#CopyFail: EU-Parlament beschließt Uploadfilter

Trotz aller Proteste stimmte eine Mehrheit der EU-Abgeordneten für die umstrittene Reform des Urheberrechts. Plattformen sind künftig verpflichtet, alle Uploads von Usern auf mögliche Rechteverletzungen zu überwachen. Das Parlament debattierte die Maßnahmen bis zum Schluss hitzig.

Der CDU-Abgeordnete Axel Voss
Vater der Uploadfilter-Pflicht: Der CDU-Abgeordnete Axel Voss – Alle Rechte vorbehalten European Union

Das EU-Parlament hat heute die umstrittene Reform des Urheberrechts beschlossen. Sie enthält in Artikel 13 eine Pflicht für Online-Plattformen zur Filterung aller Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen. Eine Mehrheit der Abgeordneten von 348 zu 274 Abgeordnete stimmte bei der Sitzung in Straßburg für die Reform. Ein Antrag darauf, über eine mögliche Streichung des Artikel 13 einzeln abzustimmen, wurde mit einer knappen Mehrheit von fünf Stimmen abgeschmettert.

Der Abstimmung ging eine hitzige Debatte voraus. Während vor allem konservative Abgeordnete auf die Annahme der Uploadfilter drängten, warnte die EU-Abgeordnete Julia Reda, die Reform wirke „verheerend für die Freiheit im Internet“. Sie werde „einer ganzen Generation das Vertrauen rauben, dass die Politik die Interessen der Bevölkerung vertritt“.

Artikel 13: Uploadfilter

Uploadfilter sind der umstrittenste Teil der Urheberrechtsreform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video vor Veröffentlichung prüfen. Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Filtern, die für kleine Anbieter teuer und schwer umsetzbar sind und bei den großen Plattformen oft fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegen. Ausnahmen gelten nur für Anbieter, die jünger sind als drei Jahre und weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen.

Der Gesetzestext ist Ergebnis jahrelangen Tauziehens. Anstoß für die Reform war ein Vorschlag des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger, einem CDU-Politiker mit guten Kontakten zu Lobbyisten und der Industrie. Schon im Erstentwurf legte die Kommission das klare Ziel fest, die Position der Rechteinhaber zu stärken. Neben den Uploadfiltern enthält das nun beschlossene Gesetz in Artikel 11 auch ein EU-weites Leistungsschutzrecht. Auf zeitgemäße Ideen wie einem Recht auf Remix und großzügige Ausnahmeregeln für nichtkommerzielle Verwendung von Inhalten („Fair Use“) verzichteten die Vorschläge hingegen.

Axel Voss und die Verlagslobby

Wichtigster Freund der Rechteinhaber im EU-Parlament ist der Abgeordnete Axel Voss. Der CDU-Politiker schrieb als Berichterstatter den Gesetzesvorschlag des Parlaments. Dabei blieb er stets nahe an Ideen der Musik- und Verlagslobby.

Das Gesetz soll nach Vorstellung seiner Befürworter geistiges Eigentum im Internet schützen. Es werde einen Rechtsrahmen für große Konzerne wie Youtube schaffen, durch den „Eigentümer nicht bestohlen werden“, sagte Voss bei der Debatte vor der Abstimmung. „Wollen wir im Internet am Ende alles erlauben, oder haben wir noch den Schutz von Werten?“, fragte Voss. Sein Vorschlag nimmt dabei in Kauf, weite Teile des Internets der Filterpflicht zu unterwerfen. Die meisten seiner konservativen Fraktionskollegen unterstützen ihn dabei.

Jedoch stimmten in der Debatte nicht alle Konservativen zu. Artikel 13 sei von Beginn an im Parlament umstritten gewesen, erinnerte der polnische Abgeordnete Michal Boni von der konservativen Partei „Bürgerplattform“. Die Filter seien nicht in der Lage, zwischen legitimer und illegitimer Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu unterscheiden – und stellten darum eine Gefahr dar. Auch in anderen Fraktionen gab es große Verwerfungen – etwa bei den Grünen, wo die in der Fraktion sitzende Piratin Reda der Reform-Befürworterin Helga Trüpel gegenüberstand.

Eiertanz der GroKo

Einen besonders merkwürdigen Eiertanz gaben die deutschen Regierungsparteien. Der CDU-Abgeordnete Voss gestaltete die Reform federführend mit und ignorierte dabei die Passage im Koalitionsvertrag mit der SPD, der die Filterpflicht als „unverhältnismäßig“ bezeichnet. Justizministerin Katarina Barley stimmte als Vertreterin Deutschlands im Rat für die Reform, ihre Parteikollegen im Parlament jedoch dagegen. Die CDU kündigte indes nach Druck in der eigenen Partei an, die Uploadfilter bei Umsetzung der EU-Richtlinie nicht in nationales Recht zu übernehmen – ein in seiner Praktikabilität etwas zweifelhafter Vorschlag.

Für Aufregung im Parlament sorgte vor der Abstimmung ein Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das Blatt berichtete am Vorabend der Abstimmung, CDU-Minister Peter Altmaier habe in einem Kuhhandel mit der französischen Regierung zugestimmt, geplante Ausnahmen zum Artikel 13 im Austausch für die Zustimmung zur Nord-Stream-2-Gaspipeline fallenzulassen. Das lässt sich in der Substanz nicht verifizieren, der Sozialdemokrat Tiemo Wölken verwies jedoch in der Debatte auf den Artikel und verlangte von der CDU Aufklärung.

Snowden sagt #NieMehrCDU

Nach der Abstimmung zeigten sich Stimmen aus Politik und Zivilgesellschaft entsetzt über das Ergebnis. NSA-Aufdecker Edward Snowden schrieb in einer deutschsprachigen Twitter-Nachricht, dass die CDU gegen die Internetfreiheit gestimmt habe und es dafür bei der EU-Wahl Konsequenzen geben müsse. Abgeordnete der SPD, der FDP, der Grünen und der Linken sowie der digitalen Bürgerrechtsorganisation EDRi und des EU-Konsumentenschutzverbandes BEUC zeigten sich über das Ergebnis enttäuscht.

Die Urheberrechts-Richtlinie ist nun beschlossen, muss allerdings noch von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei sind wohl noch einzelne Verbesserungen möglich.

Doch im Kern steht nun fest: Wer künftig Youtube, Facebook und selbst kleine Plattformen nutzt, muss damit rechnen, dass seine Inhalte wegen echter oder bloß angeblicher Urheberrechtsverletzungen plötzlich verschwinden.

Update am 26. März 2019: Die Reaktionen von Edward Snowden, Politikern und Verbänden auf die Abstimmung wurden nachträglich hinzugefügt.

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22 Ergänzungen

  1. „Edward Snowden schrieb […], dass die CDU gegen die Internetfreiheit gestimmt habe und es dafür bei der EU-Wahl Konsequenzen geben müsse“

    Bei allem Respekt: Wie stellt er sich das vor? Welche Konsequenzen hat die CDU zu befürchten? Ich bezweifle, dass es unter den Kritikern und Demonstranten auch nur eine einzige Person gab, die die CDU oder deren EU-Äquivalent gewählt hat.

    Die CDU „verliert“ hier nur Stimmen, die sie sowieso nicht bekommen hätte.

    (Aus dem gleichen Grund verstehe ich auch das Tag #NieWiederCDU nicht: Wurde das Tag denn bisher von irgendwem verwendet, der bisher CDU gewählt hat? Denn nur diese Personen können der CDU ihre Stimme entziehen, und damit dem Slogan „Nie wieder CDU“ irgendeine Form von Realitätsbezug geben.)

    1. Wenn ich mir die vergangenen Aktionen rund um PietSmiet (heißt der so?) beim Thema Sendelizenzen und E-Sport ansehe, kann ich mir vorstellen dass zumindest einige YouTuber und deren Anhänger da Regional oder auf Landesebene ein Kreuzchen gemacht haben.

    2. Bei der EU Wahl werden keine Personen, sondern nur Parteien gewählt. Und da es auch keine 5% Hürde gibt und das Interesse grundsätzlich geringer ist, als bei nationalen Wahlen, schlägt jede abgegebene Stimme mehr, die nicht an die CDU zu geht schon negativ für diese ins Gewicht.

      Also muss das nächste Ziel sein, möglichst viele Leute zu animieren, an 26.Mai ihre Stimme zu nutzen.

  2. Dank einer schlampig geschriebenen Reform erwartet kleine Plattformen und Foren wieder jahrelange Rechtsunsicherheit und die Rückkehr des „Brötchenfotos“. An findigen „Urhebern“ die Fotos oder Texte gezielt in Foren oder Kommentarspalten zwecks Abmahnung platzieren dürfte bald kein Mangel herrschen.
    Plattformen wie Youtube dürften die Vorgaben der Reform im großen und ganzen bereits erfüllen. Sie können Lizenzverträge vorweisen und sie haben bereits Uploadfilter. In der Diskussion konnte man den Eindruck haben, Uploadfilter seien eine Kleinigkeit – als müsse man im WordPress oder PhpBB Plugin nur auf „Upload Filter“ aktivieren klicken und schon wäre die Sache gegessen.
    Man fragt sich tatsächlich, ob man sich z.B. bei der FAZ überhaupt klar darüber war, dass man ggf. selbst Betroffen ist und nun die Nutzerkommentare filtern muss. Wie will man den sicherstellen dass nicht jemand einfach seinen Kommentar von einem Blog geklaut hat?
    Möglicherweise bietet Google ja gegen eine Lizenzgebühr dann einen Filter an, mit dem man jeden Forenpost gegen die Suchergebnisse oder die Fotodatenbank laufen lassen kann. Ggf. gegen Abtretung diverser Rechte und Übermittlung von Nutzerdaten auch kostenfrei:
    „Sie erklären sich bereit mit Übersendung ihres Kommentars diesen an Google zwecks Urheberrechtsprüfung zu übermitteln. Außerdem werden Ihr Name, Ihre E-mail Adresse, Ihre Position, Ihr Browser und Ihr Betriebssystem übertragen und von Google gespeichert um Google Dienste zu verbessern.“

    1. Ja, ganz einfach bei WordPress das Plugin „Upload-Filter“ installieren. Bitte aber nicht vergessen, in den Einstellungen die Optionen „Zitate erlauben“ und „Satire erlauben“ zu aktivieren! Dann läuft´s!

  3. Könntet ihr eine teilbare Infografik entwerfen in der ablesbar ist welche parteien (evtl Abgeordnete) wie gestimmt haben? Am besten nochmal mit Zusammenfassung der Auswirkungen, damit auch Leute die das nicht verfolgt haben es verstehen können…

        1. Man beachte, dass von den Grünen immer noch 2 dafür gestimmt und 3 waren abwesend. Gerade einmal 6 haben dagegen gestimmt. Das heißt, nur die Hälfte der grünen Abgeordneten hat sich klar gegen diesen Wahnsinn positioniert.

          In der SPD hingegen gab es nur eine einzige Dafür-Stimme, obwohl die Fraktion viel größer ist.

          Man muss also kurioserweise anerkennen, dass die SPD-Abgeordneten ihre Hausaufgaben gemacht haben, die Grünen hingegen eher nicht.

          Damit stehen die Grünen in Sachen Bürgerrechte nun deutlich schlechter da als die SPD. Was für eine Leistung!

          Schade, wie sich eine der wenigen wählbaren Parteien auf diese Weise selbst disqualifiziert.

  4. [quote]Doch im Kern steht nun fest: Wer künftig Youtube, Facebook und selbst kleine Plattformen nutzt, muss damit rechnen, dass seine Inhalte wegen echter oder bloß angeblicher Urheberrechtsverletzungen plötzlich verschwinden.[/quote]
    Wer braucht noch kommerzielle Plattformen? Facebook, Instagram, Youtube und Twitter haben sich zu digitalen Herrschaftsinstrumenten entwickelt. Diese Manipulations-Plattformen waren noch nie Katalysatoren freiheitlichen Denkens dafür umsomehr Zapfstellen von staatlicher Überwachungsregimes und Spielwiese der kommerziellen Werbewirtschaft.

    Wer Freiheit im Internet will und sucht, der wird das auf Plattformen nicht finden. Dafür gibt es Blogging.

    Es ist mir völlig unverständlich, warum man sich zum nützlichen Idioten für Facebook und Youtube machen muss, um für ein freies Internet zu kämpfen.

  5. Die Rechteverwerter haben uns die Gemavermutung und die Störerhaftung beschert und die Welt hat sich weiterentwickelt und über uns gelacht.
    Jetzt versuchen sich die Rechteverwerter am Neuland.
    Ich muss jetzt schon lachen.

    Brexit, Trump, Orban, EU-Urheberrechts-Richtlinie: Ich denke da passieren gerade ganz wichtige Dinge und zwar, dass immer mehr Menschen begreifen, dass man den Gewählten genau auf die Finger schauen muss. Für die nächsten Wahlen wird wichtig, dass man nicht die wählt, die den vermeintlich besten Masterplan für die Welt haben, sondern die, die sich zuallererst um wirkliche Demokratie bemühen.

    Vielen Dank an Julia Reda, netzpolitik.org und viele Weitere.

    Btw: die Kosten meines ehemaligen Zeitungsabos sind bei netzpolitik.org viel besser angelegt.

  6. Wie soll denn der Widerspruch zur E-Commerce Direktive vom 8. Juni 2000 gelöst werden?

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0031&from=EN

    „Artikel 14

    Hosting

    (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß im Fall eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der in der Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen besteht, der Diensteanbieter nicht für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen verantwortlich ist, sofern folgende Voraussetzungen erfuellt sind:

    a) Der Anbieter hat keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information, und, in bezug auf Schadenersatzansprüche, ist er sich auch keiner Tatsachen oder Umstände bewußt, aus denen die rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder

    b) der Anbieter wird, sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewußtsein erlangt, unverzüglich tätig, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.

    (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

    (3) Dieser Artikel läßt die Möglichkeit unberührt, daß ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde nach den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten vom Diensteanbieter verlangt, die Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern, oder daß die Mitgliedstaaten Verfahren für die Entfernung einer Information oder die Sperrung des Zugangs zu ihr festlegen.

    Artikel 15

    Keine allgemeine Überwachungspflicht

    (1) Die Mitgliedstaaten erlegen Anbietern von Diensten im Sinne der Artikel 12, 13 und 14 keine allgemeine Verpflichtung auf, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.“

    (Artikel 12 betrifft „Reine Durchleitung“ und Artikel 13 „Caching“)

    Insbesondere Artikel 15 wurde in diesem Urteil ja noch einmal bestätigt:

    https://edri.org/edrigramnumber9-23scarlet-sabam-win-fundamental-rights/

    1. Wird einfach als nicht zur Anwendung kommend erklärt xD
      Art 17 Abs 3:
      „Nimmt ein Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe oder der öffentlichen Zugänglichmachung unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen vor, so findet die Beschränkung der
      Verantwortlichkeit nach Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2000/31/EG auf die in diesem Artikel beschriebenen Situationen keine Anwendung. „

  7. Uploadfilter sollen in Deutschland vermieden werden. Warum wird das nicht gesagt? Die Argumentation in dem Artikel oben ist auch bei 2010 stehen geblieben. Inzwischen hat sich nämlich das Fernsehen verändert. Die Sender sind wie YouTube über Internet empfangbar.
    Die Videos liegen auf den Servern von YouTube/Google.Das ist weder technisch noch rechtlich ein Unterschied zu den Mediatheken der Sender oder zu Netflix u.a. Eigentlich ist YouTube der Sender der Zukunft. Anders ist Google rechtlich einzustufen, denn da bleiben die Beiträge auf den Servern, auf die Google verlinkt.
    Ein weiterer Grund für die Registrierung ohne Uploadfilter: Man wird deshalb nicht um eine strengere Registrierung herumkommen, will man Fakes und vor allem Deepfakes unterscheiden. Diese sind wie jedes Video ein „Werk“ nach dem Urheberrecht zulässig nicht zu verbieten. Nur muss die Person, die mit ihrem Mienenspiel nachgemacht wird und der Aussagen in den Mund gelegt werden, die der Betreffende nie gemacht hat, den Namen und die Erreichbarkeit des Urhebers ohne Aufwand finden können. Nicht jeder will etwas in den Mund gelegt bekommen, was andere sich ausgedacht haben. Die Grenzziehung zur Satire ist schwer zu ziehen.
    Weiteres findet sich bei explizit.net

  8. Die Regelung, dass Google für übernommene Teaser zahlen soll, ist auch bei 2010 stehen geblieben. Es muss rechtlich eine andere Begründung gefunden werden, dass Google von seinen Werbegeldern etwas an die Autoren, nicht unbedingt an die Verlage abgibt. Das faktische Monopol von Google verlangt eine Regelung. Da Google keinen Konkurrenten hochklommen lässt, muss es für die Nutzung des Internets zahlen, vergleichbar der Lastwagenmaut.

    1. „Fördern“ ist relativ. Durch die Reform wird nichts besser, aber alle Bestandteile mit Monetarisierung und Benutzerinteraktion werden schwieriger.

      Also plante ich den Abgang von GitHub, weil ich meine Benutzer nicht weiter Unternehmen ausliefern wollte (damals), wie mache ich das jetzt z.B. mit dem Bugtracker oder dem Forum, und was, wenn z.B. zwecks Monetarisierung closed-source Bestandteile dabei sind, z.B. Plugins für einzelne Kunden, oder eine serverseitige Dienstsoftware, wie schätzen die ein, was eine Internetseite ist, was ein Dienst, etc…?
      – Spenden Sammeln -> Gewinnerzielungsabsicht
      – Software für Geld anbieten -> Gewinnerzielungsabsicht
      – IT-Freelancer -> Gewinnerzielungsabsicht (?)
      – Forum für Support und Selbsthilfe bei (früher mal) 10000 parallelen Plugininstallationen auf Servern -> Oops, könnten große Mengen an Posts werden.
      -> Abwarten wie Gerichte ähnliche Fälle entscheiden -> Und ersteinmal was machen? ISt mein Fall der erste Fall? Naja, klar …
      -> Projekt sterben lassen, weil Monetarisierung nicht stark genug, wenn keine offene Community -> Vielleicht.
      -> Andere Projekte zunächst ohne Open Source ins Auge fassen, wegen Flexibilität und so -> Vielleicht.

      Für mich ist das alles recht unklar, obwohl eine Ausnahme for Open Source, was auch immer Gerichte darunter verstehen, ja sehr nett ist. Aber jetzt in Deutschland selbständig machen? Vielleicht ist genau jetzt die Gelegenheit: Noch 2 + 3 Jahre und los!

      1. Nicht viel weiter gesponnen: Sowohl open source als auch closed source mit „aktiver Community“ auf eigenen Seiten sind hier sogar konkret im Nachteil.

        Bei open source wird vielleicht die Ausnahme hier und da greifen, allerdings gibt es bei vielen vermutlich gummigroßen Projekten die Spendenoption. Danach ist die Frage wann „Entwicklungs- und Weitergabeplattformen für quelloffene Software“ denn nun gilt (https://www.golem.de/news/urheberrecht-das-steht-in-der-eu-urheberrechtsrichtlinie-1903-140273.html):
        – Ist es noch der Fall, wenn es auch closed source Bestandteile gibt – z.B. private Repositorien auf derselben Seite.
        – Gilt das auch für das Entwicklungs-Forum? (IRC? …)
        – Gilt das auch, wenn Binärdaten weitergegeben werden (open source ja, aber reproducible build)?
        – Reicht „ein bischen Open Source“ um eine Plattform auszunehmen?
        – Das Forum zur fertigen Software (für Benutzer, z.B. eines Computerspiels) -> eigentlich keine direkte Entwicklung oder Weitergabe [ließe sich vielleicht durch source.zip erweitern, oder nicht?]
        – Gilt open source für mods, die eine proprietäre „Binärdatei“ (auch java byte code oder was auch immer) modifizieren, und zum Beispiel ein Pluginsystem einbauen. Der Mod ist vom Hersteller der modifizierten Software de facto geduldet und der zugehörige Quelltext ist open source.
        – Allgemein, welche Mischformen von Diensten fallen unter die Ausnahme (Forum, Bugtracker, open/closed, money/not, ….)?

        Hier mag es für einige Aspekte bereits Urteile geben, die vielleicht die eine oder andere Einordnung erleichtern, da kenne ich mich nicht aus. Ein „geh doch zu Github, Source forge, Steam, etc.“ ist nicht für alle akzeptabel.

  9. Hier eine Erste praktische Auswirkung von schlecht programmierten Uploadfiltern, die massiv über das selbstgesteckte Ziel der Gesezgebenden hinausschiessen :

    Ich habe heute versucht einen Artikel den ich bei ebay gekauft hatte, zu bewerten. Meine Bewertung fiel durchweg positiv aus und ich wies ausdrücklich auf die überraschend kurze Lieferzeit hin.
    Mein Text :: “ Der Artikel war schon am nächsten Tag bei mir ! Schneller als angekündigt ! “
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