InformationsfreiheitWir verklagen die Hacker-Behörde ZITiS

Die Hacker-Behörde ZITiS handelt auf einer außergewöhnlichen rechtlichen Grundlage. Ein Jura-Professor hat ein Rechtsgutachten zur Aufgabenerfüllung der ZITiS verfasst. Doch die Behörde verweigert die Herausgabe des Dokuments. Dagegen wehren wir uns, wir haben Klage gegen ZITiS eingereicht.

Schloss mit Schlüssel vor Matrix-Code
ZITiS beschreibt sich als Schlüssel gegen das verschlüsselte Verbrechen. – Alle Rechte vorbehalten ZITiS

Seit vier Jahren hat Deutschland eine Hacker-Behörde. Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich stellt Überwachungs-Technologien wie Staatstrojaner und Hochleistungsrechner für Polizei und Geheimdienste bereit.

Über ihre eigene Arbeit ist die Entschlüsselungsbehörde, von Allgemeinheiten und Werbe-Filmen abgesehen, wenig transparent. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat ZITiS bisher alle abgelehnt, nicht einmal Informationen zum Logo gab sie heraus. Uns verweigert die Behörde ein Rechtsgutachten zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Dagegen wehren wir uns: Wir verklagen ZITiS.

Gründung ohne Gesetz

Die rechtliche Grundlage der Hacker-Behörde ist außergewöhnlich. Es gibt kein ZITiS-Gesetz. Weder Bundesregierung noch Bundestag haben beschlossen, die Behörde zu gründen. Das Bundesinnenministerium hat ZITiS im Alleingang ins Leben gerufen, per Ministerialerlass.

Kurz nach der Gründung hat ZITiS ein Rechtsgutachten zu ihrer Aufgabenerfüllung erstellen lassen, vom Rechtswissenschaftler Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff der Universität Bayreuth. Auf Nachfrage beschreibt die Bundesregierung den Inhalt in einem Satz:

Das Rechtsgutachten zur Aufgabenerfüllung der ZITiS führt dazu aus, welche Rechtsnatur die ZITiS aufweist, welche konkreten Aufgaben der ministerielle Errichtungserlass für ZITiS vorsieht, wer die ZITiS wie beauftragen kann und wer nicht und wie sich die Fachaufsicht im Einzelnen darstellt, insbesondere in Ausprägung des Jahresarbeitsprogramms.

Schrödingers Geheimdienst

ZITiS will das Gutachten nicht herausgeben und lehnt unseren Antrag ab. Die Begründung ist abenteuerlich: Geheimdienste fallen nicht unter das IFG, wenn sie geheime Geheimdienst-Arbeit machen. Und ZITiS hat „besonders enge Beziehungen“ zu Geheimdiensten. Also fällt auch ZITiS nicht unter das IFG.

Gegen diese Ablehnung haben wir Widerspruch eingelegt. Erstens schreibt ZITiS selbst auf ihrer Webseite: „ZITiS ist weder eine polizeiliche, noch eine nachrichtendienstliche Stelle, hat folglich keine derartigen Befugnisse.“ Auch das Bundeskanzleramt arbeitet mit Geheimdiensten und fällt trotzdem unter das IFG. Zweitens nimmt ZITiS keine gesetzlich definierten Sicherheitsaufgaben wahr, sie unterstützt und berät die Geheimdienste nur bei ihren Aufgaben.

Selbst wenn ZITiS wie ein Geheimdienst eingestuft wäre und Geheimdienst-artige Arbeit machen würde, hätten wir trotzdem Anspruch auf das Dokument. In dem Gutachten geht es gerade nicht um geheime Technologien und Methoden, sondern um die rechtlichen Grundlagen der Behörde. Laut Bundesregierung könnte sich ZITiS mit dem Gutachten auf „denkbare rechtliche Auseinandersetzungen vorbereiten“. Rechtliche Strategien sind aber keine Geheimdienst-Arbeit.

ZITiS wirbt damit, dass die Behörde angeblich umfassend kontrolliert wird, auch von Medien und der Öffentlichkeit. Diese Kontrollfunktion können wir nur erfüllen, wenn wir die Rechtsgrundlagen und Aufgaben kennen. Geheime Interpretationen von Geheimdienst-Gesetzen waren bisher regelmäßig illegal, siehe Funktionsträgertheorie und Weltraumtheorie. Die Veröffentlichung des Gutachtens sollte auch im Interesse von ZITiS sein.

ZITiS verklagen

Doch ZITiS hat unseren Widerspruch abgelehnt. Der größte Teil des Ablehnungstextes wiederholt die ursprüngliche Argumentation: ZITiS arbeitet mit Geheimdiensten, das Rechtsgutachten analysiert diese Zusammenarbeit, also darf das Gutachten nicht bekannt werden. Auch ein neuer Grund kommt hinzu: Mittlerweile hat ZITiS das Gutachten als Verschlusssache eingestuft. Dabei ist auch das kein Hinderungsgrund für IFG-Anfragen.

So einfach lassen wir uns nicht abwimmeln. Wir wehren uns vor Gericht und haben Klage gegen ZITiS eingereicht. Unsere Rechtsanwältin ist Anna Gilsbach von dka Rechtsanwälte. Unterstützt werden wir von FragDenStaat, die das Verfahren bezahlen. Mit diesem Team ziehen wir zunächst zum Verwaltungsgericht München.

Das ist nicht unsere erste IFG-Klage. Wir haben bereits das Bundeskanzleramt auf Protokolle von Kabinettssitzungen sowie das Bundeskriminalamt auf den Staatstrojaner-Vertrag verklagt. Jetzt eben die Hacker-Behörde ZITiS. Wir sehen uns vor Gericht!

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