Eigentlich würde ich hier gerne eine Geschichte über ein gleichermaßen aufklärerisches wie unterhaltsames, potenziell virales Online-Video erzählen. Die Geschichte des österreichischen Medienwatchblogs „Kobuk!“, betrieben von Studierenden der Lehrveranstaltung „Multimedia-Journalismus“ am Publizistikinstitut der Uni Wien, und dessen Zusammenschnitt von zwei populären Satiresendungen. Einen Tag nachdem Claus von Wagner und Max Uthoff in ihrer ZDF-Satireshow „Die Anstalt“ die irreführende Berichterstattung über vermeintlich zu strenge Abgas-Grenzwerte en detail zerlegt hatten, präsentierte Comedian Mario Barth in seiner RTL-Show genau jene falschen Zahlen neuerlich einem Millionenpublikum.
Kobuk nutzte diesen Zufall für eine kreative Montage der beiden Sendungen. Auf die haarsträubend falschen Behauptungen von Barth folgte darin unmittelbar die Widerlegung der ZDF-Satiriker. Unterhaltsamer wurde selten Aufklärung und Medienkritik in einem Video vereint. Auf Facebook erfreut sich das Kobuk-Video auch großen Zuspruchs, wurde binnen 20 Stunden mehr als 50.000 Mal angesehen und über 1.000 Mal geteilt. Auf YouTube hat es der Beitrag jedoch nicht durch den Uploadfilter des Content-ID-Algorithmus geschafft, wie Kobuk-Redakteur Hans Kirchmeyr auf Twitter dokumentiert.
So sieht das dann übrigens aus – inkl. einmonatiger Bearbeitungsfrist, die Youtube sich bei Einspruch gönnt:#uploadfilter pic.twitter.com/Yt9sFCI67N
— Hans Kirchmeyr (@bassena) 16. März 2019
Zur Prüfung des sofort eingereichten Widerspruchs gegen die Sperrung des Videos setzt YouTube eine Frist von 30 Tagen. Aber es ist auch fraglich, ob das Video danach auf YouTube verfügbar sein wird: Videos wie die Kobuk-Montage lassen sich schon mit dem heutigen EU-Urheberrecht kaum in Einklang bringen und werden sich in Zukunft noch schwerer verbreiten lassen, wenn die EU-Urheberrechtsreform mit dem flächendeckenden Einsatz von Uploadfiltern kommen sollte.
Ausnahmen für Zitat und Parodie greifen zu kurz
Die Rechte am verwendeten Material für so eine Montage zeitnah zu klären, ist aussichtslos und gerade für gemeinnützige Projekte wie Kobuk ohne Rechtsabteilung oder teure Rechtsberatung nicht zu machen. Aber auch Ausnahmen vom urheberrechtlichen Schutz wie jene für Zitate oder Parodien greifen im Fall dieses Videos nicht: Die Ausschnitte aus den beiden Sendungen sind viel zu lange im Vergleich zu den von Kobuk hinzugefügten Inhalten und gehen über die für ein Zitat geforderte Belegfunktion (weit) hinaus.
Auch, wenn sich die Montage bei zwei Satiresendungen bedient, ist das Video selbst deshalb nicht ebenfalls Satire, sondern eher eine Form der Medienkritik. Ob sich Kobuk hier also auf die urheberrechtliche Ausnahme für Parodien berufen kann, ist zumindest zweifelhaft. Und schon heute – also vor dem Inkrafttreten von Artikel 13 der EU-Urheberrechtsrichtlinie – reichen Zweifel bereits dafür aus, dass Inhalte gesperrt werden. Mit der geplanten Verschärfung der Haftungsregeln von Plattformen wie YouTube und Facebook steigt der Druck, dass die Plattformen im Zweifel einfach sperren.
USA, Du hast es besser!
In den USA ist die Situation eine andere. Dort wäre ein Video wie jenes von Kobuk sehr wahrscheinlich von der Fair-Use-Klausel des dortigen Copyrights gedeckt. Weil im EU-Urheberrecht eine solche allgemeine Ausnahme fehlt, ist es derzeit fast unmöglich, solche Videos legal zu verbreiten. Umso wichtiger ist, dass die herrschenden Haftungsregeln zumindest ermöglichen, derartige Videos ohne große Haftungsrisiken zumindest zu dulden. Genau diese Haftungsregeln sollen aber im Zuge der EU-Urheberrechtsreform verschärft werden. Eine allgemeine Bagatellschranke oder ein Recht auf Remix fehlen hingegen im Entwurf für die Richtlinie.
