EU-Leistungsschutzrecht: Axel Voss geht der Kommissionsvorschlag nicht weit genug

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll verpflichtend werden, geht es nach Axel Voss, dem Verhandlungsführer des EU-Parlaments. Zudem bedroht sein neuester Vorschlag das freie Verlinken im Netz und schafft für Plattformen Anreize, Falschnachrichten zu verbreiten.

Man stelle sich vor, man müsste für das Lesen von Überschriften auf der Straße bezahlen. CC-BY 2.0 Ling Li Yeoh

Axel Voss (EVP) will das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verschärfen. Der federführende Berichterstatter des Europaparlaments will damit im Rahmen der laufenden EU-Urheberrechtsreform erreichen, dass Suchmaschinen, News-Aggregatoren oder soziale Netzwerke für Anreißertexte zur Kasse gebeten werden. Im schlimmsten Fall wären davon auch Hyperlinks betroffen, befürchten Kritiker seines neuesten Vorschlags, der am Mittwoch bekannt wurde.

Nachdem er sich von der Europäischen Kommission beim Schreiben seines Plädoyers für die Einführung von Uploadfiltern im Rahmen derselben Richtlinienreform helfen ließ, scheint er die Kommission nun noch übertreffen zu wollen.

Seine Änderungsvorschläge (pdf) machen gleich mehrere neue Felder auf. Das kommt Monate, nachdem eine vom EU-Parlament in Auftrag gegebene Studie empfahl, die Idee eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger nicht weiterzuverfolgen.

Verpflichtendes Leistungsschutzrecht

So will Voss dieses nun als „unveräußerliches Recht“ verankern. Er folgt damit dem viel kritisierten spanischen Leistungsschutzrecht. Nach dem gescheiterten freiwilligen Experiment in Deutschland entschieden die spanischen Gesetzgeber, die Verleger dazu zu verpflichten, sich des  Leistungsschutzrechts zu bedienen. Google News stellte in der Folge in Spanien den Dienst ein, Verleger beschwerten sich über sinkende Zugriffszahlen.

Den Vergütungszwang durchzusetzen, wäre besonders für kleine Nachrichtenanbieter schwierig, zumal die Suchmaschinen und News-Aggregatoren sie auch schlicht von ihren Plattformen werfen können. Ein verpflichtendes EU-Leistungsschutzrecht droht damit, große Verleger größer zu machen und ihre Konkurrenz zu schwächen.

Die Frage nach den Links

Zwar will Axel Voss Hyperlinks von der Vergütungspflicht ausnehmen, die „keine Akte der öffentlichen Wiedergabe“ darstellen. Das sei aber rechtlich nahezu bedeutungslos, so die Europaparlamentsabgeordnete Julia Reda. Denn zu Links gehören beispielsweise auf Plattformen wie Facebook in vielen Fällen auch automatische Artikelvorschauen. Zudem enthalten Links selbst oft die Überschrift eines Artikels, die manche als urheberrechtlich geschützt ansehen wollen.

Dass individuelle Nutzer Links weiterhin für „private und nicht-kommerzielle“ Zwecke teilen können sollen, sieht Reda als nicht ausreichend an. Je nachdem, wie ein Gericht die Passage auslegen würde, könnte sich das ausschließlich auf nicht-öffentliche Kommunikation wie E-Mail oder Messenger-Dienste beziehen. Kritiker bezeichnen das als Angriff auf das freie Verlinken, eine Grundlage des Internets.

Voss übernimmt Position der Nachrichtenagenturen

Nach einem offenen Brief europäischer Nachrichtenagenturen hat Axel Voss diese neben den Verlegern als zweite Partei in das mögliche Gesetz eingefügt. Reda schreibt dazu:

Im Vergleich zu individuellen News-Seiten, stellen Nachrichtenagenturen oft nur die grundlegenden Fakten über das, was passiert ist, zusammen. [Das Leistungsschutzrecht] auf diese auszuweiten, kommt daher dem nahe, ihnen die Kontrolle über die Verbreitung der Fakten selbst zu geben – etwas, für das das Urheberrecht eigentlich nie gedacht war.

Leistungsschutzrecht könnte Desinformation befeuern

In der Begründung fügt Axel Voss eine Passage hinzu, nach der das Leistungsschutzrecht für Presseverleger „Misinformation“ bekämpfen sollte, da es Regional- und Qualitätsjournalismus erhalten würde. Julia Reda weist darauf hin, dass das Leistungsschutzrecht in den Kontext mit dem riesigen Geschäft mit Online-Werbung der großen Plattformen gesetzt werden müsse.

Das würde zu perversen Anreizen führen, so Reda:

Aus der Sicht eines sozialen Netzwerks bringt das Verbreiten von bezahlten Falschnachrichten Geld ein. Dagegen kostet es sie Geld, wenn ihre Nutzer legitime Nachrichtenartikel teilen. Man kann raten, welche dieser zwei Optionen als Konsequenz des Vorschlags ansteigen wird.

Um das Problem anzugehen, so Reda, müsste vielmehr der Datenschutz gestärkt und gezielte Werbung eingeschränkt werden.

Am 23. und 24. April soll sich der für die umkämpfte Reform der Urheberrechtsrichtlinie zuständige Rechtsausschuss des europäischen Parlaments treffen und darüber abstimmen. Ob Axel Voss seine Ausschusskollegen von diesen tiefgreifenden Änderungen überzeugen kann, wird sich zeigen. Danach stünde die Abstimmung im EU-Parlament an.

3 Ergänzungen

  1. Der Mann ist CDU, hat also das primaere Ziel, das Supergrundrecht der grossen Verlage auf Profit, angestammtes Geschaeftsmodell, Meinungsfuehrerschaft und Markbeherrschung zu verteidigen.

    Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 Reichen, ihre Meinung verbreiten zu koennen. Und diese Pressefreiheit muss um jeden Preis verteidigt werden.

    Die Stabilitaet der deutschen Regierung haengt schliesslich davon ab, dass die grossen Zeitungen dem Buergern und Politikern die Welt und die alternativlosen Entscheidungen erklaeren. Oder so.

    1. Ergaenzend: die SPD haelt Beteiligungen im Verlagswesen, weil die damaligen Sozialisten/Sozialdemokraten explizit eine Medienlandschaft jenseits der etablierten Sprachrohre der konservativen Herrscher etablieren wollten. Das war zu einer Zeit, als die SPD noch die Zukunft der Gesellschaft als Thema hatte. Heute undenkbar, was man der Medienpolitik wie Medienverstaendnis der SPD auch ansieht.

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