Die Innenminister Frankreichs und Deutschlands, Thomas de Maizière und Bernard Cazeneuve, haben heute unter dem Titel „Ein Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit in Europa“ eine gemeinsame Erklärung herausgegeben. Die gemeinsame Erklärung weist jedoch sehr große Unterschiede auf, je nachdem, ob man die deutsche oder die französische Version liest.
Unter Punkt 3 der französischen Fassung der Erklärung ist der folgende Satz enthalten:
Au niveau européen, cela reviendrait à imposer aux opérateurs non coopératifs de retirer des contenus illicites ou de déchiffrer des messages dans le cadre d’enquêtes.
Auf deutsch übersetzt heißt das:
Auf europäischer Ebene würde das bedeuten, dass man nicht kooperativen Betreibern (opérateurs) im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen vorschreiben kann, illegale Inhalte zurückzuziehen oder Nachrichten zu entschlüsseln.
Dieser Satz oder eine zumindest annähernd ähnliche Formulierung ist in der deutschen Fassung der Erklärung nicht enthalten. Es heißt dort unter Punkt 3 an gleicher Stelle:
Ergänzend bedarf es einer Prüfung effektiver Maßnahmen im Falle von Rechtsverstößen auf Seiten der Kommunikationsdiensteanbieter.
Wir haben beim Innenministerium (BMI) angefragt, wie es zu den unterschiedlichen Versionen kam, wie das Innenministerium zu der Aussage in der französischen Version steht und ob die Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik von 1999 weiter Bestand haben.
Auf die letzte Frage antwortet das BMI:
Es wird […] keine gesetzlichen Verpflichtungen zu Schlüsselhinterlegungen oder zur Nutzung von Generalschlüsseln oder gar zu sogenannten „backdoors“ geben. Das kommt für die Bundesregierung nicht in Frage. Die so genannten Krypto-Eckpunkte der Bundesregierung von 1999 haben weiter Bestand. Das heißt: Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung.
Update 24.08.2016 – 13:30 Uhr:
Das Bundesministerium des Inneren schreibt:
[…] bei der von Ihnen zitierten Textpassage („Au niveau européen, cela reviendrait à imposer aux opérateurs non coopératifs de retirer des contenus illicites ou de déchiffrer des messages dans le cadre d’enquêtes“) handelt es sich nicht um einen Auszug aus der Gemeinsamen Erklärung der beiden Innenminister v. 23.08.2016, sondern um eine Textpassage aus den – vom französischen Innenministerium anlässlich der o.a. Gemeinsamen Erklärung verfassten und im Internet veröffentlichten – Presseverlautbarungen.
Das BMI hat die französische Sprachversion der gemeinsamen Erklärung als PDF mitgeschickt. Die offizielle gemeinsame Erklärung hat das französische Innenministerium jedoch auf seiner Webseite gar nicht veröffentlicht, sondern nur eine eigene Version.
Weiter heißt es aus dem BMI:
Wie Sie der Gemeinsamen Erklärung v. 23.08.2016 entnehmen können, fordern beide Innenminister die Europäische Kommission ergebnisoffen auf, zu dieser Thematik einen Regelungsvorschlag vorzulegen. Dieser wird – wie jeder Regelungsvorschlag der Europäische Kommission – auch von deutscher Seite sorgfältig geprüft werden.
Interpretieren kann man dieses kleine Verwirrspiel so: Frankreich will die Entschlüsselung auf EU-Ebene haben, das BMI wollte diese jedoch nicht in der gemeinsamen Erklärung der Minister gedruckt sehen. Es wird also sehr wichtig sein, wie jetzt die Verhandlungen auf EU-Ebene verlaufen. Dabei stellt sich auch die Frage, ob das BMI seine Position
Es wird […] keine gesetzlichen Verpflichtungen zu Schlüsselhinterlegungen oder zur Nutzung von Generalschlüsseln oder gar zu sogenannten „backdoors“ geben. Das kommt für die Bundesregierung nicht in Frage.
auch auf EU-Ebene durchsetzen wird.
Update 25.08.2016:
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion, sagt gegenüber netzpolitik.org:
Es bleibt dabei, die Haltung der Bundesregierung im Bereich Verschlüsselung bleibt höchst widersprüchlich. […] Statt sich gemeinsam für einen effektiven Grundrechtsschutz und die notwendige Stärkung und den Ausbau von Verschlüsselung einzusetzen, wird offensichtlich, dass die Bundesregierung abwarten will, welche Vorschläge die EU-Kommission macht. Das Spiel ist ein altbekanntes: Die Bundesregierung suggeriert, mit auf EU-Ebene getroffenen Entscheidungen hätte sie selbst nichts zu tun. Das ist absurd. Gemeinsam mit der französischen Regierung könnte die Bundesregierung eine Vorreiterrolle einnehmen und die Bedeutung von Kryptographie im Digitalen betonen. Dass man dies nicht tut und stattdessen suggeriert, EU-Vorgaben würden vom Himmel fallen, ist grotesk. Die Bundesregierung muss sich endlich entscheiden, ob sie die von ihr selbst gemachten Versprechungen bezüglich des massiven Ausbaus von Verschlüsselungstechnologien tatsächlich ernst nimmt oder nicht.
Eine Analyse aller netzpolitisch relevanten Forderungen der Erklärung haben wir unter dem Titel „Sommer der inneren Sicherheit: Was die Innenminister von Frankreich und Deutschland wirklich wollen“ veröffentlicht.
