Seit über einem Jahr verhandeln Justiz- und Innenministerium über ein neues Gesetz für den Verfassungsschutz. Im März 2019 haben wir den Entwurf des Innenministeriums veröffentlicht und getitelt: Seehofer will Staatstrojaner für den Verfassungsschutz. Die damalige Justizministerin Katarina Barley lehnte den Entwurf vollständig ab. Jetzt konnte Seehofer ihre Nachfolgerin Christine Lambrecht überzeugen – zumindest teilweise.
Nach Informationen von netzpolitik.org haben sich die Ministerien geeinigt, dass der Inlandsgeheimdienst in bestimmten Fällen die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung einsetzen darf. Über die Online-Durchsuchung streiten die Minister:innen weiter. Das berichten mehrere mit den Verhandlungen befasste Personen, denen wir Vertraulichkeit zugesichert haben, weil die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.
Kleiner und großer Trojaner
Mit Staatstrojanern dringen Behörden in IT-Geräte ein. Schon dieser Schritt – die Infiltration – ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Weil das Bundesverfassungsgericht diesem Grundrechtseingriff enge Grenzen auferlegt hat, wurde eine juristische Trennung eingeführt, welche weiteren Grundrechtseingriffe nach der Infiltration passieren.
Bei einer „Online-Durchsuchung“ übernehmen staatliche Hacker die volle Kontrolle über das Gerät, sie können sämtliche Daten und Sensoren abhören und ausleiten. Bei einer „Quellen-TKÜ“ müssen sich die Behörden auf laufende Telekommunikation beschränken, etwa Telefonate oder Messenger-Nachrichten. Diese Unterscheidung ist jedoch künstlich, technisch ist das nicht zu gewährleisten. Und das Grundproblem bleibt: Um Hacken zu können, nutzt der Staat Sicherheitslücken statt sie zu schließen – das schadet der inneren Sicherheit.
Innen- und Justizministerium
Dass das CSU-geführte Innenministerium Staatstrojaner nicht nur für die Polizei, sondern auch für Geheimdienste fordert, ist wenig überraschend. Innenminister fordern immer Befugnisse für ihre Sicherheitsbehörden. Seehofer verantwortet nicht nur Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz, sondern auch die Hacker-Behörde ZITiS, die selbst Staatstrojaner kauft und entwickelt.
Das Justizministerium hat vor allem die Aufgabe, auf die Pflege des Rechts zu achten. Dort arbeiten Jurist:innen an den Fragen, ob und wie etwas juristisch umsetzbar ist. Politische Entscheidungsträger dürfen jedoch nicht nur berücksichtigen, was ein Geheimdienst fordert und was juristisch möglich ist, sondern sie müssen auch abwägen, ob Grundrechtseingriffe notwendig und angemessen sind, ob Alternativen existieren und ob Nachteile dagegen sprechen.
Partei und Regierung
Diese Abwägung hat zum Beispiel Saskia Esken getroffen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete hat vor knapp drei Jahren gegen Staatstrojaner für das BKA gestimmt. Letztes Jahr lehnte sie den Staatstrojaner für den Verfassungsschutz noch ab und begründete das mit dem Koalitionsvertrag und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Seit einem halben Jahr ist Saskia Esken Parteivorsitzende der SPD. Noch nie hatte eine Netzpolitikerin und Informatikerin so viel politische Macht in Deutschland wie als Vorsitzende einer Regierungspartei, die auch die Justizministerin stellt.
Auf Anfrage von netzpolitik.org wollten sich Innenministerium, Justizministerium und SPD-Parteivorstand nicht offiziell zu Einzelheiten der Verhandlungen äußern, weil die Abstimmungen noch laufen.
Exekutive und Legislative
Die Verhandlungen zwischen den Ministerien befinden sich auf der Zielgeraden und könnten noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Seehofer und Lambrecht könnten sich bei einem ihrer nächsten Treffen über die letzten offenen Punkte einigen.
Wenn die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen hat, kommt er in den Bundestag. Dort sind von den Regierungsparteien keine großen Änderungen mehr zu erwarten, wie das Gesetz für Staatstrojaner bei Alltagskriminalität gezeigt hat.
Damals haben zwei von 193 Abgeordneten der SPD gegen das Gesetz gestimmt. Saskia Esken hat ihre Ablehnung ausführlich öffentlich begründet: der Grundrechtseingriff ist zu groß, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden nicht eingehalten, und: „Ich [lehne] das Geheim- und Offenhalten von Sicherheitslücken durch den Staat als Gefährdung unserer Sicherheit ab.“
