Bitte nicht Durchleuchten: BND stoppt illegale Speicherung von Metadaten in Datei „VerAS“

Der Bundesnachrichtendienst erklärt, Telefon-Metadaten nicht mehr widerrechtlich in der Datei „VerAS“ zu speichern. Damit reagiert er auf die „BND-Generator“-Aktion von Reporter ohne Grenzen. Seit wann genau der Geheimdienst sich in dieser Frage an das Recht hält, will er nicht verraten.

BND-Gebäude in Pullach – Steht auf festerem Fundament als die Metadaten-Analyse in der VerAS-Datenbank CC-BY-SA 4.0 Bjs

Der Bundesnachrichtendienst hat laut eigenen Angaben die widerrechtliche Speicherung und Verarbeitung von Metadaten deutscher Bürger*innen in der Datenbank Verkehrsanalysesystem (VerAS) eingestellt. Das bekundete der Geheimdienst in einer Pressemitteilung und in einem Schreiben an die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG). Entsprechenden Unterlassungsbegehren fehle die Rechtsgrundlage, da der BND die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts bereits umsetze.

Reporter ohne Grenzen: „Ziel erreicht“

„Mit dieser Erklärung des BND sind wir am Ziel: Die illegale Analyse von Telefon-Metadaten in VerAS ist beendet – und zwar nicht nur für uns, sondern für alle“, kommentiert ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.

Die Verlautbarungen des BND sind Folge einer längeren Auseinandersetzung zwischen dem Geheimdienst und der Pressefreiheitsorganisation. Ende letzten Jahres hatte Reporter ohne Grenzen vor dem Bundesverwaltungsgericht feststellen lassen, dass der BND keine Verbindungsdaten in VerAS sammeln darf, wenn diese durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützt sind.

Das Urteil galt allerdings zunächst nur für Reporter ohne Grenzen. Auf der re:publica stellten Christian Mihr und Rechtsanwalt Niko Härting deshalb den BND-Generator vor. Damit konnten Interessierte per Mausklick ein Unterlassungsbegehren an den BND schicken lassen und den BND auffordern, die Speicherung und Nutzung von Daten über die eigene Person in VerAS zukünftig zu unterlassen.

2.000 Anträge bezwingen BND

Nach elf Tagen und 2.000 Anträgen teilte der BND mit, man werde die verschickten Schreiben nicht einzeln beantworten. Die Rechtsgrundlage für die verschickten Unterlassungsbegehren fehle. Eine Herausnahme aus der Datei sei nicht möglich, da VerAS mittlerweile umgestellt sei und man keine Metadaten mehr widerrechtlich speichere und verarbeite.

Im Vorfeld der Aktion hatten mehrere Privatpersonen für Reporter ohne Grenzen verschiedene Formulierungen ausprobiert, um zu testen, wie der BND auf die Anfragen reagiert. Auf die im Generator verwendeten Formulierung antwortete der BND mit einer Bestätigung, die Daten der anfragenden Personen seien nun nicht mehr betroffen. Das legt den Schluss nahe, dass VerAS erst im Zeitraum zwischen den Einzelanfragen und dem Ende der Aktion umgestellt wurde.

Auf Nachfrage von netzpolitik.org erklärte Reporter ohne Grenzen, eine andere Interpretation biete sich für sie nicht an. Wann genau jedoch die Umstellung erfolgt ist, möchte der Geheimdienst allerdings nicht verraten. Motherboard hat mehrmals beim BND angefragt, wurde aber lediglich auf eine offizielle Mitteilung verwiesen. Öffentlich ist es jedenfalls das erste Mal, dass der BND erklärt, die Anforderungen des Urteils für alle Nutzer*innen umgesetzt zu haben. ROG informierte die Nutzer*innen des Tools am Donnerstag über die aktuelle Entwicklung und nahm den BND-Generator vom Netz.

Verräterische Metadaten

In der Datei VerAS werden Metadaten gespeichert, also nicht die Inhalte von Telefongesprächen oder SMS, sondern alle Daten, die um eine Kommunikation herum anfallen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Speicherung harmlos ist. Metadaten können Aufschluss über Kommunikationsnetzwerke geben, sie machen das Erstellen von Bewegungsprofilen möglich und vieles mehr. Welche Rückschlüsse aus Metadaten möglich sind, haben wir schon öfter auf unserem Blog gezeigt.

In VerAS speichert der Geheimdienst die Metadaten bis hin zur fünften Kontaktebene eines Verdächtigen und bis zu drei Monaten. Also nicht nur die Verkehrsdaten eines Verdächtigen, sondern auch die Daten aller seiner Kontakte, deren Kontakte und so weiter.

Lediglich ein Etappensieg

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisierte bereits 2016 in einem von uns veröffentlichten Prüfbericht, dass VerAS ohne Dateianordnung rechtswidrig sei – und somit auch die Verwendung der betroffenen Daten. Die personenbezogenen Daten seien „unverzüglich“ zu löschen. Diese Feststellung galt neben VerAS auch für sechs weitere Datensammlungen des BND.

Aktuell laufen zwei weitere Verfahren von Reporter ohne Grenzen gegen den BND. Ein Teil der ursprünglichen Klage landete mittlerweile vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Zusammen mit vielen anderen Organisationen reichte ROG außerdem eine Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Das Gesetz legalisierte viele vormals illegale und durch Edward Snowden und den NSA-BND-Untersuchungsausschuss bekanntgewordenen Praktiken des BND.

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Eine Ergänzung

  1. Stellt sich, leider, die Frage, ob es durch etwas anderes evtl. an anderer Stelle ersetzt wurde bzw. übernommen wurde.
    Bei all den Geschehnissen der letzten Jahre und dem Gerieren von Regierungsparteien und Staatsorganen überwiegt bei mir die Skepsis. :-(

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.