Europäische Daten- und Verbraucherschützer haben EU-Kommissarin Cecilia Malmström aufgefordert, nicht auf Vorschläge der USA einzugehen, im Rahmen von TTIP und TiSA auch transatlantische Datenflüsse zu regeln. In einem offenen Brief (PDF) äußern die Nichtregierungsorganisation European Digital Rights (EDRi) und der Europäische Verbraucherverband (BEUC), zu dessen Mitgliedern auch die Stiftung Warentest und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gehören, die Einschätzung, dass eine solche Regulierung angesichts der unterschiedlichen Datenschutzregime in den USA und Europa nicht adäquat möglich ist und zum Nachteil von Bürgern und Verbrauchern ausfallen würde.
Konkret geht es um einen Vorstoß der USA, das Thema Datenlokalisierung – also den Zwang, Daten innerhalb bestimmter lokaler bzw. nationalstaatlicher Grenzen zu speichern und verarbeiten – ebenfalls im Rahmen von Freihandelskommen zu klären. Aus grundrechtlicher Perspektive ist ein solcher Zwang mindestens ambivalent, weil er nicht vor geheimdienstlicher Überwachung schützt und von nationalen Regierungen instrumentalisiert werden kann, um Zugriff auf Daten von Regimekritikern zu erhalten. Die NGOs vermuten hinter der Initiative einen Versuch, europäische Datenschutzstandards zu unterlaufen. Sie werben dafür, das Grundrechtsthema Datenschutz grundsätzlich nicht im Freihandelskontext zu thematisieren. Maryant Fernández Pérez von EDRi kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Durch Handelsabkommen versuchen US-Regierung und Lobbyisten bestimmter Industriezweige in zunehmendem Maße, den Datenschutz in der EU zu unterlaufen. Die EU sollte jedoch jedem Angriff auf die persönlichen Daten und auf die Privatsphäre europäischer Bürger entschlossen entgegentreten. Standards für Datenschutz und Privatsphäre mit Drittstaaten sollte die EU außerhalb von Handelsabkommen vereinbaren. Denn Privatsphäre und Datenschutz sind keine Handelshemmnisse, sondern Grundrechte.
