Das Bundesinnenministerium (BMI) hat sich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur gegenwärtigen Kryptodebatte positioniert. Hintergrund waren unter anderem Äußerungen der Leiter von Europol und Interpol, die vor einer zunehmenden Nutzung von Verschlüsselungstechnologien warnen. Laut dem Europol-Chef seien diese „eines der Hauptinstrumente von Terroristen und Kriminellen“. Zuerst hatte der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove gefordert, Internet- und Telekommunikationsanbieter zum Einbau von Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation zu zwingen. Die EU-Kommission bereitet mehrere Treffen mit Internetdienstleistern vor, die in die Gründung eines gemeinsamen Forums münden. Dort soll den „Bedenken der Strafverfolgungsbehörden“ in Bezug auf die neuen Verschlüsselungstechniken „Raum gegeben werden“.
Gefragt war nach Möglichkeiten des „Umgehens, Aushebelns oder Unbrauchbarmachens von Verschlüsselungstechniken“. In der Antwort erinnert der Staatssekretär Günter Krings an die “Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik“ von 1999. Sie wurden unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder vom rot-grünen Kabinett verabschiedet und waren als Beitrag zur Crypto-Debatte der damaligen Zeit gedacht, als die Forderung nach Einbau von Hintertüren schon einmal Konjunktur hatte.
Im Übrigen hat der Kabinettbeschluss „Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik“ von 1999 nach wie vor Bestand. Die digitale Agenda der Bundesregierung umfasst das Ziel, Deutschland zum „Verschlüsselungsstandort Nr. 1“ zu machen. Die Entwicklung und durchgängige Verwendung vertrauenswürdiger IT-Sicherheitstechnologien ist von entscheidender Bedeutung für Unternehmen, Verwaltung und Bürger in unserer heutigen Informationsgesellschaft. Daher wird die gezielte Schwächung oder Regulierung von Verschlüsselungstechniken von der Bundesregierung nicht verfolgt.
Entschlüsselung „im Rahmen des technisch Möglichen“ erlaubt
In dem mittlerweile 16 Jahre alten Dokument heißt es, die Bundesregierung „beabsichtigt nicht, die freie Verfügbarkeit von Verschlüsselungsprodukten in Deutschland einzuschränken“. Sie strebe stattdessen an, „das Vertrauen der Nutzer in die Sicherheit der Verschlüsselung zu stärken“. Gleichwohl heißt es einschränkend:
Durch die Verbreitung starker Verschlüsselungsverfahren dürfen die gesetzlichen Befugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden zur Telekommunikationsüberwachung nicht ausgehöhlt werden.
Auch in der aktuellen Antwort wird der Zugang von Polizei, Zoll und Geheimdiensten nicht infrage gestellt – ohne dass allerdings Werkzeuge wie Trojaner-Programme genannt würden. So hätten „berechtigte Stellen“ das Recht auf eine Kenntnisnahme von Kommunikationsinhalten. Verschlüsselte Kommunikation werde diesbezüglich nicht anders behandelt, als unverschlüsselte. Soweit es diesen „berechtigten Stellen“ möglich ist, dürfen sie „rechtmäßig abgefangene, aber nutzerseitig verschlüsselte Kommunikation im Rahmen des technisch Möglichen […] entschlüsseln“.
In Deutschland besteht keine Pflicht, Schlüssel oder Passwörter von nutzerseitig verschlüsselter Kommunikation herauszugeben. Laut dem BMI können aber die bei einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder „Herausgabeverlangen“ gefundene Schlüssel zum Knacken der abgefangenen Kommunikation eingesetzt werden. Hiermit dürfte auch das Durchsuchen von rechnersystemen gemeint sein.
Mehr Kooperation mit Diensteanbietern
Eine Entschlüsselung nicht-nutzerseitig verschlüsselter Kommunikation kann hingegen durch eine Aufforderung an den Provider erfolgen:
Soweit TK-Anbieter Kommunikation beim Transport über ihre Netze selbst netzseitig verschlüsseln, ist diese Verschlüsselung vor der Ausleitung an die berechtigte Stelle wieder durch den TK-Anbieter aufzuheben.
Wie Europol, Interpol, die EU-Kommission und der EU-Anti-Terror-Koordinator sieht auch das BMI durch die zunehmende Nutzung von Verschlüsselungstechnologien „Probleme bei der Identifizierung von Straftätern“. Deswegen sollen die Zusammenarbeitsformen der EU-Kommission mit Facebook, Google & Co. aus Sicht der Bundesregierung ausgebaut werden:
Jedweder Dialog mit Internet-Diensteanbietern, um nach Möglichkeiten zu suchen den unterschiedlichen Bedürfnissen im Verhältnis Datenschutz zu Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gerecht zu werden, ist daher aus Sicht der Bundesregierung zu begrüßen.
