Nach rund drei Jahren steht vielleicht eine Einigung der EU-Staaten auf eine Position zur lange erwarteten ePrivacy-Reform bevor. Die neue Verordnung soll elektronische Kommunikation rechtlich besser schützen, etwa indem sie ungewolltes Tracking durch Cookies beim Surfen im Netz einschränkt. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft legte vorige Woche einen Vorschlag vor, bereits am Mittwoch beim Treffen der Telekom-Arbeitsgruppe könnte es eine Entscheidung geben.
Die Verordnung soll eine zwei Jahrzehnte alte EU-Richtlinie für die Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation auf den neuesten Stand bringen. Sie würde eine Art digitales Briefgeheimnis schaffen, das den Austausch von Anrufen und Nachrichten über internetbasierte Dienste wie WhatsApp gleich gut vor kommerzieller Auswertung schützt wie normale Telefonanrufe.
Die Reform soll es Nutzer:innen laut Vorschlägen von EU-Kommission und Parlament unter anderem erleichtern, sich gegen Cookies und andere Tracking-Techniken zu wehren. Auch soll Privatsphäre zur Standardeinstellung in Browsern werden. Die beiden Institutionen legten bereits 2017 Positionen vor, Streitigkeiten im Rat der EU-Staaten haben aber bisher einen Abschluss der Reform verhindert.
Tracking-Vollmacht für Zeitungsverlage
Deutschland führt derzeit den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Anfang November legte die Präsidentschaft einen Textentwurf vor, der aus Sicht von Verbrauchergruppen einen gangbaren Kompromiss darstellt. Der Entwurf erteilt Wünschen aus der Werbeindustrie eine Absage, die sich beim Sammeln von Metadaten gerne auf „berechtigtes Interesse“ oder auf „kompatible Zwecke“ berufen würden. Entsprechende Passagen hat nun Deutschland aus dem Entwurf gestrichen. Erlaubt werden soll hingegen das Sammeln von Metadaten aus der Kommunikation für statistische Zählungen und wissenschaftliche Zwecke.
Eine Ausnahmeregelung sieht der Entwurf in Artikel 8 für Angebote von Presseverlagen vor. Im deutschen Vorschlag heißt es wie schon in früheren Entwürfen, dass das Speichern von einigen Nutzer:innendaten über Cookies für werbefinanzierte Dienste „wie Online-Zeitungen und andere Pressepublikationen“ erlaubt sein soll. Presseverlage bekämen somit eine Art Blankovollmacht zum Tracking ihrer Leser:innen. Das bringe allerdings durch die schwammige Formulierung einiges an Rechtsunsicherheit, klagen Beobachter:innen.
Wie in früheren Verhandlungen des Rates bleibt aus seinem Positionsentwurf der Artikel 10 gestrichen, den sich das Parlament gewünscht hatte. Dieser schreibt hohen Privatsphäreschutz als Standardeinstellung im Browser vor. Dagegen hatten Presseverlage wie Axel Springer und Digitalkonzerne lobbyiert.
Der Vorschlag ist zudem von einer besonders umstrittenen Passage bereinigt worden. Mehrere Mitgliedstaaten hatten gefordert, dass die Anbieter von Kommunikationsdiensten die Kommunikation ihrer Nutzer:innen proaktiv auf illegales Material wie Darstellungen von Kindesmissbrauch durchleuchten sollen. Die EU hält an diesem Plan weiterhin fest, doch Deutschland schlägt vor, die Frage aus der ePrivacy-Reform auszuklammern.
Besser als gar kein Fortschritt?
Mehrere Ratspräsidentschaften waren seit 2017 mit dem Versuch gescheitert, einen Kompromiss herbeizuführen. Unter dem enormem Druck der Werbe-, Verlags- und Tech-Lobby konnte sich auch Deutschland mit seinen verhältnismäßig datenschutzfreundlichen Vorschlägen nicht durchsetzen. Einige Beobachter:innen gehen davon aus, das es die letzte Chance für das Gesetzesvorhaben sein könnte.
Trotz Vorbehalten äußern sich Konsument:innenverbände deshalb vorsichtig positiv. Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband, betont gegenüber netzpolitik.org:
Der von der deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegte Textentwurf zur ePrivacy-Verordnung bleibt hinter der bisherigen Rechtslage sowie den Vorschlägen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zurück. Allerdings ist klar, dass Kompromisse erforderlich sind, damit die Verhandlungen endlich in die nächste Phase eintreten können. Vor diesem Hintergrund ist der derzeitige deutsche Kompromissvorschlag aus Verbrauchersicht gerade noch tragbar und sollte in dieser Form von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet werden. Weitere Abschwächungen des Textes wären jedoch nicht hinnehmbar.
Der EU-weite Verbraucher:innenverband BEUC fordert in einem offenen Brief an die Vertretung der EU-Mitgliedsstaaten diese dazu auf, sich möglichst rasch auf Basis des deutschen Vorschlags zu einigen. „Trotz unserer Bedenken betonen wir, dass es an der Zeit ist, zum nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren überzugehen“, heißt es in dem Brief.
Sollten die Mitgliedstaaten sich nun auf eine gemeinsame Position einigen, könnten die Trilog-Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission beginnen. Selbst bei einer Verabschiedung im nächsten Jahr dürfte die Verordnung aufgrund einer Übergangsfrist vor 2023 nicht wirksam werden.
In der Überschrift steht „ePrivacy-Verordnung“ – das ist bisher eine Richtlinie. Wird aus der Richtlinie eine Verordnung?
Das ist der Plan, ja.