HessendataErneute Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche Big-Data-Analysen

Die polizeiliche Analysesoftware Hessendata verletzt Grundrechte, argumentiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Grundrechteorganisation legt deshalb Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des umstrittenen Analysetools ein.

Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) spricht vor Beamten.
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) will Big-Data-Analysen durch die Polizei weiter ausbauen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Einmal ist keinmal: Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen automatisierte Datenanalysen durch die Polizei in Hessen zieht die Nichtregierungsorganisation erneut nach Karlsruhe. Zwar hatte die hessische Regierung das dortige Polizeigesetz im Jahr 2023 nachgebessert, aber aus Sicht der GFF nicht ausreichend. Das geltende Gesetz enthalte weiterhin verfassungswidrige Befugnisse für den Einsatz der Analysesoftware Hessendata, heißt es in einer Pressemitteilung der GFF.

Seit über fünf Jahren setzt die hessische Polizei die Software im Alltag ein, sie basiert auf dem Gotham-System des umstrittenen US-Anbieters Palantir. Dabei verknüpft und analysiert sie Informationen aus unterschiedlichen Datentöpfen, unter anderem den polizeilichen Datenbanken POLAS, CRIME und ComVor, aber auch aus sozialen Netzwerken. Diese Form der Rasterfahndung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Vorjahr.

Der GFF zufolge überschreitet das novelliert Gesetz jedoch weiterhin die Grenzen, die Karlsruhe damals gezogen hatte. Es erlaube etwa, auch die Daten vollkommen Unbeteiligter in die Analysesoftware einzuspeisen, um Straftaten schon im Vorfeld zu verhindern. Dies könne jedoch schnell ausufern: „Wer in einem Baumarkt Klebstoff kauft, kann damit in den ohnehin fragwürdigen Verdacht einer kriminellen Vereinigung als Klima-Aktivist:in kommen und Ziel einer Datenanalyse werden“, sagt die GFF-Juristin Simone Ruf. „Die Eingriffsvoraussetzungen sind absurd gering.“

Meisten Bundesländer derzeit ablehnend

Bereits auf der Grundlage weniger Übereinstimmungen könnten Menschen in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten, kritisiert die GFF. Oft seien diskriminierte Gruppen besonders davon betroffen, zudem würden daraus folgende Überwachungsmaßnahmen wie Observationen und Telekommunikationsüberwachung heimlich erfolgen. Dies mache es für Betroffene unmöglich, sich gegen die massiven Grundrechtseingriffe zu wehren.

Verfasst hat die Beschwerdeschrift der Rechtswissenschaftler und Kriminologe Tobias Singelnstein. Zu den sechs Beschwerdeführer:innen gehören unter anderem der Regionalvorsitzende der Humanistischen Union, Franz Josef Hanke, und die Anwältin Seda Başay-Yıldız. Beide sind bereits gemeinsam mit der GFF mit der 2019 erhobenen Verfassungsbeschwerde erfolgreich gegen Hessendata vorgegangen.

Neben Hessen liebäugeln Hamburg oder Bayern mit dem Big-Data-Instrument, auch in Nordrhein-Westfalen ist eine Variante des Systems im Einsatz. Die meisten anderen Bundesländer geben sich hingegen derzeit ablehnend, wie eine Recherche von netzpolitik.org im Januar offenlegte. Ein Vorstoß von Hessen, NRW und Bayern, die Polizei-Analyse-Software bundesweit einzuführen, verlief im Sand. Zu breit war der Widerstand selbst CDU-geführter Bundesländer und nicht zuletzt der Ampelkoalition auf Bundesebene. Der seit Jahresanfang amtierende hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) will den Einsatz von Hessendata und Künstlicher Intelligenz jedoch weiter ausbauen.

Hohe Missbrauchsgefahr

Aktuell vermisst die GFF weiterhin eine eindeutige Kennzeichnungspflicht für die verwendeten Daten im hessischen Gesetz, trotz der eigentlich klaren Vorgaben aus Karlsruhe. Dabei müssten die erhobenen Daten an den Zweck für den weiteren Einsatz gebunden werden, sonst steige die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung.

Zudem habe die hessische Regierung ihre Regelungspflicht einfach an die Polizei verschoben, die Dienststellen könnten den Softwareeinsatz also größtenteils selbst regeln. Damit seien Änderungen ohne öffentliche parlamentarische Debatte schnell und lautlos möglich. Potenziell grundrechtsintensive Eingriffsmöglichkeiten müssten jedoch vom Gesetzgeber beschlossen und nicht an Polizeibeamt:innen abgegeben werden, fordert die GFF.

Auch an anderen Stellen nutzt die Polizei bereits KI-basierte Technologien, die tief in Grundrechte eingreifen. Erst im Mai wurde bekannt, dass die Polizeien mehrerer Bundesländer heimlich biometrische Videoüberwachungssysteme einsetzen. Hierbei hatten sie die Systeme mitunter an den jeweiligen Datenschutzbehörden vorbei eingeführt, obwohl die Technik rechtlich fragwürdig und hoch umstritten ist.

Bei einer gestrigen Anhörung im Bundestag sprachen sich mehrere Sachverständige für ein umfassendes Verbot biometrischer Videoüberwachung aus. Die EU hatte in ihrer kürzlich verabschiedeten KI-Verordnung den Einsatz unter Auflagen erlaubt, einzelne Staaten haben aber Spielraum bei der Umsetzung.

1 Ergänzungen

  1. Kritische Informationen zu Hessendata unter:

    HESSENDATA – PALANTIR
    Palantir Technologies Inc ist ein Entwickler und Anbieter von Analyse-Software, die in der Lage sein soll, Informationen aus unterschiedlichen Datenquellen und insbesondere auch aus den sozialen Medien zusammenzuführen und miteinander abzugleichen. Palantir arbeitet für amerikanische Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste und hat seit 2017 auch die Polizei Hessen als Kunden gewonnen.

    https://police-it.net/category/polizeiliche-informationssysteme/recherche-analyse-auswertung-polizei/hessendata_palantir

    Hessendata: Daten Zusammenführen aus sozialen Medien mit Polizeidatenbanken?!

    Die Inbetriebnahme des Palantir-Systems Gotham alias Hessen-Data in der hessischen Polizei bedeutet einen Dammbruch für die polizeiliche Arbeit: Hier besteht erstmals die Möglichkeit, dass Informationen aus sozialen Medien AUTOMATISIERT abgerufen und zusammengeführt werden mit solchen aus polizeilichen Informationssystemen. Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger und Betroffene werden sich wappnen müssen, wenn nicht mehr der „Beweis“, sondern Analyseergebnisse aus zusammengemischten Datensammlungen die Maßnahmen der Polizei – auch gegen Unschuldige und Unbeteiligte – bestimmen.

    https://police-it.net/hessendata-polizeidatenbanken-soziale-medien

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