitwirkung für eine neue „zumutbare“ Arbeitsstelle. Da ist dem Missbrauch durch staatliche Stellen Tür und Tor geöffnet. Die betroffenen können dann wohl auf der straße verhungern.
„Einig sind sich die Koalitionäre beispielsweise, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen und Portnummern wieder eingeführt werden soll. Offen ist nur noch, wie lange die Metadaten gespeichert werden sollen.“
Ja, es wurde noch keine Einigung erzielt diesbezüglich, aber nur mal als Vorgeschmack, was denen so insgesamt vorschwebt:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/internet-breiterer-datenzugriff-f%C3%BCr-polizei-und-geheimdienste/ar-AA1BFEWn?ocid=winp2fp&cvid=ed3aa2abcc394c608aae955196518624&ei=80
(aufgrund von Zeichenbegrenzung gekürzt)
Zitat:
„Die Union schlägt in dem Papier der Verhandlungsgruppe eine sechsmonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen vor. Die SPD hat dazu im Text „noch nicht geeint“ vermerkt. Die Kriminalbeamtengewerkschaft hält drei Monate für ausreichend. „Aus der Entscheidung des EuGH ergibt sich ein klarer Auftrag zur Schließung der Regelungslücke hinsichtlich einer Speicherverpflichtung von IP-Adressen“, sagte BDK-Chef Peglow.
Die Gewerkschaft der Polizei spricht sich wie die Union für eine längere Speicherfrist aus. „Die Daten sollten von den Anbietern mindestens ein halbes Jahr gespeichert werden müssen“, sagte Gewerkschaftschef Kopelke. Eine solche Verpflichtung sei zudem für Betreiber von Onlineplattformen nötig.
Kopelke will auch den Nachrichtendiensten Zugriff auf die Daten gewähren. „Wir brauchen stärkere Verfassungsschutzbehörden, und der Verfassungsschutz muss auch mehr Befugnisse, wie den Zugriff auf gespeicherte IP-Adressen, bekommen“, sagte der GdP-Chef.“
Da wird es dann richtig „gruselig“, wenn die dyn. IP-Adresse nebst Port/TimeStamp im AAV nach § 173 TKG zur Anschlussinhaberfeststellung genutzt werden kann.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/OeffentlicheSicherheit/Autom_Auskunftsverfahren/start.html
Das Automatisierte Auskunftsverfahren (AAV) nach § 173 TKG unterstützt die öffentliche Sicherheit in Deutschland.
1. Wer darf Ersuchen stellen?
Berechtigt Ersuchen über das AAV zu stellen sind, die in § 173 Abs. 4 TKG aufgezählten Behörden.
Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder
Zollkriminalamt und Zollfahndungsämter
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
Militärischer Abschirmdienst
Bundesnachrichtendienst
Notrufabfragestellen (110, 112 und 124 – Seenotruf)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
zuständige Behörden der Zollverwaltung (gemäß § 4 Abs. 3 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit)
zuständige Behörden nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (gemäß § 2 Absatz 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Bundesnetzagentur (für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen nach dem TKG oder dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
zuständige Kartellbehörden nach § 81 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Diese Aufzählung aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ist abschließend: Behörden, die lediglich Ordnungswidrigkeiten verfolgen, in § 173 Abs. 4 TKG aber nicht genannt sind, sind nicht berechtigt Ersuchen zu stellen.
Weiter im Zitat von https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/internet-breiterer-datenzugriff-f%C3%BCr-polizei-und-geheimdienste/ar-AA1BFEWn?ocid=winp2fp&cvid=ed3aa2abcc394c608aae955196518624&ei=80:
„Ähnliches könnte für den Bundesnachrichtendienst (BND) infrage kommen. Zwar gebe es das gesetzlich verankerte Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten, sagte Kopelke. Trotzdem müsse die „Vorfeldaufklärung“ der Dienste verbessert werden. „Um die Zusammenarbeit unter den Sicherheitsbehörden zu stärken, sollten auch die Befugnisse der Dienste modernisiert werden, und das kann auch der Zugriff auf IP-Adressen sein.““
Zitat Ende
Wenn jetzt nicht noch ein (bzw gleich mehrere) Wunder geschehen, ist Deutschland nicht nur in Sachen Wirtschaft komplett tot, sondern auch in Sachen Rechtsstaat und Demokratie.
Da läuft es einem echt eiskalt den Rücken runter!
Ernst gemeinte Frage: was sollte „das Migrationsrecht“ sein?
Apropos Grundrechtseinschränkungen – da gibt es ein Thema wo dauernd Grundrechte verletzt werden, aber Netzpolitik beharrlich schreibt. Inzwischen traut sich schon Übermedien mehr als ihr. https://uebermedien.de/103926/vorsicht-und-angst-fuehren-zu-medialem-rassismus/
Euch ists offenbar wichtiger in der Politik-Bubble nicht anzuecken als mal was unangenehmes anzusprechen