GesichtserkennungIn welcher Welt wollen wir leben?

Journalisten hatten Bilder von Daniela Klette mit einer kommerziellen Suchmaschine entdeckt. Viele verlangen jetzt, die Polizei sollte solche Gesichtersuchen auch einsetzen dürfen. Aber bei der Diskussion um die Fahndung nach den Ex-RAF-Mitgliedern geht einiges durcheinander. Ein Kommentar.

Frau hält Daumen hoch aus dem Linien zur Gesichtserkennung in ihrem Gesicht führen
Mehr Gesichtserkennung ist schnell gefordert, die Folgen für die Privatsphäre aller sind fatal. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Mehr als 30 Jahre fahndeten die Ermittlungsbehörden nach drei früheren RAF-Mitgliedern, denen zahlreiche Straftaten vorgeworfen werden. Am 26. Februar 2024 nahmen Zielfahnder eine der drei in Berlin fest. Daniela Klette hatte dort jahrelang gewohnt. Nicht „im Untergrund“, sondern mitten in Kreuzberg. Mit Nachbar:innen, Hund und Tanz-Hobby.

Dabei hatten Podcast-Journalisten Klette im Dezember 2023 bereits um ein Haar aufgespürt. Mit der Gesichtserkennungs-Suchmaschine PimEyes brauchten sie nach eigener Auskunft 30 Minuten, um mit Hilfe von Klettes Fahndungsfotos weitere Bilder von ihr zu finden – auf der Seite eines Capoeira-Vereins in Berlin.

30 Minuten für etwas, das deutsche Fahnder seit 30 Jahren nicht geschafft haben? Seit Klettes Festnahme läuft nicht nur die Fahndung nach den beiden verbliebenen Ex-RAFlern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub auf Hochtouren. Sondern auch die Diskussion um Gesichtserkennung für die Polizei.

Polizeigewerkschaften fordern jetzt, die Polizei sollte ebenfalls mit solcher „hilfreicher Software“ fahnden dürfen. Flankiert werden sie dabei von Politiker:innen, die wie Burkhard Dregger von der CDU verlangen, „mehr künstliche Intelligenz“ einsetzen zu dürfen.

Bei dieser reflexhaften Diskussion gibt es aber zwei große Probleme: Kaum jemand redet darüber, um welche Gesichtserkennung es da eigentlich geht. Und kaum jemand bedenkt, was diese Forderungen eigentlich für unsere Gesellschaft bedeuten. Nicht jetzt, sondern auch dann, wenn die aktuelle Peinlichkeit einer jahrzehntelangen, erfolglosen Fahndung nach Menschen „im Untergrund“ abgeklungen ist.

Über welche Gesichtserkennung reden wir eigentlich?

t-online ließ eine Umfrage erstellen, die das Problem der mangelnden Differenzierung deutlicher nicht zeigen könnte. „Wie würden Sie es bewerten, wenn die Polizei Gesichtserkennungssoftwares zur Strafverfolgung nutzen dürfte?“ lautet da die Frage. 72 Prozent der Befragten finden das demnach gut. Im Text, der die Umfrage begleitet, stellt t-online aber eine andere Frage: „[Programme wie PimEyes] darf die Polizei aber nicht ohne gesetzliche Grundlage nutzen. Sollte sich das ändern?“ Und beantwortet sie stellvertretend für die repräsentativ gefragte Bevölkerung mit „Ja“.

Das ist zumindest verzerrend. Die Umfrage mag zwar repräsentativ sein, ihre Aussagekraft zum im Text aufgeworfenen Thema aber geht steil gegen null. Denn nach PimEyes hatte bei der Umfrage niemand gefragt. Und es hat offenbar auch keiner die Teilnehmenden der Umfrage darüber informiert, dass Polizeien Gesichtserkennung an sich schon längst nutzen dürfen. Leicht zu finden ist etwa das „Gesichtserkennungssystem“ des Bundeskriminalamts, das es seit 2008 gibt. Damit kann die Polizei zwar nicht wahllos nach Gesichtern im Internet suchen, aber Bilder etwa mit Material von bekannten Straftäter:innen in ihrer eigenen Datenbank INPOL abgleichen.

In der INPOL-Datei waren Anfang 2023 immerhin 6,7 Millionen Bilder zu 4,6 Millionen Personen gespeichert. 2022 konnte die Bundespolizei mit ihrer Technik 2.853 unbekannte Per­sonen identifizieren. Es laufen auch Tests dazu, wie die Polizei massenhafte Daten aus dem öffentlichen Raum effizienter nach Gesichtern scannen kann. All das fällt bei den aktuellen Forderungen unter den Tisch.

Behörden dürfen Gesichtserkennung längst nutzen, nur nicht wahllos

Erinnern können hätte man sich daran, weil es jüngst Diskussionen zum europäischen KI-Gesetz gab. Einer der Streitpunkte war gerade der, ob es den Behörden erlaubt sein soll, nachträglich eine biometrische Erkennung auf vorhandenem Material zu machen. Dabei werden etwa Aufnahmen aus Videokameras im öffentlichen Raum später analysiert, um bestimmte Personen am Gesicht oder Gang zu erkennen. Jetzt zu insinuieren, dass den Strafverfolgern keinerlei biometrische Auswertung zur Verfügung stünde, verzerrt die Diskussion ungemein, denn das „Nummernschild im Gesicht“ kommt.

Was die Behörden nicht dürfen: Illegale Dienste für ihre Arbeit nutzen oder wahllos zusammengeklaubte Gesichtsdaten aus dem Internet auswerten, bei denen niemand nach einer Zustimmung gefragt wurde. So etwas tut etwa PimEyes, wenn es für die eigene Datenbank millionenfach Gesichtsdaten aus dem Netz saugt. Behörden arbeiten basierend auf Gesetzen, die ihnen Gesichtserkennung bei der Strafverfolgung erlauben. Und das seit vielen Jahren.

Wir haben im Jahr 2020 in einer Recherche beschrieben, welche Gefahr von PimEyes für die Anonymität von uns allen ausgeht. Im Zuge unserer Berichterstattung verlagerte das Unternehmen seinen Sitz von Polen auf die Seychellen, später nach Belize. Facebook und Google drohten Abmahnungen gegen die Firma an, Datenschutzbehörden wurden aktiv. Um anzunehmen, dass der Dienst mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar sein soll, braucht man wohl einiges an Fantasie.

Eine ebenso suggestive, aber ähnlich sinnvolle Frage im Fall der t-online-Umfrage könnte also lauten: „Stimmen sie zu, dass eine private Firma irgendwo im Indischen Ozean oder Hauptsache außerhalb europäischer Jurisdiktion ohne Sie jemals gefragt zu haben alle Bilder von Ihnen, die sie in die Hand bekommt, biometrisch auswertet, um diese Bilder dann von Polizeien, Unternehmen und allen möglichen Privatpersonen wie möglicherweise Ihrem Stalker durchsuchen zu lassen?“

Was kommt nach der Schlagzeile?

Ein anderes Problem ist die akute Aufgeregtheit der Diskussion. Deren Horizont scheint an der mutmaßlichen Bauwagentür Garwegs zu enden. Hätte die Polizei Klette und Co. nur dann schneller finden können, wenn sie selbst beispielsweise privatwirtschaftliche Gesichtersuchmaschinen genutzt hätte?

Wir wissen nicht, was die Behörden sonst versucht haben. Wir wissen nicht, welche Fehler gemacht wurden und warum die Fehler der Gesuchten die Behörden nicht schneller auf ihre Spur geführt haben. Warum glaubte Klette, sie könne Fotos von sich auf ihrem Facebook-Profil posten und unerkannt bleiben? Wie konnte sie unbehelligt reisen, bis nach Brasilien? Warum hat sie – was möglich ist – bei der Gesichtersuchmaschine PimEyes nicht dagegen widersprochen, mit ihren Bildern dort auffindbar zu sein? Und warum blieb sie trotz der Veröffentlichung des Podcasts, trotz Aktenzeichen-XY-Aufruf im Februar, einfach in Berlin?

Wir wissen auch nicht, worauf sich der entscheidende Hinweise zu Klettes Verbleib genau bezog. Wir tappen bei vielem im Dunkeln und das ist auch kaum anders möglich. Was uns jetzt nicht weiterbringt: Forderungen, die sich drehen wie ein Fähnchen im Wind. (Kurze Erinnerung: 2020 hatten Polizeigewerkschaften noch gefordert, Suchmaschinen wie PimEyes zu verbieten.)

Worüber wir jetzt bereits diskutieren können und auch sollten: Wollen wir in einer Welt leben, in der Behörden alle Menschen de-anonymisieren können, wenn sie ein Foto von ihnen in die Hand bekommen? Wollen wir, dass dafür das Internet nach allen möglichen Bildern und den in ihnen enthaltenen biometrischen Informationen abgegrast wird? Wollen wir in dem Zuge massenhaft Unverdächtige scannen, indem wir noch mehr Kameras an öffentlichen Orten aufstellen und die Bilder mit Fahndungsdatenbanken abgleichen?

Oder anders formuliert: In welcher Welt wollen wir leben, wenn die Schlagzeilen um Klettes Verhaftung wieder vergessen sein werden?

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16 Ergänzungen

  1. „Stimmen sie zu, dass eine private Firma irgendwo im Indischen Ozean oder Hauptsache außerhalb europäischer Jurisdiktion ohne Sie jemals gefragt zu haben alle Bilder von Ihnen, die sie in die Hand bekommt, biometrisch auswertet, um diese Bilder dann von Polizeien, Unternehmen und allen möglichen Privatpersonen wie möglicherweise Ihrem Stalker durchsuchen zu lassen?“
    Nein. In so einer Zukunft möchte ich nicht leben.
    Aber:
    haben wir realistisch betrachtet eigentlich noch eine Chance, das wirklich zu verhindern?

    Das erste, was mir einfiel, als der Fall durch die Medien ging, war: das geht? hier und heute in unserer smart-grid-Welt kann man sich so lange erfolgreich verstecken? Krass.

    1. Ein/e Polizist/in kommt mit den Ermittlungen nicht weiter. Alle legalen Möglichkeiten wurden ausgeschöpft. Aber da muss doch noch etwas gehen, jenseits des dienstlich Erlaubten. Also wenn ich das nicht darf, heißt das noch lange nicht, dass mein Freund der Journalist das nicht darf.

      Hey, buddy, kannste mal für mich ’ne Gesichtserkennung versuchen, weil ich das nicht darf?
      Ich hab dann auch was für dich, wenn du etwas brauchst?

      So wird Journalismus neben der vierten auch zur fünften Gewalt im Staat.

      1. „Ein/e Polizist/in kommt mit den Ermittlungen nicht weiter.“ – wissen wir in diesem Fall, ob die Polizei überhaupt noch ermittelt hat? Wie lange ist die „aktive“ Zeit der dritten Generation der RAF her? Wissen wir, ob bei den entsprechenden Behörden genug Kapazität und Wissen vorhanden ist, mit diesen Daten etwas anzufangen?
        Vielleicht lautet die gestellte Frage also: Hey, buddy, kannste mal für mich ’ne Gesichtserkennung versuchen, weil ich keine Ahnung, habe, wie ich das machen soll oder keine Zeit oder Lust auf so altes Zeug oder keine Veranlassung sehe, weil meine Vorgesetzten das schon lange nicht mehr auf dem Radar haben und ich mich um aktuelles Zeug zu kümmern habe?

        1. > Vielleicht lautet die gestellte Frage …

          Viele Fragen könnten gestellt werden, auch solcher zur nachträglichen Rechtfertigung von Tun und/oder Nicht-Tun.

          Hier geht es aber darum, wie sich Menschen im journalistischen Umfeld verhalten (sollen), im Umgang mit nicht legalen Tools wie Gesichtserkennung, im Umgang mit Ermittlungsbehörden, und ob der Verrat an die Polizei durch journalistisches Handeln wünschenswert ist.

          Polizeiarbeit unterliegt juristischen Regeln. Journalismus gibt sich eigene ethische Leitlinien.
          Wo verlaufen Grenzen des Akzeptablen? Diese Debatte dürfen wir uns nicht ersparen, zumal gegenwärtig vieles ins Rutschen gekommen ist.

  2. Was treibt Journalisten dazu, die Arbeit der Polizei zu machen?
    Welches Verständnis von Journalismus braucht es, um journalistische Recherche Ermittlungsbehörden zugänglich zu machen?
    Wo endet Quellenschutz und wo endet die Unschuldsvermutung?
    Gab es einen Deal mit den Behörden? Ich gebe … und bekomme dafür …?

    Ein Interview mit Michael Colborne, dass Fragen offen lässt.
    https://taz.de/Rechercheur-ueber-Aufspueren-von-Klette/!5993206/
    z.B. Wie kommt der Hinweis zur Polizei und warum?
    Er sagt: „Ich hätte lieber Neonazis gefunden“. Das macht es nicht besser.

    1. Weite Teile des etablierten Journalismus haben dieselben Ziele wie weite Teile von Politik und Polizei: Stabilisierung des herrschenden Systems mit seiner imminenten Bevorzugung der Privilegierten. Denn weite Teile des etablierten Journalismus sind zutiefst buergerlich, hochprivilegiert, und sehen sich als Teil der herrschenden Eliten. Gibt’s eine Menge wissenschatlicher Studien zu, aber die werden in den etablierten Medien natuerlich nicht thematisiert.

      1. > Gibt’s eine Menge wissenschatlicher Studien zu, aber die werden in den etablierten Medien natuerlich nicht thematisiert.

        Das ist ohne zitierfähiger Quellenangabe natürlich so großmäulig, wie wir es von dem Anonymous gewohnt sind, dessen Tastatur keine Umlaute hat.

        1. Da kann man einfach mal suchen, zB uebermedien oder taz haben dazu auch schon öfter was gebracht.

          Pöbeln ist natürlich einfacher, und vielen bleibt wohl nichts anderes übrig.

          1. Jetzt wird’s interessant. Anstatt Studien werden jetzt Übermedien und taz genannt. Und die taz als nicht-etabliertes Medium anzuführen ist ja auch schon frech.

            Und dann noch anderen „pöbeln“ vorzuwerfen, wenn man selbst nichts zu bieten hat.
            Mit Wissenschaft argumentieren, ohne zitieren zu können, um das eigene Schwafeln aufzuwerten, das ist nicht viel, was da übrig bleibt.

    2. https://www.rbb-online.de/legion/transkripte/most-wanted-e2-felizia.file.html/legion-most-wanted-e02_felizia.pdf

      Zitat: Ein Legion-Hörer, Sebastian, erzählt uns eine unglaubliche Geschichte. Auf einer Party unter Anonymous-Mitgliedern, 2017. Ein Plot, wie aus einem John le Carré Roman.

      Der verdeckter Zielfahnder S , >>
      nebst Kollegin M, (das RAF-Fahndungsplakat immer zur Hand) >>
      eine Party unter Anonymous-Mitgliedern 2017 , ( Ball der einsamen Guy Fawkes Masken ) >>
      https://www.netz-trends.de/id/4908271/Interview-uber-Phantombilder-FaceGen-und-Bilderkennungs-Software—Liane-Bellmann-im-Gesprach/ >>
      PimEyes analysiert Phantombilder schnell und sicher >>
      Treffer >>
      Cave: Beweissverwertungsverbot (Ermittlungsmethode) >>
      Legion: Hacking Anonymous Veröffentlichung 23. Okt. 2022 – 20. Nov. 2022 >>
      Kontaktansprache S -> Legion KB 2023 >>
      Mit Undone fand Behroz im Dezember 2023…

      Zitat „Sie hat sich auch auf Fotos ablichten lassen. Im Podcast haben wir deshalb vermutet, es kann gar nicht sein, dass sie das wirklich ist. Wir konnten uns nicht vorstellen, dass jemand, der verfolgt wird, in die Kamera schaut und lächelt.“

      Der vermeintliche Ruhm werter KB , ob des gelungenen Scoops (Journalismus), als speziellem Ausdruck für eine exklusive Meldung, hätte zu Zeiten der aktiven RAF wohl nicht lange angehalten.

      Im weiteren Verlauf des Strafverfahrens werden die angewandten Ermittlungsmethoden von S M PimEyes und der Undone Work GmbH (Privatermittler) , die zur Verhaftung der Daniela K. geführt haben, eine gewichtige Rolle spielen.

  3. > Polizeigewerkschaften fordern jetzt, die Polizei sollte ebenfalls mit solcher „hilfreicher Software“ fahnden dürfen. Flankiert werden sie dabei von Politiker:innen, die wie Burkhard Dregger von der CDU verlangen, „mehr künstliche Intelligenz“ einsetzen zu dürfen.

    Polizeigewerkschaften besitzen anscheinend null Selbstachtung. Andernfalls würden sie nicht bei jeder Gelegenheit wie kleine Kinder „Will auch, will auch, RÄBÄÄÄ!“ plärren und endlich merken, dass ihr großes Endziel, sich alles am Schreibtisch zusammenklicken zu können, bei der Bekämpfung des Klischees vom „faulen Beamten“ kontraproduktiv ist.

    1. Bevor die Polizisten das können, müssten sie es erst einmal können. Als ich – Corona war noch ein großes Thema – zur Befragung als Opfer einer mutmaßlichen schweren Brandstiftung musste war es für die Polizei unmöglich die Befragung per Telefon oder Video zu machen. Wohlgemerkt unmittelbar nach einer Atemwegserkrankung bei mir.
      Anstatt nach immer mehr Befugnissen zu kreischen sollten die Polizeigewerkschaften lieber verlangen, dass ihre Mitglieder vielleicht erstmal auf den Stand gebracht werden, den ich als Teenager in den 90ern hatte. Aber was soll man insb. von der GdP erwarten, deren Chef abstruse Verschwörungswahnvorstellungen* verbreitet und offensichtlich noch nie etwas von den beamtenrechtlichen Pflichten zu Mäßigung und parteipolitischen Neutralität gehört hat (s. seine Kommentare zur Skandalwahl in Berlin).

      * = Der für sowas üblicherweise genutzte Begriff „Verschwörungstheorie“ ist in solchen Fällen so irreführend, dass er falsch ist: Es sind keine Theorien. Theorien basieren auf Indizien. Das sind Wahnvorstellungen. Alternativ wäre z.B. „wirre Verschwörungsspekulation“ angemessen, oder sonstige Begriffe, die klarmachen, dass die Behauptungen keinerlei tatsächliche Basis haben sondern allein dem Kopf des Sprechers entstammen.

  4. Ich hörte schon in der Werbung, öffentlich-rechtlich natürlich, es werde mit dem DSA oder was auch immer gerade das Thema war, nur das analoge Recht ins Digitale übertragen.

    Es ist also noch nicht vorbei. Solange so gedacht wird, sind wir geliefert. Wir brauchen wirksames Gesetz fürs Digitale, aber vor allem müssen wir gesellschaftlich die Frage und ihre Verwandten abarbeiten, in was für einer Welt wir leben wollen. Mit benanntem Konzept wird diese Frage nie gestellt werden, aber die Regeln werden geformt, die Gesellschaft wird umgeformt, ohne gefragt worden zu sein, und Grundrechte (auch bzw. vor allem gegenüber Behörden) werden aufgrund der Ausbreitung des Digitalen de facto umgangen.

  5. Seit dem Militär­putsch Ende Juli 2023 im Niger hat der Tschad eine Schlüssel­position in einer der fragilsten Regionen der Erde. Mit Gesichtserkennung wird ungarischer Einfluss im Tschad aufgedeckt:

    If cameras can’t be avoided, he hides behind a surgical face mask, sometimes topped off with a jaunty green fedora, which fits with the old-fashioned Italian dandy style he has recently adopted, according to those who have known him for a long time.

    However, these acquaintances and the facial recognition software programs used by Le Monde and its partners at the Hungarian investigative website Direkt36 confirm that the man who takes such care to hide his face in the photos of the many Hungarian diplomatic visits to the Sahel in recent months is indeed none other than Viktor Orban’s son.
    https://www.lemonde.fr/en/le-monde-africa/article/2024/01/29/the-secret-adventures-of-viktor-orban-s-son-in-africa_6476040_124.html

    Der Mann mit Hut war Gaspar Orban, der 31-jährige Sohn des Minister­präsidenten, zusätzlich „getarnt“ mit Bart, den er zuvor nie getragen hatte. Erst bei Durchsicht von Aufnahmen aller sechs ungarisch-tschadischen Treffen zwischen Mai 2023 und Januar 2024 fiel auf: Der junge Orban war immer dabei, war aber auf offiziellen Aufnahmen ungarischer Agenturen und Medien nie zu finden.

    Journalismus braucht Gesichtserkennung für Recherche.

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