Nach zwei Ministerpleiten im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Peter Ramsauer und Alexander Dobrindt) unternimmt die CSU nun einen weiteren Anlauf, um Deutschlands digitale Infrastruktur zukunftsfähig zu machen. Wer für die Bayern das Ministeramt übernimmt, war zunächst nicht festgelegt.
An Aufgaben wird es jedenfalls nicht mangeln, entsprechend voll ist das ausverhandelte Pflichtenheft (PDF) gefüllt. Beim Breitbandausbau will die Große Koalition den längst überfälligen Kurswechsel hin zur Glasfaserinfrastruktur vollziehen und bis 2025 den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen erreichen. Der Ansatz bleibt unter Einbeziehung des Industrieverbands Netzallianz weiterhin marktgetrieben und soll mit rund 10 bis 12 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Kommen soll ein guter Teil des Geldes aus der anstehenden Versteigerung der 5G-Lizenzen, bei der natürlich möglichst viel eingenommen werden soll. Böse Zungen könnten also behaupten, dass auf der einen Seite Netzbetreibern Geld aus der Tasche gezogen wird, um sie auf der anderen Seite mit Subventionen zum Breitbandausbau zu ermuntern.
Etikettenschwindel Vectoring nicht vom Tisch
In dem Entwurf heißt es zwar, öffentlich gefördert werden sollen ausschließlich Ausbauabschnitte, die mit Glasfaser bestückt werden. Das impliziert jedoch, dass die auf Kupfer angewiesene Vectoring-Technik weiterhin förderfähig bleibt. Schließlich werden bei Vectoring die entsprechenden Verteiler über Glasfaser angebunden, nicht aber die verbleibende „letzte Meile“ bis ins Haus. In den vergangenen Jahren hielt das Dobrindt nicht davon ab, in seinen Pressemitteilungen vollmundig und irreführend dennoch von einem „Glasfaserausbau“ zu sprechen. Zu früh freuen über den angekündigten Sprung ins 21. Jahrhundert sollte sich also niemand, den Zwischenschritt Vectoring wird auch die neue Regierung nicht auslassen.
Nichts Gutes könnte auch die Absicht verheißen, auf Regulierung bei neu errichteten Glasfasernetzen zu verzichten. Zwar sollen solche Netze auch Wettbewerbern einen „diskriminierungsfreien Zugang“ (Open Access) gewähren, aber hier steckt der Teufel im Detail. Regulierer sollen laut Großer Koalition nur im Nachhinein einschreiten können, etwa wenn marktbeherrschende Unternehmen wie die Telekom Deutschland überhöhte Preise für den Zugang fordern. Oder wenn Netzbetreiber strategische Partnerschaften schließen, um den Markt regional unter sich aufzuteilen und so Monopole beziehungsweise Oligopole schaffen. Davor warnte erst kürzlich die Monopolkommission (PDF). Dann könnte das Kind aber schon längst in den Brunnen gefallen sein.
Kaputter deutscher Mobilfunkmarkt bleibt wohl erhalten
In eine ähnliche Richtung weist auch die Formulierung, Mobilfunkanbietern durch Änderungen im Telekommunikations- und Kartellrecht beim nationalen Roaming Absprachen zu erlauben. Damit wollen die Koalitionäre eine lückenlose Mobilfunkversorgung erreichen, was zunächst nicht schlecht klingt. Allerdings könnten sich die Netzbetreiber dann nicht nur den Aufbau der Netze strategisch aufteilen, sondern auch gleich dafür sorgen, dass die deutschen Mobilfunkpreise und monatlichen Datenvolumina künstlich hoch bleiben. Denn nur so funktionieren Zero-Rating-Geschäftsmodelle à la StreamOn und Vodafone Pass.
Würde ein Mobilfunkanbieter mit leistbaren Preisen, zeitgemäß hohen oder gar unlimitierten Datenkontingenten und unterm Strich guter Netzversorgung auf den deutschen Markt kommen, hätte er einen gewaltigen Wettbewerbsvorteil. Die im Koalitionsvertrag gesetzten Anreize, die derzeitigen Marktstrukturen und historische Erfahrungen lassen aber den Schluss zu, dass dies nicht eintreten wird. Es besteht kaum ein Anlass, warum sich die in Deutschland tätigen Betreiber gegenseitig das Geschäft kaputt machen sollten.
Schlupfloch bei der Netzneutralität bleibt
Das unterstreicht auch der neue Absatz zur Netzneutralität, der nicht mehr als ein Lippenbekenntnis ist. Immerhin, denn im durchgesickerten Zwischenstand von letzter Woche fand sich nicht einmal der Hinweis auf ein freies Netz. Aber die Koalitionäre orientieren sich rein an den europäischen Vorgaben der EU-Verordnung zur Netzneutralität und stellen kein gesetzliches Verbot der Zero-Rating-Praxis in Aussicht. Stattdessen soll die Bundesnetzagentur – der aufgrund der Schlupflöcher vergleichsweise die Hände gebunden sind – gemeinsam mit den Medienanstalten der Länder – die Zero Rating als „abstrakte Gefahr“ einstufen (PDF) – die Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität „streng beaufsichtigen“.
Deutschland soll 5G-Leitmarkt werden
Wie schon die Vorgängerregierung will die neu aufgelegte Große Koalition Deutschland zum Leitmarkt für 5G machen. Neben den künftig erlaubten Absprachen und der Erlaubnis zum nationalen Roaming sollen zusätzlich Ausbauauflagen an die Lizenzvergabe geknüpft werden. Funklöcher sollen die Nutzer mittels App an die Bundesnetzagentur melden, die jährliche Monitorberichte veröffentlichen soll. Ebenfalls im letzte Woche durchgesickerten Zwischenstand war schon vom Ausbau von frei nutzbaren WLANs sowie der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Projekten zu lesen. Verschwunden ist eigentümlicherweise der ausdrückliche Hinweis auf das EU-Projekt Wifi4EU.
In den Vertrag geschafft hat es hingegen die Absichtserklärung, das Recht auf einen zeitgemäßen Internetzugang bis Mitte der Legislaturperiode gesetzlich zu verankern und ab 2025 zur Geltung kommen zu lassen. Bei näherer Betrachtung deutet jedoch vieles darauf hin, dass die an sich sinnvolle Idee am heftigen Widerstand der Industrie scheitern dürfte.
Eine knappe Erwähnung findet zudem eine „Digitalagentur“, deren Einrichtung geprüft werde. Diese soll die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen unterstützen und sich Fragen der Telekommunikations-, Plattformregulierung oder Marktbeobachtung widmen. Die Idee scheint noch von Ex-Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zu stammen, der einen ähnlichen Vorschlag im Frühjahr 2016 zur Debatte stellte. Im Jahr zuvor waren es Gabriel und Heiko Maas (ebenfalls SPD), Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die eine Digitalagentur forderten.
Update, 8. Februar: Der Breitbandausbau landete erst 2013 mit dem Kabinett Merkel III im Zuständigkeitsbereich des BMVI. Zuvor war das Bundeswirtschaftsministerium für digitale Infrastruktur verantwortlich. Dank an Netzi.
Während die Welt sich bekriegt und die Tyrannei sich Bahn bricht, macht sich einer Gedanken über schnelles Internet, 5G und irgendwelche Wanzen, die die selbsternannten Sklaven mit sich rumtragen dürfen (sollen, müssen, können, wollen).
Kannste dir gar nicht ausdenken sowas.
„Nach zwei Ministerpleiten im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Peter Ramsauer und Alexander Dobrindt) unternimmt die CSU nun einen dritten Anlauf, um Deutschlands digitale Infrastruktur zukunftsfähig zu machen.“
Soweit ich weiß lag die Zuständigkeit im Kabinett Merkel 2 im FDP Wirtschaftsministerium und nicht bei Peter Ramsauer im damaligen Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Bitte nicht vor lauter Bashing (Was nebenbei bemerkt ein schlechter journalistischer Stil ist) über das Ziel hinausschießen. Wenn Netzpolitik.org ein journalisitsches Medium sein will, was ich beführworte, sollten die Grundsätze von Artikel und Kommentar nicht so verschwimmen.
Danke für die Präzisierung, ich passe den (zugegebenermaßen launischen) Einstiegsabsatz an.
Wann kommt denn die angekündigte Anpassung?
Laut „Update“ ist sie am 8. Februar erfolgt.