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EU-KommissionDatenschutz in Freihandelsabkommen nicht verhandelbar

Bereits Ende Januar hat die EU-Kommission beschlossen, den Transfer und den Schutz personenbezogener Daten künftig von Freihandelsabkommen ausklammern zu wollen. In einer Presseerklärung hielt die Kommission fest: „Da der Schutz personenbezogener Daten in der EU ein Grundrecht ist, kann er nicht Verhandlungsgegenstand im Kontext von EU-Freihandelsabkommen sein.“ Für die Regelung transnationaler Datenflüsse gebe es geeignetere…

  • Ingo Dachwitz
CC-BY 2.0: Yanni Koutsomitis

Bereits Ende Januar hat die EU-Kommission beschlossen, den Transfer und den Schutz personenbezogener Daten künftig von Freihandelsabkommen ausklammern zu wollen. In einer Presseerklärung hielt die Kommission fest: „Da der Schutz personenbezogener Daten in der EU ein Grundrecht ist, kann er nicht Verhandlungsgegenstand im Kontext von EU-Freihandelsabkommen sein.“ Für die Regelung transnationaler Datenflüsse gebe es geeignetere Instrumente, etwa das Mittel der Angemessenheitsentscheidung.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Anlass zur Sorge, dass europäische Datenschutzstandards über den Umweg von Freihandelsabkommen ausgehebelt werden. Die EU-Kommission folgt mit ihrer Entscheidungen dem Drängen des EU-Parlaments und von Organisationen der digitalen Zivilgesellschaft.

European Digital Rights (EDRi), die Europäische Verbraucherschutzorganisationen BEUC und der Transatlantic Consumer Dialogue begrüßten den Schritt dementsprechend. Gleichzeitig fordern sie von der Kommission eine baldige Publikation des tatsächlichen Beschlusstextes und mehr Informationen darüber, wie die Entscheidung sich im Detail auf Freihandelsabkommen auswirken wird.

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5 Kommentare zu „Datenschutz in Freihandelsabkommen nicht verhandelbar“


  1. Irene Latz

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    Noch eine gute Nachricht aus der EU ! Ich bekomme allmählich richtig gute Laune:
    das ist schon die zweite gute Nachricht, nachdem gerade erst die Schiedsklauseln der Investoren-Klagen vom EUGH weggefegt wurden:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c28416-investitionsschutz-eu-schiedsklauseln-schiedsgerichtsbarkeit-innerhalb-europas-untersagt/


    1. Ingo Dachwitz

      ,

      Hatte ich gar nicht mitbekommen, danke für den Hinweis!


  2. Das ist die gleiche EU-Kommission, die das Placebo „Privacy Shield“ als Ersatz fuer das geplatzte Placebo „Safe Harbour“ verabreicht. Gleichzeitig koennen Grundrechte per Definition nicht durch Vereinbarungen mit Dritten abgeschwaecht werden. Das ganze ist also das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.


    1. Es sei denn, wir sind schon so weit, dass die Ankuendigung der EU-Kommission, sich an die EU-Regeln zu halten, schon eine positive Nachricht ist. Und selbst da: alle Ankuendigungen, die nicht durch empfindliche persoenliche Strafandrohung der Handelnden untermauert sind, sind das Papier nicht wert…


      1. Ob sich Datendoro dafür interessiert?

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