Entscheidung des OLG Hamburgyoutube-dl.org bleibt gesperrt

Die Musikindustrie hat sich vor Gericht durchgesetzt: Die Website von youtube-dl bleibt offline. Eine Berufung des Hosting-Providers hat das OLG Hamburg jüngst zurückgewiesen. Dennoch ist die Software, mit der sich Videos und mp3s herunterladen lassen, weiterhin frei verfügbar.

Das Youtube-Logo mit einem Schlüsselloch darin.
Mit Software wie youtube-dl werden die Inhalte einer Plattform auch offline zugänglich. – Public Domain Midjourney

Das Herunterladen von Videos oder mp3s von Online-Plattformen ist nicht grundsätzlich illegal; oftmals sind Downloads als Privatkopie erlaubt. Eine dafür einsetzbare Software heißt youtube-dl. Sie ist auf der zu Microsoft gehörenden Entwickler*innenplattform Github dokumentiert. Doch die Website zur Software – einst abrufbar unter youtube-dl.org oder yt-dl.org – bleibt weiterhin gesperrt.

Von der Website wurde auf den Github-Download verlinkt. Nach einer Klage der deutschen Ableger der Labels Universal, Warner und Sony gegen den deutschen Provider der Website, Uberspace, verbot das Landgericht Hamburg Ende März Uberspace das Hosting der Seite. Wir berichteten. Uberspace ging daraufhin, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), in Berufung. Am 21. November, vor einer Woche, wies das Oberlandesgericht Hamburg die Berufung ab.

Vorwurf der Kläger ist, dass mit der Kommandozeilen-Software technische Schutzmaßnahmen umgangen würden – und der Hosting-Provider demnach für Urheberrechtsverletzungen mitverantwortlich sei. Dabei ist die eingesetzte Technik, „Rolling Cipher“ genannt, leicht zu umgehen. Der Bundesverband Musikindustrie begrüßt das Urteil.

Downloader auch für „rechtmäßge und erwünschte Zwecke“

Die Software bleibt dennoch frei zugänglich. 2020 wurde das yt-dl-Verzeichnis auf Github zwar auf Initiative der US-Musikindustrie zeitweise gesperrt, nach Protesten hat Github es aber wieder hergestellt, da keine entsprechende Rechtsverletzung erkennbar sei.

Die GFF hat Uberspace in der juristischen Auseinandersetzung unterstützt, „um Informationsfreiheit im Netz vor Angriffen durch die Musikindustrie zu schützen“. GFF-Anwalt Joschka Selinger sagt:

Aus grundrechtlicher Sicht ist das Urteil problematisch. Es berücksichtigt nicht, dass youtube-dl nicht nur zum Download von Musikvideos auf youtube, sondern für verschiedenste rechtmäßige und erwünschte Zwecke genutzt werden kann, beispielsweise von Menschenrechtsorganisationen zur Dokumentation von Rechtsverletzungen, von Kanzleien zur Beweissicherung, von Content Creatorn für Remixe und so weiter.

Das Urteil gewähre der Musikindustrie einen so weitreichenden Schutz, dass es auch diese Nutzungen unmöglich mache, so Selinger weiter. Aktuell prüfe die GFF gemeinsam mit Uberspace-Chef Jonas Pasche, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde sinnvoll ist. Mit einer solchen könnten sie eruieren, ob die Ablehnung der Berufung rechtsgültig war. Die Menschen hinter youtube-dl betreiben derweil weiter eine Website via Github, die der gesperrten Seite stark ähnelt und auch einen Downloadbutton enthält.

9 Ergänzungen

  1. Wie lautet denn der aktuelle Mirror?

    Danke an Netzpolitik, dass Ihr Eure eigenen Server zur Verfügung stellt. Mal sehen, ob es das Gericht tatsächlich wagt, Eure Seite zu verbieten.

    Und an den Troll, der die Software unter „LGHH-Pimmel.ninja“ hostet: Hats off, sir.

    1. In Wahrheit ist die Webseite überflüssig, weil es schon längst einen Fork gibt und die Macher von youtube-dl zuviele Dinge von diesem Fork übernehmen müssten, um das Programm auf einen halbwegs identischen technischen Stand zu bringen.

      Ich bin dafür, dass wir die Musikindustrie im Irrglauben belassen, dass die Hydra tot sei.

      L’hydre est morte. Vive l’hydre!

  2. Verbieten wir doch einfach Kassettenrekorder und Tonbänder. Weil damit könnte man ja Songs aus dem Radio aufzeichnen oder die Maxi-Single, die der Kumpel gekauft hat.

    Wie? Es ist nicht 1984?

    1. Auf diese Kassetten und Tonbänder bezahlt man deswegen bereits eine an Rechteinhaber gehende Abgabe. Das gleiche gilt für Speichermedien im Computer.

      Vielleicht mal zum Thema informieren?

      1. Pah.

        Die Rechteverwerter machen trotzdem Jagd auf vermeintliche Verbrecher. Wenn, dann obliegt es denen, sich zu informieren. Schon vor 40 Jahren.

      2. Unklar, ob ich dem OP gerecht werde, aber bei Youtube-DL geht es um Sperren. Hier gibt es natürlich keine gelegenheit, ähnlich wie bei der abstrusen Idee der Lizenzverhandlungen mit Rechteverwertern im Kontext der EU-Urheberrechtsreform bei kleineren Teilnehmern (GMAFIA+).

        D.h. zu fordern, dass man Datenträger plattmacht ist schon auch irgendwo konsequent. „Ach nee, …“, kann man dann „folgern“. Diese Verbandelung der Großen mit den Bösen (Zeigefingern) sorgt natürlich auch für andere Probleme, z.B. unsichere Hardware und Software im DRM-Kontext, die uns an allen Ecken und Enden entgegenquillt.

  3. Etwas mehr Sachverstand täte der gerichtsbarkeit in der Hansestadt bestimmt gut. Vlt. wären dann die Urteile nicht mehr so sehr weltfremd. Ein offshore Hosting der Webseite könnte das Problem doch m. E. lösen, weil dort die deutsche Jurisdiktion nicht gilt, oder?

  4. „Die Menschen hinter youtube-dl betreiben derweil weiter eine Website via Github, die der gesperrten Seite stark ähnelt und auch einen Downloadbutton enthält.“

    Der „Downloadbutton“ leitet nur auf die Sperrseite des OLGs weiter. Der „Developbutton“ führt dagegen zum Ziel, von dort gehts zu den Releases auf Github weiter.

    just sayin

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