Sechs Gründe, warum die todlangweilig klingende ePrivacy-Verordnung für dich wichtig ist

Von klassischen Medien vollkommen unbeachtet wird im EU-Parlament gerade eine der wichtigsten Schlachten um den Datenschutz in Europa geschlagen. Am Donnerstag steht die entscheidende Abstimmung an. Wir erklären kurz und bündig, um was geht, warum die Sache für alle wichtig ist und wie man jetzt aktiv werden kann.

Die ePrivacy-Verordnung bringt deutliche Verbesserungen zum Beispiel gegen Tracking – wenn sie denn durchkommt. – Alle Rechte vorbehalten Duri from Mocup / Montage: netzpolitik.org

In der vergangenen Woche hat der Innenausschuss des EU-Parlaments über seine Position zur ePrivacy-Reform abgestimmt und sich mit knapper Mehrheit für einen datenschutzfreundlichen Kurs entschieden. Doch ob das EU-Parlament dem Ausschussvotum bei der entscheidenden Abstimmung am Donnerstag folgt, steht auf der Kippe. Sollte keine Mehrheit für den Beschluss des Innenausschusses zustandekommen, müsste neu verhandelt werden – das wichtige Projekt wäre für Lobbyinteressen der Daten- und Werbeindustrie zum Abschuss freigegeben.

Wir haben in sechs Punkten zusammengefasst, was auf dem Spiel steht:

  1. Keine Datenverarbeitung ohne Einverständnis: Bei der Nutzung von Kommunikdationsdiensten wie WhatsApp, Facebook-Messenger, Facetime oder klassischer Telefonie fallen viele Daten über das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer an. Die Kommunikationsdienstleister wollen diese Informationen analysieren und verwerten, beispielsweise für die Personalisierung von Werbung. Dabei sind für sie nicht nur Kommunikationsinhalte interessant, sondern gerade auch die Metadaten – also wer wann wo und wie lange mit wem kommuniziert. Der Ausschuss hat sich so positioniert, dass diese Daten nur dann kommerziell verwertet werden dürften, wenn betroffene Nutzer ihr Einverständnis geben. Für Telefonanbieter gilt das heute bereits, für WhatsApp und Co. wäre das neu. Industrielobbyisten fordern, dass diese Regel abgeschafft wird. Stattdessen wollen sie, dass es Unternehmen erlaubt ist, diese Daten zu nutzen, sofern sie ein „legitimes Interesse“ daran geltend machen können. Legitim kann dabei alles mögliche sein – zum Beispiel ein wirtschaftliches Interesse.
  2. Einfacher Schutz vor Online-Tracking: Wer keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreift, wird im Netz heute auf Schritt und Tritt verfolgt. Dieses Tracking findet meist ohne das Wissen und die Zustimmung der Nutzer statt. Unternehmen entwickeln immer neue Maßnahmen, wie sie den Selbstschutz von Nutzern umgehen können. Der Ausschuss will, dass Nutzer durch Einstellungen in ihrem Browser oder Smartphone-Betriebssystem einfach und rechtsverbindlich signalisieren können, ob sie einem solchen Tracking zustimmen oder nicht („Do Not Track“). Außerdem sollen sogenannte Tracking-Walls verboten werden, bei denen Websitebetreiber den Zutritt zu ihrer Webseite davon abhängig machen, dass man einer Aufzeichnung des eigenen Verhaltens zustimmt.
  3. Privacy by Default: Der Innenausschuss will, dass diese Do-Not-Track-Einstellungen von Browsern und Smartphone-Betriebssystemen von Beginn an möglichst privatsphärefreundlich sein müssen – also Datenschutz ab Werk. Privatsphäre wäre dann der Standard – ohne, dass man sich lange durch das Datenschutzmenü wühlen muss. Eine Maßnahme, die gerade unerfahreneren Nutzern wie Kindern und Senioren den Schutz ihrer Privatsphäre erleichtern soll.
  4. Grenzen für Offline-Tracking: Die inzwischen gängige Praxis, auch die analogen Bewegungen von Menschen in Innenstädten, Shopping-Malls oder Flughäfen anhand der WLAN- und Bluetooth-Signale ihrer Telefone nachzuverfolgen, soll ebenfalls besser reguliert werden. Dieses Offline-Tracking soll nur noch dann gestattet sein, wenn Nutzer ihr Einverständnis gegeben haben, oder wenn die Erhebung zeitlich und räumlich sowie auf rein statistisches Zählen begrenzt ist. Eine Erstellung von individuellen Bewegungsprofilen wäre dann klar verboten.
  5. Recht auf Verschlüsselung: Der Ausschuss möchte, dass die Anbieter von Kommunikationsdiensten dazu verpflichtet werden, die Kommunikation ihrer Nutzer nach dem aktuellsten „Stand der Technik“ vor unbefugtem Zugriff zu schützen – explizit auch durch kryptographische Methoden wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Gleichzeitig soll es explizit verboten werden, dass verschlüsselte Kommunikationsdaten durch jemand anderen als den Nutzer selbst entschlüsselt werden. Den EU-Mitgliedsstaaten soll es zudem nicht gestattet sein, Gesetze zu erlassen, mit denen sie Anbieter von Kommunikationsdiensten oder -software zwingen, die Vertraulichkeit und Integrität der Kommunikation ihrer Nutzer zu schwächen. Eine stärkere Ausformung des Rechts auf verschlüsselte Kommunikation gibt es bisher nirgends.
  6. Mehr Transparenz über staatliche Zugriffe: Die ePrivacy-Verordnung wird auch Ausnahmen des Rechts auf vertrauliche Kommunikation zur Strafverfolgung oder aus Gründen der nationalen Sicherheit enthalten. Der Innenausschuss will für diese staatlichen Zugriffe jedoch erstmals weitreichende Dokumentations- und Transparenzpflichten einführen. So sollen die Anbieter von Kommunikationsdiensten nicht nur umfängliche Informationen über staatliche Zugriffe festhalten und auf Anfrage an die zuständigen Datenschutzbehörden geben müssen, sondern auch jährlich statistische Berichte darüber veröffentlichen. Zusätzlich sollen die zuständigen Behörden ebenfalls jährliche Statistiken darüber veröffentlichen, wie viele staatliche Datenanfragen es gab und auf welcher Grundlage diese erfolgten.

Datenschutz auf der Kippe

Natürlich gibt es auch Kritik an der Positionierung des Innenausschuss: Neben Lobbyisten der Daten- und Werbeindustrie kritisiert auch die französische Digital-Rights-Organisation La Quadrature du Net den Beschluss – allerdings, weil er zu schwach sei. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt trotz einer positiven Gesamtbewertung des Beschlusses davor, dass durch ihn der Verbraucherschutz beim telefonischen Direktmarketing geschwächt werden könnte.

Fakt ist aber auch: Besser wird es jetzt nicht mehr. Sowohl bei einer erneuten Diskussion des Verhandlungsmanadats im Plenum des EU-Parlaments als auch in den später anstehenden Trilogverhandlungen mit den anderen EU-Institutionen wäre mit einer Verwässerung der Regeln zu rechnen. Branchenverbände der Daten- und Werbeindustrie rufen die Abgeordneten des EU-Parlaments bereits auf, das vom Ausschuss beschlossene Verhandlungsmandat am Donnerstag aufzuhalten.

Wer besseren Schutz der Privatsphäre will, muss jetzt aktiv werden

Der Zeitpunkt, um selbst aktiv zu werden und ist also jetzt. „Sagt euren Abgeordneten, dass ihr eine starke ePrivacy-Verordnung wollt, wie sie vom Innenausschuss beschlossen wurde“, ruft European Digital Rights Nutzerinnen und Nutzer auf. Hier findet sich eine nach Ländern sortierbare Liste mit allen Abgeordneten.

Wer EU-Parlamentariern mitteilen möchte, dass er oder sie für eine starke ePrivacy-Verordnug ist, hat dafür mehrere Möglichkeiten: Nach wie vor bietet la Quadrature du Net ein Tool an, mit dem kostenlos Abgeordnete angerufen werden können. Auch Mails und Meinungsäußerungen über Twitter (#ePrivacy) können helfen. Eine Liste mit den Twitter-Accounts der deutschen Abgeordneten stellt das Europaparlament zur Verfügung.

Während die Reihen der Sozialdemokraten, Linken und Grünen ziemlich geschlossen scheinen, kann es sicher nicht schaden, Abgeordnete der FDP zu kontaktieren – nicht alle Liberalen sind so datenschutzfreundlich wie ihre niederländische Verhandlungsführerin Sophie in t‘ Veld. Am wichtigsten wäre aber wohl, Abgeordnete der Union zu überzeugen. Mit Monika Hohlmeier (CSU) und Axel Voss (CDU) stimmten die beiden deutschen Unionsabgeordneten im Innenausschuss vergangene Woche gegen den datenschutzfreundlichen Kurs.

Zur Erinnerung: Eine statistisch repräsentative Umfrage der EU-Kommission ergab im vergangenen Jahr, dass etwa 90 Prozent der EU-Bürger für datenschutzfreundliche Voreinstellungen, gegen Tracking und für das Recht auf verschlüsselte Kommunikation sind. 71 Prozent fanden es nicht akzeptabel, wenn Unternehmen ihre Daten ohne ihre Zustimmung weiternutzen, auch wenn es den Firmen dabei helfen soll, ihnen neue Dienstleistungen anzubieten, die sie mögen könnten.

[Update: Am 26. Oktober hat das Parlament die Position des Innenausschusses mit 318 zu 280 Stimmen bestätigt]

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23 Ergänzungen

    1. Ich würde schon gerne Mal eine zweite Meinung dazu hören, dass der Prof Härting sagt, dass wir für unsere Smartphones nach dem Entwurf der ePrivacy-Richtlinie dann eine Einwilligung von denen brauchen, die uns eine E-Mail senden, wenn wir deren personenbezogene E-Mail-Adresse dauerhaft in unserem Smartphone speichern. Das liest sich sehr surreal.

  1. Könntet ihr von Netzpolitik.org euch vorstellen einen E-Mail-Text vorzuformulieren? Es ist dann immer einfacher den Abgeordneten die Meinung zu sagen, als wenn man sich selbst hinsetzen muss und einen fundierten Text ausarbeiten. Danke!

    1. Etwas hingekleht, aber wie wär’s mit:

      „Sehr geehrte Frau XYZ,

      morgen werden Sie mit dem Europäischen Parlament über den Bericht zum „Vorschlag einer Verordnung über die Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation“ abstimmen. Ich möchte Sie bitten, der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu folgen und das Verhandlungsmandat in dieser Form zu beschließen.

      Eine statistisch repräsentative Umfrage der EU-Kommission ergab im vergangenen Jahr, dass etwa 90 Prozent der EU-Bürger für datenschutzfreundliche Voreinstellungen gegen Tracking und für das Recht auf verschlüsselte Kommunikation sind. 71 Prozent fanden es nicht akzeptabel, wenn Unternehmen ihre Daten ohne ihre Zustimmung weiternutzen, auch wenn es den Firmen dabei helfen soll, ihnen neue Dienstleistungen anzubieten, die sie mögen könnten.

      Bitte werten Sie die Interessen von Unternehmen nicht höher als die der Menschen in Europa. Bitte stimmen Sie für eine starke ePrivacy-Verordnung.

      Mit freundlichen Grüßen
      XYZ“

    2. Hier eine Beispiel-Mail an die deutschen Abgeordneten im EU-Parlament. Unten steht noch XXXXXXX was durch den eigenen Namen ersetzt werden sollte. Ganz unten steht eine Liste der e-Mail-Adressen der Abgeordneten:

      Betreff: PRO ePrivacy-Verordnung – Schützen Sie unseren Datenschutz!

      Sehr geehrte Abgeordnete,

      bitte setzen Sie sich diesen Donnerstag für einen starken Datenschutz ein. Stimmen Sie für die ePrivacy-Verordnung, so wie sie vom Innenausschuss des EU-Parlaments vorgeschlagen wurde!

      Ich und – laut einer statistisch repräsentativen Umfrage der EU-Kommission im vergangenen Jahr – rund 90% der EU-Bürger sind gegen voreingestelltes Tracking und für das Recht auf verschlüsselte Kommunikation. [1]

      Dies ist die Chance zu zeigen, dass sich Bürger wieder von den EU-Organen vertreten fühlen können. In Zeiten der Erosion von Verbraucher- und Bürgerrechten sowie einer schwindenen Privatsphäre brauchen wir die ePrivacy-Verordnung dringend als Gegengewicht.

      Mit freundlichen Grüßen

      XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

      [1] https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/eprivacy-consultations-show-confidentiality-communications-and-challenge-new-technologies-are

      ______________________________________________________________________________

      E-Mailadressen. Ihr könnt sie so in das Adressfeld der E-Mail kopieren. Möglicherweise müsst ihr die beiden Blocks einzeln verschicken, wenn euer Mailanbieter aus Spamschutzgründen nicht erlaubt mehr als eine bestimmte Anzahl E-Mails gleichzeitig zu verschicken.

      jan.albrecht@europarl.europa.eu, burkhard.balz@europarl.europa.eu, reimer.boege@europarl.europa.eu, elmar.brok@europarl.europa.eu, klaus.buchner@europarl.europa.eu, udo.bullmann@europarl.europa.eu, reinhard.buetikofer@europarl.europa.eu, daniel.caspary@europarl.europa.eu, birgit.collin-langen@europarl.europa.eu, michael.cramer@europarl.europa.eu, fabio.demasi@europarl.europa.eu, albert.dess@europarl.europa.eu, stefan.eck@europarl.europa.eu, christian.ehler@europarl.europa.eu, cornelia.ernst@europarl.europa.eu, ismail.ertug@europarl.europa.eu, markus.ferber@europarl.europa.eu, knut.fleckenstein@europarl.europa.eu, karl-heinz.florenz@europarl.europa.eu, michael.gahler@europarl.europa.eu, evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu, jens.geier@europarl.europa.eu, arne.gericke@europarl.europa.eu, sven.giegold@europarl.europa.eu, jens.gieseke@europarl.europa.eu, ingeborg.graessle@europarl.europa.eu, thomas.haendel@europarl.europa.eu, rebecca.harms@europarl.europa.eu, martin.haeusling@europarl.europa.eu, hans-olaf.henkel@europarl.europa.eu, maria.heubuch@europarl.europa.eu, iris.hoffmann@europarl.europa.eu, monika.hohlmeier@europarl.europa.eu, peter.jahr@europarl.europa.eu, petra.kammerevert@europarl.europa.eu, sylvia-yvonne.kaufmann@europarl.europa.eu, franziska.keller@europarl.europa.eu, dieter-lebrecht.koch@europarl.europa.eu, arndt.kohn@europarl.europa.eu, bernd.koelmel@europarl.europa.eu, dietmar.koester@europarl.europa.eu, constanze.krehl@europarl.europa.eu, werner.kuhn@europarl.europa.eu, alexandergraf.lambsdorff@europarl.europa.eu, bernd.lange@europarl.europa.eu, werner.langen@europarl.europa.eu, jo.leinen@europarl.europa.eu, peter.liese@europarl.europa.eu, arne.lietz@europarl.europa.eu, norbert.lins@europarl.europa.eu

      barbara.lochbihler@europarl.europa.eu, sabine.loesing@europarl.europa.eu, bernd.lucke@europarl.europa.eu, david.mcallister@europarl.europa.eu, thomas.mann@europarl.europa.eu, gesine.meissner@europarl.europa.eu, susanne.melior@europarl.europa.eu, martina.michels@europarl.europa.eu, ulrike.mueller@europarl.europa.eu, norbert.neuser@europarl.europa.eu, angelika.niebler@europarl.europa.eu, maria.noichl@europarl.europa.eu, markus.pieper@europarl.europa.eu, marcus.pretzell@europarl.europa.eu, gabriele.preuss@europarl.europa.eu, godelieve.quisthoudt-rowohl@europarl.europa.eu, dennis.radtke@europarl.europa.eu, julia.reda@europarl.europa.eu, terry.reintke@europarl.europa.eu, ulrike.rodust@europarl.europa.eu, helmut.scholz@europarl.europa.eu, sven.schulze@europarl.europa.eu, joachim.schuster@europarl.europa.eu, andreas.schwab@europarl.europa.eu, peter.simon@europarl.europa.eu, birgit.sippel@europarl.europa.eu, renate.sommer@europarl.europa.eu, martin.sonneborn@europarl.europa.eu, joachim.starbatty@europarl.europa.eu, jutta.steinruck@europarl.europa.eu, beatrix.vonstorch@europarl.europa.eu, michael.theurer@europarl.europa.eu, ulrike.trebesius@europarl.europa.eu, helga.truepel@europarl.europa.eu, sabine.verheyen@europarl.europa.eu, udo.voigt@europarl.europa.eu, axel.voss@europarl.europa.eu, manfred.weber@europarl.europa.eu, jakob.vonweizsaecker@europarl.europa.eu, martina.werner@europarl.europa.eu, kerstin.westphal@europarl.europa.eu, rainer.wieland@europarl.europa.eu, hermann.winkler@europarl.europa.eu, tiemo.woelken@europarl.europa.eu, joachim.zeller@europarl.europa.eu, gabriele.zimmer@europarl.europa.eu

      1. Anonymisiertes Tracking ist für Webseitenbetreiber sehr wichtig, um Fehler zu entdecken und Webseiten zu optimieren, z.B. auf bestimmte Geräteklassen. Allerdings ist das Tracking-Tool, das viele Webseiten verwenden, Google Analytics, und da landen dann die Trackingdaten bei der Oberkrake, dort bleibt geheim, was mit den Daten passiert und inwieweit Google selbst die Daten für eigene Zwecke nutzt.

        Es gibt aber Tracking-Werkzeuge, die dem Webseitenbetreiber den (notwendigen) Einblick in das Verhalten der Benutzer geben, ohne dass diese Daten einer realen Person zugeordnetet werden, oder – schlimmer – an externe Überwacher übergeben werden, die dann ihrerseits diese Zuordnung vornehmen können. Zum Beispiel das hier:

        https://prism-break.org/en/projects/piwik/

        Wenn Tracking generell verboten oder nur verhindert wird, kommt das für Webseitenbetreiber einem Blindflug gleich.

  2. Es ist schon erstaunlich, wie frech die Werbeindustrie ist. Selbst der relativ datenschutzfreudliche Aufschlag des Parlaments lässt ihnen doch genügend offene Löcher (das sind nicht einmal Schluplöcher).

    1.) Bei der Installation einer Software ist das nur ein weiterer Punkt, den man mit OK abnickt, ohne ihn gelesen zu haben.
    2.) DNT bringt nichts, solange sich niemand dran hält.
    3.) Gut!
    4.) Anders gesagt: Installiere dir niemals eine Shopping-App, egal von wem.
    5.) Ich fürchte, da kann sich die Industrie im Trilog voll und ganz auf den Rat und die Kommission verla….Moment.
    6.) Ah ja, da isses.

    1. 1.) Das genügt nicht den Anforderungen von DSGVO und ePrivacy-VO an informierte Einwilligung – müsste von Datenschutzbehörden und / oder klagenden NGOs durchgesetzt werden
      2.) „einfach und rechtsverbindlich“

    2. Frage zu 1)
      Steht es den Betreibern nicht frei, die Zustimmung (das Opt-In) an die KOSTENLOSE Nuztzung des Dienstes zu koppeln?

      „legitimes Interesse“ heißt doch: Ich muss Geld verdienen. Ist ja nicht verboten.

  3. Zu 2.: Grundsätzlich finde ich die Idee, Datenschutzeinstellungen über den Browser oder das Smartphone einstellen zu können, wirklich gut. Es legt aber die Macht in die Hände weniger US-Anbieter, die nicht immer als Datenschutzfreunde auftreten: Microsoft (Edge), Google (Chrome/Android), Mozilla (Firefox) und Apple (Safari/iOS).
    Das kann man gut heißen, muss man aber nicht.

    1. Apple/Safari setzt schon seit Jahren auf Privacy by Default (Do Not Track, keine Cookies von Dritten, jüngst der erweiterte Tracking-Schutz), weshalb die Industrie schon seit Jahren vor dem Untergang des Internets warnt. Und Mozilla ist datenschutzunfreundlich? Seit wann denn das?

      1. @Peter
        Dann logge mal den Traffic des FF vom Start des Browsers bis nach(!) seiner Beendigung (ohne dabei irgendeine Website zu laden). Du wirst erstaunt sein…

        1. @noprivacy

          Ja, das gab mir auch zu denken. Die Netzwerk-Aktivität beim Start ist aber gerechtfertigt. Es ist sicher auch in ihrem Interesse, dass FF mit einer certificate authority regelmäßig in Kontakt tritt zwecks eines Abgleichs der:
          https://en.wikipedia.org/wiki/Certificate_revocation_list

          Installierte PlugIns / AddOns funken natürlich auch gerne nach Hause, so z.B. NoScript beim Start von FF. Dagegen wäre nichts einzuwenden im Falle eines kritischen Updates.

          Ich würde es auch begrüßen, würde FF den User um Erlaubnis bitten. Aber der Uninformierte klickt ständig auf „Nein“ und dann hat man den Salat. Privacy geht nicht ohne Integrität und Authentizität.

      2. Browser-Entropie, Region (Subnet) und etwas Surfverhalten machen Cookies in einem Tracking-Szenario überflüssig.
        Zudem dürfte der Standard-User heute eh überall eingeloggt durchs Web surfen.

        Zu Mozilla: die Kooperation mit Burda verwirrt, ja! Aber datenschutzfreundlicher als die übrigen Mainstream-Browser ist der Feuerfuchs immer noch.

  4. Ändert doch bitte auch noch den Schreibfehler Tod/tot in der URL. Macht es ein bischen peinlich zu verlinken.

  5. „sagt euren Abgeordneten…“

    Sollte das witzig sein? Machen sie sich doch nicht lächerlich!

  6. Hier die Antwort auf meine Bitte an „meinen“ CDU-Abgeordneten, für die Verordnung in dieser Form zu stimmen.

    Sehr geehrter Herr xxx,

    Daten müssen heute einer Vielzahl von Ansprüchen gerecht werden. Auch ihre Verarbeitung muss deshalb in eine solche Balance gebracht werden, das a) die damit verbundenen Grundrechte nicht beeinträchtigt werden, b) die damit zu erzielende allgemeine Sicherheit verbessert wird und sie c) einer wirtschaftlichen, auf Datennutzung basierenden Entwicklung und Wertschöpfung nicht entgegensteht. Um dieses zu erreichen, bedarf es ein Mehr an gesetzgeberischer Kreativität anstelle eines Festhaltens an althergebrachten und nicht mehr zeitgemäßen Grundsätzen.

    Die vorgeschlagene ePrivacy-Verordnung schießt hierbei nun weit über das Ziel hinaus. Sie widerspricht nicht nur den Zielen eines gemeinsamen europäischen digitalen Binnenmarktes, sie würde in dieser Art und Weise unsere Bürgerinnen und Bürger auch gänzlich vom technischen Fortschritt abschneiden und der europäischen Digitalwirtschaft zugleich massiv schaden. Darüber hinaus stünde sie in dieser Form einer effektiveren Cyber-Kriminalitätsbekämpfung entgegen und verkennt, dass wir mit der neu geschaffenen Datenschutzregelung bereits ein Sicherungsinstrument für die Daten unserer Bürgerinnen und Bürger verabschiedet haben. Verantwortung für die Zukunft sieht anders aus. Aus diesen Gründen ist bislang eine Zustimmung nicht möglich.

    Ohne die Europäische Volkspartei (EVP) und damit der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament wäre der Bericht durch die linksorientierten Fraktionen im Europäischen Parlament, wie Sozialisten, Grüne und Liberale, im Übrigen noch katastrophaler für unsere Bürger und unsere europäische Wirtschaft ausgefallen:

     Viele kostenlose Angebote im Internet würden einfach verschwinden. Beispielsweise könnten Nachrichtenportale ihre kostenlosen Onlineartikel durch Cookies sowie gezielte Werbeangebote nicht länger gegenfinanzieren.
     Bestehende legitime Geschäftsmodelle der europäischen Digitalwirtschaft würden nicht länger funktionieren, während der Einfluss der ohnehin schon sehr mächtigen amerikanischen Internetkonzerne auf das World Wide Web weiter gestärkt wird.
     Die Nutzer von Smartphones könnten zahlreiche aktuelle Apps nicht länger verwenden, da die hierfür notwendige Nutzung von Meta-Daten verboten wäre.
     Zukünftige technologische Weiterentwicklungen (u.a. Echtzeitübersetzungen, Umwandlung der Sprache in Text für taubstumme Personen, die Entwicklung von selbstlernenden Algorithmen aus Europa heraus) sind nicht mit der ePrivacy-Verordnung vereinbar.
     Große Rechtsunsicherheit für Bürger und Unternehmen durch die zahlreichen Widersprüche zwischen der ePrivacy-Verordnung und der Datenschutzgrundverordnung.
     Die intelligente Steuerung der Verkehrsströme im Rahmen sog. „Smart Cities“ und damit selbst der Kampf gegen den Klimawandel wären negativ betroffen.

    Für uns ist es keine Frage: die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger muss geschützt werden! Dieser Schutz lässt sich durchaus mit der Digitalisierung in Einklang bringen. Ein ideologisches Verbot der Weiterverarbeitung von Daten aber ist nicht sachgerecht und schadet letztendlich mehr als das es nützen würde. Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament wird sich daher weiter für eine ausbalancierte Lösung in dieser Frage einsetzen und lehnt daher die ePrivacy-Verordnung in seiner jetzigen ideologischen Ausgestaltung ab!

    Mit freundlichen Grüßen

    Reimer Böge

    1. So, lieber Albert, was machst Du nun? Ich würde dranbleiben! Denn nur so kannst Du zeigen, dass Dir das Thema wichtig ist.
      Meine Erfahrung ist: Abgeordnete gehen zunächst davon aus, dass Bürger schlecht informiert sind und man sie mit einem langen Standardtext ruhigstellen kann. Eine echte Kommunikation beginnt also erst mit dem zweiten Brief bzw. der zweiten Email, die dann häufig doch individuell beantwortet werden. Ich habe schon einige Male einen wirklich substanziellen Austausch mit Abgeordneten oder Staatssekretären erlebt.
      Diesen Herrn Böge würde ich nun fragen, ob er vergessen hat, warum das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre aus diversen Landesverfassungen hervorgeht, warum es im Grundgesetz verankert ist und warum es in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen vorkommt. Diese Dokumente sind nämlich daraus entstanden, dass sich die Menschen nach 1945 hingesetzt und niedergeschrieben haben, was man denn nun aus zwei Weltkriegen, aus Nazi-Schreckensherrschaft und millionenfachem Leid gelernt hat. Eine Erkenntnis war, dass eine freiheitlich-demokratische Grundordnung ohne Privatsphäre des Einzelnen keinen Bestand haben kann. Und deshalb können wir unser Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre nicht aufgeben, nur weil ein paar Unternehmen mehr Gewinn machen wollen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.